Die heimatbewussten Sachsen – und damit schließe ich – sind aufgefordert, Verhältnisse, wie sie in Westdeutschland bestehen, zu verhindern und sich an die Spitze der deutschen Antiislamisierungsbewegung zu setzen. Das von der NPD geforderte Minarett- und Moscheeverbot wäre hierzu ein erster Anfang.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir vorwärtskommen wollen, sollten wir tunlichst vermeiden, die Fehler anderer nachzuäffen. Das betrifft zum Beispiel die Zwangskastration oder Minarettverbote, die uns die NPD vorschlägt.
Deswegen macht es Sinn, dass wir die Integration als eines der wichtigen Themen der Staatsregierung identifiziert haben.
Lassen Sie mich ein sächsisches Beispiel geben: Als ein Zeichen der Integrationsbereitschaft können wir, glaube ich, die hohe Zahl von Abiturientinnen und Abiturienten unter den Migranten bei uns nehmen.
Wenn sich Integrationsbereitschaft in Bildung zeigt, dann müssen wir feststellen, dass unsere vietnamesischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hier vorbildlich sind.
(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Wir reden jetzt über Muslime!)
Sachsen muss für diese Menschen Heimat werden. Das heißt, wir müssen uns überlegen, wie wir den Menschen dazu verhelfen können, dass Sachsen nicht mehr Prekariat für das Bleiberecht ist, sondern wirklich zu einer Heimat wird. Dazu gehört auch, wie wir sie in Sachsen in unsere Heimat aufnehmen.
Ein ganz kleines Beispiel, wie wir das machen könnten: Ich würde mich zum Beispiel freuen, wenn Ilse Bähnert irgendwann einmal mit einem vietnamesisch-deutschen Humoristen zusammen im MDR auftreten würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dieser Debatte sei gesagt: Es wird deutlich, dass die Antragsteller viele Grundrechte nicht verstehen.
Auch das Grundrecht auf Religionsfreiheit reiht sich ein in die Reihe derjenigen Grundrechte, die die NPD entweder nicht wahrhaben will oder schlicht verkennt. Wir leben in einem Staat, der zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet ist. Dies folgt aus Artikel 4 Abs. 1 und aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 1 WRV – Weimarer Reichsverfassung.
Dass Sie da kreischen, ist schon klar. – Daraus folgen der Grundsatz der Parität von Kirchen und Bekenntnissen und das Verbot der Privilegierung sowie das Verbot der Diskriminierung von einzelnen Religionsgemeinschaften. Religionsfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit eines nach innen getragenen Bekenntnisses, sondern auch die ungestörte Religionsausübung durch Gottesdienste, Glockenläuten, Prozessionen und Kirchenfahnen. Auch Kirchenbauten sind Ausprägung der Religionsausübungsfreiheit, ebenso Minarette, denen im Islam ein hoher Symbolwert zukommt.
Die Grenzen der Glaubensfreiheit setzt nur die Verfassung selbst. Konflikte mit wichtigen Verfassungsprinzipien sind im Wege praktischer Konkordanz zu lösen. Das verkennen Sie grundsätzlich.
Herr Staatsminister, Sie haben eben vom Gebot der Trennung von Staat und Religion gesprochen, die im Grundgesetz niedergeschrieben ist. Meinen Sie nicht, dass dieses im Grundgesetz festgelegte Trennungsgebot gerade durch muslimische Einwanderer, die ganz andere gesellschaftspolitische Forderungen im Gepäck haben, bedroht ist? Ich nenne da nur archaische Gesellschaftsvorstellungen wie den Ehrenmord oder die Zwangsverheiratung. Ist das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz und dem Trennungsgebot von Staat und Politik einerseits und Religion andererseits vereinbar?
Herr Gansel, Sie werden zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Grundgesetz für alle und jeden gilt, für jeden, der hier lebt, mit all seinen Grundrechten.
Und es gibt keine Rechtsordnung à la carte, wie Sie sie sich vorstellen, wo für den einen alles gilt und für die anderen vielleicht gar nichts. Wir leben unter der Geltung des Grundgesetzes, und das ist auch gut so.
Ein schlichtes landesrechtliches Verbot von Minaretten, wie Sie es hier vorschlagen, wäre ein Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht, gegen Verfassungsrecht, gegen Artikel 4 Grundgesetz und, nebenbei bemerkt, auch gegen bundesrechtliche Vorschriften des Baurechts.
Europaweite Volksabstimmungen über ein Verbot von Minaretten, wie Sie sie möchten, würden überhaupt keinen Sinn machen, weil die Religionsfreiheit wie in Artikel 4 Grundgesetz auch in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention in nahezu gleicher Weise gewährleistet wird.
Sie sehen, Ihr Antrag zielt auf ein inhaltlich und juristisch unzulässiges und unmögliches Unterfangen ab. Aber Ihre Beiträge haben gezeigt, dass es Ihnen darum in Wirklichkeit gar nicht geht.
Herr Apfel hat hier deutlich gemacht: Es geht Ihnen in diesem Antrag pars pro toto um den Kampf gegen die Symbole. Es geht Ihnen um die Überfremdung, die Sie hier in Sachsen mit dem Verbot von Minaretten stoppen wollen. Eine Invasion in den Kreißsälen, wie Sie sie angesprochen haben, möchten Sie durch ein Verbot von Minaretten erledigen. Es geht um kriminelle Ausländer, die Sie abschaffen möchten durch ein Verbot von Minaretten. Das glaubt Ihnen keiner.
Nein, es geht Ihnen darum, dass Sie mit den abstrusesten Argumenten Bedrohungsängste schüren, die Sie sich hinterher zunutze machen wollen. Das ist schäbig, meine Damen und Herren.
Aber eines habe ich mitgeschrieben. Das war die Formulierung von Herrn Apfel, die da lautet, dass Sie sich daran machen wollen, die Islamisierung Sachsens zu ersticken.
Das ist letztlich eine ziemlich finale Veranstaltung, etwas zu ersticken. Sie haben in Ihrem Kampf gegen die Islamisierung Sachsens Mitkämpfer gefunden. Alexander Wiens hat auch gegen die Islamisierung Sachsens gekämpft – mit einem Messer in der Hand in einem Gerichtssaal.
Das war genau das Gleiche. Diese Gewalttaten – und da entlarven Sie sich – sind nicht Betriebsunfälle oder werden von Ihnen nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern das ist etwas, worauf Sie es letztlich abgesehen haben, indem Sie Hass und Angst schüren. Und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Aktuelle Debatte und somit auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.