Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

(Petra Köpping, SPD: Habe ich ja gesagt!)

Deswegen bin ich Ihnen auch dankbar dafür.

mit ungefähr 62 Millionen Euro. Wir finanzieren die §-3-Mittel mit 118 Millionen Euro. Sie sehen also: 180 Millionen Euro finanzieren wir als Freistaat Sachsen in der Laufzeit des Abkommens in die Braunkohlesanierung in den beiden Gebieten im Freistaat Sachsen. Ich denke, diese 180 Millionen Euro muss man erst einmal als Landesmittel des Freistaates Sachsen zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ich sage Ihnen: Das ist gut angelegtes Geld, weil es wichtig ist, dass wir die Sünden der DDR-Vergangenheit beseitigen und mit unserem Engagement für die entsprechende Sanierung auch die Akzeptanz für den Bergbau im Freistaat Sachsen weiter erhalten. Es ist sehr wichtig, dass wir dies tun. Das habe ich in der Debatte gestern deutlich gemacht.

Ich war vor einigen Wochen bei der Unterzeichnung der Pödelwitzverträge, des Umsiedlungsvertrages und des Nachbarschaftsvertrages zugegen.

Das zeigt, dass die Menschen in den Regionen ein großes Vertrauen in die Staatsregierung und die Arbeit im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung haben. Dieses haben wir uns in der Vergangenheit durch die entsprechenden Maßnahmen und Aktivitäten erworben.

Aber kommen wir zur Diskussion über die sogenannten §-4-Mittel. Es ist bereits angesprochen worden, dass der Sächsische Rechnungshof in der Vergangenheit an der Verwendung dieser §-4-Mittel Kritik geübt hat. Diese Kritik des Rechnungshofs ist für uns Grund, hier sorgsam mit den Geldern des Steuerzahlers umzugehen. Es geht zum einen darum, dass, je näher die Investition an der Privatwirtschaft ist, die Förderquote des Freistaates

Sachsen umso geringer sein muss, und bei manchen Dingen – darin gebe ich dem Kollegen Weichert vollkommen recht – bedarf es überhaupt keines Fördergeldes des Freistaates, weil es sich allein um privatwirtschaftliches Engagement handelt. Insofern wird deutlich, dass die Festschreibung einer Förderquote von 10 % nicht sachgerecht ist, weil man jede einzelne Maßnahme auch unterschiedlich betrachten muss, weil sie unterschiedlich nah an der Privatwirtschaft und den Renditen der Investoren dran ist.

Kommen wir zu den Maßnahmen, die direkt von den kommunalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden und die nicht nah an den privaten Investoren sind. Auch hier muss man sehen, dass wir im Freistaat Sachsen verschiedene Gebiete haben, in denen wir die touristische Infrastruktur fördern. Das Gerechtigkeitsargument ist hier auch schon angesprochen worden. Wir müssen uns sehr wohl überlegen, ob es gerechtfertigt ist, eine touristische Infrastruktur, die in der Region Lausitz oder im Leipziger Neuseenland im Rahmen der Braunkohle einen bestimmten Zweck erfüllen soll, anders zu fördern als die touristische Infrastruktur in anderen strukturschwachen Gebieten unseres Freistaates. Hier gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, und wenn wir dieses anwenden, dann heißt das natürlich auch: gleiche oder zumindest vertretbare ähnliche Fördersätze. Auch deshalb ist eine Festschreibung auf einen bestimmten Fördersatz in diesen Regionen nicht sachgerecht, und daher sollten wir diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich wundere mich aber, sehr geehrte Damen und Herren, warum wir diesen Antrag heute diskutieren und ihn nicht gestern als Änderungsantrag zum Haushalt diskutiert haben.

(Petra Köpping, SPD: Abgelehnt!)

Sie hätten die Möglichkeit gehabt, sehr geehrte Kollegen von der SPD, dies gestern im Haushalt zu beantragen. Sie hätten beantragen können – –

(Zuruf der Abg. Petra Köpping, SPD)

Lassen Sie mich doch bitte mal ausreden. Wenn Sie mich den Satz zu Ende führen lassen, dann wissen Sie auch, was ich sagen will, und können anschließend immer noch kritisch darauf antworten. Ein bisschen Geduld!

(Petra Köpping, SPD, und Dr. Jana Pinka, DIE LINKE, melden sich zu Zwischenfragen.)

Sie hätten die Möglichkeit gehabt, zum Beispiel in Form eines Änderungsantrages, entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre in diesem Haushalt zu beantragen, nachdem für die laufenden Jahre jeweils 10 Millionen Euro eingestellt sind. Dies haben Sie unterlassen. Mit diesen Verpflichtungsermächtigungen hätten Sie die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass der Freistaat die entsprechenden Verpflichtungen eingehen kann.

Insofern führen wir heute eine „Diskussion nach dem Haushalt“. Ich will Ihnen zugute halten, dass Sie die Diskussion im Vorfeld der Haushaltsberatungen zum nächsten Doppelhaushalt führen wollen, den wir dann hier im Parlament im Jahr 2014 diskutieren werden. Auf jeden Fall ist Ihr Antrag erstens in der Sichtweite eingeschränkt und zweitens zeitlich zu spät.

(Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)

Deshalb bitten wir, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das ist ja klasse. Es tut mir leid. Ich wollte so höflich sein und warten, bis er den Satz zu Ende gesprochen hat, meine Damen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, sich anderweitig zu äußern. Wollen Sie davon Gebrauch machen? – Frau Dr. Pinka.

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich hätte Herrn Morlok natürlich gern gefragt, weil wir als Fraktion DIE LINKE gestern einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingebracht haben. Darin geht es darum, dass wir die EFRE-Mittel ab 2014 dahin gehend gestalten wollen, dass wir Regionalbudgets für das Leipziger Neuseenland und die Lausitz einstellen würden. Würden Sie sich – das wäre meine Frage gewesen – dafür starkmachen, dass diese EFRE-Mittel dahin gehend ausgestaltet werden würden?

Frau Köpping.

Ich würde es als Kurzintervention betrachten, weil ich in der letzten Ausschusssitzung – das war vor den Haushaltsberatungen – im Landtag den Herrn Wirtschaftsminister gefragt habe, was mit den Restmitteln der 5 Millionen Euro aus dem letzten Verwaltungsabkommen ist, und er mir geantwortet hat, dass er das nicht kenne.

Das waren zwei Kurzinterventionen. – Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Frau Köpping, Sie haben nun die Möglichkeit, das Schlusswort zu halten. Dies möchten Sie auch tun. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu dem Bekenntnis von CDU und FDP: Es freut mich, dass man das Problem sieht und auch die Absichten und die finanziellen Möglichkeiten hat, dies zu unterstützen. Was für die Regionen schwierig ist: Es ist eine Absichtserklärung und keine Verbindlichkeit. Da gerade im Bergbau diese Langfristigkeit notwendig ist, ist es schwierig, mit einer Absichtser

klärung zu handeln; und welches Beispiel aufgeführt werden konnte, habe ich mit den 5 Millionen Euro aus den letzten Bund-Länder-Abkommen dargelegt: dass dort heute über die 5 Millionen gestritten werden muss, obwohl sich die Region darauf verlassen hat, dass diese zurückgezahlt werden.

Frau Dr. Pinka, Ihnen noch einmal zur Kenntnis: Es gibt in der Tat Menschen, die sich, wenn sie einmal politische Verantwortung hatten – und diese hatte ich 14 Jahre in der Region einer Bergbaufolgelandschaft – und nicht mehr in der konkreten politischen Verantwortung, sondern in einer anderen politischen Verantwortung sind, immer noch für diese Region einsetzen. Das kann der eine als Wahlkampf bezeichnen, der andere bezeichnet es als Herzblut, was man in die Region gesteckt hat. Ich möchte auch in Zukunft nicht für drei Regionen kandidieren, wenn ich das einmal so sagen darf: Nordsachsen, Leipzig und den Südraum – denn das ist das Leipziger Neuseenland –, sondern wenn, dann vielleicht für etwas anderes; das verrate ich heute nicht.

Ansonsten befasst sich der Antrag auch mit der Lausitz. Die 50 Millionen Euro, die wir gefordert haben, betreffen beide Braunkohlenbergbaufolgeregionen. Ich gebe Ihnen recht, ich hätte „Braunkohle“ darüberschreiben können. Die anderen Regionen fallen nicht in das Bund-LänderAbkommen, von dem wir gesprochen haben.

Insofern möchte ich gern noch einmal appellieren, dass zum Ersten das Problem der verbleibenden 5 Millionen Euro, Herr Minister, noch einmal angegangen und geklärt wird. Zum Zweiten habe ich die Bitte – das haben auch einige Fraktionen unterstützt –, dass man bei den 10 % sehr genau prüft, dass sie der Fördersatz für die Kommunen sein sollen. Ich bitte nochmals, dies nicht mit anderen Regionen zu vergleichen, die diese Folgelasten, die diese beiden Regionen in Sachsen zu tragen haben, in dieser Form nicht hatten. Insofern bedanke ich mich für die Redebeiträge und hoffe auf eine gute Entwicklung dieser beiden Regionen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Köpping. – Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/10642 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, zeige dies jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Enthält sich jemand? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat die Drucksache nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Für eine sorgfältige Vorbereitung eines Antrages zum Verbot

der verfassungsfeindlichen NPD – Erkenntnisse der Staatsregierung

über deren „aggressiv-kämpferisches“ Verhalten

Drucksache 5/10437, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Wir beginnen mit der Aussprache. Zunächst spricht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Lichdi.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Wer – wie wir GRÜNEN – in Sachsen gegen ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD auftritt, der muss sich auf Beifall von der falschen Seite gefasst machen. Deshalb stelle ich gleich von Anfang an klar: Wir als GRÜNE in Sachsen sind – wie viele andere – davon überzeugt, dass die NPD die Werte des Grundgesetzes ablehnt und die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen würde, wenn sie die Macht dazu hätte.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Dennoch fordern wir Sie von der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen auf, Ihre Entscheidung zur Einleitung eines neuen Verfahrens zum Verbot der NPD in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vor dem Sächsischen Landtag und der Öffentlichkeit zu begründen. Dies haben Sie bisher nämlich nicht getan.

Außerdem fordern wir Sie auf, morgen im Bundesrat die Zustimmung Sachsens zu verweigern. Im Dezember 2011 beschlossen die Innenminister, ein neues Verbotsverfahren zu wagen; aber nur dann, wenn der Erfolg sicher erscheine, so wurde es damals versprochen. Im März 2012 zogen Sie Ihre Spitzel des Verfassungsschutzes aus den Vorständen der NPD ab, jedenfalls haben Sie das versprochen. Im September 2012 lag die erste Fassung der Materialsammlung vor.

Die Innenminister weigerten sich, dem Bundesinnenminister Friedrich mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass das zugelieferte Material garantiert spitzelfrei zustande gekommen sei.

(Zuruf des Abg. Alexander Delle, NPD)

Auch unser kompetenter und mutiger Staatsminister Ulbig verweigerte die Unterschrift und schob den Interimspräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz vor. Der aber wird längst nicht mehr im Amt sein, wenn es in Karlsruhe zum Schwur kommt.