Danke schön, Herr Präsident. – Liebe Kollegin Herrmann, ich bin sehr dafür, dass wir uns dem Tierschutzgedanken an dieser Stelle intensiv zuwenden, und ich hätte mir schon gewünscht, Herr Kollege von Breitenbuch, dass eine Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses an dieser Stelle vorgelegen hätte. Dann hätten wir das geringere Problem, das meine Fraktion mit diesem Änderungsantrag hat, sicherlich noch klären können; denn selbstverständlich kann es nicht angehen, dass wir die Hauskatzen wild in der Gegend abballern.
Das war eine bewusste Überhöhung. – Aber mir kommt es auf einen ganz anderen Teil des Änderungsantrages an: auf den Verweis auf die Tierschutzverbände, die dann mit den in den Lebendfallen gefangenen Katzen umgehen müssen. Wir wissen alle – der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz sollte das am besten wissen –, dass wir ein sehr großes Problem in diesem Land haben, und dieses lautet: Es fehlt eine Fundtierverordnung, und die Tierheime sind gegenwärtig vollkommen überfordert mit der Anzahl der Tiere, die dort abgegeben werden, sowie der fehlenden Unterstützung durch das Land.
Die Empfehlung, die vor einem Jahr verabschiedet wurde, hat natürlich zu überhaupt nichts geführt. Das ist der Fakt, und der Verweis auf die Verantwortung der Tierheime und Tierschutzverbände ist insofern ein Eingriff, der den Tierheimen neue Bürden auferlegt, ohne zu sagen, wie sie ihrer Verantwortung ohne hinreichende Mittel gerecht werden sollen. Das halten wir für problematisch. Wir hätten das gern im Vorfeld mit Ihnen geklärt, und es hätte sicher auch eine Klärung gegeben. DIE LINKE wird das Thema im Plenum erneut aufrufen. An dieser Stelle wollen wir uns bei diesem Antrag etwas zaghaft enthalten.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Meldungen? – Diese kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/9073. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? –
Herr Jurk, ich habe es gehört. – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmen dafür und mehreren Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden.
Es liegt ein weiterer Änderungsantrag vor, Drucksachennummer 5/9075. Es handelt sich hierbei um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Ich möchte doch in sachlicher Weise auf die Aspekte eingehen, die wir hier eingebracht haben. Auch wenn die Zeit fortschreitet, müssen wir uns diese Zeit nehmen.
Zu Ihrem Punkt 1, die Forstbetriebsgemeinschaften schon mit 150 Hektar zu befähigen, selbst zu jagen: Wir wollten das in dieselbe Größenkategorie wie die gemeinschaftlichen Jagdbezirke ziehen, nämlich 250 Hektar. Es war erst mit 75 Hektar argumentiert worden. Das hielten wir dann doch für zu klein und haben uns jetzt darauf geeinigt. Wir müssen schauen, wie es wirkt. Es ist natürlich auch eine Latte, die für Forstbetriebsgemeinschaften attraktiv ist zu erreichen, und dadurch steigert sich auch für die kleinen Forstbetriebsgemeinschaften die Attraktivität des Themas.
Die flächendeckende Verpflichtung in der Struktur, die Sie bei den Hegegemeinschaften haben wollen, lehnen wir ab. Wir wollen Freiwilligkeit und denken, dass dort ein Miteinander entstehen wird. Insofern haben wir dazu eine andere Herangehensweise – eigentlich ist sie etwas klassisch – als Sie.
Der nächste Punkt: Sie wollen das Rehwild weiterhin planen. Ich habe vorhin schon gesagt, warum wir das nicht wollen.
Der nächste Punkt war, Ihre große Liste an streng geschützten Arten auszunehmen. Auch diesbezüglich haben wir die Grundsätze ausgetauscht.
Sie wollen beim forstlichen Gutachten die Wilddichte aufnehmen. Es ist schon eine Schwierigkeit, den Wildschaden in einem Waldbereich zu erfassen. Wir haben Kriterien aufgestellt, damit, wenn man innerhalb von zwei Wochen zweimal in das Waldstück kommt, für den Gutachter dann auch das gleiche Ergebnis herauskommt.
Wenn Sie jetzt in diesem Gutachten auch noch die Wilddichte unterbringen wollen, halten wir das für nicht machbar. Über die Wilddichte kann man sich streiten, besonders unter Jägern, aber auch mit allen anderen. Insofern geht das weit über das Ziel hinaus. Es ist auch nicht praktikabel.
Vielen Dank, Herr von Breitenbuch. – Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Diese kann ich nicht sehen. Ich lasse über den Änderungsantrag, vorliegend in Drucksache 5/9075, abstimmen.
Frau Herrmann, ich hatte schon einmal eine solche Situation. Im Protokoll stellte sich dann heraus, dass der jeweilige Redner schon am Mikrofon stand und ein Zeichen gegeben hatte.
Ich habe jetzt nichts von einer Wortmeldung gesehen. Nun will ich das nicht unterdrücken und lasse die Wortmeldung einfach zu; es sei denn, Sie sagen, Sie wollen es nicht mehr.
Die Signale aus der Fraktion sind eindeutig. Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich nehme Bezug auf § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung und schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung abzustimmen, wie ihn der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft in Drucksache 5/8922 beschlossen hat.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist der Gesetzesüberschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Sachsen“. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2 „Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen“. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2a „Änderung des Sächsischen Justizgesetzes“. Wer Artikel 2a zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 2a mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 3 „Inkrafttreten und Außerkrafttreten“. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 3 mehrheitlich entsprochen worden.
Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf als Ganzes abzustimmen. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer möchte sich enthalten? – Bei zahlreichen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich entsprochen worden.