Richtig ist, die Fördermaßnahme INNO-KOM-Ost mit den drei Fördermodulen, die ich eben genannt habe, läuft planmäßig zum 31. Dezember aus, aber Berlin denkt über eine Verlängerung dieser Maßnahme nach. Es fehlt nach den mir vorliegenden Informationen noch die Zustimmung des BMF, also eine Verlängerung dieses Programms um zunächst ein Jahr ist durchaus denkbar. Es steht, wie gesagt, so mir die vorgestern erteilte Auskunft aus Berlin,
die Entscheidung des BMF aus. Bevor, Herr Kollege, in Berlin nicht das letzte Wort gesprochen ist, weigere ich mich schon aus diesem einzigen doch sehr naheliegenden Grund, über die Notwendigkeit und die Ausgestaltung einer weiteren Förderung des Moduls IZ allein aus Landesmitteln überhaupt nachzudenken.
Was glauben Sie denn, was passiert? Uns allen wäre es vielleicht doch ganz lieb, wenn sich der Bund zur Verlängerung der Fördermaßnahme entschließen würde. Das scheidet aus, wenn wir hier und heute sagen: Der Freistaat zahlt es aus eigener Tasche. Wir ersetzen ja schließlich auch nicht die zurückgehenden Solidarpaktmittel aus Landesmitteln, sondern halten den Bund in seiner Verantwortung für den Freistaat Sachsen.
Ihr Antrag, so gut gemeint er ist und soweit wir ihn auch inhaltlich mittragen, ist jetzt ein falsches Signal. Noch einmal: Wir, meine Fraktion, sind offen für Unterstützung der Industrieforschung, wie Sie übrigens auch dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission entnehmen können. Jetzt gilt es, das Augenmerk nach Berlin zu richten und dort weiter zu kämpfen.
Angesichts der erhöhten Außentemperaturen erlaube ich mir, den Rest meiner Rede zu Protokoll zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Mackenroth, ich habe das wohl zur Kenntnis genommen, und hätte der Antrag der GRÜNEN heute nicht auf der Tagesordnung gestanden, so hätten wir diese Information nicht, obwohl wir auch Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind. Ich glaube Ihnen, wir werden aber weiter dranbleiben.
Ich habe in meiner Rede, die ich auch abgeben werde, gerade das kritisiert, dass in den gelb-geführten Wirtschaftsministerien von Sachsen und des Bundes eigentlich durch den in Europa nicht beschlossenen Haushalt und damit die Gefährdung des Förderprofils ab 2014 oder – Gefährdung ist der falsche Ausdruck – dieses Förderprofil sich weiter hinschleppt und bis zur Klärung des EUHaushalts auch keine Sicherheit für die angewandte Forschung und die Forschungs-GmbHs in Sachsen besteht. Es sind nur noch fünf Monate Zeit. Ihre Ruhe kann ich nicht nachvollziehen, und Ihre Aussage, es werde gekämpft, kann ich nicht teilen. Es ist eine Zeit, in der ich eigentlich gar nichts spüre, und das kritisiere ich.
Herr Mackenroth, ich erwähne es an dieser Stelle nur kurz: Es gibt natürlich auch eine Position der Koalition. Sie waren Mitglied der Enquete-Kommission und sehen diese Forschungs-GmbHs nicht als wirkliches Alleinstellungsmerkmal Sachsens an. Deshalb schließen Sie eine grundlegende Finanzierung aus. Der vorliegende Antrag zielt eindeutig auf diese Position und nimmt auf unser Minderheitenvotum Bezug. Ich sage es offen: Denjenigen,
der dem nicht folgt und eine Grundausstattung zur Förderung nicht einbezieht, nenne ich wirtschaftspolitisch töricht.
Man kann vielleicht im Nachgang der Sitzung klären, ob man eine Rede anfangen und dann zu Protokoll geben darf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag passt sehr gut – nicht nur, weil gestern das imreg-Gutachten zu den positiven ökonomischen Effekten von gemeinnützigen externen Forschungsinstituten vorgestellt wurde, sondern auch, weil es der erste Folgeantrag zu dem im letzten Plenum diskutierten Bericht der Enquetekommission des 5. Sächsischen Landtages ist. Genau aus diesem Grund möchte ich nochmals auf drei Aussagen zu den Industrieforschungseinrichtungen in dem Bericht der Enquete-Kommission verweisen. So heißt es in der Stärken-Schwächen-Analyse zu den Risiken – eine Aussage, die wir im Übrigen teilen –: „Sachsen weist eine hohe Zahl von marktorientierten Industrieforschungseinrichtungen auf. Diese sind – insbesondere wegen hoher Vorlaufkosten für FuEInfrastrukturen – finanziell nicht immer ausreichend abgesichert. Hier besteht das Risiko mangelnder Nachhaltigkeit.“
Dem Mehrheitsvotum waren die Industrieforschungseinrichtungen immerhin folgende Passage wert: „Darüber hinaus sind auch die gewerblichen Industrieforschungseinrichtungen wichtige Akteure des Innovationssystems und Partner bzw. Dienstleister kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen.“
Vorher heißt es dazu: „Um ihren Bestand und ihre Fortentwicklung zu sichern, ist zu prüfen, ob aus Landesmitteln und Eigenkapital zusätzliche Fördermöglichkeiten für ihre Forschungsinfrastruktur sowie eine Beteiligung an Forschungsprojekten bestehen.“ – Hört, hört!
Auch von der Innovationsstrategie der Staatsregierung kann man zumindest sagen, dass die Industrieforschungsinstitute erwähnt werden, und zwar als Teil der Forschungslandschaft. Eine Einordnung oder gar konkrete Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Industrieforschungseinrichtungen sucht man jedoch vergebens.
Dagegen hat die SPD-Fraktion zusammen mit der LINKEN- und der GRÜNEN-Fraktion im Minderheitenvotum einiges mehr niedergelegt. Ich erspare Ihnen längere Passagen, aber zumindest die maßgeblichen Sätze will ich vortragen: „Dank ihrer“ – der Industriefor
schungseinrichtungen – „Nähe zur Wirtschaft können die externen Industrieforschungseinrichtungen die fehlenden Forschungszentralen von Großunternehmen in Sachsen zumindest teilweise kompensieren. Sie sind ein positives Alleinstellungsmerkmal für den Freistaat und bedürfen auf Basis ihrer wirtschaftlichen Wirksamkeit der staatlichen Anerkennung analog zu den institutionell geförderten Einrichtungen.“
Kurzum: Uns ist der von CDU und FDP im EnqueteBericht formulierte Prüfauftrag zu wenig ambitioniert. Die Staatsregierung ist aus unserer Sicht vielmehr aufgefordert, zum Ersten: diese Industrieforschungseinrichtungen als Alleinstellungsmerkmal für Sachsen zu begreifen und mithin diesen Standortvorteil entsprechend zu bewerben; zum Zweiten wirklich konkrete Schritte zur Förderung der Forschungsinfrastruktur dieser externen Industrieforschungseinrichtungen einzuleiten; zum Dritten ganz konkret die Anschaffung von Versuchsanlagen, Labor- und Prüfgeräten sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Immobilien durch den Freistaat finanziell zu unterstützen.
Warum ist es uns als SPD in dieser Konkretheit so wichtig, diese Industrieforschungseinrichtungen zu unterstützen? Die Antwort liegt in der gestern vorgestellten Studie, aber eben auch in allen entsprechenden Studien der vergangenen Jahre. Es geht schlicht und ergreifend um die Überwindung der strukturellen Nachteile des Wirtschaftsstandortes Sachsen, ja ganz Ostdeutschlands. Einige Zahlen sind von Kollegen Weichert schon referiert worden.
In aller Kürze: Wir haben gegenüber den alten Bundesländern in Sachsen einen Produktivitätsrückstand von 25 % und einen Bruttoentgeltrückstand – sprich: eine Lohndifferenz – von 30 %. Die Betriebsgrößen liegen um über ein Drittel unter dem Durchschnitt Gesamtdeutschlands. Vor allem aber liegen die internen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unserer Wirtschaft gerade einmal bei einem Drittel des Bundesdurchschnitts.
Diese Liste des nicht nur industrie-, sondern auch arbeitsmarktpolitischen Grauens ließe sich leider fortsetzen. Besonders bedrohlich ist aus unserer Sicht, dass sich genau diese Situation in den letzten Jahren nicht verbessert hat. Hier heißt es, anzusetzen, alte Strukturen kritisch zu überprüfen und sich auch neuen Anforderungen zu stellen. Dabei müssen das Größenwachstum und die Stärkung der Innovation zentrale Ziele sein.
Genau dafür haben die genannten gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen große Bedeutung. Aus diesem Grund wurde die Förderung der Ostforschung unter dem damaligen Bundesminister Tiefensee in der INNO-KOMOst zusammengeführt. Dieses technologieoffene Förderprogramm umfasste zum Zeitpunkt der Einführung noch zwei Fördermodule: Vorhaben der Vorlaufforschung sowie marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Da diese Industrieforschungseinrichtungen nicht über eine institutionelle Grundfinanzierung verfügten, fehlten ihnen häufig die Mittel, um die notwendigen leistungsfähigen Geräte anzuschaffen und die Infrastruk
tur sicherzustellen oder auch nur zu modernisieren. Genau deshalb wurde im Jahr 2009 – auch noch unter SPDBeteiligung – das Modellvorhaben „Investitionszuschuss technische Infrastruktur“ als Ergänzung des Programms INNO-KOM-Ost eingeführt.
Das ist jetzt sicher für alle wichtig: Die Evaluierung des gesamten Programms INNO-KOM-Ost durch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat die Konstruktion und die Handhabung des Gesamtprogramms mit allen drei Modulen nicht nur sehr gelobt, sondern es hat empfohlen, diese Förderung auf ganz Deutschland auszuweiten. Genau aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass die jährliche Verlängerung abgeschafft werden muss und dieses Programm sinnvoll verstetigt werden sollte.
Falls das Programm, wie Kollege Mackenroth angemerkt hat, vom Bund nicht verlängert wird, sollte – und müsste – der Freistaat Sachsen in eine anteilige Grundfinanzierung gehen. Alles andere wäre aus unserer Sicht ein schwerer Fehler.
Schwerpunkt sind die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Andere Fördermittelzugänge – wie die GA – entfallen hier leider, da die Eigenmittelquote dafür – für gemeinnützige Einrichtungen ohne Rücklagen – viel zu hoch wäre.
Ziel des Förderprogramms INNO-KOM-Ost war es, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsergebnissen für die Allgemeinheit bereitzustellen, insbesondere deshalb, um die Innovationsfähigkeit von KMUs zu stärken. Dies braucht Sachsen ganz besonders – ich hoffe, zumindest darin sind wir uns einig –, weil wir nicht in dem Maße wie die alten Länder Großunternehmen und Industrieforschung haben und diese hier in KMUs stattfindet.
Herr Kollege Mann, ist Ihnen bekannt, dass es bei dem Förderprogramm INNO-KOMOst überhaupt nicht um eine Grundfinanzierung geht?
Ich habe gesagt: Es geht uns bei dieser Förderung darum, dass man Investitionen in die Infrastruktur und die Modernisierung der Betriebs- und Forschungsgeräte fördern kann. Wenn Sie sich an dem Begriff „Grundfinanzierung“ stören, sage ich: Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten. Aber wir haben hier einen Antrag vorliegen, in dem es genau darum geht, Investitionen zu fördern. Deswegen streite ich hier dafür, aber nicht um so eine Begrifflichkeit. Okay?
Dass die von mir gerade formulierte Zielstellung, die Innovationsfähigkeit von KMUs zu verbessern, erreicht wird, zeigt die Evaluierung des IWH aus dem letzten Jahr. Die Kernaussagen in aller Kürze:
Die vom Programm angestrebten Ziele wurden erreicht. Das Programm besitzt eine hohe Attraktivität; 58 von 64 Einrichtungen in Ostdeutschland bezogen eine Förderung. Mitnahmeeffekte des Programms sind sehr gering, geradezu marginal. In 97 % der durchgeführten Förderungen dieser Projekte konnten Umsätze aufgrund der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in den Industrieforschungseinrichtungen erzielt werden. Die Effizienz der eingesetzten Mittel ist erheblich. So werden über den Förderzeitraum von sechs Jahren aus einem Förder-Euro durchschnittlich 18 Euro. Das ist, wie ich finde, eine bemerkenswerte Rendite.
Zu guter Letzt und sicherlich am wichtigsten: Die Geschäfts- und Kooperationspartner der Industrieforschungseinrichtungen, die KMUs, bescheinigen den Industrieforschungseinrichtungen nicht nur durchweg eine hohe Bedeutung, sondern sagen auch, ihre Marktposition sei durch die Kooperation gesichert worden und es habe positive Effekte auf Umsatz und Beschäftigung gegeben.
Die Schlussfolgerungen des IWH liegen nahe: Die Förderung sollte mindestens bis zum Jahr 2019 ausgeweitet werden. Gefordert werden zudem eine flexiblere Handhabung des Förderinstrumentariums wegen des hohen Nutzens und der Effektivität und damit auch eine Veränderung im Sinne einer stärkeren Ausrichtung auf die Förderung der IFEs in Richtung Umsetzung der Ergebnisse am Markt, auf das Wachstum der Unternehmen und die Förderung der industriellen Vorlaufforschung sowie – und das ist für die Debatte relevant – die Einführung des Investitionszuschusses.
Zu guter Letzt wird empfohlen – und deshalb glauben wir, dass man erwarten kann, dass es eine Fortsetzung der Bundesförderung gibt –, das Förderprogramm auf die westdeutschen Industrieforschungseinrichtungen zu
Unser Fazit: Seit dem Entstehen haben sich Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen als wichtige Akteure der regionalen Innovationssysteme etabliert. Sie bieten technologisches Wissen, Innovationslösungen und Forschungs- und Entwicklungsleistungen für Unternehmen und unterstützen somit deren Innovationsprozess. Sie haben zumindest eine wichtige Funktion beim Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft. Genau aus diesen Gründen würden wir uns wünschen, dass wir der fehlenden Investitionsförderung und damit den geringen Möglichkeiten, die Industrieforschungseinrichtungen zur regelmäßigen Erneuerung und Erweiterung ihrer technischen Infrastruktur haben, begegnen und diesen zentralen Wettbewerbsnachteil und die Barriere für Innovation der IFEs beheben.
Wir wollen das mit einer Fortsetzung der INNO-KOMOst, nur können wir das hier im Landtag nicht beschließen. Wir denken aber auch, es gibt Wege, wie zum Beispiel ein spezielles Landesprogramm, wie es die Nachbarländer Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben. Es gibt sicher auch andere Wege, wie in Punkt 3 des Antrages vorgeschlagen. Grundsätzlich geht es darum, dass wir zusehen, dass diese Förderung geschieht. Deswegen sagen wir, all dies muss schnellstmöglich geprüft und dann eine dieser Optionen umgesetzt werden, um den Industrieforschungseinrichtungen langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit zu gewähren.
Genau das hat übrigens auch die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag im April erkannt und in der Drucksache 13224 im Antrag „Bessere Politik für einen starken Mittelstand“ eingebracht. Aus ebenjenem Grund hoffe ich, dass wir sowohl hier als auch im Bund eine breite Zustimmung erfahren.