Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

Was uns an der Antwort der Staatsregierung besonders hellhörig gemacht hat, ist jegliches Fehlen eines Hinweises auf die im Januar beschlossene Novellierung des SLUB-Gesetzes, die bekanntlich im Mai vorliegen soll. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf derzeit in der interministeriellen Endabstimmung ist. Immerhin fand sich in dem von der Koalition eingebrachten Antrag die Festlegung, dass neben der Gründung eines Staatsbetriebes auch – ich zitiere nochmals – „die Service- und Koordinierungsaufgaben für die Bibliotheken und Informationseinrichtungen in Sachsen gesetzlich geregelt“ werden sollen. Das spielt durchaus bei dem heutigen Thema eine Rolle, wenngleich die SLUB objektiv nicht das leisten kann, was der vorliegende Antrag unter dem Stichwort „kooperatives Bibliothekswesen in Sachsen“ zu Recht fordert. Es wäre sicherlich sehr interessant, Frau Prof. Schorlemer, und auch wünschenswert, wenn Sie in Ihrem Beitrag auf diesen Teilaspekt des Themas etwas näher eingehen könnten.

Mit dieser Bitte möchte ich zum Schluss meiner Rede kommen. Diesen will ich zu so vorgerückter Stunde noch mit einer lustigen Fußnote garnieren. Unter der Rubrik „Kurioses aus den Bibliotheken Sachsens“ präsentiert die Landesstelle für Bibliothekswesen auf ihrer Internetseite einen putzigen Druckfehler. Auf einem Schild in der Stadtbibliothek Zwickau wurde aus „Fernleihe“ versehentlich „Fernleiche“. Zum Glück ist nicht nur in Zwickau, sondern in ganz Sachsen das Bibliothekswesen recht lebendig. Es könnte mit der Annahme des vorliegenden Antrags allerdings noch lebendiger werden. Die Linksfraktion stimmt ihm daher gern zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Külow. – Herr Abg. Tippelt, Sie sprechen für die FDPFraktion. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“ lautet mein Statement zum vorliegenden Antrag. Das sächsische Bibliothekswesen ist hervorragend und sehr gut aufgestellt. Das haben uns die Sachverständigen in der Anhörung am 5. Dezember 2011 bestätigt. Eine Weiterentwicklung für die sächsischen Bibliotheken kann ich in Ihrem Antrag nicht erkennen.

Abgesehen von ein paar sinnvoll erscheinenden Details, die wir bereits in diesem Haus beschlossen haben, erkennen wir als FDP-Fraktion in Ihrem Antrag vor allem fragwürdige Forderungen und unnötigen Aktionismus. Ich frage mich, warum unser funktionierendes Bibliothekssystem mit seinen unterschiedlichen Trägerschaften aufgeweicht und vereinheitlicht werden soll. Wir stehen zum System der öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. Als Liberaler bin ich der Auffassung, dass Entscheidungen an den Orten und von den Menschen, die sie betreffen, gefällt werden sollen. Deshalb freue ich mich über die kommunale Selbstverwaltung und die finanziellen Möglichkeiten, die das Sächsische Kulturraumgesetz gerade den kommunalen Einrichtungen eröffnet.

Davon abgesehen finden wir als FDP-Fraktion, dass nicht alles, was gut für Kinder ist, bis ins Kleinste staatlich geregelt werden muss. Es sollte zunächst Aufgabe der Eltern sein zu entscheiden, wie sie ihren Kindern Kompetenzen vermitteln. Ich halte nichts vom allgegenwärtigen Bevormundungsstaat.

Genauso wenig halte ich von der unterschwelligen Kritik an der Kulturförderung der Koalition, die in dem Antrag von SPD und GRÜNEN mitschwingt. Wir kümmern uns um kulturelle Bildung und eine angemessene Kulturfinanzierung. Das war zuletzt bei der Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushalts zu sehen. Gern erinnere ich Sie daran: Auf Antrag von CDU und FDP wurden explizit zusätzliche Mittel für Projekte der Literatur in Bibliotheken – die Projekte werden vom Sächsischen Literaturrat getragen – eingestellt. Beispielhaft genannt seien hervorragende Initiativen wie der „Buchsommer“, die Vogtländischen Literaturtage oder von den Kindern mit Begeisterung aufgenommene Vorlesewettbewerbe.

Darüber hinaus möchte ich Sie daran erinnern, dass wir in der letzten Plenarsitzung auf Antrag von CDU und FDP Neuregelungen im SLUB-Gesetz, etwa bezogen auf Pflichtexemplare, auf den Weg gebracht haben. Das macht Forderungen in Ihrem Antrag zum heutigen Zeitpunkt überflüssig.

Meine Damen und Herren! Bibliotheken leben vom Engagement der Mitarbeiter und der Aktiven vor Ort. Dieses Engagement kann man nicht gesetzlich vorschreiben oder von oben diktieren.

Ich fordere Sie auf – falls Sie es noch nicht tun –: Machen Sie es wie viele Aktive und werden Sie Vorlesepate! Engagieren Sie sich direkt vor Ort, dort, wo es darauf ankommt! Wecken Sie selbst bei den Kindern und Jugendlichen in unserem Freistaat Lust und Freude am Lesen!

(Beifall bei der FDP)

Das fördert ganz nebenbei das eigenständige Denken und Handeln, liebe linksgrüne Kollegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun hat die NPD-Fraktion mit Herrn Abg. Delle das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kein Eigenlob der Staatsregierung, wenn diese mit Recht feststellt, dass das sächsische Bibliothekswesen zu den besten in Deutschland gehört. Das bedeutet natürlich nicht, dass man manches nicht noch besser machen könnte, aber der vorliegende Antrag würde sicherlich nicht dazu beitragen.

Das Bibliothekswesen ist in seiner unterschiedlichen Auftragsdefinition nicht ohne Grund in eine wissenschaftliche und eine öffentliche Sparte aufgeteilt, also vereinfacht gesagt in Hochschulbibliotheken und Stadtbüchereien. Entsprechend den Aufgaben und Zielstellungen sind die Bestände eingerichtet. In den kommunalen Bibliotheken ist ein größerer Anteil unterhaltenden und belletristischen Themen gewidmet, da diese neben der Allgemeinbildung auch der Freizeitgestaltung verpflichtet sind.

Meine Damen und Herren! Es bedarf auch hier nicht immer Ihrer Regelungswut, um Kooperationen anzuregen oder zu ermöglichen. Die beiden Sparten stehen nicht nebeneinander, sondern bauen im Grunde genommen aufeinander auf. Öffentliche Bibliotheken sollen Bildung für alle zugänglich machen. Sie dienen der Freizeitgestaltung, der Allgemeinbildung, dem lebenslangen Lernen, der Lese-, Informations- und Medienkompetenzentwicklung. Sie sollen durch bereits frühe Kooperation von Bibliotheken mit Kindergärten und Grundschulen die Leseförderung von Kindern bewirken, wofür es zum Glück zahlreiche Projekte gibt. Aber auch hier hängt vieles von den Möglichkeiten und dem persönlichen Engagement der Mitarbeiter ab, nicht zuletzt vom Elternhaus; denn wenn die Eltern weder vorlesen noch durch eigene Lektüre ein Lesevorbild sind, nützen oft die besten Fördermengen und Projekte wenig.

Viele Stadtbüchereien – oder wie Sie sagen würden, kommunale Bibliotheken – versuchen die Medienkompetenz von Jugendlichen zu stärken, indem sie E-BookKurse oder Recherche-Workshops anbieten oder mit den örtlichen Volkshochschulen kooperieren, womit sie eindeutig als Bildungseinrichtung wahrgenommen werden. Der Erwerb von Lizenzen hingegen ist nur sinnvoll, wenn die virtuellen Produkte auch zur Zielgruppe und zu deren Informationsbedarf passen. Manchmal genügt es, wenn die Büchereiangestellten auf frei zugängliche Informationen, also zum Beispiel virtuelle Fachbibliotheken, Nationallizenzen, freie Ergebnisse der elektronischen Zeitschriftenbibliotheken und Ähnliches verweisen oder auf Einzellizenzen zurückgreifen. Andere abonnieren Munzinger, um eine zitierfähige und politisch neutrale Alternative zu Wikipedia anzubieten.

Es macht also aus Sicht der NPD-Fraktion keinen Sinn, schon aus Gründen der Subsidiarität, wenn eine Staatsregierung auch noch für eine kleine Stadtbücherei verantwortlich sein soll, im Gegenteil: Wir halten die Landesfachstelle für Bibliotheken hier für die richtige Kontroll- und Anlaufstelle. Zu guter Letzt, meine Damen und

Herren, wird es so sein, dass die Verzahnung der Spartentrennung zwar nicht innerhalb der nächsten Jahre gelingen wird, aber die Tatsache, dass diese Trennung im Studium und in der Ausbildung aufgehoben wurde, wird mittelfristig Früchte tragen. Deswegen bedarf es Ihres Antrages nicht und wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf von den Fraktionen für eine zweite Runde? – Herr Mann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Insbesondere werte Kollegin Fiedler und Kollege Tippelt! Ich will auf ein paar Argumente eingehen.

Erstens. Keiner hat in diesem Antrag gefordert, dass wir als Land die Trägerschaft der öffentlichen Bibliotheken übernehmen. Das finden Sie in diesem Antrag nicht. Wir haben das deutlich geäußert und deswegen geht das fehl. Nichtsdestotrotz sagen wir, der Freistaat müsste stärker eine koordinierende Funktion für dieses Bibliotheksnetz einnehmen. Der Grund hierfür ist, dass gerade im ländlichen Bereich der überwiegende Teil der Bibliotheken inzwischen ehrenamtlich geführt wird und diese mit den heute stehenden Aufgaben teilweise überfordert sind oder bald sein werden.

Zur Diskussion zu unserem zweiten Forderungspunkt, in dem wir die Pflichtexemplarregelung thematisieren: Wir hatten schon gesagt, dass zur online-Pflichtexemplarregelung in der SLUB-Gesetzesänderung etwas kommen wird. Wir sagen, dass wir es noch nicht als gesichert ansehen, dass man das sinnigerweise über das Pressegesetz regeln sollte. Hier noch einmal der Verweis auf das Beispiel zum Belegexemplar. Es gibt derzeit keine Belegexemplarregelung in öffentlichen Bibliotheken. Noch einmal: Wenn jemand öffentliche Bibliotheken für wissenschaftliche Arbeiten etc. nutzt, ist er nicht verpflichtet, ein Belegexemplar zu hinterlegen. Das wäre eine kleine gesetzliche Änderung, die lohnenswert wäre.

Noch ein anderer Hinweis. Insbesondere der Datenschutz ist auch bei öffentlichen Bibliotheken an die Realitäten anzupassen. Sie sind häufig schon Archive für private Nachlässe. Dafür gibt es derzeit keine Regelung, und es wäre notwendig und sinnvoll, das hier anzupassen. Das fordern wir in diesem Punkt und es ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt.

Zum Dritten. Das ist der einzige Punkt, wo Sie kritisieren könnten, dass es Geld kostet. Ja, wenn man die sächsische Landesfachstelle so ausstatten will, dass sie ihre Aufgaben sinnvoll und vor allen Dingen für das ganze Land wahrnehmen soll, dann ist hier sicherlich mehr Geld notwendig. Das räumen wir ein, aber wir denken, das wäre gut angelegtes Geld, gerade um eine koordinierende Funktion wahrzunehmen.

Zu den Äußerungen zu unserem vierten Forderungspunkt. Sie sagen, es gibt schon Lizenzverbünde. Das wissen wir auch. Sicherlich ist es in den großen kreisfreien Städten noch am ehesten möglich, dass die öffentlichen Bibliotheken ihre Interessen wahrnehmen. Dort, wo es lokale Verbünde gibt, versuchen sie das auch, aber wir wissen nicht nur aus dem öffentlichen, sondern auch aus dem wissenschaftlichen Bereich, dass auf diesem Gebiet Marktmacht und Größe inzwischen entscheidend sind, um über Preise zu verhandeln. Hier sind kleine Zusammenschlüsse ohne Hilfestellung immer in der schwächeren Position. Um auch in den kleinen öffentlichen Bibliotheken ein Leistungsspektrum auf Dauer absichern zu können, erachten wir es als sinnvoll, wenn hier der Freistaat helfend tätig wird.

So viel zu den Punkten, die Sie hier in die Diskussion warfen, insbesondere Frau Fiedler, und vielleicht haben Sie ja noch Lust, darauf zu antworten, oder die Staatsregierung wird das tun.

Danke erst einmal.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Ich sehe keine Wortmeldung. Ich frage die Staatsregierung. Wird das Wort gewünscht? – Gern. Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Bedeutung des Bibliothekswesens in unserer immer stärker digitalisierten Alltagswelt ist unverändert hoch. Bibliotheken integrieren und verbinden Kultur und Soziales. Als Kulturveranstalter weisen sie eine Nähe zur Alltags- und Soziokultur auf und sind somit auch wertvoll für soziale Schlüsselqualifikationen. Sie sind ein Ort der Gemeinschaft. Sie fördern die Interaktion zwischen Menschen verschiedener Altersgruppen, sozialer Lagen und Interessensgebiete und vermitteln auch so ein verstärktes Gefühl der Zugehörigkeit.

Als wissenschaftliche Einrichtungen sind Bibliotheken Dienstleister für Lehre, Forschung und Weiterbildung. Sie beschaffen die vielfältigen Medienformen und Informationen, bereiten diese auf, stellen sie für die Nutzung zur Verfügung und archivieren diese.

Kurz gesagt – Bibliotheken sind nicht nur ein Ort der Bildung, sie verbinden die Menschen in Lehre und Forschung, in Kunst und Kultur. Im Koalitionsvertrag über die Bildung der Staatsregierung aus dem Jahr 2009 ist vereinbart, dass sich diese Regierung für den Erhalt des Systems von Bibliotheken von Land und Kommunen einsetzt mit dem Ziel, auf diese Weise weiterhin die flächendeckende Nutzung von Literatur und Medien zu ermöglichen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verfolgt das Ziel einer fortdauernden Modernisierung der Bestände sächsischer Bibliotheken, deren Kooperation und Vernetzung. So werden zum Beispiel im Jahr 2013 aus Investitionsmitteln des Sächsischen Kulturraumgesetzes auf Initiative der fünf ländlichen Kulturräume 142 000 Euro für die Neukonzipierung des elektronischen Bildungs-Bibliotheksnetzwerkes, des sogenannten Sachsen-OPAC (Online Public Access Catalogue), der es jedem Bürger, vorwiegend im ländlichen Raum, ermöglichen soll, die Bestände seiner Heimatbibliothek von zu Hause aktuell im Internet zu recherchieren, zu reservieren und gegebenenfalls auch direkt online zu bestellen.

Dieses kulturraumübergreifende, landesweit zu installierende Netzwerk wird dabei fachlich von der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken unterstützt. Generell gilt, dass sich Bibliotheken im Zuge der umfassenden Neustrukturierung des Bildungssystems weiter vom traditionellen Wissensspeicher zum engagierten, ja aktiven Bildungspartner entwickeln müssen. Sowohl im Vergleich mit anderen Bundesländern als auch im internationalen Vergleich präsentiert Sachsen ein vorbildlich dichtes Bibliotheksnetz. Es gibt Leuchttürme im Bibliothekswesen des Freistaates; darauf wurde hingewiesen. In den Ranking-Listen des Bibliotheksindex (Bix) der öffentlichen Großstadtbibliotheken war in den letzten drei Jahren stets eine sächsische Bibliothek unter den besten fünf. Aber das ist letztlich nicht entscheidend. Das dichte Netz von Bibliotheken reicht von der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) bis hin zu kleinen kommunalen Bibliotheken.

Die Bibliotheksstatistik zählt für Sachsen 464 öffentliche Bibliotheken, davon 185 Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung. Insgesamt verfügen diese über knapp 8,3 Millionen Print- und elektronische Medien, darunter 6,3 Millionen Bücher. Über 22 Millionen Entleihungen wurden 2011 an den sächsischen Bibliotheken registriert.

Der Freistaat Sachsen hat – wie sonst im Übrigen nur ein anderes Bundesland, der Freistaat Thüringen – ein Netz von hauptamtlich geleiteten Bibliotheken, in denen alle Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern vertreten sind. In der Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien am 5. November 2011 im Sächsischen Landtag wurde das sächsische Bibliotheksnetz von allen Sachverständigen als eines der besten in Deutschland eingeschätzt. Das zeigt: Die Rahmenbedingungen für die öffentlichen wie auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen sind gut. Die Bibliotheken sind nicht nur in der Spitze, sondern auch in der Breite gut aufgestellt.

Seit Jahren setzt sich das SMWK mit Erfolg für eine engere Vernetzung der sächsischen Bibliotheken ein. Das gelingt dem SMWK beispielsweise durch die bereits genannte Neukonzipierung eines elektronischen Bibliotheksnetzwerks, des Sachsen-OPAC, aber auch durch

umfangreiche Fortbildungsangebote für Bibliotheksmitarbeiterinnen und –mitarbeiter in Sachsen seitens der Landesfachstelle.

Da sich jedoch die öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft befinden, liegen sie nicht im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Das Kulturraumgesetz bildet auf kommunaler Ebene den gesetzlichen Rahmen für die Kulturpflege und somit auch für Bibliotheken. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits entschieden, kein eigenes Bibliotheksgesetz anzustreben. Sie vertraut weiterhin auf die Leistungskraft des Kulturraumgesetzes und die diesem innewohnende Spartengerechtigkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Davon losgelöst nimmt der Freistaat Sachsen mit der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Landesfachstelle für Bibliotheken die Aufgaben der fachlichen Beratung und Koordinierung durchaus wahr. Besonders der ländliche Raum im Freistaat Sachsen mit teils strukturschwachen Gebieten ist von einem strukturellen Wandel in der Infrastruktur, auch der kulturellen Infrastruktur, betroffen. Die Aufgabe der Landesfachstelle für Bibliotheken ist es daher, insbesondere die Leistungsfähigkeit kleinerer öffentlicher Bibliotheken hinsichtlich fachlicher Standards zu fördern. Die Landesfachstelle für Bibliotheken ist bereits ein fachlich hochwertiger Partner der Bibliotheken und übernimmt im Bedarfsfall auch koordinierende Aufgaben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem sich die Bibliotheken bis Anfang der Neunzigerjahre darauf konzentrierten, ihre Kataloge, das heißt die Verzeichnisse ihrer Bestände, in elektronischer Form anzubieten, ermöglichen mittlerweile technische Entwicklungen die Digitalisierung von Büchern, Zeitschriften und anderen Publikationen. Die Digitalisierung der Bestände ist ein Erfordernis unserer modernen Gesellschaft. Da sich jedoch die öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft befinden, zählt auch der Erwerb von Lizenzen zur Nutzung virtueller Produkte, beispielsweise E-Books, durch diese Bibliotheken nicht zu den Aufgaben des Freistaates. Festzuhalten ist allerdings, dass für die wissenschaftlichen Bibliotheken die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden umfangreiche Service- und Koordinierungsfunktionen übernimmt. Zum Beispiel leitet sie das Erwerbungskonsortium der sächsischen Hochschulbibliotheken. Die kommunalen Bibliotheken entscheiden eigenverantwortlich über die Anschaffung von Lizenzen. Von großen öffentlichen Bibliotheken, wie Chemnitz, Dresden, Leipzig, aber auch Plauen und Zwickau, sind durchaus bereits Einzellösungen realisiert worden. Das wiederum sehen wir als ein gutes Beispiel dafür, wie eigenständig öffentliche Bibliotheken handeln können.

Ein weiterer Lösungsansatz ist der Zusammenschluss mehrerer Bibliotheken zu einem Verbund. Dieser Verbund kann mit der Unterstützung des jeweiligen Kulturraums gegründet werden, und bei Bedarf und Interesse können

weitere öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit nutzen, einem solchen Verbund beizutreten. Auch solche Verbünde existieren bereits in Sachsen. Somit wurde und wird auf Bedürfnisse vor Ort, lokal oder auch regional, bereits reagiert.