Zuerst die geheime Abstimmung zur Wahl von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt: Abgegeben wurden 129 Stimmscheine. Ungültig waren 5. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Ordentliche Mitglieder: Frau Uta Windisch 84 Ja, 24 Nein, 11 Enthaltungen; Frau Dr. Jana Pinka 78 Ja, 27 Nein, 18 Enthaltungen.
Als Stellvertreter: Herr Stephan Meyer 87 Ja, 24 Nein, 12 Enthaltungen, Frau Kathrin Kagelmann 80 Ja, 20 Nein, 22 Enthaltungen.
Damit sind alle Kandidatinnen und Kandidaten gewählt. Ich frage, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zu den Ergebnissen der geheimen Abstimmung zur Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses: Abgegeben wurden 129 Stimmscheine. Ungültig waren 4. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Stimmberechtigte Mitglieder: Herr Alexander Krauß 91 Ja, 33 Nein, 9 Enthaltungen, Herr Patrick Schreiber 82 Ja, 30 Nein, 10 Enthaltungen. Herr Oliver Wehner 83 Ja, 28 Nein, 12 Enthaltungen, Frau Martina Weber 90 Ja, 19 Nein, 14 Enthaltungen, Frau Christine Zippel
91 Ja, 18 Nein, 14 Enthaltungen, Frau Annekatrin Klepsch 81 Ja, 18 Nein, 20 Enthaltungen, Frau Julia Bonk 54 Ja, 42 Nein, 21 Enthaltungen, Frau Anja Stephan 80 Ja, 19 Nein, 20 Enthaltungen, Herr Henning Homann 76 Ja, 27 Nein, 17 Enthaltungen, Frau Kristin Schütz 84 Ja, 18 Nein, 19 Enthaltungen.
Als Stellvertreter: Herr Christian Bienert 82 Ja, 17 Nein, 17 Enthaltungen, Frau Petra Seipolt 87 Ja, 15 Nein, 15 Enthaltungen, Herr Jürgen Opitz 83 Ja, 20 Nein, 14 Enthaltungen, Herr Matthias Knaak 85 Ja, 17 Nein, 15 Enthaltungen, Frau Simone Kühnert 87 Ja, 15 Nein, 15 Enthaltungen, Herr Marko Forberger 71 Ja, 19 Nein, 13 Enthaltungen, Herr Tilo Kießling 67 Ja, 26 Nein, 17 Enthaltungen, Frau Freya-Maria Klinger 74 Ja, 21 Nein, 17 Enthaltungen, Herr Philipp Schäfer 86 Ja, 14 Nein, 13 Enthaltungen, Herr Norbert Bläsner 77 Ja, 18 Nein, 20 Enthaltungen.
Wenn ich es richtig überschaue, sind alle stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder gewählt. Ich frage auch hier, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das sieht nicht so aus.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor genetischen Diskriminierungen im Freistaat Sachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Februar 2010 tritt das Gendiagnostikgesetz des Bundes in Kraft. Damit ist nach jahrelanger Debatte, denke ich, ein wichtiger Fortschritt bezüglich des Datenschutzes für genetische Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. Leider – und das ist der Anlass unseres Gesetzentwurfs – weist dieses Gesetz Lücken für die sächsischen Bediensteten, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter auf, die wir mit dem Gesetzentwurf schließen wollen.
Was regelt das Gendiagnostikgesetz des Bundes? – Nach § 19 darf der Arbeitgeber weder vor noch nach der Begründung eines Arbeitsverhältnisses die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Das heißt auf Deutsch: Jeder kann sich bewerben, ohne dass der Arbeitgeber von ihm verlangen darf, dass er eine Genanalyse vorlegt. Das klingt vielleicht nicht so abstrakt und so fernliegend, wie es manchen jetzt vielleicht in den Ohren tönt. Mittlerweile kann da einiges herausgelesen werden, beispielsweise auch genetische Dispositionen über Krankheiten. Das kann durchaus beim Arbeitgeber vielleicht zu der Meinung führen, den Bewerber dann nicht einzustellen. Genau das soll unterbunden werden.
Nach § 20 gilt dieses Verbot genetischer Analysen auch im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Das sind Untersuchungen, die die Gesundheit des Arbeitnehmers während des Arbeitsprozesses sicherstellen wollen.
Nach § 21 des Bundes-Gendiagnostikgesetzes darf niemand wegen einer seiner genetischen Dispositionen benachteiligt werden. Das ist also ein allgemeines Benachteiligungsverbot.
In § 22 des Gendiagnostikgesetzes des Bundes ist die Geltung nicht nur für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse,
sondern auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse des Bundes angeordnet, nicht aber für die des Landes. Der Bund hat davon abgesehen, weil er die Gesetzgebungskompetenz für Landesbedienstete nicht hat. Das genau ist die Lücke, die wir schließen wollen.
Wir schlagen Ihnen vor, in unser Datenschutzgesetz in § 37a einen Verweis auf § 19 ff. des Gendiagnostikgesetzes des Bundes einzuführen. Wir haben diesen Gesetzentwurf relativ zeitig nach dem Beginn der Legislaturperiode eingebracht, weil wir uns schon erhoffen, diese Einfügung im Plenum im Januar 2010 vornehmen zu können. Denn wir wollen das zeitgleiche Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes wie der landesrechtlichen Parallelregelung für unsere Bediensteten des öffentlichen Dienstes sicherstellen.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um ein technisches Gesetz handelt, das eigentlich nicht politisch streitig sein sollte; denn mir fällt kein Gesichtspunkt ein, unter dem wir unseren Landesbediensteten diesen Rechtsschutz verweigern könnten, den Bundesbedienstete und normale Arbeitnehmer selbstverständlich haben. Ich bitte also um zügige Behandlung in den Ausschüssen und um allgemeine Zustimmung.
Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen.
Hierfür ist das gleiche Verfahren vereinbart worden: Die Einbringerin spricht, es gibt keine Aussprache.
rung des Sächsischen Polizeigesetzes, den die SPDFraktion hiermit einbringt, greift ein wichtiges gesellschaftliches Thema auf, nämlich den oftmals tabuisierten Bereich häuslicher Gewalt. Jede vierte Frau wird mindes
tens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt. Das belegt eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu häuslicher Gewalt zählen unter anderem Delikte wie Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung.
Auch in Sachsen trifft häusliche Gewalt vor allem Frauen, und zwar in jeder gesellschaftlichen Schicht und in allen Regionen. Zur Verdeutlichung möchte ich ein paar Zahlen nennen: Seit 2005 verzeichnen wir sachsenweit einen stetigen Anstieg der Anzeigen im Bereich häuslicher Gewalt. Im Jahr 2005 kamen insgesamt 1 436 Fälle zur Anzeige, im Jahr 2008 waren es bereits 1 867. Circa 80 % der Opfer sind Frauen. Es ist davon auszugehen, dass nicht die Fallzahlen als solche steigen, sondern dass sich insbesondere das Anzeigeverhalten verbessert hat. Das bedeutet: Mehr Delikte kommen zur Anzeige und damit sinkt auch die Dunkelziffer. Umso wichtiger ist es, finden wir, diesen positiven Trend im Anzeigeverhalten auch als Gesetzgeber zu unterstützen. Opfer häuslicher Gewalt, die offensichtlich immer mutiger werden und durch den Gang zur Polizei ihr Leiden öffentlich machen, müssen von uns eine entsprechende Unterstützung erfahren. Auch dadurch kann es gelingen, die Dunkelziffer noch weiter zu verringern.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Polizeigesetzes greift den wichtigen Aspekt der Wohnungsverweisung bzw. des Aufenthaltsverbotes für Täter auf. Die derzeit geltende Frist von sieben Tagen soll nach unserer Vorstellung verdoppelt, also auf 14 Tage angehoben werden. Die bisherige Regelung trägt nach Meinung der SPD-Fraktion dem Schutz und den Interessen der Opfer nicht hinreichend Rechnung. Sieben Tage sind für die Opfer häuslicher Gewalt zu wenig Zeit, um eine solche psychische wie physische Extremsituation zu verarbeiten und gegebenenfalls weitreichende Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Familiäre Zwänge, aber auch Scham und Angst stehen dem entgegen.
Diesen Frauen – denn es sind vor allem Frauen, wie ich sagte – soll durch unseren Gesetzentwurf mehr Zeit gegeben werden, sich ihrer Situation bewusst zu werden, Hilfe zu suchen und sich juristisch beraten zu lassen. Durch eine zweiwöchige Wohnungsverweisung können sie bis zum Erwirken einer zivilrechtlichen Entscheidung vor weiteren Gewaltanwendungen effektiv geschützt werden. Dies alles gewährt unser Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes.
Ich möchte auch daran erinnern, dass unser Ansinnen nicht neu ist. Bereits im Jahr 2004 haben wir die Fristverlängerung vorgesehen und im damaligen Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben. Das ist nachlesbar auf Seite 66 des damaligen Koalitionsvertrages. Da es in der letzten Legislaturperiode leider zu keiner umfassenden Novellierung des Polizeigesetzes gekommen ist, wurde auch dieser eigentlich unstrittige Punkt nicht weiter verfolgt.
Deshalb richte ich abschließend noch einmal den Appell an Sie: Bitte unterstützen Sie die längst überfällige Gesetzesänderung und helfen Sie so den Opfern von häuslicher Gewalt und ihren Familien, die ersten Schritte in einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf soll an den Innenausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vorgelegt. Uns geht es darum, dass wir eine gesetzliche Pflicht festschreiben wollen, bei Neubauten von Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Der Grund ist relativ einfach. Er liegt in der relativ hohen, aber doch vermeidbaren Zahl von Menschen, die bei Bränden ums Leben kommen. Solch eine Pflicht besteht in der einen oder anderen Weise in sieben Bundesländern.