Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Klar wissen wir als Opposition, was mit 99,9 % unserer Anträge in diesem Haus passiert, aber Ihr Umgang mit den gesundheitlich geschädigten Personen stimmt mich doch etwas nachdenklich.
Ja, der Fluglärm wurde in diesem Haus schon oft thematisiert, aber manchen kann man es nicht oft genug sagen. Ich bedanke mich bei Frau Springer und auch bei Ihnen, Herr Staatsminister, für die Belehrungen ohne Neuigkeitswert. Die wirklich neue Situation, nämlich das Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr und die Ergebnisse der ärztlichen Studien, die Warnungen durch den Deutschen Ärztetag wollen oder können Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Wir fragen nach wie vor nach der Rolle des Hauptgesellschafters. Ich denke, dass weder die Festlegungen vom Luftfahrtbundesamt noch Planfeststellungsverfahren
Naturgesetze oder gottgegeben sind. Sie können natürlich freiwillig andere Leistungen erbringen. Sie haben uns selbst erst geschrieben, dass das die Fluggesellschaften auch tun wollen. Wer nachts aufwacht, den interessieren weder prozentuale Anteile noch irgendwelche Durchschnitte. Wenn Sie jeden Morgen um vier oder fünf Uhr wach werden, reicht das aus, um krank zu werden.
Wenn es nur 2 % sind, die nicht auf der Bonusliste stehen und fliegen, dann frage ich mich schon, wo das große Problem ist. Da sollte doch etwas zu machen sein.
Sie unterstellen uns, wir wollen, dass DHL verschwinden soll. Nein, das ist nicht der Fall, aber Sie müssen uns erst einmal erklären, dass ein solches Logistikunternehmen nicht in der Lage sein soll, ein anderes Regime einzuführen und Rücksicht auf die betroffenen Menschen zu nehmen.
Herr Herbst, Sie sagen, die Fluggesellschaften müssen Geld verdienen, um leisere Flugzeuge kaufen zu können. Eine Frage: Verdienen die Fluggesellschaften in Frankfurt, Dresden oder anderswo etwa kein Geld, wo kein Nachtflugverkehr besteht?
Meine Damen und Herren! Von Frau Dr. Deicke war punktweise Abstimmung beantragt worden. Dementsprechend werden wir verfahren. Ich rufe Punkt I auf. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt I mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt II auf. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltungen und bei zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt II mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich frage noch einmal die Fraktion der SPD. Möchten Sie jetzt auch noch die lateinischen Nummern abgestimmt haben? Die Buchstaben nicht noch? – Ich frage nur nach. Möchten Sie nicht. Gut. Dann werden wir so verfahren.
Ich rufe Punkt III/1 auf. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltungen und bei zahlreichen DafürStimmen ist dem Punkt III/1 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt III/2 auf. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt III/2 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt III/3 auf. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt III/3 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Da keiner der einzelnen Punkte die Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Damit ist die Drucksache auch nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst gestern erschien in der „Freien Presse“ Chemnitz ein Artikel, der die Aktualität dieses Antrages unterstreicht. Einige der im Antrag gestellten Fragen werden hier für Chemnitz auch beantwortet, beispielsweise, dass dort 72 % der Anspruchsberechtigten die Leistungen auch genutzt haben, eine Inanspruchnahme, die in Chemnitz und auch bundesweit massiv geschönt ist, da bisher jede Leistung einzeln beantragt werden muss. So reicht die Teilnahme am Mittagessen oder an einem Schulausflug, um in die Statistik aufgenommen zu werden. Hier von einer Erfolgsgeschichte zu sprechen, wie es Bundessozialministerin Ursula von der Leyen tut, ist offenbar nur dem Vorwahlkampf geschuldet.
Wir möchten mit unserem Antrag die Zahlen für den gesamten Freistaat wissen, denn wenn der Freistaat nur etwas mehr als die Hälfte der vom Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von 23,8 Millionen Euro nutzt, dann fragen wir uns natürlich, warum das so ist. Liegt es, wie von betroffenen Familien berichtet, an bürokratischen Hürden, unklaren Zuständigkeiten oder an zu wenig Kommunikation zwischen den Ämtern und denen, die die Hilfe brauchen?
Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir also diesen Antrag eingebracht, da mehrere Kleine Anfragen gezeigt haben, dass die Staatsregierung zu wenig tut, sich zu wenig um die bedürftigen Familien kümmert oder vielleicht auch zu wenig weiß. Im Prinzip war es schon ein Skandal, dass Frau von der Leyen erst vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 gezwungen werden musste, mehr für arme Kinder im Wohlstandsland Deutschland zu tun. Zu lange hatten Union und auch die FDP ignoriert, dass der Geldbeutel der Eltern den Bildungsgrad von Kindern bestimmt. Hier sollte das Bildungs- und Teilhabepaket Abhilfe schaffen.
Erwartungsgemäß präsentiert Frau von der Leyen im Bundestagswahljahr das Projekt als gelungen und erfolgreich. Wir haben daran unsere Zweifel. Auch Sozialverbände, Politiker und Wissenschaftler blicken sehr skeptisch auf das, was die Bundessozialministerin hier als Erfolg verkaufen möchte. Wenn Sie das Gespräch mit Familien oder den Verantwortlichen in Vereinen oder Kommunen suchen, dann wissen Sie, dass es zahlreiche unbeantwortete Fragen in Sachen Bildungs- und Teilha
Aus diesem Grund wollen wir wissen, wie die Staatsregierung zur unkomplizierten Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Freistaat beiträgt, wie die Kommunen mit der zusätzlichen Belastung für Mitarbeiter umgehen und wie der Freistaat sie dabei unterstützt. Uns interessiert, wie die Kompetenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten verteilt sind und ob hier vielleicht noch nachgebessert werden kann. Wir wollen wissen, ob Ideen aus den Vereinen – Stichwort Bildungs-Chipkarte – aufgegriffen werden, um das Verfahren zu vereinfachen, um den Kindern unkompliziert Zugang zu Sportvereinen, Nachhilfe oder Klassenfahrten zu gewähren. Gerade hier müssen wir nachbessern. Andere Bundesländer machen uns vor, wie unbürokratisch geholfen werden könnte. In Hamburg beispielsweise reicht es aus, dass Familien nachweisen, dass sie Transferleistungen beziehen, und die Kinder können sofort im Sportverein mitmachen. In Sachsen stehen jeder Trainingseinheit auf dem Fußballplatz seitenweise Bürokratie für die Familien und den Verein im Weg.
Deswegen fordern wir wie im Punkt II des Antrages auf, ein Konzept zu erstellen, welches die positiven Erfahrungen anderer einbezieht und das eigentliche Ziel des Teilhabepaketes endlich umsetzt, bedürftigen Familien zu helfen. Über weitere Kuriositäten im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird Sie mein Kollege Dr. Müller in einem weiteren Redebeitrag informieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorweg zu sagen: Deutschland und Sachsen brauchen die NPD, brauchen die Kollegen von rechts zur Unterstützung von Familien mit Sicherheit nicht.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 eingeführt worden. Es wurde der Auftrag erteilt, dass dabei besonderes Augenmerk auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu richten ist und diese gezielt zu fördern sind. Es kam zu dieser verfassungskonformen Neubemessung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche. Dabei geht es insbesondere um den gleichbe
rechtigten Zugang zu Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich für Kinder aus Haushalten, deren monatliches Einkommen gering ist.
Uns ist es eben wichtig, dass allen Kindern Bildungsangebote offenstehen, dass sie ihre Persönlichkeit entfalten können, Angebote, die es ihnen ermöglichen, später ihren Platz in der Welt, auch in der Arbeitswelt, zu finden und ein Leben unabhängig von staatlicher Alimentierung und von Bevormundung zu führen.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt. Die Leistungen werden überwiegend in Sach- und Dienstleistungen erbracht, um sie möglichst nahe an das Kind heranzubringen. Das bringt naturgemäß einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich, als wenn das Geld pauschal ausgezahlt würde. Das ist unstrittig. Die zuständigen Träger standen aber damals vor der Herausforderung, zügig ein Verfahren zu entwickeln, wie sie die Leistungen erbringen können, ob es nun als Gutschein ist, als Direktzahlung an die Leistungsanbieter, zum Beispiel bei Musikschulen oder Vereinen, oder eben über ein anderes Verfahren.
Wenn die bürokratischen Anforderungen so hoch sind, dass die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets leidet, muss man handeln. Das steht außer Frage. Auch der Landkreistag hat sich damit befasst, wie das Verfahren im Sinne der Kinder und Jugendlichen, der Familien vereinfacht werden kann, und er hat sich die Situation auch vor Ort angeschaut. Genau diese Vorschläge hat die schwarz-gelbe Regierung, hat der Bundestag aufgegriffen und gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzesänderungen verabschiedet, die zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Ich darf Ihnen die wesentlichen Punkte nennen. Es geht um die berechtigte Selbsthilfe, die jetzt im § 30 SGB II und in § 34 SGB XII geregelt wird. Es geht um die Geldabrechnung bei Klassenfahrten, die nunmehr ermöglicht wird. Gerade bei kleineren Beträgen ist das sinnvoll. Bei der Schülerbeförderung wurde nachgebessert mit der Maßgabe, dass der zumutbare Eigenanteil in der Regel als Betrag in Höhe von 5 Euro festgelegt wird. Den Eltern werden auch Erstattungen ermöglicht, und zu den Teilhabeleistungen können auch weitere tatsächliche Aufwendungen erstattet werden.