Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Zuruf von der CDU: Korrekt!)

Frau Präsidentin, Sie haben recht, Entschuldigung.

Dann müssen wir die Abstimmung jetzt noch einmal vornehmen. Ich glaube, einige haben nicht mit abgestimmt. Wer dem zweiten Teil des Berichtsantrages seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit.

Jetzt rufen wir dazu den Entschließungsantrag in Drucksache 5/10259 auf. Bitte, Herr Lichdi.

Vielen Dank. Das ist der Entschließungsantrag zum nicht öffentlichen Bereich. Dort geht es uns insbesondere darum, dass sich das Hohe Haus für die Verstärkung der Personalstellen bei Herrn Schurig ausspricht.

Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Biesok, bitte.

Hierzu zwei kurze Anmerkungen zu den Punkten I und II: Ich halte wenig von einer öffent

lichen Zur-Pranger-Stellung. Gerade, wenn es eine Datenschutzverletzung im nicht öffentlichen Bereich gegeben hat, muss sie ausgewertet und abgestellt werden. Wenn man anschließend diese Verletzung öffentlich macht, schadet man oftmals dem Geschädigten noch einmal, weil man eine weitere Öffentlichkeit hinzubringt. Das muss nicht sein. Es ist wichtig, diesen Mangel abzustellen. Eine Schutzwirkung ist so nicht zu erzielen.

Zum zweiten Teil möchte ich ausführen, dass das Gegenstand der Haushaltsberatung ist. Ich möchte bezüglich des Entschließungsantrages keinen Vorgriff auf die Haushaltsberatungen nehmen.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es hierzu weiteren Redebedarf? – Dann lass ich jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Sowohl der 15. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten über den Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich wie auch dessen 5. Bericht über den Schutz des Persönlichkeitsrechts im nicht öffentlichen Bereich belegen erneut – und nicht allein durch ihren Umfang – die Bedeutung des Amtes des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Insbesondere die Differenziertheit des 15. Tätigkeitsberichts zeigt auf, wie breit gefächert das Spektrum der Bereiche des öffentlichen und privaten, des politischen und des Wirtschaftslebens inzwischen ist, in denen es Berührungspunkte oder Kollisionen mit dem Datenschutz gibt.

Betrachtet man das Inhaltsverzeichnis – auch im Vergleich zu früheren Tätigkeitsberichten –, wird deutlich, dass der Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten kontinuierlich weiter anwachsen und sowohl technisch wie auch juristisch immer ausdifferenziertere Detailkenntnisse erforderlich machen wird.

Der Datenschutzbeauftragte hat seine Unabhängigkeit und Neutralität aus Sicht der NPD auch gerade dadurch gezeigt, dass er bei der Ausübung seines Amtes auch Auseinandersetzungen mit der Staatsregierung nicht aus dem Wege ging, wenn es um die Klärung grundsätzlicher Datenschutzbelange ging. Besonders danken möchte ich dem Datenschutzbeauftragten für seine kritische Sicht auf die Zulässigkeit von Bildüberwachungen von friedlichen Demonstrationen durch die Polizei.

Er hat aus der Sicht der NPD indirekt deutlich gemacht, dass die Polizei durch Übersichtsaufnahmen in Echtzeitübertragung bei den Teilnehmern friedlicher und genehmigter Demonstrationen einen Einschüchterungseffekt bewirkt, der – so unterstelle ich in diesem Hohen Hause – vom Staatsminister des Innern bei seinem verzweifelten Krampf gegen rechts auch genau so gewollt ist.

Das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit ist natürlich immer ein äußerst problematisches. So sehr meine Fraktion, die NPD, unmotivierte Einschüchterungsaufnahmen der Polizei ablehnt, so wenig will sie die Polizeikräfte bei der Abwehr oder der Verfolgung von Straftaten handlungsunfähig machen.

Die sogenannte Funkzellenabfrage im Umfeld brutaler Attacken auf Polizeibeamte durch linke Gewaltverbrecher und Landfriedensbrecher scheint aus der Sicht meiner immer noch Fraktion ein angemessenes Instrument zu sein, um Täter herausfiltern zu können, wenn das informationelle Selbstbestimmungsrecht Unbeteiligter im Nachhinein durch Löschung aller Daten wieder hergestellt wird. Diese Einstellung beziehen wir ausdrücklich auf alle politischen Strömungen, auch die eigene, wohl wissend – wie auch die Polizeibeamten dies wissen –, wo die Gewalt bei Demonstrationen ihren Ursprung hat.

Der Datenschutzbeauftragte sollte sich also nicht von falschen Propheten der Freiheit missbrauchen lassen; aber das ist ja glücklicherweise bei seiner sachlichen Amtsführung auch nicht zu erwarten.

Vielen Dank daher auch von der NPD-Fraktion für eben diese Amtsführung, Herr Schurig; der Datenschutz ist bei Ihnen in guten Händen.

Eines vorweg: Der Staatsregierung ist es wichtig, zum Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten Stellung zu beziehen. Sicherlich gibt es Punkte, bei denen wir unterschiedlicher Auffassungen sind, beispielsweise bei der Notwendigkeit einer gesonderten datenschutzrechtlichen Regelung für den EAP im Rahmen der EUDienstleistungsrichtlinie oder bei Zulässigkeit einer Auftragsdatenverarbeitung beim Zensus. Das liegt in der Natur der Sache.

Ich möchte Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern aber ausdrücklich für den immer fairen Diskurs danken. Die Staatsregierung schätzt die Hinweise und Anregungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Meine Damen und Herren! Die Verwaltung kann durch die rasanten technischen Entwicklungen in der IuKTechnik viele ihrer Aufgaben heute leichter und effizienter ausführen. Durch E-Government wird auch für die Menschen im Land vieles einfacher. Sie können Behördengänge teilweise schon jetzt von zu Hause aus erledigen.

Dabei werden aber auch viele personenbezogene Daten über elektronischen Weg an die Behörden übermittelt. Nicht nur die Menge der Daten wächst, sondern auch die

Möglichkeit, diese zu verknüpfen und auszuwerten. Der Staat steht hier in besonderer Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, und er ist dazu selbstverständlich auch gesetzlich verpflichtet.

Ich freue mich, dass der Datenschutzbeauftragte in seinem 15. Tätigkeitsbericht zum Ergebnis kommt, dass die öffentliche Verwaltung sorgfältig und sensibel mit personenbezogenen Daten umgeht. Das ist auch künftig unser Anspruch. Das schaffen wir am besten, wenn die staatlichen Behörden und der Sächsische Datenschutzbeauftragte weiterhin eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das hat bisher gut funktioniert. Im Berichtszeitraum konnten überwiegend einvernehmliche Lösungen gefunden werden, Kritikpunkte wurden unverzüglich beseitigt. Darüber hinaus wird der Datenschutzbeauftragte frühzeitig in die Erarbeitung neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingebunden, so beispielsweise beim neuen EGovernmentgesetz.

Die Staatsregierung wird auch künftig darauf achten, den steigenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind hohe Güter. ich bin mir sicher, Herr Schurig und seine Mitarbeiter werden auch weiterhin für die Stärkung des Datenschutzes eintreten – als kritischer Partner der Verwaltung und als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Jahresbericht 2011

Drucksache 5/7244, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 5/9523, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Ich beginne mit der CDU. Herr Abg. Michel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof prüft gemäß Artikel 100 der Sächsischen Verfassung die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Freistaat. Das hat er auch mit dem vorliegenden Bericht akribisch getan. Dafür möchte ich mich beim Präsidenten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Festzustellen ist, dass der Sächsische Rechnungshof trotz mancher kritischer Feststellung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Jahres 2009 eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung im Freistaat feststellt. Das bestätigt auch unsere Auffassung einer soliden Haushalts- und Wirtschaftsführung im Freistaat. Wir empfehlen deshalb die Zustimmung zum Bericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Angesichts der späten Stunde, die dieser Bericht nicht verdient hat, gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Die Linksfraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um an Kollegen Michel anzuschließen: Im Vorjahr hat meine Kollegin Meiwald hier gestanden und Ihnen auch recht gegeben, weil wir diesen Bericht zu später Tageszeit debattieren. Wir stellen fest, dass die parlamentarischen Geschäftsführer es wieder nicht geschafft haben, dies zu einem anderen Zeitpunkt zustande zu bringen, aber vielleicht liegt es generell auch an der Aufstellung der Tagesordnung.

Wir möchten natürlich auch dem Rechnungshof danken. Es gäbe noch eine Menge zu diskutieren über das, was wir etwas anders als Kollege Michel sehen. Aber in Anbetracht der Zeit und der Form, wie wir das diskutieren, gebe ich meine Rede gern zu Protokoll.

Herr Pecher, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Der Rechnungshof hat nicht immer, aber meistens recht. In diesem Sinne schönen Dank. Ich gebe die Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Biesok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Dank an den Rechnungshof meinen Vorrednern anschließen. Ich hätte noch eine ganze Menge zum Verständnis des Rechnungshofes und zu seinen Aufgaben zu sagen. Aber in Anbetracht der Zeit gebe auch ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und der CDU)