Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wäre dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. – Ach nein, ich bin ja viel zu schnell. Wir sind doch noch nicht fertig, meine Damen und Herren. Die Staatsregierung hätte ich beinahe übersehen.
(Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN: Oh! – Klaus Tischdorf, DIE LINKE: Den kann man gar nicht übersehen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen für die in weiten Teilen sehr sachlich geführten Debatte auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedanken.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir in der Debatte zwei Dinge vermischt haben. Wir haben vermischt die entsprechenden politischen Vorstellungen, die wir zum Thema Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Freistaat Sachsen sehr unterschiedlich haben, und die Tatsache, wie wir dieses Verfahren zu Nochten II und die Entscheidung des Braunkohleausschusses in diesem Zusammenhang bewerten. Hier geht es um ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung eines Baurechts. Das sind unterschiedliche Dinge, die man in der Debatte sauber trennen muss. Ich möchte das an einem anderen Beispiel erläutern, das ganz unverfänglich ist.
Der Deutsche Bundestag trifft in Form des Bundesverkehrswegeplans im Rahmen eines Bundesgesetzes eine Entscheidung darüber, wie die Verkehrsinfrastruktur in einem bestimmten Zeitraum ausgebaut werden soll. Diese politische Entscheidung – egal, wie sie getroffen wird – ersetzt natürlich im Einzelfall nicht das Baurecht. Die Erlangung des Baurechts gilt für jede einzelne Maßnahme. Deswegen ist eine politische Entscheidung, im Bereich der Energiepolitik etwas zu tun oder zu lassen, nicht gleichzusetzen mit einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren bei uns in Deutschland getroffenen Entschei
Wir befinden uns in diesem rechtsstaatlichen Verfahren. Herr Kollege Jurk, vielen Dank, Sie haben die Prozesse in dem Zusammenhang sehr ausführlich dargestellt, sodass ich das nicht wiederholen möchte. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass letztendlich der Freistaat Sachsen die Rechtsaufsicht über die entsprechenden Entscheidungen – auch abschließend – ausübt. Gegen eine solche Entscheidung gibt es – egal, von wem der Beteiligten – in einem rechtsstaatlichen Verfahren wieder die Möglichkeit des Rechtsweges. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu der ganz konkreten Situation – Ausschussentscheidung, folgende Verbandsentscheidung, vorliegende Gutachten, Bewertung derselben – heute nicht äußern kann.
Ich möchte dennoch die allgemeine Politik der Staatsregierung im Zusammenhang mit der Energieversorgung in Deutschland und im Freistaat Sachsen noch einmal darstellen.
Wir sind der Auffassung, dass die sächsische Braunkohle noch über viele Jahre einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland leisten wird. Deswegen haben wir die entsprechenden Positionen auch im Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung so dargelegt.
Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahrzehnten einen Zubau an erneuerbaren Energien haben werden. Dennoch steht die große Frage der fehlenden Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien im Raum. Wir wissen, dass wir beim Thema Speichertechnologien Fortschritte erreichen, aber wir sind noch weit davon entfernt, das Problem der fehlenden Grundlastfähigkeit durch entsprechende Speichertechnologien zu lösen. Wir wissen nicht, ob das in 14 Jahren gelingt. Es spricht vieles dafür, dass der technologische Fortschritt dazu führen wird, dass dafür entsprechende Lösungen gefunden werden.
Genauso, Frau Kollegin Pinka, könnte es aber auch sein, dass der wissenschaftliche Fortschritt dazu führt, dass in puncto stofflicher Verwertung von bestimmten Arten von Braunkohlen ebenfalls Fortschritte gemacht werden. Das muss man fairerweise ganz genauso in den Raum stellen. Ich möchte Sie noch einmal bitten, beim Thema Energiepolitik – weil wir über 40-Jahres-Horizonte sprechen – gedanklich einfach einmal 40 Jahre zurückzugehen und einmal zu überlegen – jeder für sich selbst –, welche Aussage man vor 40 Jahren über den Anteil des Atomstromes am Energiemix in Deutschland gemacht hätte. Ich glaube, diese Aussage von vor 40 Jahren würde sich von der Aussage, die wir heute treffen würden, deutlich unterscheiden.
Deswegen ist es wichtig, dass man bei solch langen Planungszeiträumen nicht mit einem Erkenntnisstand per heute abschließende Aussagen für die Zukunft trifft. Wir
– als wichtigen Rohstoff im Freistaat Sachsen – sowohl für die energetische als auch für die stoffliche Verwertung.
Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Morlok! Sie sprachen gerade davon, dass wir vor 40 Jahren auch nicht genau wussten, wie die Energieversorgung heute aussehen wird. Können Sie sich vorstellen, dass im Jahr der Nachhaltigkeit eine Technologiefolgenabschätzung auch für die zukünftige Technologie Stand der Technik werden muss?
Wir müssen in all unseren zu treffenden Entscheidungen, Frau Dr. Pinka, die verschiedenen Interessen sorgsam gegeneinander abwägen. Das ist in dieser Debatte bereits deutlich geworden.
Natürlich gibt es auf der einen Seite wirtschaftliche Interessen. Das wird überhaupt nicht in Abrede gestellt. Wirtschaftliche Interessen haben Sie immer dann, wenn Sie ein Gewerbegebiet ausweisen und dafür eine Flächeninanspruchnahme haben. Wirtschaftliche Interessen haben Sie auch, wenn Sie entsprechende Verkehrswege bereitstellen, weil eine Verkehrsinfrastruktur von Unternehmen genutzt wird. Natürlich haben wir Interessen, die diesen wirtschaftlichen Interessen gegenüberstehen. Diese
Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich zu den einzelnen Entscheidungen und Schritten in diesem Verfahren aus den angesprochenen Gründen nicht äußern kann. Ich vertraue aber darauf, dass die Instrumentarien, die wir uns in unserem Rechtsstaat für diese Dinge gegeben haben, sach- und fachgerecht entscheiden werden. Wenn mir die Frage gestellt wird, ob ein Ausschuss irgendetwas entscheiden darf, antworte ich: Er muss es entscheiden. Egal, was er entscheidet, er muss es entscheiden. Eine Verbandsversammlung muss es entscheiden. Eine Staatsregierung muss es letztendlich auch entscheiden, und es gibt
die Möglichkeit, eine solche Entscheidung gerichtlich zu überprüfen, um festzustellen, ob die Entscheidungen sachgerecht getroffen worden sind.
Ich gehe davon aus, dass in allen Bereichen, auf allen Ebenen die Personen, die dort Verantwortung tragen, nach bestem Wissen und Gewissen die entsprechenden Fragen und die entsprechenden Interessen gegeneinander abwägen werden, und wir werden in unserem Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland letztendlich zu einer sachgerechten Entscheidung kommen.
Wir haben, sehr geehrte Damen und Herren, im Freistaat Sachsen eine hohe Akzeptanz der Braunkohle. Das unterscheidet uns von anderen Bundesländern. Wenn Sie sich einmal anhören, wie Bergbauaktivitäten in anderen Bundesländern gesehen werden, wird deutlich, dass man im Freistaat Sachsen in der Bevölkerung eine deutlich höhere Akzeptanz hat. Das hat auch etwas damit zu tun, wie wir in den letzten mehr als 20 Jahren gemeinsam mit den Altlasten aus DDR-Zeiten umgegangen sind. Es gibt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung, dass ein solches sachgerechtes Umgehen tatsächlich erfolgt.
Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Interessenlagen von einzelnen Menschen höchst unterschiedlich. Es gibt Menschen, die in einer Umsiedlung eine
Chance sehen, sich gegebenenfalls wirtschaftlich zu verbessern. Es gibt andere Menschen, die genau das Gegenteil sehen, also Angst davor haben, sich zu verschlechtern oder die Heimat zu verlieren. Das ist so.
Ich möchte nur ein Beispiel aus der Region Leipzig nennen. Dabei geht es um den sogenannten PödelwitzVertrag. Dabei haben in einem Ortsteil Menschen von sich heraus die Initiative ergriffen haben, weil sie eine Umsiedlung wollen. Das heißt, die Interessenlagen sind dabei höchst unterschiedlich. Wir sollten, bitte, den entsprechenden Gremien – den Entscheidungsträgern, die die Verantwortung in unserem Rechtssystem haben, diese Entscheidung zu treffen – auch zubilligen, dass sie die Entscheidungen sachgerecht treffen. Wir als Staatsregierung haben die Erwartung, dass es so passieren wird.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, jetzt darf ich aber feststellen, dass die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet ist.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen nehmen in der allgemeine Aussprache wie folgt Stellung: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 1. September 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. Nachdem bereits die Gesetze über den Jugendstrafvollzug und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz verabschiedet wurden, schafft der uns heute vorliegende Gesetzentwurf die Grundlage für den Vollzug der Freiheitsstrafe und den Strafarrest im Freistaat Sachsen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ergeben sich Anpassungen zu den vorgenannten Gesetzen, soweit es in der Umsetzung sinnvoll ist und zur besseren Vollzugsgestaltung führt.
Kernpunkt des Strafvollzuges soll zukünftig auch die sichere Unterbringung der Gefangenen und der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten mit einer entsprechend ausgerichteten Resozialisierung bleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält deshalb eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen des Strafvollzugsrechts durch die Einführung eines Diagnoseverfahrens zur Vorbereitung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung, die genauer als bisher auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Gefangenen zugeschnitten ist.