Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Es geht aber auch darum, dass wir tatsächlich zu mehr Speichern in Deutschland kommen. Deshalb haben wir der Bundesregierung auch ein Marktanreizprogramm zum Thema Speicherförderung abgetrotzt. Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Programm früher als zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten wäre, und zwar deshalb, weil wir mit unserem eigenen Marktanreizprogramm bewusst auf das Bundesprogramm gewartet haben, damit das miteinander harmoniert und man nicht Förderung betreibt, die sich dann gegenseitig widerspricht.

Deswegen sind wir leider mit unserem Programm nicht da, wo wir sein wollten, weil wir auf den Bund warten mussten. Aber schließlich ist es am 1. Mai 2013 in Kraft getreten. Es gibt ein Programm der KfW über 25 Millionen Euro, wofür es auch einen Tilgungszuschuss gibt. Insofern ist dies kein reines Darlehensprogramm. Wir sind sehr froh, dass wir auch dieses bei der Bundesregierung erreicht haben.

Aufgrund der Verzögerungen bei der Bundesregierung sind wir mit unserem Programm noch nicht am Markt. Ich gehe davon aus, dass wir es bis zum III. Quartal dieses Jahres schaffen werden. Wir haben uns entschieden, auch dezentrale Speicher zu fördern und ein Marktanreizprogramm für eine dezentrale Speicherung zu geben.

Wir haben uns auch entschieden, das Thema Netzbelastung zu berücksichtigen. Ich hatte es in den vergangenen Debatten bereits angeführt, dass wir darauf achten wollen, dass, wenn ein dezentraler Speicher durch den Freistaat mit Zuschüssen unterstützt wird, dann die eingespeicherte Energie nicht später wieder in das Netz eingespeichert und die EEG-Umlage kassiert wird, weil das Einspeichern in das Netz die hohe Belastung des Netzes gerade ein wesentliches Problem im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ist und wir mit unserer dezentralen Speicherförderung einen Anreiz dafür schaffen wollen, dass man dezentral diese speichert und dezentral nutzt und nicht die regenerativ erzeugte Energie über die Netze jagt.

Sie sehen, dass wir dabei sind. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn die entsprechenden Abstimmungsgespräche zu den Richtlinien und die Vertragsverhandlungen mit der

SAB abgeschlossen wurden, mit dem Programmstart im III. Quartal dieses Jahres rechnen können.

Wir haben außerdem Aktivitäten ergriffen, um das Thema Speicherung im Freistaat voranzutreiben. Der Kompetenzatlas Energiespeicher-Technologien, den wir als Staatsregierung gefördert haben, ist bereits angesprochen worden.

Wir haben eine weitere Untersuchung von raumbezogenen Potenzialen für Energiespeicherung im Freistaat Sachsen beauftragt. Diese Studie „Raumbezogene Potenziale“ schließt ausdrücklich oberirdische und unterirdische Potenziale ein. Wir erwarten das Ergebnis der Studie Ende dieses Jahres und werden dann nach der Vorlage die Ergebnisse in die weitere Bearbeitung des Themas Energiespeicherung im Freistaat Sachsen einfließen lassen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dass beim Thema Energiespeicherung die Staatsregierung sowohl im Bereich der Forschung als auch im Bereich des Einsatzes von entsprechenden Speichern aktiv ist. Ich bitte Sie daher, den Antrag der SPD abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Für die einreichende Fraktion Herr Jurk, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die größtenteils sachliche und mit Argumenten geführte Debatte hat deutlich gemacht, dass das Thema für das Gelingen der Energiewende sehr wichtig ist. Ich möchte gerne noch auf einige Vorredner eingehen und sagen, dass Dr. Meyer sehr deutlich gemacht hat, dass hier, was die Wirkungsgrade anbetrifft, erheblicher Handlungsbedarf besteht. Ich glaube auch, dass das, was die Staatsregierung mit dem Energie- und Klimaprogramm vorgelegt hat, nicht jener Masterplan ist, den wir dringend brauchen.

Ich stelle fest, dass wir bei der Frage der Prioritätensetzung der Forschungsförderung durchaus zur Kenntnis nehmen sollten, dass insbesondere die Energiepolitik herausragend für die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen ist und sogar werden kann und höchste Priorität durchaus gerechtfertigt ist.

Wenn man den Energiebeirat anspricht, dann ist der in meiner Zeit als Minister begründet worden. Ich glaube, auch mit Blick auf den Tagungsrhythmus dieses Beirates, dass wir diese Kooperation der verschiedenen Partner intensivieren müssen, damit wir noch mehr erreichen können. Deshalb auch die konkrete Aufforderung, die wir mit diesem Antrag formuliert haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Egal, wie man diese einzelnen Punkte sieht, abschwächt oder würdigt, so glaube ich, dass wir mit Nachdruck die Ziele der Energieforschung und Energiespeicherung verfolgen sollten. Deshalb auch unser Antrag.

Dass mir von der FDP vorgeworfen wird, wir würden Planwirtschaft machen, muss ich natürlich mit Abscheu und Empörung von mir weisen. Das ist immer das Argument der FDP, wenn sie nicht weiter weiß. Ich denke, jedes vernünftige Unternehmen sowie auch das von Mike Hauschild hat einen Wirtschaftsplan. Man weiß, was man vorhat. Das, was wir momentan an Planlosigkeit in der CDU/CSU- und der FDP-Regierung erleben, spricht ja Bände genug und macht deutlich, dass sie momentan die Energiewende gegen die Wand fahren. Die Verbraucher müssen am Ende das bezahlen, was sie nicht leisten. Sie haben über dreieinhalb Jahre Zeit gehabt, das EEG zu novellieren. Sie haben zugelassen, dass die Preise weiter nach oben gehen. Kein Mensch hat sie gehindert, und ohne einen Plan sind sie in die Energiewende hineingestolpert. Frau Merkel hat völlig versagt, und es war richtig, dass wir deutlich machen, dass wir einen solchen Plan brauchen.

Johannes Lichdi hat sich gerade bei mir freundlicherweise entschuldigt, dass er nicht mehr dabei sein kann, und darauf hingewiesen, dass Power to Heat sicherlich nicht die Lösung unserer Probleme ist. Power to Heat, dafür sorgt momentan das Wetter. In Wirklichkeit ist es aber so, dass wir Power to Gas brauchen. Das ist tatsächlich die Zukunft, also die Umwandlung in Gas und die Nutzbarmachung in Form von Speichern.

Zu den altbekannten Argumenten gegen die Braunkohle will ich nur so viel sagen: Ohne die Braunkohle würde die Marktintegration der erneuerbaren Energien momentan überhaupt nicht funktionieren. Es ist wirklich so, dass Braunkohlekraftwerke auch mit ihrer Regelbarkeit und Flexibilität dafür sorgen, dass wir die Netzstabilität erhalten, weil erneuerbare Energien diskontinuierlich sind. Uns helfen Braunkohlekraftwerke gerade auch bei der Netzintegration der erneuerbaren Energien.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte Punkt, der mir auffällt: Wir haben den Antrag gestellt, die Energieforschung voranzubringen. Ich habe einmal nachgesehen, was in der 5. Wahlperiode dafür getan wurde: Drei Kleine Anfragen; von den LINKEN kam der Antrag betreffs der unterirdischen Speicherung. Alle Fraktionen haben irgendwelchen Handlungsbedarf gesehen. Nur, der einzige Antrag, der vorliegt, ist von uns. Es gibt keine Änderungsanträge. Das ist im Prinzip das, was zurzeit notwendig ist und was wir aufgeschrieben haben. Wir haben einen Plan, dem Sie gerne zustimmen können.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/10079 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/10079 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Fluglärm reduzieren – Nachtruhe durchsetzen!

Drucksache 5/11793, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Frau Kallenbach, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unseren neuerlichen Versuch, die Staatsregierung zu mehr Fürsorge für die von Lärm betroffenen Flughafenanrainer aufzurufen, beginne ich mit einem Zitat. Im Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Zu Recht berufen sich die Menschen, deren Gesundheit durch nächtlichen Fluglärm geschädigt oder bedroht ist, auf diesen Artikel und fordern dessen Gültigkeit auch für sich ein.

Natürlich wissen die Betroffenen und wir, dass die Planfeststellungsbeschlüsse zum Flughafen Leipzig/Halle höchst richterlich als rechtskonform bewertet wurden. Auch richterliche Beschlüsse sollten dennoch neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Aber noch viel mehr: Politische Gremien müssen alles nur Mögliche unternehmen, um gesundheitliche Schäden von der Bevölkerung abzuwenden, zumal der Flughafen eine öffentlichrechtliche Gesellschaft ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes wurde erst am 4. April 2012 zum Flughafen Frankfurt am Main geurteilt, dass den Lärmschutzinteressen der Menschen Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften eingeräumt werden muss. Das ist eine neue Situation, der unser Antrag folgt.

Frau Kallenbach, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Biesok, bitte.

Frau Kollegin, welche Rechtsform hat der Flughafen einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft? Meines Erachtens ist es eine Aktiengesellschaft der privat-rechtlichen. Hat sich da etwas geändert?

Hauptgesellschafter ist der Freistaat Sachsen und andere Öffentliche wie die Stadt Leipzig, die Stadt Halle usw.

Habe ich richtig in Erinnerung, dass es eine Aktiengesellschaft ist, wo nur der Gesellschafter – –

Ein Gesellschafter ist öffentlich-rechtlich.

Der Gesellschafter. Okay. Danke.

Wenn es Ihnen geholfen hat, bin ich zufrieden.

Bitte, vermitteln Sie als Staatsregierung und Koalition den Betroffenen, warum die Gesundheit der Bewohner rund um den Flughafen Leipzig/Halle weniger wert sein soll als die der Frankfurter.

Wenn Sie sich die Entwicklung vom internationalen Kontinentalflughafen mit Personenverkehr zum Frachtflughafen in den letzten Jahren ansehen, wissen Sie, dass dieses nur mit erhöhten Lärmbelastungen verbunden sein kann. Was ist uns die Gesundheit der Menschen rund um unseren Flughafen oder den Flughäfen wert? Wie werden in diesem Bereich die sozialen und ökologischen Aspekte mit den ökonomischen in Einklang gebracht? Damit wären wir wieder bei der in diesem Hause so hoch gelobten Nachhaltigkeitsstrategie, der sich der Freistaat angeblich so verpflichtet fühlt.

Wer nicht vom Fluglärm betroffen ist, macht sich kein Bild von den Auswirkungen. Fluglärm führt zu erhöhten Stresshormonen, Herz- und Kreislauf werden geschädigt. Das haben verschiedenste Studien mit relevanten Patientendaten nachgewiesen. Belastungen einer Region durch Nachtflug lassen sich an der deutlich erhöhten Verschreibung blutdrucksenkender Mittel sowie von Herz- und Kreislaufmedikamenten ablesen. Das ist auch in der Region Leipzig/Halle der Fall.

Die WHO empfiehlt einen Mittelpegel von 40 Dezibel, als Übergangsziel nennt sie akzeptable 55 Dezibel. Diese Zahl, diese Marke wird in unserer Region zigmal im Monat überschritten. Regelmäßig liegen die Dauerschallpegel bei 60 Dezibel. Nur zum Vergleich: Die TA Lärm, also Technische Anleitung, legt für reine Wohngebiete nachts Grenzwerte von 35 Dezibel fest. Dennoch ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die getroffenen Regelungen zum Lärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle – ich zitiere – „den Belangen der Betroffenen und dem Schutz der Nachtruhe angemessen Rechnung trägt.“ Herr Staatsminister, Sie sollten eigene Erfahrungen sammeln und sich nicht nur auf die Zuarbeit Ihrer Beamten verlas

sen. Verbringen Sie eine oder mehrere Nächte bei den Betroffenen.

(Staatsminister Sven Morlok: Ich bin betroffen!)

Sie sind Betroffener, dann werden Sie uns davon berichten können, wie es Ihnen ergeht. Ich denke, dass Sie dann auch die Diskrepanz erleben können, die es zwischen Theorie und Praxis gibt. Ich zitiere nochmals aus Ihrer Antwort: „Nach höchstrichterlicher Gewichtungsvorgabe entsprechend Luftverkehrsgesetz kommt der Kernzeit der Nacht – da spricht man von 0 Uhr bis 5 Uhr – besonderes Gewicht zu und ist grundsätzlich vom Verkehr freizuhalten.“ Das schreiben Sie. Ich stelle Ihnen gern eine normale Nacht mit DHL-Flugbetrieb vor. Wenn Sie einmal schauen: Da geht es 03:03 Uhr, 03:11 Uhr, 03:15 Uhr, 03:20 Uhr, 03:23 Uhr, 03:25 Uhr, 03:27 Uhr los.

120 Maschinen starten und landen, und 04:34 Uhr geht es so richtig los, dann kommt die TU-204, dann die An-26 auch fast im Minutentakt. Gilt also der von Ihnen zitierte Paragraf des Luftverkehrsgesetzes nicht für Leipzig/ Halle? Wir wollen, dass die Menschen nachts schlafen können, und der Freistaat soll tun, was in seiner Macht steht und Einfluss nehmen auf Bahnverteilung, Flugrouten, die Anwendung der Bonusliste sowie Start- und Landegebühren.

Der Flughafen Leipzig/Halle hat deutschlandweit die niedrigsten Start- und Landegebühren, und das ist logischerweise nur auf Kosten von Gesundheits- und Umweltschutz möglich.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)