Das Förderprogramm für Frauen im ländlichen Raum, unser Gründerinnenpreis und die ESF-Richtlinie zur Qualifizierung für Arbeitslose seien hier ebenfalls genannt, und wenn im kommenden Doppelhaushalt für den ländlichen Raum der Gründerinnenpreis anders bezeichnet ist, dann wollen wir auch hier Frauen und Männer gleichstellen, und wir wollen sie nicht mit geringen Summen und Fördermöglichkeiten abspeisen. Daneben gibt es berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeiten für Frauen zur Übernahme einer Führungsposition, für die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit und für eine Umschulung in zukunftsfähige Berufe.
Ich wiederhole: Der Vierte Frauenförderungsbericht zeigt speziell die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst. Ja, Frauen sind in Führungspositionen noch unterrepräsentiert. Ja, noch immer werden als Gründe dafür geschlechterspezifische Rollenzuschreibungen und auch Verhaltensweisen genannt.
Der Bericht stellt aber auch fest, dass es bereits vielfältige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der sächsischen Staatsverwaltung gibt. Das zeigt auch nochmals deutlich, dass Sachsen das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Vätermonaten bei der Elternzeit ist.
Wir sind auf dem richtigen Weg und müssen diesen kontinuierlich weitergehen. Wir haben die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte berufliche Entwicklung von Frauen und Männern geschaffen. Nun müssen wir diese Rahmenbedingungen in unseren Unternehmungen und Verwaltungen weiter umsetzen, und wir müssen unseren Frauen Mut machen, die Möglichkeiten, die sich ihnen bieten, auch zu ergreifen. Wir brauchen Mut zu Frauen, und wir brauchen Mut von Frauen!
Meine Damen und Herren, wir behandeln nun den Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/10393, und ich bitte Frau Gläß, diesen Antrag einzubringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich der Saal allmählich wieder füllt, deshalb kurz zu unserem Entschließungsantrag: Im Grunde genommen fasst er die Feststellungen, die ich auch in meinem Beitrag genannt habe, zusammen.
Da in der Großen Anfrage festgestellt werden muss, dass der Anteil der Frauen in Sachsen weiter gesunken ist, schlagen wir vor, detaillierte Untersuchungen zu diesen Veränderungen anzustellen und geschlechterspezifische Schwerpunktsetzungen, zum Beispiel in der Wirtschaftsförderung besonders bei der Förderung von Frauenberufen, anzuwenden. Die Situation der Alleinerziehenden in Sachsen ist besorgniserregend; ich habe dies dargestellt. Die Daten von Alleinerziehenden sollten auch in der Erwerbs- bzw. der Erwerbslosenstatistik mit erfasst und Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsteilnahme gerade für diesen Personenkreis erreicht werden.
Unterschiede in der Erwerbs- und Einkommenssituation sind in der Großen Anfrage deutlich geworden. Hier sollte die Staatsregierung dort, wo sie die Möglichkeit hat, Einfluss zu nehmen, dies auch tun. Sowohl im öffentlichen Dienst, bei der Fördermittelvergabe, als auch bei der Auftragsvergabe sollten gleichstellungspolitische Forderungen eine wichtige Entscheidungsquelle für die Vergabe solcher Gelder sein. Die Armutsgefährdung – wir haben es angesprochen – ist deutlich aus den Antworten auf die Große Anfrage zu erkennen. Wir fordern ein Landeskonzept zur Bekämpfung von Armut.
Besonders unter Beachtung von Frauenarmut und Altersarmut von Frauen sollte dieses Konzept entsprechend ausgearbeitet und eingebracht werden.
Danke schön. – Nur ganz kurz: Frau Gläß, wir werden Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Ich hätte nur gern noch eine kurze Auskunft. Im Punkt 1 „Der Landtag ersucht die Staatsregierung...“ schreiben Sie: „Geschlechterunsensible Schwerpunktsetzung der Wirtschaftsförderung“. – Ich hoffe, Sie können mich verstehen.
Ich hätte gern gewusst: Was wäre denn eine geschlechterunsensible Förderung? Wollen wir nun alle Friseure fördern? Ich denke, die Wirtschaftsförderung auf die Geschlechter zurückzuführen ist nicht der Hauptpunkt. Wir werden aber trotzdem zustimmen. Nur hätte ich hierzu gern noch ein wenig Aufklärung.
Kurz eine Antwort darauf – wir könnten uns ausführlicher darüber unterhalten –: Es gibt Untersuchungen, dass gerade in der Krisenzeit die Branchen und Zweige, in denen Männer arbeiten, viel stärker gefördert worden sind. Zum Beispiel ist die Automobilindustrie – ich denke nur an die berühmte Abwrackprämie – viel stärker gefördert worden als die Bereiche, in denen Frauen tätig waren: Gesundheitsberufe, der Pflegebereich usw. Hier sollte in die Wirtschaftsförderung eingegriffen werden, damit Bereiche, in denen Frauen tätig sind, entsprechend gefördert werden, um gerade in Krisenzeiten die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Es wird also vor allem das produzierende Gewerbe gefördert, was sich dann geschlechtermäßig aufteilt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sosehr ich Ihr Anliegen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, insbesondere von alleinerziehenden, unterstreichen kann, sosehr muss ich deutlich machen, dass ich die Art und Weise, die Sie im Entschließungsantrag fordern, nicht mittragen kann.
Dies beruht zum Ersten auf Ihrer Forderung nach detaillierten Untersuchungen sowie diversen statistischen Informationen. Die Forderung, immer mehr statistische Daten zu erheben, ist nicht neu. Irgendwann muss man sich aber die Frage stellen, inwieweit das Kosten-NutzenVerhältnis noch gewährt ist.
Zum Zweiten sehe ich auch Definitionsschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Forderung und entsprechende Probleme. So stellt sich die Frage: Wer legt fest, was eine geschlechterunsensible Schwerpunktsetzung der Wirtschaftsförderung ist, bzw. was sind ungerechtfertigte geschlechterspezifische Unterschiede? In diesem Zusammenhang sollte nicht ganz vergessen werden, dass die antragstellende Fraktion eigentlich doppelzüngig agiert; denn wenn sie auf der einen Seite mehr statistische Daten fordert, sollte man durchaus auch erwähnen, dass sie im letzten Doppelhaushalt die Ausgaben für das Statistische Landesamt kürzen wollte.
Meine Damen und Herren, ich habe auch aus einem anderen Grund Bauchschmerzen mit dem vorliegenden Entschließungsantrag. So fordern Sie unter Punkt 4 ein Landeskonzept zur Bekämpfung von Armutsgefährdung und Armut in unterschiedlichen Lebensphasen und -lagen, die durch entsprechende Maßnahmen verhindert bzw. eingedämmt werden sollen. Natürlich klingt es toll, wenn man sagen kann, es gibt ein Konzept, durch welches die Staatsregierung Armut in Sachsen verhindert oder eindämmt. Aber ich denke, man muss sich nichts vormachen, was das in der Konsequenz bedeutet: ein Verschieben von Verantwortlichkeiten. Es liegt immer in der individuellen Verantwortung, die eigene Lebensgestaltung selbst in die Hand zu nehmen. Der Staat soll dann eingreifen und unterstützen, wenn die individuellen Gegebenheiten nicht mehr oder vielleicht noch nicht ausreichen.
Ich bin gleich fertig; nein. – Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird dies allerdings umgedreht und der Mensch aus seiner Verantwortung entlassen. Das ist etwas, was wir nicht wollen.
Ebenso fordern Sie ein ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept. Genau zu diesem Zweck wurde der Gleichstellungsbeirat berufen, um sich mit aktuellen Themen, aber auch mit mittel- und langfristigen Perspektiven der Gleichstellungspolitik zu befassen. Wir lehnen den Entschließungsantrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz: Wir werden dem Entschließungsantrag zustimmen. Wir finden uns auch mit eigenen Forderungen wieder, insbesondere im Punkt 3. Darüber haben wir in diesem Hohen Hause schon diskutiert. Damals hatten wir in einem eigenen Antrag ein Handlungskonzept, das auch ressortübergreifend sein soll, gefordert.
Was ich noch einmal als besonders positiv hervorheben möchte, ist, dass wir uns auch auf sächsischer Ebene mit einem Handlungskonzept dem Problem Frauenarmut widmen wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist schon faszinierend, in einer Debatte die Worte "Frauenförderung" und "Abwrackprämie" in einem Tagesordnungspunkt miteinander zu verknüpfen.
Aber ich möchte vielmehr nochmals auf die Untersuchungen für Alleinerziehende in Sachsen hinweisen. Es gab diese Studie schon 2010, die Ergebnisse liegen vor;
und auch wenn es um die Frage der Finanzierung geht, gibt es bereits entsprechende Projekte. Es sind Hauptschwerpunkte. Damit erübrigt sich der Entschließungsantrag, und wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.