Die TU Dresden hat ein Forschungsprojekt. Das sind zwei junge Studenten, die ein 160-Kilo-Auto gerade auf diesem Bild nun hatten. Insofern zeigt das doch, dass diese Entwicklung möglich ist.
Wenn man andererseits mit vielen Kindern verreisen will, kommt man schon an Grenzen. Da ist die Frage: Wie wird sich die ganze Verkehrsorganisation strukturieren?
Strategisches Ziel – und ich denke, das ist auch gerade bei dem Beitrag von Kollegin Dr. Runge deutlich geworden – ist natürlich, Wertschöpfung in Sachsen zu halten. Ich meine, wir denken hier alle ökonomisch. Das heißt, eben möglichst viel von dem Brocken, der vorhanden ist, auch hier zu schöpfen. Deswegen sollten wir die ganze Sache ganzheitlicher betrachten, nicht nur auf die Antriebstechnik bezogen. Ich würde gern diesen Verweis an dieser Stelle machen.
Wir haben die Unternehmen – ich hatte das Beispiel genannt –, die im Startloch sind, die für diese Wertschöpfungskette arbeiten wollen, die sagen: Wir machen das auch ohne Förderung, wir müssen uns die Märkte erobern. Das ist ja auch sinnvoll und richtig. Wenn wir das befördern, haben wir aus Steuern – Gewerbesteuer, Einkommensteuer – auch wieder Wohlstand, der zurückfließt.
Diese Kreisläufe müssen wir entwickeln. Man muss da klug vorausdenken. Insofern gehen wir auch als CDU- und FDP-Koalition einen vorsichtigen Schritt nach vorn. Es ist wie immer: Der Opposition reicht es nie. Aber wir wollten ganz bewusst ein Zeichen setzen, dass es uns um die Ist-Analyse geht, diese auch ganz sachlich vornehmen, bevor man dann schaut: Wo setzen wir die Schwerpunkte, die möglich sind?
Möchte noch ein Abgeordneter in der allgemeinen Aussprache das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zum Schlusswort. Die FDP-Fraktion, der Abg. Herbst.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, mein Vorredner hat einmal ausprobiert, wie weit sich hier die Hydraulik nach oben fahren lässt. Insofern hat das Rednerpult den Praxistest bestanden.
Meine Damen und Herren! Es war eine wohltuend sachliche Debatte, die wir hier geführt haben. Ich glaube, von
allen Rednern haben wir wichtige Hinweise bekommen. Ich bin auch dem Wirtschafts- und Verkehrsminister sehr dankbar für seine Ausführungen. Er hat gezeigt, welches Potenzial im Bereich Elektromobilität in Sachsen steckt, aber auch welche Hindernisse noch zu überwinden sind. Denn die Technologie steht erst am Anfang. Es sind längst nicht alle Probleme gelöst.
Aber dieses Modellprojekt, meine Damen und Herren, gibt uns die Chance, in Sachsen einen technologischen Sprung nach vorn zu machen. Wir haben gute Voraussetzungen. Wir sind ein Produzent von Automobilen. Wir haben Forschungseinrichtungen, die sich hier im Freistaat mit dem Thema beschäftigen. Wir wissen, was noch zu tun ist im Bereich Speichertechnologie, bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur und nicht zuletzt im Bereich der Energiequellen.
Herr Lichdi, es ist nun einmal nicht so, dass die Elektrobusse mit Windrädern auf dem Dach fahren. Ganz so weit ist die Technologie noch nicht vorangeschritten. Strom kommt immer noch aus der Steckdose, auch wenn Sie es nicht gern glauben.
Meine Damen und Herren! Ein Modellprojekt kann immer nur eine Initialzündung sein. Insofern hat mein Vorredner von der CDU darauf hingewiesen. Unser Interesse ist es, dass die öffentlichen Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, so stark wie möglich einen Impuls geben, damit wir von diesem Modellprojekt profitieren können.
Klar ist aber auch, dass ein Modellprojekt allein die Entwicklung und die technische Umsetzung auf breiter Ebene nicht befördern kann. Hier ist die Industrie gefragt. Aber ich bin ziemlich zuversichtlich, dass die Sachsen, die über Dekaden Mobilität und Automobilindustrie weiterentwickelt haben, auch diesen nächsten Technologiesprung schaffen.
Vielleicht sei mir noch ein Satz gestattet. Herr Pecher, Elektromobilität ist weder rot noch grün noch gelb noch schwarz. Auch Sie müssen sich daran gewöhnen, dass Sie jetzt in der Opposition sind. Ich weiß, es fällt wahrscheinlich schwer, sich von der Regierung zu trennen. Aber das Gefühl werden Sie die nächsten fünf Jahre – mindestens – haben und hoffentlich auch noch länger.
Möchte die CDU-Fraktion als Miteinreicherin noch einmal das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Jetzt, Frau Dr. Runge, kommen wir zum Änderungsantrag. Der Änderungsantrag ist aber von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von Ihnen. Ich rufe Frau Jähni
Ich möchte noch einige Worte zu unserem Änderungsantrag sagen. Die Reaktion der Staatsregierung hat wie die Diskussion gezeigt, dass es notwendig ist, sich mit den energiepolitischen Zusammenhängen der Elektromobilität zu beschäftigen und diese deutlich zu vertiefen, nicht nur, was die Energieerzeugung und die Potenziale Sachsens betrifft, sondern auch, was die Frage der Energieerzeugungsstrukturen betrifft. Denn, Herr Herbst, die Steckdosen sind durchaus verschieden, weil erneuerbare Energien dezentral erzeugt werden.
Das muss man jetzt – ich glaube, er stimmt mir zu – bei der Frage der Ladesysteme und Ladestationen einbeziehen. Zu Ihrer Information: Es gibt auch schon Solarfahrzeuge, nicht nur Autos, sondern auch öffentliche Fahrzeuge, die sehr effektiv sind. Vielleicht sollten Sie sich darüber informieren.
Ich bitte Sie herzlich, unserem Antrag zuzustimmen. Es reicht nicht, von den Potenzialen der Elektromobilität zu schwärmen, sondern man muss für Sachsen klarmachen, wie wir sie für unseren Mittelstand und für unseren Klimaschutz nutzen wollen.
Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? – Frau Dr. Runge, ich erteile Ihnen das Wort.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, dass das Thema Elektromobilität sicherlich ein Weg von vielen sein kann, aber nicht der Königsweg sein wird. Darüber muss man sich immer im Klaren sein.
Gut finde ich an dem Änderungsantrag der GRÜNEN in Frage 11 aus Punkt II: Es sollte in ein ganzheitliches verkehrliches Gesamtkonzept eingeordnet werden, in welcher praktischen Art und Weise Elektromobilität in besonderer Weise verkehrlich eingesetzt werden kann. Das kann nur durch die Begrenzung der Reichweiten von Elektromobilen im Nahverkehr geschehen.
Ich möchte aber auch sagen, dass uns im vergangenen Jahr die zehn Thesen des Sächsischen Innovationsbeirates zugegangen sind, in denen in einer These speziell zum Thema Elektromobilität im Rahmen eines Verkehrskonzeptes positiv Stellung genommen wird. Ich wünsche mir allerdings, da bei der sächsischen Regierung nach wie vor kein schlüssiges Verkehrskonzept vorhanden ist, dass man ganzheitliche Überlegungen anstellt, wie der künftige Verkehr in Sachsen bewältigt werden soll und welchen Pfeiler Elektromobilität dann abdecken kann.
Oft ist es bei Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so, dass sie weit über das Ziel hinausschießen. Hierzu nenne ich den Punkt I. Das Berichtswesen zu erweitern würde sozusagen die Berichtsmanie ausufern lassen. Mit heutigem Stand wissen wir, dass wir für die Zukunft nur bedingt Aussagen treffen können, das heißt, Prognosen besitzen immer nur einen Wahrscheinlichkeitscharakter.
Ich komme zum Schluss. – Ich glaube, die Antworten auf die Frage I hätten nur einen geringen Wahrscheinlichkeitscharakter, wenn man die Regierung jetzt dazu verdonnern würde, diese Fragen zu beantworten.
Bei aller Kritik nehme ich den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wohlwollend zur Kenntnis und empfehle meiner Fraktion, sich entweder zu enthalten oder aber zuzustimmen. In der Tendenz ist der Antrag nicht schlecht.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Das ist der Fall. Ich erteile Herrn Herbst von der FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, ganz kurz. Wir halten den Antrag der GRÜNEN für entbehrlich. Wer eine Beschreibung zur Situation im Jahre 2020 verlangt, kann den Blick auch in eine Kristallkugel werfen. Wenn wir uns erinnern, welche Prognosen es vor zehn Jahren zum Thema Elektromobilität gab, und man sich diese heute anschauen würde, könnte man darüber lachen. Insofern brauchen wir kein Berichtsunwesen einzuführen. Der Antrag der Koalition ist hinreichend. Wir brauchen dazu den Antrag der GRÜNEN nicht.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/1090. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag trotzdem mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in Drucksache 5/974 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Frau Dr. Runge, bitte.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Antwort des Umweltministers auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einrichtung eines sachverständigen „Klimaschutzbeirates Sachsen“ wird eine identische Zielstellung des bereits bestehenden Klima-Netzwerkes Sachsen mit der Intention unseres Antrages zur Einrichtung eines Klimaschutzbeirates unterstellt. Das ist zunächst richtig, indem auch wir ein Beratungsgremium zum Klimawandel in Sachsen und zur Klimaschutzpolitik des Freistaates wollen. Uns hat aber die Frage, wie dieses Gremium zusammengesetzt ist, wie es arbeitet, ob es zu Kritik an staatlichen Klimaschutzmaßnahmen fähig und unabhängig ist, zu diesem Antrag veranlasst.
Unser Antrag zielt mithin auf die strukturelle Konstruktion des Klima-Netzwerks oder eines Klimaschutzbeirates und nicht so sehr auf das Anliegen eines solchen Beratergremiums. Im Unterschied zum Klima-Netzwerk soll sich der von uns geforderte Klimaschutzbeirat in seiner strukturellen Konstruktion am Modell des Sachverständigenrates für Umweltfragen beim Bundesministerium für Umwelt orientieren.
Dort heißt es im Erlass unter § 2 – ich zitiere –: „Die Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als -lehrerin oder als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Sie dürfen ferner nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder einer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation sein und zu diesen in keinem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen also auch nicht während des letzten Jahres vor der Berufung eine derartige Stellung innegehabt haben.“