Protokoll der Sitzung vom 16.05.2013

Sachsen als Bundesland mit dem größten demografischen Problem muss endlich koordiniert und steuernd handeln. Der ewige Streit um die Definition von Pflegemangel, Pflegeengpass oder nicht Pflegemangel ist mit der Analyse der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2012 entschieden. Darin heißt es – ich zitiere –, „dass bei Fachkräften in der Kranken- und Altenpflege ein Mangel in allen westlichen Bundesländern und in Sachsen zu verzeichnen ist.“ So kommen zum Beispiel in Sachsen im Bereich der Altenpflege auf 395 offene Stellen 179 Arbeitslose, und es dauert deshalb im Schnitt über 100 Tage, bis eine Stelle besetzt werden kann. Das definiert die Bundesagentur dann als Mangelzustand. Damit ist der Mangel jetzt in der Praxis auch amtlich festgestellt, und das, obwohl die sächsischen Pflegeeinrichtungen im bundesweiten Vergleich am schlechtesten aufgestellt sind. Die vorhandene Arbeitsbelastung und die Arbeitsverdichtung führen gerade auch im Krankenhausbereich zu sehr hohen Fluktuationsabsichten bei den Beschäftigten. Herr Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerates, wies darauf hin, dass eben nicht nur die fehlenden Fachkräfte den Pflegenotstand ausmachen, sondern der eigentliche Notstand – ich zitiere –, „der ist, dass die, die jeden Tag die Versorgung aufrecht erhalten, an ihre Grenzen kommen und dies jeden Tag erfahren mit gesundheitlichen Belastungen, die sie dafür in Kauf nehmen müssen.“ Das ist der eigentliche Pflegenotstand.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Wir wissen auch, dass bei der Personalbeschaffung vor allem der Verdienst ausschlaggebend ist, dass bei der Frage der Personalsicherung, der Personalbindung, aber vor allem die personellen Rahmenbedingungen entscheidend sind. Wie sieht es damit in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern aus? Wir haben leider Rahmenbedingungen, mit denen wir nicht mithalten können. Eine Fachkraft in der Altenpflege in Sachsen verdient im Durchschnitt einer Vollzeitstelle 1 800 Euro brutto.

In Bayern sind es 2 500 Euro. In einem durchschnittlichen Pflegeheim mit 63 Bewohnern arbeiten in Sachsen 17 Vollzeitbeschäftigte, in Bayern sind es 26. Warum, bitte schön, soll eine ausgebildete Fachkraft nach ihrer Ausbildung nun in Sachsen zu schlechteren Bedingungen und bei schlechteren Verdiensten bleiben und nicht nach Bayern ziehen, was ja nicht so weit weg ist?

Besonders schwierig – das ist jetzt ein anderer Punkt – ist es, spezialisierte Pflegekräfte zu gewinnen. Die sächsische Weiterbildungsverordnung sieht derzeit 15 Spezialisierungen vor, die gerade, aber nicht nur für Krankenhäuser interessant sind, wie Intensivpflege, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Palliativpflege und noch vieles mehr. An diesem Punkt ist es die Einschätzung der Staatsregierung,

dass es hier keine Erfassung gibt und wir diese auch nicht brauchen.

Nun wissen wir alle, dass wir gerade im Krankenhausbereich eine große Qualitätsdiskussion führen. Wenn im Zuge dieser Diskussion Behandlungsstandards verpflichtend eingeführt werden, Pflegebehandlungsstandards, dann werden wir hier in Sachsen in einigen Abteilungen von Krankenhäusern und Kliniken ganz schöne Probleme bekommen, weil wir merken, dass es für die Einhaltung dieser Standards zu wenig ausgebildetes Personal gibt, und wir wissen es nicht.

Es ist höchste Zeit, mit Dankesworten und Durchhalteparolen aufzuhören und Maßnahmen zu ergreifen. Ich kann nicht verstehen, warum die Staatsregierung es nicht schafft, sich diesem Problem aktiv zu stellen. Die Meinung, dass wir genügend Auszubildende haben – es sind derzeit fast 5 000 in Sachsen –, teile ich, jedoch nicht die Schlussfolgerung, dass deshalb keine weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel in der Altenpflege eine Umlagefinanzierung, notwendig seien. Wenn wir nämlich so viele Menschen ausbilden, dann müssen wir uns doch fragen, warum diese in der Versorgung nicht ankommen.

Die ausgebildeten Fachkräfte haben eine große Wanderbereitschaft. Sie erlernen einen Beruf mit einem sehr großen Ideal, und sie kommen dann hier in Sachsen in eine Praxis, bei der sie sehr schnell merken, dass sie zu wenig Zeit und zu wenig Kollegen haben, um dieses Ideal erfüllen zu können.

Andere Bundesländer haben dies bereits vor Jahren erkannt, wissen um die Zusammenhänge und tun etwas. Sie schließen mit Akteuren Pflegepakte, wie in Thüringen und in Niedersachsen. Sie initiieren Monitorings, wie wir es jetzt hier vorgeschlagen haben, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und in Hessen.

Machen auch Sie hier in Sachsen einen kleinen Anfang und stimmen Sie unserem Antrag zu! Zeigen Sie damit, dass die Beschäftigten in der Pflege in Sachsen sehr wichtig sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Neukirch. – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Krauß.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Pflege ist ein wichtiges Thema, nicht nur für uns hier im Landtag, für uns als regierungstragende Fraktionen, sondern dankenswerterweise auch für die Staatsregierung. Das Älterwerden unserer Gesellschaft ist etwas, das uns bewegt. Wir haben 87 000 Menschen, die gepflegt werden. Ich glaube, dass die Zahl weiter zunehmen wird. Das ist für uns ein wichtiges Anliegen.

Die Staatsregierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben – Alter, Rente, Grundsicherung –, das sich damit beschäf

tigt, wie die Zahl der zu Pflegenden in den Landkreisen und in den Regionen wächst. Welcher Bedarf entsteht dadurch auch in den Pflegeeinrichtungen? Wir waren das erste Bundesland, das das gemacht hat, das die entsprechenden Bedarfe ermittelt hat, die in Zukunft entstehen werden. Da werfen Sie uns jetzt vor, hier würde nichts passieren?

Natürlich ist klar, dass auch der Bedarf an Fachkräften steigen wird. Gehen wir einmal die einzelnen Punkte durch. Es gibt derzeit eine Angebotsbeschreibung. Hier verweist die Staatsregierung richtigerweise darauf, dass man das alles schon im Internet einsehen kann. Das können Sie doch auch machen. Sie können doch schauen, welche Einrichtungen es dort gibt.

Sie haben so ein staatsgläubiges Denken, dass immer alles der Staat machen muss, wenn man an die Pflegekräfte denkt. Die Hauptverantwortung, dass die Einrichtungen genug Pflegekräfte haben, haben doch zuerst einmal die Einrichtungen selbst, zum Beispiel die Pflegeheime, die überlegen müssen, welche Personalplanung sie machen müssen. Man kann doch nicht zuerst nach dem Staat rufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass zu uns Metzger oder Bäcker kommen und sagen würden, dass der Freistaat Sachsen planen muss, wie viele Fachkräfte wir bei uns im Landkreis XY im nächsten Jahr brauchen. Das ist für die SPD jetzt sicher eine gute Idee, den nächsten Antrag zu schreiben. Es liegt doch in der Verantwortung derer, die diese Betriebe betreiben, einmal eine Personalplanung zu machen. Sie haben selbst gesagt, dass wir genügend Ausbildungsplätze haben. Diese Frage richtet sich auch an den Freistaat, dass die Ausbildungsplätze vorhanden sind. Dann bringen Sie den Vorschlag, man solle doch eine Ausbildungsplatzumlage machen. Ein paar Jahre zurückgedacht, hatten wir das schon. Doch damit sind wir vor Gericht gescheitert, weil das Gericht gesagt hat, ihr bildet weit über Bedarf aus, und dann könnt ihr nicht verlangen, dass eine Ausbildungsplatzumlage gezahlt wird.

Wir haben im System auch noch eine ganze Menge Puffer. Wenn zwei Drittel der Beschäftigten in Teilzeit arbeiten – nicht alle wollen in Teilzeit arbeiten, sicher wollen auch welche länger arbeiten –, dann gibt es noch genug Puffer. Natürlich ist es für ein Heim schöner, wenn ich sagen kann, Sie kommen früh, und Sie kommen dann noch einmal abends und kümmern sich um den Patienten. Das ist viel schöner, als wenn ich die Arbeitszeit anders planen muss. Da erwarte ich von den betroffenen Einrichtungen aber auch, dass sie überlegen, wie man kreativer in der Personalplanung vorgehen und wie man dafür sorgen kann, dass die Menschen, die in dieser Branche arbeiten, dort auch länger arbeiten können und nicht noch auf eine andere Arbeit angewiesen sind.

Thema Krankenhäuser. Sie sagen, dass es eine große Fluktuation in den Krankenhäusern gibt. Das möchte ich einmal sehen. Ich sehe auch nicht, dass es einen riesigen Bedarf an Krankenschwestern gibt und dass es da viele unbesetzte Stellen gibt. Ich glaube, dass die Krankenhäu

ser ganz gut vorbereitet sind. Sie bilden gut aus und haben das auch in den letzten Jahren so gehandhabt, sodass dort keine Lücke vorhanden ist.

Zu den Landkreisen. Viele haben entsprechende Planungen, was die Platzkapazität in ihren Einrichtungen betrifft. Ich bin der Staatsregierung dankbar, dass sie den einen oder anderen Landkreis oder die kreisfreie Stadt auch daran erinnert, wenn es vielleicht nicht klappt. Da muss man hinterher sein. Klar ist, dass die Mehrzahl der Landkreise und auch der kreisfreien Städte dieser Verantwortung offensichtlich nachkommt.

Mir sind in diesem Zusammenhang noch einige andere Punkte wichtig. Das Image der Pflegeberufe muss meiner Ansicht nach besser werden. Es gibt keinen Beruf, in dem man so nah am Menschen ist. Das ist etwas Positives, etwas Schönes. Das sollte man auch einmal unterstreichen. Es ist eine gute Sache, dass man Menschen helfen kann. Aber es ist natürlich auch psychisch und körperlich ein schwerer Beruf, keine Frage; auch das ist richtig. Aber auch eine Wertschätzung der Gesellschaft, in diesem Bereich zu arbeiten, sollte noch stärker herauskommen. Wir sollten den Menschen dankbar sein, die in die Altenhilfe gehen, im Pflegedienst und im Altenheim arbeiten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Anerkennung hat auch etwas mit Lohn zu tun, keine Frage. Aber wie sind denn die Regeln? Wenn ein Altenheim sagt, wir bezahlen nach Tarif oder nach einer anderen Bezahlung, dann erstattet die Pflegekasse diese Kosten, egal, wie hoch sie sind.

Was machen die Pflegeheime? Sie schauen sich um, was die anderen Pflegeheime bezahlen. Was heißt das dann für die Angehörigen und Betroffenen? Irgendjemand muss es ja bezahlen. Doch die Forderung kann sich eigentlich nicht an den Staat richten, weil jede Einrichtung sagen kann, dass sie ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlt.

Ich möchte einen Punkt ansprechen, der mir bei der SPD besonders wichtig ist. Wir haben zum Glück verhindert, zum Beispiel mit dem BeWoG, dass die Bürokratie Übermaße annimmt. Hätten wir das beschlossen, was Sie als Gesetzentwurf vorgelegt haben, dann hätten wir die Leute nur dazu gebracht, dass sie nicht am Patienten sind, sondern irgendwelche Formulare ausfüllen müssen und sich mit der Heimaufsicht unterhalten. Das wäre Ihr Konzept gewesen.

Wir haben gesagt, dass die Pflegekräfte mit den Bewohnern unmittelbar in Verbindung stehen, dass sie wirklich ihrer Arbeit nachgehen können. Das werden wir weiterhin tun. Dazu können wir auch als Land etwas beitragen: dass Pflege wirklich stattfindet. Das werden wir weiterhin tun. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nun die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Lauterbach, bitte. Sie haben das Wort, Frau Lauterbach.

Danke, Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Der 12. Mai ist alljährlich der Internationale Tag der Pflegenden. Dieser Tag soll auf Gesundheitslücken aufmerksam machen. Da gibt es weltweit sicherlich noch sehr viele, die in Deutschland keine Rolle mehr spielen. Ganz sicher wird aber die Situation der in der Pflege tätigen Frauen und Männer hier in Sachsen eine herausragende Rolle spielen müssen.

Die größte Gruppe sind nach wie vor die pflegenden Angehörigen, die mit oder ohne fachliche Hilfe ihren Angehörigen jede Unterstützung zuteilwerden lassen. Das ist eine starke Entlastung für die Gesellschaft, die hier eine große Verantwortung trägt. Es ist eine sehr hoch zu würdigende Leistung.

Das werden die 53 000 Beschäftigten, die in der Pflege tätig sind, in Sachsen sehr wohl einschätzen können. Hauptsächliche Einsatzgebiete sind in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und Rehakliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Weitere Arbeitsgebiete sind Alten-, Wohn- und Pflegeheime, ambulante soziale Dienste, paritätische Verbände mit Pflegediensten, Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, Seniorenberatungsstellen oder die Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften.

Man möchte meinen: Das ist ein Beruf mit Zukunft. Trifft das für Sachsen zu?

Die Pflegetätigkeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Von allen in der Pflege Tätigen waren nicht einmal 30 % vollbeschäftigt. Die meisten arbeiten in Teilzeit, geringfügig beschäftigt und schlecht bezahlt. Frau Neukirch hat dazu schon etwas ausgeführt.

Die Hälfte des Pflegepersonals hat eine staatliche Anerkennung als Altenpflegerin und Altenpflegehelfer.

Die Hauptaufgabe ist die Grundpflege bzw. die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen nach SGB XI. Die Fixierung auf einseitig körperliche Pflege ist für eine aktivierende Pflege, die auch auf psychische und soziale Bedürfnisse abgestellt ist, nicht hilfreich. Die Pflege und die Gesunderhaltung eines alten Autos, so scheint mir, ist in unserer Gesellschaft höher anerkannt als die Pflege eines alten Menschen.

Die Pflegekräfte haben mit einer Großdemo vor dem Landtag gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Dieses Anliegen unterstützten wir mit zahlreichen Anträgen. Wir haben mehrfach auf den drohenden Ärztemangel bzw. Pflegenotstand hingewiesen. Ja, beim Ärztemangel ist es genauso. Da haben wir das auch zeitig genug getan. Es hat aber Jahre gedauert, bis jemand aufmerksam oder tätig wurde.

Wenn sich jedoch Leistungserbringer zu Wort melden, dann gleicht das einem Hilferuf, dem sich die Sächsische Staatsregierung nicht entziehen sollte. Wir wissen es doch nicht erst seit gestern oder seit heute, was da auf uns zukommt. Nein, bereits 2001 beklagte der damalige Chef der Diakonie Sachsen und heutige Landesbischof der Evangelischen Landeskirche, Jochen Bohl, dass Wartelisten für Heime, Personalmangel und Kostendruck zunehmen. „Da tickt eine Zeitbombe“, waren seine Worte. Das war 2001.

Ich will die Erfolge der Neunzigerjahre nicht abwerten. Jedoch ruht sich die Staatsregierung schon viel zu lange darauf aus. Selbst in der Antwort auf die Große Anfrage meiner Fraktion von 2008 sah die Staatsregierung die Situation in der Altenpflege als ausgewogen an. Das war bereits damals eine völlige Fehleinschätzung. Deshalb ist der Antrag der SPD-Fraktion heute notwendig.

Lange überfällig sind gesetzliche Regelungen. Das sogenannte Heimgesetz, Herr Krauß, ist unzureichend. Ein Landespflegegesetz fehlt ganz, ebenso eine Landesbedarfsplanung. Es fehlt eine staatliche Förderung der Ausbildung und eine Anhebung der Löhne. Da reichen Daten und Netzwerke nicht.

Die Qualität in der Pflege hängt wesentlich von der Motivation und der Qualität der Pflegekräfte ab. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen das zu leisten, was sie heute leisten müssen, dafür gilt mein Dank und der Dank meiner Fraktion den bereits genannten 53 000 Pflegekräften.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE, und Kristin Schütz, FDP)

Werte Abgeordnete! Die Zahl der Beschäftigten hat sich von 1999 bis 2011 um 44 % gesteigert, also um knapp die Hälfte. So haben sich natürlich auch die Ausbildungszahlen entwickelt. Entscheidend ist aber, wie viele Auszubildende in Sachsen bleiben, hier eine Tätigkeit aufnehmen und auch im Beruf verbleiben. Oder bilden wir in letzter Zeit nur noch für die anderen Bundesländer aus?

Die Altenpflege als Beruf muss in Sachsen einfach attraktiver werden. Das ist auch eine Frage der Vergütung. Hier ist Sachsen Schlusslicht in ganz Deutschland. Als angebliche Problemlösung wird der Einsatz von ausländischen Pflegekräften gesehen. Dagegen ist im Wesentlichen nicht viel einzuwenden. Wenn wir das jedoch aus Kostengründen machen, dann ist es unmoralisch und ein Offenbarungseid. Dabei ist der Altenpflegesektor der Wachstumsbereich in der Gesundheitsbranche schlechthin und damit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deswegen stimmen wir dem Antrag der SPD zu.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lauterbach. – Für die FDP-Fraktion Frau Abg. Schütz. Bitte, Frau Schütz.