Protokoll der Sitzung vom 04.04.2012

Der Antrag, der im Bundesrat zur Abstimmung stand, hatte genau das zum Inhalt. Ziel war die Anpassung der EEG-Vergütung mit ausreichenden Übergangsregelungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, gerade was Investitions- und Planungssicherheit betrifft.

Ich kann es Ihnen wirklich nicht ersparen, jetzt das Originalzitat von Herrn Tillich darzubieten. Er hat betreffs Local Content klar gesagt: „Der deutschen Solarbranche

muss geholfen werden, ihren Technologievorsprung weiter auszubauen. Wir müssen uns daher gegen außereuropäische Hersteller wehren, die mit subventionierten Preisen den Wettbewerb kaputt machen. Deutschland sollte hier mit einer Local-Content-Regelung nachsteuern. Das bedeutet: Eigentümer von PV-Anlagen, die europäische Produkte verwenden, erhalten eine höhere Einspeisevergütung.“

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich habe genau an der Stelle erwartet, dass man ihm Beifall zollt, weil das in der Sitzung am 8. März in der Diskussion war. Der Ministerpräsident hat den Gedanken aufgegriffen und verdeutlicht, dass an dieser Stelle etwas getan werden muss.

Wenn ich richtig informiert bin, war es so, dass insbesondere Sachsen im Bundesrat auf Folgendes Wert gelegt hat: Wenn man dem Antrag zustimmen soll, dann soll wenigstens ein Prüfauftrag enthalten sein, der genau diese LocalContent-Regelung im Blick hat. Zunächst ist also zu prüfen, ob sie aufgegriffen werden kann.

Die Zeit rennt uns davon. Die Entwicklung der Zahl der Firmenpleiten ist schon dargestellt worden. Es ist klar zu definieren, welche Kriterien herangezogen werden müssen, um die Local-Content-Regelung so auszugestalten, dass wir Regularien bekommen, die eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Produkten herstellen.

Herr Ministerpräsident Tillich hat sich in dem dpaGespräch auch dafür ausgesprochen, den Eigenverbrauch von Solarenergie mehr zu unterstützen. Ferner hat er deutlich gemacht, dass sich die Energieversorgung der Zukunft auf dezentrale Versorgungslösungen stützen sollte. Ich finde das ausgesprochen richtig. Das ist eine Abkehr von der – bisher auch hier propagierten – starken Ausrichtung auf Zentralität. Wir brauchen übrigens beides: Wir müssen die Großversorger bedienen; aber auch dezentrale, kleinteilige Lösungen sind für die Sicherung unserer Energieversorgung in Zukunft notwendig.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

In dem Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz war die Formulierung enthalten, dass eine Erhöhung der Eigenverbrauchsrate an Solarstrom anzustreben ist und dass insbesondere eine Verbesserung der Netzstabilität durch dezentrale Speicherkapazitäten hergestellt werden muss. Ich brauche es nicht zum x-ten Mal zu wiederholen: Das Problem der erneuerbaren Energien liegt darin, dass sie nicht ausreichend speicherbar sind. In den Zeiten der Nichtverfügbarkeit können sie nicht zur Stromversorgung herangezogen werden. Herr Ministerpräsident Tillich hat in diesem Zusammenhang etwas aufgegriffen, was ich für sehr notwendig erachte: Fotovoltaikanlagen in Kombination mit Speichern sind dafür die beste Lösung.

Der in den Bundestag eingebrachte Entschließungsantrag hatte eine bessere Netzintegration von Fotovoltaikanlagen und insbesondere Anreize zur Verwendung von Energiespeichern zum Inhalt. Damit sind wir genau an dem Punkt, wo das EEG wirklich novelliert werden muss. Herr von Breitenbuch, Sie haben recht; man muss es novellieren. Aber Sie wollen es ganz abschaffen. Das wäre falsch.

Ich glaube, es muss einen Bonus für diejenigen geben, die Energie auch speichern. Das muss im EEG berücksichtigt werden. Ich halte es für ganz wichtig, denjenigen einen Vorteil zu geben, die sich für die Energiespeicherung starkmachen und praktikable Lösungsvorschläge unterbreiten.

Herr Jurk, Sie lassen die Zwischenfrage sicherlich zu?

Herr von Breitenbuch, bitte.

Werter Kollege, eine kurze Frage: Ich habe vorhin dargelegt, dass das EEG nur nach der Menge, aber zu wenig nach Kosten und Effizienz aussteuert. Kosten und Effizienz spielen im Grunde keine Rolle; es geht nur nach Menge.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Oh nein!)

Sehen Sie darin auch ein Problem?

Man kann daraus ein Problem machen. Es ist immer die Frage, wenn Mengen dort eingeschränkt werden sollen, ob das dem Prozess der Energiewende wirklich Genüge tut oder ob wir damit nicht Einschränkungen vornehmen, die wir am Ende bereuen, weil wir die entsprechende Energie nicht verfügbar haben.

Auch ich habe mir die Frage gestellt, ob das EEG reformiert werden sollte. Wenn Sie es allerdings abschaffen wollen, können Sie es nicht mehr reformieren. Man muss sich natürlich über bestimmte Fehlentwicklungen Gedanken machen.

Aber ich erinnere alle in diesem Saal daran: Der Anteil des EEG am momentanen Stromarbeitspreis – dieser liegt bei rund 25 Cent; da kommt man noch gut weg – beträgt 3,6 Cent. Wir müssen uns eher über den Netzausbau Gedanken machen. Ich verstehe es nicht, dass die Gießerei in meinem Nachbarort vom Netznutzungsentgelt nicht befreit ist, während andere Gießereien sehr wohl befreit sind. Wir schränken mit diesen Umlagen der Netznutzungsentgelte – das hat mit dem EEG gar nichts zu tun – die Wettbewerbsfähigkeit auch mittelständischer Unternehmen bei uns im Freistaat Sachsen ein, nicht nur die der Privathaushalte und der ganz kleinen Unternehmen. Insoweit ist der Handlungsbedarf viel größer als beim EEG.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tillich hat weiter ausgeführt: „Die Fotovoltaik ist ein ganz wichtiger Baustein der Energiewende. Ohne sie ist die Energiewende nicht zu schaffen. Innerhalb Deutschlands muss daher auch ein ehrlicher Vergleich mit anderen subventionierten Energieträgern, wie zum Beispiel der Windenergie, zulässig sein.“

Und: „Die Länder müssen bei allen wichtigen Fragen der Energiepolitik stärker beteiligt werden. Dies gilt insbesondere bei den Änderungen des EEG und der darauf basierenden Verordnungen.“

Ich will sehr deutlich sagen: Die Chance, genau das durchzusetzen, hatte man am 30. März im Bundesrat. Man hätte mit einem sofortigen Sachentscheid, der, glaube ich, gemeinsam mit Ländern wie BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz, aber auch mit unseren Nachbarländern Thüringen und Sachsen-Anhalt zustande gekommen wäre, diesem Entschließungsantrag zur Mehrheit verholfen und damit klar gezeigt, wie die Position Sachsens, unserer mitteldeutschen Nachbarländer und vieler anderer Länder gegenüber der Bundesregierung ist. Das ist unterblieben, was ich zutiefst bedauere. Damit haben wir eine großartige Chance vertan.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Nun weiß ich nicht, was in der Nacht vor der Bundesratsentscheidung am 30. März diskutiert wurde.

(Staatsminister Sven Morlok: Das war eine Bundestagsentscheidung!)

Herr Morlok, Sie können das Wort nehmen und deutlich sagen, warum Sachsen diesem Entschließungsantrag, an dem man selbst mitgearbeitet zu haben scheint, nicht zugestimmt hat.

Fakt ist: Der Entschließungsantrag ist in das Bundesratsverfahren gegangen und liegt nun im Umweltausschuss. Es besteht nur noch die Möglichkeit, auf der nächsten Bundesratssitzung, die am 11. Mai stattfindet, die Anrufung des Vermittlungsausschusses herbeizuführen. Das ist für mich genau der Punkt: Alle erwarten, dass auch im Bundesrat der Ministerpräsident zu dem steht, was er am 12. März gegenüber der dpa deutlich gemacht: eine klare Positionierung zugunsten der sächsischen Solarindustrie, zugunsten der sächsischen Handwerker, aber auch zugunsten all jener, denen am Gelingen der Energiewende gelegen ist.

Diese Chance muss Sachsen nutzen. Wir werden sehr darauf achten, wie sich der Freistaat Sachsen am 11. Mai im Bundesrat verhält. Mit einer Zweidrittelmehrheit dort kann der Unfug, der von der Bundesregierung verzapft wurde, korrigiert werden. Nutzen wir diese Chance!

Deshalb unterstützen wir den Antrag der LINKEN.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Hauschild. Herr Hauschild, Sie haben das Wort.

(Vor Redebeginn von Mike Hauschild wird das Mikrofon heruntergefahren.)

Das ist deutlich zu hoch für mich, Herr Jurk.

(Heiterkeit – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Das Thema, oder was?)

Es geht um die körperliche Länge.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überrascht über den Antrag, da wir – Sie sagten es, Herr Jurk – schon im letzten Plenum darüber sprachen. Neue Wissensstände haben wir nicht wirklich.

(Zurufe von den LINKEN: Doch! – Stefan Brangs, SPD: Der Ministerpräsident hat sich geäußert!)

Ja, aber neue Wissensstände im Sinne neuer Informationen gibt es nicht.

Die Absenkung kam nun wirklich nicht überraschend. Die Produzenten haben schon im letzten Jahr klar gesagt, dass sie eine zusätzliche Absenkung mittragen, falls der Zubau erneut deutlich über 7 000 Megawatt im Jahr liegen sollte. Diese Absenkung ist nun gekommen. Der Zubau war – anders als vor Jahren prognostiziert wurde; damals war von maximal 3 500 Megawatt pro Jahr die Rede – wieder mehr als doppelt so hoch. Dass jetzt entsprechend reagiert wird, ist nur richtig. Die Entwicklung zeigt uns doch, dass der Zubau funktioniert. Das Ziel wird erreicht. Demzufolge kann man reagieren.

Darüber, dass der 9. März ein sehr sportliches Datum war, waren wir uns schon im letzten Plenum alle einig. Auch darüber, dass der 1. April als Datum des Inkrafttretens der Regelung für Kleinanlagen – 30. September für Großanlagen – für ausreichend Planungssicherheit sorgt, waren wir uns weitestgehend einig.

Herr Jurk, wenn Sie auf die Handwerker zu sprechen kommen, nehme ich den Ball gern auf. Auch ich habe in meiner Heimatstadt mit verschiedenen Solarhandwerkern gesprochen. Einer sagt, er muss Leiharbeiter einstellen, um die vielen Aufträge abzuarbeiten, und mit der Einspeisevergütung, die nach der Absenkung noch möglich ist, und mit dem, was der Strompreis inzwischen für den Endverbraucher für Kosten bedeutet, ist es selbstverständlich auch nach der Absenkung wirtschaftlich, sich Solaranlagen aufs Dach zu bauen, weil der normale Strompreis schon höher ist als das, was von der Einspeisevergütung zurückkommt. Die Anlagen sind so preiswert geworden – das hat er mir an einem Beispiel vorgerechnet –, dass man trotzdem noch die Anlage bezahlen kann und einen wirtschaftlichen Vorteil hat, zumal die Strompreise steigen.

(Thomas Jurk, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Noch eine Sache. Wie gesagt, ich bin selbst Handwerker. Auch ich als Fliesenleger habe manchmal Probleme, wenn die Aufträge nicht so kommen, aber da sagt niemand: Das darf so nicht sein; ich brauche jetzt einen Auftrag und der Freistaat soll sich darum kümmern. Genauso ist auch das EEG kein Absatzsicherungsgesetz.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Hauschild, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Hauschild, ist es nicht gut, dass man auch an der Höhe der Einspeisevergütung ersehen kann, wie effizient Solarstrom inzwischen geworden ist, wenn Sie zu Recht darauf hinweisen – übrigens steht das auch im Entschließungsantrag von BadenWürttemberg drin –, dass es bei bestimmten Anlagentypen längst der Fall ist, dass wir unter dem derzeitigen Strompreis angekommen sind, was die Gestehungskosten des Solarstroms betrifft? Das kann man auch Netzparität nennen, damit die NPD-Fraktion zufrieden ist. Parität ist auch fremdländisch, stimmt.

(Widerspruch des Abg. Jürgen Gansel, NPD)