Protokoll der Sitzung vom 03.04.2012

(Stefan Brangs, SPD: Sehr gut!)

Die Fischerei ist damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in bestimmten Regionen. Hinzu kommen unzählige private Angler. Zum 01.01.2011 gab es über 60 000 Inhaber von Fischereischeinen. Sie alle fischen nicht im Trüben, sondern an mehr als 13 000 Hektar Gewässern.

(Unruhe bei der SPD)

Das ist der Unterschied zur SPD-Fraktion.

Diese kurze Einleitung verdeutlicht die große Anzahl von Sachsen, die ein gutes und zeitgemäßes Fischereigesetz erwartet haben. Dem haben wir entsprochen, denn Staatsregierung und Koalition haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Um es vorwegzunehmen: Dieses Gesetz wird die Fischwirtschaft und das Angeln in Sachsen noch attraktiver machen, weil es die Verantwortung stärkt und staatliche Vorschriften abbaut.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Dinge möchte ich in den Vordergrund rücken. Erstens, die Abschaffung der Fischereiabgabe. Mit dieser Maßnahme senken wir den bürokratischen Aufwand. Die Bürokratie hatte in den letzten Jahren ein Maß erreicht, das es kaum noch ermöglichte, Projekte zu organisieren und zu finanzieren. Über ein ganzes Jahr war der Wille da, Änderungen hinsichtlich der Abschaffung der Fischereiabgabe herbeizuführen. Dies erschien einfach, war aber kompliziert durchzusetzen. Jetzt haben die Verantwortung wieder die Bürger. Besonderer Dank gilt hier den Verbänden, die daran mitgearbeitet und der Abschaffung der Abgabe zugestimmt haben. Im Landesverband Sächsischer Angler sind derzeit 38 000 Angler organisiert. Der Verband kann in Zukunft die Abgabe selbst erheben und über seine Mittel verfügen. Er kann somit viel zielgenauer über Projekte entscheiden, die ihm wichtig sind. Damit gewinnen wir alle. Wir sparen beim Staat und die Angler bei Bürokratie und Aufwand. Im Übrigen könnte ich mir so eine Regelung für viele andere Abgaben auch vorstellen. Die Abschaffung setzt Zeichen

für die Eigenverantwortung und die Selbstverwaltung und damit insgesamt für die Bürgergesellschaft.

Zweitens. Das Gesetz regelt die Durchlässigkeit der Fischwege. Um die Fischwege freizuhalten, müssen Anlagenbetreiber die Durchlässigkeit aller zwei Wochen prüfen und notfalls umgehend wiederherstellen. Damit soll verhindert werden, dass Querbauten die Wanderung der Fische behindern. Dem Ausschuss lagen, wie vorhin schon angesprochen, weitergehende Änderungsanträge zu diesem Gesetz vor. Andere mögen auf die Dokumentation schauen, die Dokumentation prüfen und die Dokumentation dokumentieren, wir hingegen kontrollieren die Fischwege, denn nur das gewährleistet die Durchlässigkeit. Praxis statt Theorie.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Fischereigesetz setzt nicht nur die Vorgaben der EU um, sondern vereinfacht vor allem das Fischereiwesen in Sachsen, Kinder lassen sich leichter an das Angelhobby heranführen, Pflichtabgaben werden abgeschafft und die Verwaltung damit schlanker. Die Eigenverantwortung wird damit gestärkt. Das neue Fischereigesetz ist deshalb ein zeitgemäßes Gesetz, wie das die Angler und Fischer zu Recht erwartet haben.

Ich möchte nun die Angel auswerfen und um die Zustimmung der Opposition zu diesem Gesetz bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Hoi!)

Frau Kallenbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In aller Regel werden Anhörungen zu komplexen Themen durchgeführt, um das Vorhaben und die Vorgaben der Politik durch einschlägige Experten auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. In aller Regel – so die Erfahrung – stoßen dabei Hinweise, die nicht in das politische Konzept von Schwarz-Gelb passen, auf taube Ohren. Das macht auch nicht halt vor infrage gestellter Rechtskonformität, wie so manche erfolgreiche Klage der Opposition nachgewiesen hat.

Nun kann man die vorgelegte Änderung des Fischereigesetzes nicht wirklich als komplexes Thema bezeichnen. Die dennoch von der Koalition dazu beantragte Anhörung ergab dann auch ein Meinungsbild in zu erwartender Einmütigkeit. Lediglich zwei Punkte wurden immer wieder thematisiert – Sie haben sie mehrfach gehört – und, nochmals eine Ausnahme von der Regel, sogar teilweise von der Koalition aufgenommen.

Auch ich beginne mit der Fischereiabgabe. Im Netz finden Sie immer noch die Pressemitteilung von Minister Kupfer vom November 2009, in der der Einsatz der Gelder für Hegemaßnahmen, Beratungen und Untersuchungen als großer Fortschritt gelobt wird. Die Sachverständigen kritisierten einhellig die große Bürokratie bei

der Beantragung der Mittel, lehnten aber die Abschaffung genauso ab. Nun haben wohl die Verbände diesem Vorschlag zugestimmt. Das nehmen wir zur Kenntnis in der Hoffnung, dass der Sinneswandel Früchte trägt und das Umweltministerium zu weiteren Überprüfungen der bisherigen Gesetzgebung anspornt. Ich hätte da ein paar Vorschläge aus der Naturschutz- oder Hochwasserschutzgesetzgebung.

Der zweite Punkt betrifft – auch das schon mehrfach gehört – die stetige Funktionsfähigkeit der Fischwege. Die nunmehr vorgesehene vierzehntägliche Kontrolle hat letztlich als Kompromiss auch unsere Zustimmung gefunden. Unsere wöchentliche Überprüfung insbesondere in der Laichwanderzeit wurde leider mehrheitlich ebenso wenig befürwortet wie – das haben wir heute auch schon gehört – die Dokumentation dieser Kontrolle. Damit wird unnötig Rechtunsicherheit produziert. Möglicherweise werden sogar Maßnahmen zur Wiederansiedlung bestimmter Fischarten konterkariert, und die behördliche Aufsichtspflicht wird erschwert.

Damit bin ich wieder am Eingang meiner Rede. Es wäre wirklich ein großer Fortschritt, wenn die Hinweise der Sachverständigen ernst genommen würden. Das würde manche nachträgliche Bearbeitung von Gesetzen vermeiden und zur Rechtssicherheit beitragen. Das wurde hier leider zumindest teilweise wieder verpasst, und das ist bedauerlich.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Als letzter Redner in der ersten Runde spricht Herr Delle für die NPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes findet ein seit 2007 laufender Prozess sein Ende, der – das möchte ich einmal so sagen – so wenig spannend war wie die heutige Debatte.

Mit diesem Gesetz wird eine Reihe von EU-Bestimmungen umgesetzt. Dazu gehören Verordnungen des Europäischen Rates, die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes sowie Regelungen über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der Sächsischen Fischereiverordnung verankern sollen. Darüber hinaus sind Lockerungen in der Fischereischeinpflicht vorgesehen, die die Arbeit mit Jugendlichen bei Veranstaltungen der Anglerverbände vereinfachen sollen. Ferner soll unter bestimmten Voraussetzungen die Fischereischeinpflicht für das Angeln an bewirtschafteten Anlagen entfallen. In beiden Fällen muss aber der tierschutzgerechte Umgang mit gefangenen Fischen sichergestellt werden, was insbesondere für das Töten gilt.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses bekamen die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfischereiver

band, der Anglerverband sowie weitere Umwelt- und Naturschutzverbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Im Ergebnis wurde zum Beispiel eine Regelung zum Betrieb von Fischaufstiegsanlagen an Wehren oder ähnlichen Anlagen präzisiert.

Daran gibt es von meiner Seite aus nichts auszusetzen. Ich frage mich aber an dieser Stelle wieder einmal, weshalb derartige Regelungen nicht aus eigenem Antrieb zustande kommen. Wie so oft wird auf Vorgaben gewartet, die von Brüssel verordnet werden. Das, meine Damen und Herren, wird im Fall des Fischereigesetzes ohne so große Bedeutung sein. Das Stichwort Vorratsdatenspeicherung, um nur ein einziges Beispiel zu nennen, löst allerdings ganz andere Reaktionen bei mir aus. Es stört mich an dieser Stelle wieder einmal, dass der Sächsische Landtag zum bloßen Ausführungsorgan degradiert wird. Allein aus diesem Grund wird sich meine Fraktion trotz inhaltlicher Zustimmung der Stimme enthalten.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Wortmeldungen für eine zweite Runde liegen mir nicht vor. Ich frage trotzdem die Abgeordneten, ob noch das Wort gewünscht wird. – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben jetzt Gelegenheit zu sprechen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich so eine schöne Rede und es ist alles schon gesagt worden.

(Zuruf von der SPD: Geben Sie sie doch zu Protokoll!)

Nein, ich werde sie nicht zu Protokoll geben, aber ich kann mich darauf beschränken, mich sehr herzlich bei den Abgeordneten und bei den Sachverständigen auf dem Wege hin zu diesem Fischereigesetz zu bedanken. Es ist ein modernes Fischereigesetz. Es hat das schlanke Fischereigesetz, das wir schon 2007 verabschiedet haben, in seiner Schlankheit fortgesetzt. Es ist – das habe ich schon betont – immer noch das schlankste Fischereigesetz, das wir in Deutschland haben. Wir sind also für Deutschland auch in dieser Frage beispielgebend.

Ich darf vielleicht noch auf zwei Vorredner eingehen. Die Fraktion DIE LINKE sieht die Sinnhaftigkeit des Fischereischeines infrage gestellt. Das möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die die Fischereischeinpflicht zumindest für Friedfische zum Teil aufgehoben haben, haben wir sie in Sachsen noch. Wir gehen nur dort, wo es angebracht ist, lockerer mit ihr um, nämlich bei den Jugendlichen, und zwar deshalb, um sie an die Natur, an das Angeln heranzuführen. Es gibt doch keine bessere Möglichkeit, als mit Kindern und Jugendlichen in praktischer Art und Weise etwas zu tun, um sie für

die Natur zu begeistern und für die natürlichen Zusammenhänge zu sensibilisieren. Deswegen diese Erleichterung, und das hat, wie gesagt, nichts damit zu tun, die Sinnhaftigkeit des Fischereischeines infrage zu stellen.

Noch ein Wort zum Kollegen der NPD: Es ist nicht so – wenn Sie sich damit beschäftigt hätten, wüssten Sie das auch –, dass wir mit der Aal-Verordnung auf die EU gewartet haben. Wir haben uns vorher schon für den Aal eingesetzt. Wir haben verschiedene Maßnahmen finanziert und durchgeführt, die dem Schutz des Aales dienen. Aber wenn die EU eine Verordnung vorgibt, müssen wir sie natürlich umsetzen. Das ist völlig logisch.

Meine Damen und Herren, nochmals herzlichen Dank an Sie für die Beratung dieses Gesetzentwurfs der Staatsregierung. Ich verspreche Ihnen, dass wir die Verordnung dazu schnell in Gang setzen und schnell in Kraft treten lassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes, Drucksache 5/6901, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 5/8706. Änderungsanträge liegen nicht vor.

Ich rufe die Überschrift auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Da es in der 2. Lesung keine Änderung gab, kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Entwurf mehrheitlich als Gesetz beschlossen.

(Beifall der Abg. Rolf Seidel, CDU, und Stefan Brangs, SPD)

Dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

1. Lesung des Entwurfs