Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde, wenn ich es darf, meine Gegenrede gleich für beide Anträge abwickeln.
Ja, okay. – Sehr geehrte Kollegin Hermenau, wir vertreten die Auffassung, dass die Frage der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Endeffekt eine Glaubensfrage ist. Sie tun hier so, als wenn wir uns völlig auf die sechs festlegen. Das tun wir aber nicht.
Die Mindestzahl, richtig! – Im Gegenteil, die Verantwortung liegt nach wie vor bei den Trägern, und wir schaffen Möglichkeiten. Inwieweit sie dann wahrgenommen werden, wird sich zeigen. Von daher sehe ich das an diesem Punkt etwas entspannter.
Was die Auflösung betrifft, so kann ich mich eigentlich nur den Koalitionsrednern im Vorfeld anschließen. Wir sprechen hier über ausschließlich kommunale Anteilseigner, wir haben verfassungsrechtliche Bedenken, hier einen Eingriff vorzunehmen, und möchten das Ganze daher ablehnen.
Meine Damen und Herren, gibt es zu diesem Antrag weitere Wortmeldungen? – Herr Kollege Scheel für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Da wir auch einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt haben – der natürlich besser ist –,
müssen wir uns mit einer Enthaltung begnügen. Das sei vorab gesagt. Aber ich möchte auf das eben Gesagte eingehen und es etwas verteidigen, da wir eine ähnliche Stoßrichtung haben, was diese Frage betrifft.
Es geht hier nicht um die Frage, ob neun oder sechs – das ist reine Semantik, oder es wurde einfach mal die Zahl gedreht oder wie auch immer –, sondern es geht um die Frage, dass wir doch Kreistage haben, aus deren Mitte, aus der Mitte der politischen Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landkreises, in den Aufsichtsgremien kompetente Vertreter – darum geht es – mehrerer Fraktionen sitzen müssen.
In dem Fall, den Sie gerade beschrieben haben, stelle ich mir den Kreistag mit einer Mehrheit von CDU und Bürgerfraktion oder FDP oder irgendetwas vor, und dann beschließen Sie mal flott von der Leber weg, dass es nur noch sechs sind, weil Sie genau wissen, dass nur noch der CDU-Vertreter drinsitzt. Damit, sage ich, haben Sie sogar Schaden angerichtet, wenn es um die Frage der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Vielfalt auf der kommunalen Ebene geht.
Genau deshalb halten wir es für wichtig, dass es die Mindestzahl ermöglichen muss, dass mehr als nur eine Partei als Vertreter dorthin entsandt wird, um die Interessen im Sinne der Sparkasse und der kommunalen Familie wahrzunehmen. Deshalb unterstützen wir das Anliegen der GRÜNEN. Ich hoffe, Sie sehen uns nach, dass wir uns enthalten und in unserem eigenen Antrag noch einen weiteren Punkt dazu gefunden haben.
Noch ein Punkt kommt dazu: Sie wollen ein Jahr früher als wir auflösen. Das nehmen wir zur Kenntnis. Was uns daran stört – ansonsten könnten wir dem eigentlich zustimmen –, ist die Frage, dass eine automatische Auflösung stattfinden sollte, wenn weniger als zwei da sind. Diesen Punkt haben Sie leider nicht mit hineingenommen. Auch wenn Sie schneller waren – wir waren umfassender.
Frau Präsidentin! Ich möchte kurz zu den beiden Änderungsanträgen Stellung nehmen, zuerst zu der Frage, ob die Sachsen-Finanzgruppe
Ich halte das für verfassungswidrig. Wir haben schon oft über die Anhörung im Sächsischen Landtag gesprochen. Dort gab es einen Sachverständigen Dr. Lüders, der sehr klar und deutlich sagte, dass ein solcher Eingriff in die kommunale Selbstverantwortung nicht zu rechtfertigen sei. Er hat sich dabei auf die Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, und diese Rechtsauffassung teile ich.
Dieser Antrag beantwortet auch nicht die Frage: Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, und es sind nicht alle aus der Sachsen-Finanzgruppe über einvernehmliche Verträge rausgegangen und es wird praktisch zwangsaufgelöst, wie gehen wir dann mit den Verbindlichkeiten um, die wir gerade diskutiert haben, die noch in der SachsenFinanzgruppe bestehen? Über welche Möglichkeiten zur Rückführung sprechen wir dann? Was sollen wir dann machen?
Deshalb halte ich es für sinnvoller, den Kommunen diese Entscheidungsfreiheit zu überlassen, sodass sie entscheiden können, wie sie das entsprechend regeln. Das gilt auch für die Frage, ob die Sachsen-Finanzgruppe aufgelöst ist, wenn weniger als zwei Träger bzw. weniger als zwei Sparkassen in ihr vereinigt sind. Auch dabei stellt sich die Frage, wie mit den restlichen Verbindlichkeiten umgegangen werden muss, die vorhanden sind. Man muss sich dann wieder etwas Neues ausdenken und schauen, wie es das Gesetz überhaupt zulässt.
Ich halte es für richtiger, eine bestehende Körperschaft weiter zu nutzen, um so zu regeln, wie die Rückabwicklung erfolgen kann, oder ob man diese Struktur bestehen lässt, weil man sie für andere Möglichkeiten nutzen kann, weil sie bestimmte Vorteile bietet, oder ob man sagt: Wir brauchen sie nicht mehr, sie hat die Erwartungen, die wir in sie gesetzt haben, nicht erfüllt. Darüber sollten die kommunalen Anteilseigner selbst entscheiden können.
Man kann sich bei der kommunalen Selbstverwaltung nicht immer nur die eine Seite herausnehmen, sondern muss auch die zweite Seite betrachten. Deshalb, Frau Hermenau, möchte ich Ihnen noch sagen: Sie sagten in der Debatte, man brauche die Sachsen-Finanzgruppe nicht. Dieser Auffassung kann man durchaus sein. Ich sehe es ein wenig anders. Man braucht sie nicht zwingend, aber man kann sie haben. Ich möchte mir jedoch nicht anmaßen, dass ich weiß, was dort gut ist. Das möchte ich denjenigen überlassen, denen sie gehört, und das sind die Kommunen. Deshalb kommt für mich eine Zwangsauflösung nicht in Betracht, sondern das sollen sie selbst entscheiden.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Damit lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen.
Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/9074, auf und bitte Herrn Scheel jetzt um die Einbringung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Sie dem Anliegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht haben folgen können, haben Sie nun noch einmal die Chance. Wir bringen das jetzt in aller Konsequenz zu Ende.
Natürlich kann man der Auffassung sein, dass das kommunale Selbstverwaltung ist. Es ist korrekt, dass das eine kommunale Einrichtung ist.
Korrekt ist aber auch, dass wir der Landesgesetzgeber sind und den Rahmen dafür vorgeben, was im öffentlichrechtlichen Sparkassenwesen im Freistaat Sachsen stattfindet und was nicht. Deshalb steht es auch im Gesetz.
Wir sind der Gesetzgeber und damit auch in der Pflicht, uns damit auseinanderzusetzen. Es ist richtig, es gab die eine Rechtsmeinung, die das zumindest in Erwägung gezogen hat. Wir haben kein Gutachten zu dem Thema erstellen lassen. Es könnte uns aber immer noch gut anstehen, dass wir als Freistaat Sachsen das klare Signal setzen: Ja, regelt die Sachen in eigener Verantwortung, aber wir schauen uns das nicht ewig an.
Das ist der tiefere und innere Kern des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch unseres Antrags. Wir geben noch ein Jahr länger Zeit, und zwar bis Ende 2017. Ich glaube, das ist keine unmenschliche Zeit. Wir haben diesbezüglich auch den Sachverständigenrat aufgenommen und sagen: Diese Sachsen
Finanzgruppe hat sich überlebt. Wir denken, dass das kein geeignetes Instrument ist, und sagen ferner: Kommunale Familie, kümmere dich, regele das.
Wenn dem nicht so ist, dann müssen wir einschreiten. Das ist richtig. Aber das ist unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber. Insofern sage ich: Diese Sachsen-Finanzgruppe brauchte niemand wirklich und braucht auch in Zukunft niemand wirklich.
Als Letztes noch einmal zu dem Punkt, den ich schon angesprochen habe. Es geht um die Auflösung. Ein Automatismus sollte es dann sein, dass man sagt: Wenn nur noch einer da ist, dann ist es auch so per se, nicht dass der eine noch auf dumme Ideen kommt.
Ich bitte um die Wortmeldungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. – Bitte schön, Herr Löffler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe es vorhin schon angedeutet: Die beiden Anträge ähneln sich in der Formulierung sehr. Deshalb möchte ich auf meinen vorhin gehaltenen Redebeitrag verweisen und mir diesen noch einmal selbst zunutze machen.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich beginne mit der Gesetzesüberschrift. Wer möchte dieser seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist der Gesetzesüberschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen wurde Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 4. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Dem Artikel 4 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Damit stelle ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Damit wurde dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt.