Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es eigentlich schon von allen Rednern gehört: Bibliotheken sind nicht nur Kultureinrichtungen, sondern vor allem auch Bildungseinrichtungen, im besten Sinne Einrichtungen lebenslangen Lernens.
Sie gehören damit zur Daseinsvorsorge und sollen allen Menschen, egal welchen Alters und unabhängig von der Größe des Geldbeutels und der Region, in der sie leben, also nicht nur in den Großstädten, zugänglich sein.
Bibliotheken dienen aber auch der Forschung und der Wissenschaft und sichern die Informationsfreiheit für alle Menschen. Sie leisten damit einen unersetzlichen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe – und nicht nur für die Lesefähigkeit, wie dies nach PISA immer dargestellt worden ist. Daraus erwächst eine politische Gesamtverantwortung des Freistaates auf der einen und der Kommunen auf der anderen Seite für das Bibliothekswesen in Sachsen.
Die Sächsische Verfassung in ihrer Weisheit enthält in Artikel 11 Abs. 2 eine sehr weitreichende Vorschrift zur Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken ebenso wie von Museen, Theatern, Archiven und anderen kulturellen Einrichtungen.
Wir haben bereits gehört, dass bestehende bibliotheksbezogene Regelungen in den Landesgesetzen heute veraltet sind. Da ist zum Beispiel das Gesetz zur SULB, das aus der Mitte der Neunzigerjahre stammt. Wenn ich von Frau Fiedler höre, dass das Ministerium daran arbeitet, zum Beispiel das Gesetz über die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek weiterzuentwickeln, dann wäre auch dies ein Weg, um dem Ziel, das mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN verfolgt wird, näherzukommen. Wir lassen uns gern überraschen.
Es bestehen heute aber auch Defizite. Davon war schon die Rede. So ist die rechtliche Ungleichbehandlung von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken längst überholt. Vor allen Dingen dort, wo wir sehr leistungsstarke öffentliche Bibliotheken haben, sind die Grenzen zwischen wissenschaftlichen und öffentlichen kommunalen Bibliotheken längst fließend.
Die wenigen Regelungen, die wir haben, rühren noch aus einem analogen Zeitalter. Es ist schon von der Zeit vor 200 Jahren gesprochen worden. Damit lässt sich ein modernes Bibliothekswesen nicht mehr aufbauen.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung des Wissens und des damit einhergehenden geänderten Nutzungsverhaltens befindet sich das gesamte Bibliothekswesen in einem gravierenden Umbruch – übrigens nicht ganz kostenneutral, wenn wir an die Digitalisierung der Bestände denken.
Weder die bestehenden gesetzlichen Regelungen noch die administrative Anbindung werden diesen Herausforde
rungen in ausreichendem Maße gerecht. Eine moderne, zeitgemäße und attraktive Bildungslandschaft, die diesen Herausforderungen gewachsen sein will, benötigt Qualitätsstandards, wie sie im Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN beschrieben sind, und gutes Fachpersonal.
Bibliotheken müssen eine ausreichende Personal- und Sachausstattung erhalten, was in dem schon erwähnten Bibliotheksentwicklungskonzept aus dem Jahr 2008 nicht nur für die wissenschaftlichen Bibliotheken, sondern in Ansätzen auch für die öffentlichen Bibliotheken bereits beschrieben worden ist.
Was die Personal- und Finanzausstattung anbelangt, wird vielfach der Vergleich mit der Forderung der Musikschulen angestellt. Insofern ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion in der Tat ein Leistungsgesetz. Er begründet aber keine neue Pflichtaufgabe; denn die Pflichtaufgabe ist bereits über das Kulturraumgesetz und über die Verfassung definiert worden. Es handelt sich vielmehr um ein Anreizgesetz. Das ist in dem Gesetzentwurf klar dargestellt.
Die Frage ist, ob wir neben dem Kulturraumgesetz ein Bibliotheksgesetz brauchen, wie es sich die Fraktion der GRÜNEN vorstellt. Aus der heutigen Perspektive, Frau Fiedler, sage ich: Ja, wir brauchen es.
Ich bin der Überzeugung, dass das Kulturraumgesetz, über das die öffentlichen Bibliotheken gefördert werden, ein geeignetes und gutes Instrument darstellt, um ein regionales und flexibles Netz von mehr als 500 Bibliotheken aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung der Bibliotheken über das Kulturraumgesetz, so richtig und wichtig sie ist, muss aber auch definitiv planungssicher erhalten bleiben. Eine planvolle regionale Bibliotheksentwicklung wäre längerfristig möglich, wie sie derzeit in fast allen Regionen läuft. Das Vertrauen in diesen Rahmen bröckelt aber.
Die Staatsregierung hat mit dem letzten Doppelhaushalt in die Kassen der Kulturräume eingegriffen. Die Kürzungen sind vor allen Dingen zulasten der kleineren Bibliotheken, aber auch zulasten der Personalausstattung der größeren Bibliotheken gegangen.
Hatten wir im Jahr 2008 noch 532 Bibliotheken, so sind es im Jahr 2011 nur noch 515 Bibliotheken gewesen.
Noch entscheidender ist, wie viele Bibliotheken von Hauptamtlichen geleitet werden: Genau 200 Bibliotheken, Frau Fiedler, werden von hauptamtlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren geleitet. 319 Bibliotheken werden ausschließlich von Ehrenamtlichen geleitet. Ohne das ehrenamtliche Engagement könnten öffentliche Bibliotheken auch in Sachsen offenbar nicht mehr überleben.
Ich kann mich nur dem Dank an die Ehrenamtlichen anschließen, der hier schon ausgesprochen wurde, weil dieses ehrenamtliche Engagement dazu geführt hat, dass Museen und Bibliotheken in den Kommunen auch über viele Jahre der Mittelkürzung weiterhin Bestand hatten. Auch Ehrenamtliche – das sagt das Gesetz – müssen aber
Zu Recht sagt der Bibliotheksverband, dass er kein Mittelmaß, sondern Spitzenleistungen wolle. Die sind in den Bibliotheken gefragt.
Wenn Bibliotheken ihre Bildungsaufgaben erfüllen wollen, dann benötigen sie fachliche Standards, ebenso wie Museen oder Musikschulen. Wir brauchen eine stärkere Verbindlichkeit, damit das regionale Netz an öffentlich zugänglichen Bibliotheken nicht Schritt für Schritt von den Zweigstellen, über die kleinen Bibliotheken bis hin zu den städtischen Bibliotheken verschwindet. Vielmehr muss dieses Netz an die neuen Anforderungen mit einem Landesbibliotheksentwicklungsplan angepasst werden.
Die öffentlichen Bibliotheken befinden sich stattdessen – das wurde von Herrn Gerstenberg schon erwähnt – in einer "Zuständigkeitsfalle", wie Herr Flemming zu Recht sagt. Während über den kulturellen Aspekt durch das Kulturraumgesetz eine weitgehend gute Infrastruktur an kommunalen Bibliotheken geschaffen werden konnte, spielt der Bildungsaspekt der öffentlichen Bibliotheken bei den Verantwortlichen kaum eine Rolle, obwohl die Bibliotheken überall dort, wo wir das Projekt „Lernen vor Ort“ haben, in die kommunale Bildungslandschaft integriert sind.
Auch wenn öffentliche Bibliotheken unter dem kulturellen Aspekt dem Verantwortungsbereich der Kommunen unterliegen, ist der Freistaat Sachsen unter dem bildungspolitischen Blickwinkel gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität der Bildungsangebote der Bibliotheken und die Qualität und den Nutzen der bibliothekarischen Infrastruktur für alle zu sichern. Dazu zählt neben der gesetzlichen Absicherung, wie sie in dem Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, auch, dass die Landesfachstelle tatsächlich in die Lage versetzt wird, ihre fachlichen und koordinierenden Aufgaben wahrzunehmen, ähnlich dem, wie wir es bei der Museumsfachstelle haben.
Bisher haben wir eine rechtliche Ungleichbehandlung von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken, noch dazu mit veralteten Regelungen. Wir brauchen in Sachsen ein modernes und kooperatives Bibliothekswesen. Der vorliegende Gesetzentwurf kann diese Lücke schließen, wenn er mit den Vorteilen des Kulturraumgesetzes bei der finanziellen Absicherung verknüpft wird.
Wir sind auf die Vorschläge der Landesregierung gespannt, ob eine Weiterentwicklung des SLUB-Gesetzes wie der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN auch dem Ziel der fachlichen Untersetzung der öffentlichen Bibliotheken Rechnung tragen könnte.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN zustimmen, weil er eine erste Grundlage bildet, um Bibliotheken auf solide Füße zu stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bibliotheken sind immens wichtige Einrichtungen im Gesamtgefüge der kulturellen Bildung. Den Wert einer Bibliothek macht der Einsatz vor Ort aus. Bibliotheken leben gerade vom Engagement der Mitarbeiter und der vor Ort Aktiven, einem Engagement, das sich nicht per Gesetz verordnen lässt. Nehmen wir etwa die zahlreichen Lesepaten. Durch ihren regelmäßigen Einsatz wird die Lust am Lesen vor Ort an die Kinder und Jugendlichen weitergegeben, was ich auch selbst als aktiver Vorlesepate mit großer Freude immer wieder in den Schulen und Bibliotheken erleben kann.
Bibliothekare haben stets das richtige Händchen, um die passende Literatur für unsere Kinder und Jugendlichen herauszusuchen. Die Bibliotheken in Sachsen sind gut aufgestellt. Das ist auch dem Sachverhalt geschuldet, dass gerade all die vielen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft durch die Kulturräume gefördert werden.
Als Kultureinrichtungen fallen Bibliotheken in die Kulturraumfinanzierung, und das ist auch gut so. Engagement für all die kommunalen Bibliotheken heißt auch engagierter Einsatz, um die Kulturraumgelder auf einem unverändert hohen Niveau zu halten, ein Engagement, das die Kulturpolitiker von CDU und FDP tagtäglich im Visier haben.
Das wurde in der Vergangenheit erfolgreich realisiert und steht auch für die Zukunft auf unserer Agenda.
Eine institutionelle Förderung der kommunalen Bibliotheken, wie es der Gesetzentwurf der Kollegen von den GRÜNEN beabsichtigt, ist aus Sicht der Bibliotheken und Kommunen sicherlich überlegenswert, jedoch fernab jeder politischen Realität. Auch für die Entwicklung einer landesweiten Bibliothekskonzeption braucht es keine gesetzliche Regelung. Verschiedenste Kommunen, egal, ob groß oder klein, egal, ob Dresden oder Auerbach im Vogtland, haben bereits ihre eigenen Bibliotheksentwicklungspläne oder diskutieren darüber.
Frau Staatsministerin von Schorlemer verfolgt von Anbeginn das Ziel einer fortdauernden Modernisierung der Bestände sächsischer Bibliotheken, deren Kooperation und Vernetzung. Hierzu zählt insbesondere die Digitalisierung der Bestände jeder einzelnen Bibliothek. Gerade hier darf ein wichtiger Partner, die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek, die heute schon mehrfach genannt wurde, als Leuchtturm und Flaggschiff der wissenschaftlichen Bibliotheken nicht unerwähnt bleiben. Wir setzen auf diese Kooperationen.
Wir wollen uns lieber um konkrete Verbesserungen kümmern und zum Beispiel das Thema Onleihe für alle sächsischen Bibliotheken vorantreiben, das bereits heute in acht sächsischen Städten verfügbar ist, auch in kleinen
Gemeinden. Das ist ein Thema, das insbesondere dem ländlichen Raum hilft, up to date zu sein und den Anschluss nicht zu verlieren. Das ist unser sächsischer Weg.
Außerdem setzen wir auf die eigenständige Weiterentwicklung der vielen Bibliotheken in den sächsischen Kommunen. Um ihnen bei diesem Prozess ein Stück weit den Rücken freizuhalten, werden wir mit aller Kraft für die Bereitstellung der Kulturraumgelder auf dem derzeitigen hohen Niveau kämpfen. Damit ist den Bibliotheken und den Kindern und Jugendlichen mehr geholfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das sächsische Bibliothekswesen war seinerzeit Grundlage für alle Volksbibliotheken in Deutschland. Auch heute noch nimmt die sächsische Bibliothekslandschaft einen Spitzenplatz im Lande ein. Das betrifft nicht nur den Leuchtturm der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek in Dresden, sondern auch die Angebotsbreite im kleinstädtischen Bereich. Daher stellt sich für manchen die Frage nach der Notwendigkeit eines spezifischen Bibliotheksgesetzes auch und gerade vor dem Hintergrund des Sächsischen Kulturraumgesetzes und des Landesbibliotheksgesetzes. Dennoch haben alle Vertreter der sächsischen Bibliotheken in der damaligen Landtagsanhörung klar für ein spezifisches Bibliotheksgesetz plädiert, und dafür gibt es auch nach Auffassung der NPD gute Gründe.
Geburtenmangel und Abwanderung, verschuldet durch Unterlassungssünden der jeweils Herrschenden auf dem Gebiet der Familien-, Bevölkerungs- und Wirtschaftspolitik, haben in Mitteldeutschland eine demografische Niedergangsspirale in Gang gesetzt. Auch Sachsen schrumpft und vergreist. Schon heute wird der von Politikern verschuldete Bevölkerungsschwund von
Ausländerlobbyisten der Staatsregierung als Vorwand genommen, um nach vorgeblichen Fachkräften aus dem Ausland zu rufen. Weil Zuwanderung aber kein buchhalterischer Ersatz für die fehlende eigene Nachkommenschaft sein darf, muss es umso bessere Bildungschancen für die jungen Sachsen geben, damit sie in ihrer Heimat Arbeit und Auskommen finden.
Zu diesen Bildungsangeboten gehört nach Auffassung der NPD auch ein intaktes und flächendeckendes Angebot an Bibliotheken. Bibliotheken sind insbesondere in den kleineren Gemeinden wichtige Institutionen, die durch ihren Anspruch und ihr Angebot wichtige Vermittler von Informationskompetenz sind. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie diese Aufgabe auch in Zukunft bewältigen können.
Auf den Bücher-Lorbeeren der Vergangenheit darf man sich dabei schon deswegen nicht ausruhen, weil sich das
Lese- und Mediennutzungsverhalten in den letzten Jahren grundsätzlich geändert hat. Nur noch ein Fünftel der Deutschen nutzt nach Untersuchungen regelmäßig Bücher, und insbesondere die Jüngeren beziehen ihre Informationen immer mehr und teilweise ausschließlich aus dem Internet. Man hat es hier also mit einer Zäsur zu tun, die der Erfindung des Buchdrucks zu Beginn der Neuzeit nahekommt.
Bibliotheken dürfen zukünftig nicht mehr als antiquierte Sammelorte von Buchrücken mit lediglich ein paar Sondermedien verstanden werden. Sie müssen vielmehr öffentliche Einrichtungen sein, die neben dem Anreiz zum herkömmlichen Lesen die kommerzfreie Informationsbeschaffung im Internet ermöglichen.