Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

projekten Eigenmittel aufgebracht werden, im Straßenbau sind diese auch nicht notwendig.

Einzelplan 08 – Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Nr. 18 Rechtsaufsicht über die Sächsischen Heilberufekammern

Votum: Beitritt

Hintergrund: Die Sächsische Landestierärztekammer ist zur Vorlage und Genehmigung der Haushaltspläne verpflichtet. Dies war in vorherigen Prüfberichten strittig. Dies hat das OVG im Mai 2011 entschieden. Damit wurden die Rechtsauffassungen des Landtages und des SRH bestätigt.

Nr. 19 Förderung von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Der SRH hat die FRL Jugendpauschale und die FRL Weiterentwicklung geprüft. U.a. wird kritisiert, dass die Verwaltung des Landesjugendamt im SMS angesiedelt sein; dies müsse im nachgeordneten Bereich erfolgen.

Zudem wird kritisiert, dass seitens des überörtlichen Trägers keine Jugendhilfeplanung erfolgt. Dem entgegnet das SMS, dass der überörtliche Träger nicht für die örtliche Planung zuständig sei. Diese Rechtsauffassung wird geteilt. Zudem wird kritisiert, dass der Höhe der Jugendpauschale keine sachliche Bezugsgröße zu Grunde lag. Diese mangelhafte Steuerung führe zu einem Gießkannenprinzip. Deshalb wird seitens des SRH angeregt die Förderung in das FAG zu übernehmen. Diese Auffassung wird nicht geteilt. Kritisiert wird zudem, dass das SMS seine Aufgabe als Jugendhilferessort nicht wahrgenommen habe.

Nr. 21 Planung der Pflegeinfrastruktur und Auslastung geförderter Tages- und Pflegekurzzeiteinrichtungen

Votum: Beitritt

Hintergrund: Der SRH kritisiert, dass seit 2003 im Freistaat Sachsen eine gesetzliche Regelung, die allgemeine Planungsziele, Leitvorstellungen sowie Methoden der Bedarfsplanung für die Pflegeinfrastruktur vorgibt, fehle. Zudem habe das SMS keine Bedarfsermittlung und keinen Rahmenplan zur Planung der Pflegeinfrastruktur im Freistaat Sachsen aufgestellt. Aus der Sicht des SRH gebe es ein Überangebot bei der Kurzzeitpflege. Zudem habe das SMS Rückforderungen nicht ordnungsgemäß an den Bund zurückgezahlt

Nr. 22 Heimaufsicht

Votum: Beitritt

Hintergrund:. Der SRH hat die Wahrnehmung der Aufgaben der Heimaufsicht (HA) durch das SMS und die LD geprüft. Der SRH kommt zu dem Ergebnis, dass die HA ihre Aufgaben nicht erfüllt hat, so wurden u.a. 23 Heime nicht geprüft. Aus der Sicht des SRH ist eine Erweiterung

des Personals notwendig. Zudem sollten landesgesetzliche Regelprüfungen verankert werden. Desweiteren wird beklagt, dass für die HA keine Gebühren erhoben werden

Einzelplan 09 – Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

BE: MdL Schimmer

Nr. 23 Personalaufwand der Landestalsperrenverwaltung

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Im Mittelpunkt der Prüfung des SRH standen die Entwicklung des Personalaufwandes und der Stellenausstattung sowie die Stellenbewirtschaftung bei der Landestalsperrenverwaltung. Der geplante Personalaufwand wurde regelmäßig nicht benötigt.

Bemerkenswert ist die Bemerkung des SRH im Prüfbericht, dass tariflich bedingte Erhöhungen generell durch Einsparungen erwirtschaftet werden. Gefährlich für den eigenen Haushalt des SRH.

Zudem entsprachen die Planungen des Personalaufwandes nicht den Vorgaben des SMF zur Haushaltsaufstellung. Aus der Sicht des SRH ist die Stellenmehrung im Umfang von 166 Stellen seit 2005 nicht begründet.

Nachdem sich der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Jahresbericht 2011 befasst hat, liegt diese nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor. Bedanken möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof dafür, dass er der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Davon ausgenommen sind natürlich die einzelnen Beiträge des dargestellten Prüfergebnisses. Aber auch diese werden in den jeweiligen Ressorts und in den Reihen der Regierungskoalition zum Anlass genommen, den Einschätzungen des Rechnungshofes nachzugehen und – wenn notwendig – zu korrigieren.

Es ist auch der ständigen Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes zu verdanken, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Ressorts und den Kommunen so sorgsam umgegangen wird, wie es das Ziel einer solide Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen vorgibt. Die zweigeteilte Kontrolle der Exekutive durch Parlament und Rechnungshof stellt hier einen sehr sinnvollen verfassungsrechtlichen Zweiklang dar.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen: Die Anmerkungen des Sächsischen Rechnungshofes bleiben nicht ungehört. In der Beratenden Äußerung „Transparenz, Haushaltsflexibilität und Budgetrecht – Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft“ aus dem Jahr 2010 wurde dargelegt, dass die Transparenz des Staatshaushaltsplanes zunehmend eingeschränkt sei. Die zunächst als Ausnahmen von Haushaltsgrundsätzen entwickelten Instrumente für einen flexiblen Haushaltsvollzug sind jedoch mittlerweile immer mehr zur Regel geworden.

Die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Staatsregierung sei damit nur noch bedingt gegeben. Die Vorlage des Regierungsentwurfes zum Doppelhaushalt 2013/2014 zeigt hier eine positive Entwicklung auf. Die Haushaltstransparenz und auch die Haushaltsklarheit haben sich mit dem vorliegenden Regierungsentwurf unverkennbar verbessert. Dies bringt nicht nur ein Blick in die entsprechenden Einzelpläne, sondern auch in das Haushaltsgesetz deutlich zum Ausdruck.

Inwiefern das Neue Steuerungsmodell, wie in der jetzt vorliegenden Beratenden Äußerung durch den Rechnungshof vorgeschlagen, als sinnvoll zu erachten ist, werden die Auseinandersetzungen im Haushalts- und Finanzausschuss in den kommenden Wochen und Monaten ergeben.

Die sehr kritische aber stets konstruktive Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Parlament der vergangenen Jahre bekommt jedoch neuerdings zwei neue Komponenten:

Wir haben im Parlament über den Standort des Rechnungshofes diskutiert und mit parlamentarischer Mehrheit entschieden. Die Wertung des Rechnungshofs über die berufliche Qualifikation der Bürger in Döbeln und die Zumutbarkeit für hoch qualifizierte Beamte nach Döbeln zu ziehen, will ich hier nicht wiederholen.

xxxDiese Frage aber in den Verfassungsrang zu erheben halte ich für bemerkenswert. Verletzt eine Verlagerung des Rechnungshofsitzes um rund 70 Kilometer tatsächlich seine verfassungsrechtliche Stellung?

Ich möchte die zur Entscheidung stehende Rechtsfrage hier nicht bewerten, obwohl ich dazu eine klare Meinung habe. Es geht mir hier um die Frage, wie man verantwortlich mit Unabhängigkeit umgeht. Der Rechnungshof genießt aus gutem Grund persönliche und sachliche Unabhängigkeit. Seine Beamten sind unkündbar. Dies bedeutet aber nicht, seinen Arbeitsplatz selbst festlegen zu können.

Wie wir es den Arbeitsnehmern in diesem Land zumuten und auch die privaten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern abverlangen, mobil zu sein, ist es sicherlich nicht unzumutbar, den Dienstort der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes ins Herz Sachsens zu verlegen; ungeachtet dessen, dass dieser sogar beste Verkehrsanbindung bietet. Während etwa 130 000 Arbeitnehmer in diesem Land zur Arbeit in ein anderes Bundesland pendeln, ist dem Rechnungshof die Verlegung seines Dienstsitzes von Leipzig nach Döbeln ein Gang zum Verfassungsgericht wert. Dies zeigt die Ignoranz des Rechnungshofes gegenüber den Bürgern, die die Besoldung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungshof bezahlen.

Ich erwarte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes, dass sie die Entscheidung des Parlaments respektieren und umsetzen. Eine besondere Verantwortung trifft dabei den Präsidenten.

Ich erwarte noch etwas vom Präsidenten: Sparsamkeit und politische Neutralität. Wer selber von Amts wegen über die sparsame Verwendung von Steuergeldern wacht, tut gut daran, keine Steuergelder zur Verleihung von Orden in Festakten auszugeben. Der Leiter einer Staatsbehörde, die dem Landtag berichtet, sollte nicht nach seinem eigenen Gutdünken die fachliche Qualität von einzelnen aktiven Abgeordneten bewerten und diese mit einer Verdienstmedaille auszeichnen.

Auf der Grundlage der Sächsischen Verfassung prüft der Rechnungshof die Rechnung sowie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Und: Er ist eine unabhängige Staatsbehörde!

Diese verfassungsrechtliche Absicherung ermöglicht ihm, die in der Staatsverwaltung ohne Zweifel zahlreich vorhandenen Verbesserungspotenziale, aber auch vorhandene gravierende Missstände aufzuspüren und öffentlich zu machen.

Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede herausstellen, dass die Prüfleistungen und die Expertise des Sächsischen Rechnungshofs für uns Parlamentarier von herausragendem Wert sind. Der Rechnungshof bringt Licht in solche Regierungs- und Verwaltungsbereiche, die nicht selten lieber im Dunklen geblieben wären. Der Rechnungshof schafft Transparenz, so auch im aktuellen Jahresbericht 2011. Was können wir dort nachlesen?

Erstens. Die Förderverfahren zur Bewältigung der Folgen von Tornado und Hochwasser 2010 wurden mit der heißen Nadel gestrickt. Im Ergebnis wurden von 100 Millionen Euro veranschlagten Mitteln nur 11 Millionen Euro bewilligt und nur 4,9 Millionen Euro ausgezahlt.

Zweitens. Bei der Umstellung auf die blaue Polizeiuniform führten Organisationsmängel und Planungsdefizite zu einem nunmehr überflüssigen Lagerbestand grüner Polizeiuniformen im Wert von mindestens 1,5 Millionen Euro.

Drittens. Die mangelhafte Bearbeitung von Steuerfällen mit Dauerverlusten – sogenannte Liebhaberei – führte in den geprüften Fällen zu Steuerausfällen in Höhe von 930 000 Euro.

Viertens. Die Übertragung der ESF-Förderung auf die Sächsische Aufbaubank (SAB) im Jahr 2004 führte nicht zu den von der Staatsregierung in Aussicht gestellten Einsparungen. Vielmehr kam es fast zu einer Verdoppelung der Aufwendungen je Förderfall.

Fünftens. Der Personalaufwand der Landestalsperrenverwaltung könnte in Millionenhöhe gesenkt werden, wenn er bedarfsgerecht geplant würde.

Sechstens. Mit einem Kabinettsbeschluss wurde Görlitz im Jahr 2003 als Sitz der Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien festgelegt. Die Beschlussfassung erfolgte ohne Kenntnis der Unterbringungsalternativen. Es gab auch keine vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Folge war die unwirtschaftliche Anmietung eines

Mietobjekts in Görlitz, die den Steuerzahler um 1,1 Millionen Euro teurer kommt als eine Unterbringung der Polizeidirektion in Bautzen.

Ich meine, die von mir beispielhaft genannten Prüfbefunde des Rechnungshofs sind schlüssig und überzeugend. Doch wie wurde der Band 1 des Jahresberichts 2011, der die von mir aufgeführten Prüfpunkte enthält, von der Regierungsmehrheit aufgenommen? Hierzu gibt eine kleine Statistik wertvolle Hinweise.

Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, wurde über die Prüfpunkte im Haushalts- und Finanzausschuss wie folgt abgestimmt: fünf Beitritte, also vollumfängliche Zustimmung, vier zustimmende Kenntnisnahmen und 25 Kenntnisnahmen – hier fehlt das zustimmende Prädikat.

Nun wird auch in den Ausschüssen bekanntlich mit Mehrheit entschieden, das heißt das von mir genannte Abstimmungsverhalten zu den Prüfergebnissen des Rechnungshofs spiegelt die Bewertung der Regierungsfraktionen wider: überwiegend „nicht zustimmende“ Kenntnisnahme. Zweifelsohne ist es das Recht der Regierungsmehrheit – und auch nicht ungewöhnlich –, eine andere Meinung zu vertreten als der Rechnungshof. Die Relation von neun zustimmenden Voten zu 25 „nicht zustimmenden“ Kenntnisnahmen kann nach meiner Ansicht aber nicht allein auf unterschiedliche Standpunkte zwischen Rechnungshof und Regierungsmehrheit zurückgeführt werden.

Offensichtlich hat der Rechnungshof so viele substanzielle Probleme in der Landesverwaltung herausgearbeitet, dass der Selbstschutz der die Regierung tragenden Fraktionen aktiviert wurde. Und der sieht so aus, dass die vom Rechnungshof herausgearbeiteten Defizite von der Koalition relativiert oder gar geleugnet werden.

Sehr geehrter Herr Prof. Binus, ich meine, das Abstimmungsverhalten kann durchaus als Bestätigung Ihrer guten – in Unabhängigkeit geleisteten – Arbeit dienen. Sie haben auch im Jahresbericht 2011 viele wunde Punkte der Staatsregierung angerührt und einer sachlichen Debatte zugeführt. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ihnen und dem Sächsischen Rechnungshof bedanken.