Gleichwohl beabsichtigen wir, sehr zeitnah zu entscheiden, denn die Beamten haben eine zeitnahe Entscheidung verdient. Gleichwohl wissen wir, dass sich manch Beamter die Amtsstube mit einem Angestellten teilt und sich fragt, wie die Gleichbehandlung mit einem Angestellten erfolgt. Ich bin überzeugt: Die Koalition wird eine gute und gerechte Lösung finden.
Der Antrag an sich ist eigentlich ein Oppositionsreflex. Aber bezüglich Ihres Änderungsantrags frage ich mich, warum Sie die Punkte, die schon längst bekannt sind, nicht gleich gestellt haben. Wenn Sie das alles in einen Topf werfen, dann ist das schon schwierig. Das ist eigentlich nur Wahlkampf. Da frage ich mich: Wie schlecht steht es um Ihren Bundestagskandidaten, wenn Sie jetzt hier alles noch vermengen? Fakt ist: Wir werden Ihren Antrag, der letztendlich nur ein Oppositionsreflex ist, ablehnen.
Da der Kollege Michel keine Zwischenfrage erlaubt hat, gestatte ich mir einige Anmerkungen: Ich kann mich an eine Zeit erinnern, da der Kollege Michel noch persönlicher Referent vom Staatsminister der Finanzen Horst Metz war.
Und vielleicht kann er sich auch daran erinnern, wie früher die Einigungsergebnisse der Tarifpartner für Arbeiter und Angestellte relativ kurzfristig auch auf Beamte übertragen wurden. Ich frage mich, warum das heute nicht mehr geht. Diese Frage wollte ich ihm stellen. Aber es ist ganz klar: Wenn die SPD nicht regiert, haben die Beamten nichts davon. Das war nur meine Anmerkung.
Ich möchte kurz erwidern, dass das Erinnerungsvermögen von Herrn Kollegen Jurk einige Lücken aufweist. Ich habe schon in meiner Rede ausgeführt, dass wir die letzte Tarifanpassung zeit- und inhaltsgleich umgesetzt haben. Es hängt also mitnichten von einer Regierungsbeteiligung der SPD ab.
Meine Damen und Herren! Wir setzen mit der Aussprache fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Bartl. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Michel, unausweichlicher Reflex der Opposition? – Das ist kein unausweichlicher Reflex der Opposition. Das ist schlicht und ergreifend die Kenntnis der Verfassungslage, die offensichtlich die SPD-Fraktion und uns
veranlasst – wir haben einen eigenen Antrag im Geschäftsgang –, genau das zu fordern, nämlich die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung dieser Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter und Versorgungempfänger im Freistaat Sachsen.
Sie brauchen doch nur einmal einen Blick in die eigene Verfassung zu werfen. Wir haben einen Artikel 91, der mit „Öffentlicher Dienst“ überschrieben ist. Darin steht: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel dem öffentlichen Dienst zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Damit sind sowohl der Bedienstete, der Beschäftigte, der Angestellte im allgemeinen öffentlichen Dienst gemeint. Damit sind auch die Beamtinnen und Beamten gemeint. Es gibt eine Extrabestimmung für die Richterinnen und Richter.
Nun erklären Sie mir doch einmal, wenn wir diesen verfassungsmäßigen Ansatz haben, weshalb es gerechtfertigt ist, diejenigen, die innerhalb des öffentlichen Dienstes einen Vorteil haben – sie sind nämlich nicht eingeschränkt in einem Teil ihrer Grundrechte wie die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter –, die Beamtinnen und Beamten schlechter zu behandeln, nachteiliger zu behandeln als den anderen Teil des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen.
Schauen Sie doch einfach einmal in die Kommentierung der Verfassung. Wir waren gerade bei Verfassungsänderungen, zwar bei anderen Bestimmungen, aber der Blick in eine solche lohnt sich. Dort ist im Grunde klipp und klar die sogenannte gegenseitige Treuepflicht geregelt. Was das Beamtenverhältnis betrifft, so haben wir die Situation, dass die Beamtinnen und Beamten dem Dienst
herrn eine besondere Treue schulden. Aber damit korrespondiert auch die besondere Treuepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten, und damit korrespondiert auch das sogenannte Alimentationsprinzip als Bestandteil der althergebrachten Grundsätze des Beamtentums.
Hier ist meine Frage, wie Sie es tatsächlich rechtfertigen wollen – wohl Sinn der kryptischen Formulierung, wie sie vorhin stand –, dass Sie erst dann, wenn Sie die Dienstrechtsreformgesetze einbringen, zugleich die eventuelle Anpassung an die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst allgemein vornehmen wollen. Bis dahin wollen Sie schieben.
Sie haben erklärt, bevor Sie nicht klar über die Änderung der Ämter und Laufbahnen entscheiden können, können Sie schwer entscheiden, wie Sie mit den entsprechenden Anpassungen in der Besoldungshöhe umgehen wollen. Das ist eine Zumutung für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter, gerade weil der Freistaat Sachsen die Sonderzulage gestrichen hat, was wir immer auch unter dem Aspekt, dass der gerade dadurch erreichte Eins-zu-eins-Besoldungsgrundsatz im Verhältnis Ost- und Westbeamte wieder aufgegeben wurde, für falsch gehalten haben, wogegen auch Klagen anhängig sind.
Sie würden jetzt mit der Herangehensweise, wie wir sie heute verstanden haben, gegenüber den Beamtinnen und Beamten allein mit der Begründung, sie sollen froh sein, dass sie jeden Monat regelmäßig ihre Bezüge haben und dass sie, wenn sie das Pensionsalter erreichen, noch eine Pensionsausstattung haben, eine benachteiligende Herangehensweise signalisieren.
Wir meinen auch, dass der Weg, der vorgeschlagen wird, richtig ist, und wir sind für den Änderungsantrag dankbar, weil er den SPD-Antrag auch nach unseren Ansätzen in dieser Frage näherbringt, weil er die Sonderzulage und dergleichen wieder mehr in die Thematik bringt.
Herr Bartl, ich habe eine Frage. Ich kann Ihre verfassungsrechtliche Bewertung, die Sie vorgenommen haben, nicht so ganz nachvollziehen. Deshalb meine Frage: Geben Sie mir recht, dass die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und insbesondere das Treueverhältnis, das Sie geschildert haben, für alle Landesbeamten gelten? Können Sie mir dann noch die Frage beantworten, ob in Brandenburg, wo
Sie in der Landesregierung sind, schon die Eins-zu-einsÜbertragung stattgefunden hat, um dort die von Ihnen geschilderten verfassungswidrigen Zustände nicht eintreten zu lassen?
Ich habe nach meinem Wissen ein Mandat von den Wählerinnen und Wählern hier im Freistaat Sachsen. Genau dieses Mandat habe ich auszufüllen. Genau diese Verantwortung haben Sie, Kollege Biesok, als Mitglied einer koalitionstragenden Fraktion auch. Die Verantwortung für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger hier hat letzten Endes auch der Ministerpräsident, der auf die Verfassung des Freistaates Sachsen vereidigt ist. Erstens.
Zweitens kann ich momentan tatsächlich nicht sagen, ob Brandenburg die Sonderzulage beseitigt hat. Meines Wissens nicht. Sie haben sie in die Allgemeinbesoldungsgrundlagen übertragen.
Zur Übertragung des Tarifabschlusses kenne ich die zerklüftete Landschaft. Die kann ich Ihnen jetzt auch im Einzelnen vortragen. Brandenburg ist hier meines Wissens noch nicht erfasst.
Das ist letzten Endes für mich – wie vorhin von Kollegen Brangs formuliert – klipp und klar: Wir haben in anderen Punkten immer erklärt, der Freistaat Sachsen geht in dieser Frage und jener Frage eigene Wege und trifft eigene Entscheidungen. Warum denn hier nicht? Warum soll in irgendeiner Form jetzt eine Handlung von BadenWürttemberg, von Sachsen-Anhalt oder von Brandenburg Rechtfertigung sein, dass wir in dieser Frage erneut gegenüber Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern eine Entscheidung auf die lange Bank schieben wollen, ohne dass das in irgendeiner Weise die ohnehin schon angespannte Atmosphäre berücksichtigt, die in diesem Bereich herrscht?
Das „zeitnah“, Herr Kollege Michel, ist tatsächlich ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wenn Sie das etwas näher beschreiben könnten oder wenn es dann der Herr Staatsminister der Finanzen tut, dass wir den Beamtinnen und Beamten überschaubar sagen können, wann das gemeint ist, und nicht erst in der Dienstrechtsreform zum Beispiel, wären wir in der ganzen Situation schon etwas zufriedener.
Als Letztes will ich noch einen Gedanken anmerken: Es gab Beiträge in der Presse, die nicht nur Herrn Krauß und dessen Ankündigung und Position wiedergaben, dass doch für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter zeitnah und inhaltsgleich übertragen werden soll. In der „SZ“ wurde der Fraktionsvorsitzende der CDU, Kollege Flath, selbst in Bezug genommen, dass er sich dafür ausspricht und das, was die Staatsregierung tut,
Nach dieser Presseveröffentlichung ging ich davon aus, dass die Koalitionsfraktionen, nachdem Herr Flath unwidersprochen und ohne Richtigstellungsverlangen wiedergegeben wurde, heute hier den Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern in diesem Freistaat Sachsen sagt: Jawohl, wir stehen dazu. Wir werden zeitnah und inhaltsgleich, und zwar eins zu eins, übertragen. Das wäre für den Freistaat Sachsen auch als Ausgleich, was die Problematik Streichung Sonderzulage betrifft, durchaus eine richtige, eine gebotene und eine nach unserer Auffassung auch in jeder Hinsicht gegenüber den betreffenden Beamtinnen und Beamten geschuldete Leistung. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.