DIE LINKE hatte ihren Antrag, Drucksache 5/5692, zum Thema „Umgang mit hohen Grundwasserständen: BürgerInnen und Unternehmen unterstützen“ – wie spricht man das große „I“ eigentlich aus? – in den Geschäftsgang des Landtages gegeben. Dazu fand im September eine Expertenanhörung statt. Auch die CDU- und die FDP-Fraktion haben das Thema mit einem Antrag, Drucksache 5/7636, aufgenommen unter dem Titel „Entwicklung, Ursachen und zukünftiger Umgang mit hohen Grundwasserständen in Sachsen“. Daraufhin hat DIE LINKE ihren Antrag gar nicht mehr zur Abstimmung gebracht, sondern unserem Antrag zugestimmt.
Der Koalitionsantrag fordert das SMUL zur Berichterstattung über die langjährige Entwicklung der Grundwasserstände und die Betroffenheit der verschiedenen Regionen Sachsens auf. Des Weiteren sollte durch unseren Antrag über Möglichkeiten und Grenzen für die Unterstützung Betroffener im Schadensfall berichtet und im Internet ein Informationsangebot für die Bürger eingerichtet werden, das insbesondere Informationen über aktuelle Grundwasserstände und Trends enthält, die Möglichkeiten und Grenzen für die Unterstützung Betroffener im Schadensfall aufzeigt und weitergehende Handlungsempfehlungen enthält. – So weit, so gut.
Der Bericht liegt seit April 2012 vor, ist sehr umfassend, enthält über 40 Seiten Text und zahlreiche Anlagen. Wir reden jetzt über diesen Bericht. Dieser Bericht und Ihre Meckerliste ist ausschließlicher Gegenstand des nunmehr von den LINKEN ins heutige Plenum eingebrachten Antrags. Am Bericht arbeitet sich DIE LINKE in – ich muss dazu sagen – schulmeisterlicher Art ab und interpretiert ihn auf ihre eigene Weise, die einer fachlichen Bewertung nicht standhält.
werden jeweils eingeleitet mit den Worten „fehlerhaft“, „mangelhaft“, „nicht nachvollziehbar“, „willkürlich“ usw. Frau Pinka, Sie sind ja eigentlich Fachfrau auf diesem Gebiet und müssten die Angaben in diesem Bericht fachlich richtig interpretieren können. Könnte es sein,
Ich komme dann noch auf einzelne Punkte, über die Sie mal nachdenken können wie über das, was ich soeben gesagt habe. – Vorangestellt noch drei Grundaussagen, die – denke ich – bei der Behandlung dieses Themas wichtig sind.
Erstens. Wir müssen unterscheiden zwischen Grundwasseranstieg infolge oder nach dem Bergbau und allgemeinen niederschlagsbedingten oder jahreszeitzyklischen Grundwasserschwankungen, die zu sehr unterschiedlichen Ständen auch über Jahre hinweg führen können.
Dafür gebe ich Ihnen ein Beispiel von mir persönlich. Ich bewohne im Erzgebirge ein Haus, das 1882 erbaut worden ist. Als die allgemeine Sanierungswelle nach 1990 anrollte und man die Häuser endlich in einen ordentlichen Zustand bringen konnte, wollte ich im Keller meines Hauses einen Hauswirtschaftsraum einrichten. Ein alter Maurerpolier, der damals schon gar nicht mehr im Dienst war, sagte: Mach das nicht! Lass den Natursteinboden drin. Lass das Wasser durchfließen. Ziehe keinen Beton darauf; denn ansonsten machst du dir dein ganzes Haus nass.
Ich habe diesen Rat befolgt. Gerade in den Jahren, die Sie anführen – 2010 und 2011 – hatte ich ein regelrechtes Rinnsal durch meinen Keller hindurch. Dieses Jahr habe ich das nicht. Daran sieht man auch, wie die Grundwasserstände unter natürlichen Gegebenheiten steigen und fallen. Nur, man muss auch als Eigentümer damit rechnen, dass das Grundwasser mal höher und mal tiefer ist. Das kann man nicht ignorieren.
Hören Sie sich doch einfach mal solch ein Beispiel an. Herr Külow, als Literaturwissenschaftler lernt man so etwas nicht. Aber ich bin Naturwissenschaftler und habe vielleicht ein Stück gesunden Menschenverstand, um für mein Haus umzusetzen, was in der Natur vor sich geht.
(Dr. Volker Külow, DIE LINKE: Ich kann doch nichts dafür, dass in meinem Keller kein Wasser fließt, Frau Windisch!)
Bergbauvorhaben, Stilllegungen von Wasserwerken oder auch die mangelhafte Funktion von Entwässerungsgräben und Drainagen ursächlich sein oder sich überlagern.
Zweitens möchte ich feststellen: Es gibt im Bereich Grundwasser keine staatliche Verantwortung für Hochwasservorhersage oder -schutz. Hier argumentiert auch der von Ihnen aus der Anhörung zitierte Prof. Jansen falsch. Andere Sachverständige haben das richtig dargestellt. Nach dem geltenden Wasserrecht besteht kein Rechtsanspruch auf Schutz vor Überschwemmungen durch Grundwasser und erst recht nicht auf Schutz vor nicht zutage getretenem unterirdischem Grundwasser. Die Sicherung gegen ein vom Grundwasser ausgehendes Baugrund-, Investitions- oder Bewirtschaftungsrisiko liegt in der Eigenverantwortung des Bauherrn bzw. des Investors.
Drittens möchte ich feststellen: Für den in Sachsens Bergbau- und Bergbaufolgelandschaften häufigen Spezialfall von Bergschäden gibt es nach wie vor Haftungsregelungen nach dem Bundesberggesetz. Dort sind jeweils Einzelfallentscheidungen nötig und möglich.
Die begrenzte Zeit erlaubt leider nicht, auf alle Punkte des Antrages in der fachlich gebotenen Ausführlichkeit einzugehen. Einige möchte ich dennoch herausheben – danach hatten Sie auch gefragt –, damit Ihre falsche Behauptung nicht unwidersprochen stehen bleibt.
So haben Sie zum Beispiel die Auswertung von aktuellen Jahresniederschlagsreihen der letzten 40 Jahre bemängelt. Sie unterstellen damit die Manipulation der Statistik durch Herausnahme von Niederschlagsdaten zwischen 2000 und 2010. Sie hätten ja beim LfULG anrufen können. Von dort hätten Sie die entsprechende Antwort bzw. Einsicht in weitere Datenreihen bekommen. Da die Referenzperiode im entsprechenden Kapitel angegeben ist, kann von Manipulation keine Rede sein. Oder manipulieren für Sie, Frau Pinka, diejenigen, die korrekte Angaben machen?
Hören Sie erst einmal zu, bevor Sie fragen. – Das LfULG hat für diese Angabe im Kapitel 4.1 eine sofort verfügbare, weil schon vorliegende Auswertung verwendet. Durch eine ausgeweitete Referenzperiode auf weitere zehn Jahre wäre genau dasselbe Ergebnis herausgekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe mich natürlich mit weiteren Veröffentlichungen des LfULG beschäftigt und ich hoffe, Sie auch. Ist Ihnen bekannt, dass es zum Beispiel zum Klimawandel Untersuchungen vom LfULG gibt, die sich auch mit den Niederschlägen der letzten Jahrzehnte beschäftigen? Dabei ist genau analysiert worden, welche Vb-Wetterlagen in welcher Anzahl und wie sich die Niederschlagsmengen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Sie haben sich ja auf diese Statistik in dem entsprechenden Kapitel bezogen und nicht auf Vb-Wetterlagen. Das zu vermischen ist an dieser Stelle nicht sachgerecht.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf den Punkt eingehen, wo auf die fehlende Auswertung von Grundwassermessstellen der MIBRAG LMBV, Wismut, Europe Vattenfall, Europe Meiningen usw. verwiesen wird. Dazu ist zu sagen, dass, soweit dem LfULG Daten der genannten Unternehmen vorgelegen haben und für eine statistische Auswertung nutzbar waren, diese auch einbezogen worden sind. Jedoch sind viele der Messstellen erst ab 1970 errichtet und teilweise in nur sehr groben Messintervallen betrieben worden. Damit sind sie für Langfristaussagen, die ja Gegenstand der Auswertungen waren, nicht einsetzbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Pflege und Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zur Sicherung der Abflussfunktionen ist ein Punkt. Er heilt das Problem nicht in Gänze – das ist richtig –, aber das ist ein Punkt, der ernst genommen werden muss. Er ist kommunale Pflichtaufgabe und wird nicht in jedem Fall ausreichend und sachgerecht gehandhabt. Dort gibt es in der Tat regional unterschiedlichen Handlungsbedarf. Da Grundwasser- und Abflussprobleme nicht an Gemeindegrenzen haltmachen, ist es auch wichtig, Wasser- und Bodenverbände zur Gewässerunterhaltung zu gründen.
Zur Finanzierung dieser Aufgabe ist im Sächsischen Wassergesetz die Möglichkeit kommunaler Gewässerunterhaltungssatzungen ausdrücklich eröffnet worden. Dass dies bisher nur sehr selten in Anspruch genommen wurde, da außerhalb von Hochwasserzeiten kaum Interesse an einer sachgerechten Gewässerunterhaltung erkennbar ist, muss leider auch konstatiert werden.
Bevor ich zum Fazit zu Ihrem Antrag komme, möchte ich ausdrücklich feststellen, dass die CDU-Fraktion um die Probleme des Grundwasseranstiegs in einigen Regionen Sachsens und den örtlich sehr verschiedenen Betroffenheiten weiß, sie ernst nimmt und über viele Jahre hinweg parlamentarisch begleitet hat und weiter begleiten wird.
Die Zuständigkeiten für das Handeln sind klar geregelt. Das wird auch im Punkt 6 des Berichtes ausführlich erläutert. Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt haben immer auch Folgen. Diese sind nach dem Verursacher- und Zuständigkeitsprinzip zu beseitigen.
Auch ein Blick in den Jahresbericht der LMBV macht deutlich, welche enormen Anstrengungen gerade der Sanierungsbergbau in den letzten zwei Jahrzehnten unternommen hat. Deshalb kann es auch nur unter Beteiligung aller Zuständigen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Lösungen geben.
Vor Populismus und Aktionismus nach Lesart der LINKEN stehen Ursachenforschung und -analyse. Dann kann entsprechend gehandelt werden. Dafür stellt das LfULG die durch sein Landesmessnetz gewonnenen Daten jedem Bürger, jedem Planungsträger, jedem Träger öffentlicher Belange und weiteren Interessenten zur Verfügung.
Der heutige Antrag der LINKEN ist nicht auf eine dauerhafte Problemlösung gerichtet, sondern zeigt zuerst auf die Wissenschaftler und Fachexperten des LfULG. Ihnen wird oberflächliches Arbeiten bis hin zur Manipulation unterstellt. Das lassen wir so nicht durchgehen, denn der kritisierte Bericht ist umfassend und fachlich fundiert. Man muss ihn eben nur lesen können.
Deshalb sehen wir keine Veranlassung, dem vorliegenden Antrag der LINKEN zuzustimmen. Er trägt nicht zur Lösung des Problems bei.