Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt – es sind erneut Erkrankte hinzugekommen –: Frau Klepsch, Herr Kosel, Herr Modschiedler, Herr Bandmann, Frau Dr. Runge, Herr Pecher, Herr Günther, Frau Firmenich, Herr Lehmann, Frau Nicolaus, Herr Bartl, Herr Nolle, Frau Bonk.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 95 Minuten, DIE LINKE bis zu 66 Minuten, SPD bis zu 40 Minuten, FDP bis zu 40 Minuten, GRÜNE bis zu 35 Minuten, NPD bis zu 35 Minuten, Staatsregierung 64 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keine Änderungswünsche zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung.
Herr Präsident, nur sicherheitshalber: Ich habe fristgerecht den Widerspruch des Abg. Storr gegen die Ordnungsmaßnahme von gestern bei Ihnen eingereicht.
Oh ja. Der Einspruch des Abgeordneten Storr gegen den in der 69. Sitzung, also gestern, erteilten Ordnungsruf ist vorhin gerade noch eingegangen. Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über diesen Einspruch in der folgenden Sitzung, also heute, ohne Beratung. Da die Kleinen Anfragen weggefallen sind, schlage ich Ihnen vor, diesen Einspruch als neuen Tagesordnungspunkt 12 vorzusehen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Nach § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. § 5 schreibt vor, dass
bei Ausscheiden eines Mitglieds nur ein Stellvertreter nachrücken kann. § 6 sieht vor, dass Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender ebenfalls vom Landtag zu wählen sind.
Mir liegt die Erklärung von Frau Roth, Fraktion DIE LINKE, vor, dass sie auf ihre Mitgliedschaft und das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden im 1. Untersuchungsausschuss verzichtet. Ebenso hat Herr Tischendorf, Fraktion DIE LINKE, bisher stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss, auf die stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet. Mit den vorliegenden Wahlvorschlägen, über die jetzt nacheinander abzustimmen ist, wird beantragt, diese frei gewordenen Positionen neu zu besetzen.
Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung geheime Abstimmung statt. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage also – Sie hören den Unterton in meiner Stimme –, ob jemand widerspricht. – Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall. Wir können also durch Handzeichen offen abstimmen.
Wir kommen damit zur ersten Abstimmung. Wer dem Vorschlag aus der Drucksache 5/11108 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Frau Dr. Jana Pinka als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage jetzt die Gewählte: Nehmen Sie die Wahl an?
Ich kann den Wahlvorschlag in der Drucksache 5/11109 zur Abstimmung bringen. Es wird vorgeschlagen, das nunmehrige stellvertretende Mitglied Dr. Pinka als Mitglied zu wählen. Wer dem Vorschlag aus Drucksache 5/11109 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Frau Dr. Jana Pinka als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt
Sie spüren: Das ist ein mehrstufiges Verfahren. – Da Frau Dr. Pinka nunmehr Mitglied ist, können wir über die Vorschläge in den Drucksachen 5/11110 und 5/11111 abstimmen, wonach sie auch den stellvertretenden Vorsitz in diesem Untersuchungsausschuss übernehmen soll und der frei gewordene Sitz eines stellvertretenden Mitglieds wiederbesetzt werden soll. Wer dem Vorschlag aus der Drucksache 5/11110 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Viele Stimmenthaltungen. Damit ist Frau Dr. Jana Pinka als stellvertretende Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Jetzt kommen wir zur letzten Drucksache und damit auch zur letzten Wahl in Drucksache 5/11111. Zur Erläuterung: Danach soll Herr Tischendorf wieder die Aufgabe erhalten, als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss mitzuwirken. Wer dem Vorschlag aus dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Viele Stimmenthaltungen. Herr Klaus Tischendorf ist als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss gewählt. Ich frage auch ihn: Herr Kollege Tischendorf, nehmen Sie die Wahl an?
Wir sind durch alle Wahlen in offener Abstimmung hindurchgekommen. Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet.