Ich möchte gern fragen, ob Sie den Unterschied zwischen der Grundsanierung und den §-4Mitteln kennen. Das Beispiel, das Sie gerade brachten, nämlich die Wasserpegel, ist eindeutig Grundsanierung. Kennen Sie den Unterschied?
Ich kenne den Unterschied. Es gibt verschiedene Abstufungen zwischen den Sanierungsmaßnahmen. Je grundsätzlicher die Sanierung ist, desto mehr beteiligt sich prozentual der Bund. Je mehr es in Richtung Freizeitgestaltung und Nachfolgenutzung
Die Rekultivierung der ehemaligen Braunkohlereviere, meine Damen und Herren, wird weitergehen. Sie ist uns wichtig. Genau deshalb haben wir im Doppelhaushalt die finanziellen Mittel eingestellt. Wenn die SPD eine Änderung hätte erreichen wollen, hätte sie das im Haushaltsverfahren machen müssen.
Sie haben sich nicht durchsetzen können. In der Demokratie ist es nun einmal so, Frau Köpping, dass am Ende auch Sie einen Mehrheitsbeschluss zur Kenntnis nehmen müssen. Ich glaube, das Geld, das wir eingestellt haben, ist verantwortungsvoll eingestellt, und es ist auch viel Geld des Landes Sachsen, das genau in diese Regionen fließt, meine Damen und Herren.
Es wurde schon mehrfach angesprochen, dass die DDR einen intensiven Braunkohlebergbau hatte, dessen Hinterlassenschaften sie der Bundesrepublik hinterlassen hat. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Die DDR ist von uns allen nicht mehr gewollt gewesen.
(Starke Unruhe im Saal – Christian Piwarz, CDU: Fragen Sie mal den Kollegen Külow aus Ihrer Fraktion! Der sieht das bestimmt anders!)
Ich schließe meine Familie mit ein. Wir haben das alles so nicht mehr gewollt. Die DDR hat aber weiter Braunkohlebergbau betreiben wollen.
Sie wissen ganz genau, dass es nicht üblich war, Rückstellungen zu bilden. Ich möchte zum Beispiel an den Senftenberger See oder an den Muldentalsee erinnern, wo auch saniert wurde, wenn es ausgekohlt war. Das möchte ich hier einmal mit zu bedenken geben. Diese pauschale Verurteilung der DDR-Hinterlassenschaften mit keinerlei Sanierung ist nicht ganz richtig. Man sollte das relativieren. Dass es jetzt Folgeprobleme, zum Beispiel am Senftenberger See, gibt, hat mit DDR-Hinterlassenschaft wirklich nichts mehr zu tun.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Unsere grundsätzliche Zustimmung zum Antrag der SPD brauche ich an dieser Stelle nicht noch einmal zu begründen. Das haben wir gestern schon bei den Änderungsanträgen zum Haushalt festgestellt. Ich möchte die Gelegenheit jedoch nutzen, auf einige praktische Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards hinzuweisen.
Meine Damen und Herren! In seinem aktuellen Bericht hat der Landesrechnungshof darauf hingewiesen, dass die Landesmittel in diesem Bereich nicht in jedem Fall wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden. Als Beispiel nannte der Rechnungshof das Projekt „Schaffen der Voraussetzungen zur Errichtung einer Golfanlage am Berzdorfer See“ mit veranschlagten 2,8 Millionen Euro.
Das ist übrigens in der Lausitz. Damit sehen Sie, dass wir beide Braunkohlebergbaunachfolgelandschaften im Blick haben.
Projekte dieser Art sehen auch wir kritisch, denn es ist nicht einzusehen, wieso öffentliche Mittel für Investitionen verwendet werden sollen, die eindeutig privatwirtschaftlichen Engagements vorbehalten bleiben müssen. Ich glaube, so habe ich auch Herrn Herbst verstanden. Das unternehmerische Kalkül eines privaten Investors ist ein guter Ratgeber, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Vorhabens zu bewerten, vor allem auch vor dem Hintergrund der entstehenden Folgekosten. Der Freistaat ist gut beraten, die Anmerkungen des Landesrechnungshofes ernst zu nehmen und sich künftig stärker auf die Finanzierung von Projekten der Basisinfrastruktur zu konzentrieren und Mitnahmeeffekte zu unterbinden.
Meine Damen und Herren! Eine Vielzahl der Projekte im Rahmen der Ertüchtigung sächsischer Bergbaufolgelandschaften dient der Entwicklung des Tourismus in den betroffenen Regionen. Aus Tagebaurestlöchern, Abraumhalden und einem Sammelsurium nicht mehr benötigter Förderanlagen sind in den vergangenen Jahren Landschaften entstanden, die sowohl für uns Menschen als auch für seltene Pflanzen und Tiere zu schützenswerten Rückzugsgebieten geworden sind. Unterschiedliche Nutzungsansprüche müssen nun unter einen Hut gebracht werden. Naturschutz, Landwirtschaft und touristische Nutzung sind keine Gegner, sondern müssen gemeinsam und aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Tourismus ist wie kein anderer Bereich auf eine intakte Umwelt angewiesen. Immer mehr Urlauber legen Wert darauf, die Natur ihres Reiseziels nicht zu zerstören. Nachhaltiges Reisen ist im Kommen.
Trotz seiner landschaftlichen Attraktivität ist Sachsen derzeit im Naturtourismus nur eingeschränkt wettbewerbsfähig und am Markt recht wenig positioniert. Hier
bestehen erhebliche Entwicklungschancen, gerade in den Regionen mit Braunkohlebergbaunachfolgelandschaften.
Für Investitionen in strukturschwachen Räumen bedeutet die Förderung des grünen Tourismus einen mehrfachen Gewinn: Attraktivitätssteigerung des Tourismusgewerbes, mehr Qualität durch ökologische und regionale Produkte, mehr Arbeit für regionales Handwerk und durch die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten sogar auch noch eine erhöhte Kaufkraft. Davon profitieren sowohl die Tourismuswirtschaft als auch die Bevölkerung. Natürlich, Frau Dr. Pinka, werden dadurch Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.
Damit es dazu kommt, sind Investitionen in die touristische Basisinfrastruktur im Hinblick auf ihre ökologische Tragfähigkeit zu prüfen. Sie sollte der Maßstab für ökonomische Entscheidungen sein. Infrastrukturprojekte, welche die Umwelt schädigen, schädigen gleichzeitig den Tourismus. Sie sind Investitionen ohne Wertschöpfungsoption und belasten mit ihren Folgekosten den Haushalt.
Vor diesem Hintergrund mahne ich an dieser Stelle noch einmal den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards in der Braunkohlesanierung an. Dazu gehören den Investitionen vorzuschaltende Umweltverträglichkeitsprüfungen ebenso wie regionale Entwicklungskonzepte, an denen sich jedes Einzelprojekt messen lassen muss. Das gilt selbstverständlich auch für den Bürgerwillen, vor allem dann, wenn er sich mit 11 800 Unterschriften zu Recht zu Wort meldet.
Mit diesen Gedanken, meine Damen und Herren, empfehle ich meiner Fraktion die Zustimmung zu dem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Mai 2009 war noch die Rede davon, dass zur Sanierung des alten Tagebaugebietes Zwenkau weitere 50 Millionen Euro einzuplanen sind. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Geschäftsführung der LMBV, Herrn Prof. Kuyumcu, sei dies eine notwendige und gut angelegte Investition. Inzwischen sollen
40 Millionen Euro bzw. – wie gestern beschlossen – 44 Millionen Euro reichen. Im Juli 2012 schlug deshalb Prof. Andreas Berkner, Leiter des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen, in der „LVZ“ Alarm.
Nach Aussagen in der Antwort zur Kleinen Anfrage, Drucksache 5/9736, stellt das aber keine Kürzung der Mittel dar, sondern entspricht einer Bedarfseinschätzung zur Umsetzung notwendiger Projekte. Hier sei die Frage erlaubt, wer welche Projekte als notwendig einstuft und wer Einfluss auf diese Einstufung nimmt.
Das von der SPD-Fraktion genannte Ziel eines funktionierenden Gewässerverbundes ist mit der Verwirklichung des momentanen Planungsstandes erst regional erreicht. Die
derzeit laufenden Arbeiten, eine Verbindung zwischen dem Karl-Heine-Kanal und dem Hafenbecken Lindenau in Leipzig herzustellen, weisen auf überregionale Ambitionen hin. Aus diesem Grunde hatte ich zum Anfang des Jahres eine Kleine Anfrage gestellt, die Zukunft des Saale-Elster-Kanals betreffend. Innenminister Ulbig
antwortete im Namen der Staatsregierung und zitierte dabei aus der für 93 000 Euro erstellten Machbarkeitsstudie, zu der Sachsen 43 000 Euro beigesteuert hatte. Dies möchte ich nun auch tun. Zitat: „Aus Sicht der regionalen Akteure böte die Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals für die Regionalentwicklung und den Tourismus enorme Entwicklungspotenziale. Die Fertigstellung des SaaleElster-Kanals würde für den Raum zwischen den Oberzentren Halle und Leipzig, aber auch für die bestehenden Tourismusregionen Leipzig-Neuseenland und Saale
Ich möchte ergänzen: Die Saale fließt in die Elbe. Von dort aus kommt man bis nach Prag oder Hamburg und via Mittellandkanal nach Berlin oder gar ins Rheinland.
Probleme sieht man seitens des Ministers in der KostenNutzen-Analyse, denn immerhin wäre zunächst eine Investition in Höhe von 106 Millionen Euro notwendig, gefolgt von etwa 1,1 Millionen Euro jährlich für den Unterhalt. Außerdem würde man noch auf eine Positionierung seitens der Landesregierung von Sachsen-Anhalt warten. Da sowohl der Innenminister als auch der Ministerpräsident in Magdeburg ebenfalls der CDU angehören, dürfte der Meinungsaustausch doch eigentlich nicht schwerfallen.
Wenn man die Pläne für den derzeit wirtschaftlich unsinnigen Saale-Elbe-Kanal ad acta legen und das dafür eingeplante Geld umleiten würde – immerhin sind die veranschlagten Kosten von den ursprünglich erwarteten 72,6 Millionen Euro mittlerweile auf über 100 Millionen Euro angestiegen –, wäre auch die Geldfrage geklärt. Man muss es einfach nur wollen.
So weit geht zwar der Antrag der SPD-Fraktion nicht, aber er geht in eine richtige Richtung und meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Morlok; Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die etwas eingeschränkte Sichtweise des Antragstellers, zumindest, wie sie sich im Antragstext und in der Begründung wiederfindet, ist in der Debatte schon angesprochen worden. Man kann das etwas polemisch zusammenfassen: Kollegin Köpping ist auf dem
ostsächsischen Auge blind. Offensichtlich ist es Herr Dulig auch, der hat es ja unterschrieben. Das muss man bei dem Thema feststellen. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass wir gerade in Leipzig einen Oberbürgermeisterwahlkampf haben und in Ostsachsen nicht. Es liegt vielleicht auch daran, dass in Leipzig ein Oberbürgermeister Millionen im Lindenauer Hafen versenken möchte, anstatt die dringend benötigten Kitas und Schulen zu sanieren. Auch davon möchte man vielleicht in dieser Phase der Oberbürgermeisterwahl mit diesem Antrag gern ablenken.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Frau Köpping, dass Sie noch einmal die verschiedenen Bestandteile des Verwaltungsabkommens erwähnt haben, die §-2- und die §-3-Mittel. Man könnte in der öffentlichen Diskussion zu dem Eindruck kommen, der Freistaat Sachsen gebe für die Braunkohlesanierung 44 Millionen Euro aus und den Rest mache der Bund. Dem ist aber nicht so. Wir finanzieren natürlich als Freistaat Sachsen die entsprechenden §-2Mittel –