Zu dem Antrag selbst möchte ich kurz darauf hinweisen, dass wir in den Punkten 1 und 2 die Auffassung sowohl der Staatsregierung wie auch der Bundesjustizministerin teilen und dass die Entschließungen der unabhängigen Föderalismuskommission nach wie vor und weiterhin ihre Berechtigung haben. Es gibt keine Gründe, diese Beschlüsse der Föderalismuskommission in irgendeiner Weise infrage zu stellen.
Weiter sieht der in Rede stehende Antrag vor: Die Staatsregierung möge sich dafür einsetzen, dass bei einer erneuten Standortdiskussion der Sitz des Bundesgerichtshofs nach Leipzig verlegt wird.
Meine Damen und Herren! Dazu Folgendes: Aus der Sicht Sachsens muss eine solche Diskussion gegenwärtig nicht aufgemacht werden. Wir haben eine bestehende Situation von rechtlichen Regelungen und von politischen Bekundungen. An denen wollen wir ausdrücklich festhalten. Natürlich sind wir betroffen, wenn – es ist schon zitiert worden – der Präsident des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den 5. Senat ausführt, dass damit nur Ärger und Kosten verbunden wären. Wir sind hierzu gänzlich anderer Auffassung.
Wie gesagt, vonseiten der Staatsregierung wollen wir eine gesetzliche Diskussion um Standortfragen nicht aufrollen. Wenn es aber geschehen sollte, dann lassen Sie mich bitte auf eines präventiv hinweisen, meine Damen und Herren: Leipzig hat eine entsprechende Tradition. Die Rutschklausel ist eindeutig. Wer sie infrage stellt, setzt sich der Nachfrage aus, ob er vielleicht die Rutschklausel nur unter dem geheimen Vorbehalt aufgenommen hat, sie,
Wer das Prinzip des Hauptstadtumzuges von Bonn nach Berlin bemühen möchte und sagt: Es wird Zeit, dass man so, wie man in Berlin die Ministerien zusammenführt, auch den Bundesgerichtshof an einem Ort zusammenführt, der verkennt, dass bei einem solchen Spiel Leipzig die Rolle von Berlin hat und Karlsruhe die Rolle von Bonn. Wenn, dann wäre nämlich das Gericht insgesamt in Leipzig anzusiedeln.
Aber eine solche Diskussion, meine Damen und Herren, werden wir vonseiten der Staatsregierung nicht beginnen. Wir sind zunächst froh – ich habe vor wenigen Wochen erst den 5. Strafsenat in Leipzig besucht –, dass die dort tätigen Richter und Mitarbeiter gern in Leipzig tätig sind, dass sie die Arbeitsbedingungen als ausgesprochen positiv bewerten und dass sie auch in Leipzig bleiben wollen.
Ich kann für die Staatsregierung sagen: Sie sind uns willkommen. Wir haben Sie hier in Leipzig sehr gern. Wir wissen, was es für den Rechtsstandort bedeutet. Etwaigen künftigen Senaten, die nach Leipzig kommen, kann ich jetzt bereits sagen: Sie sind hier herzlich willkommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es gut ist, dass die Mitglieder dieses Hohen Hauses und die Staatsregierung eine klare Position für den Standort Leipzig als Gerichtsstandort geäußert haben. Ich bin sehr dankbar, dass wir diese Debatte führen konnten, nachdem von außen eine Diskussion angestrengt worden ist, diesen Leipziger Standort aus Kostengründen oder aus sonstigen Gründen zu verlegen.
Ich schließe mich den Äußerungen des Staatsministers der Justiz an. Es ist richtig: Es hat einen Umzug der Bundes
regierung und der Ministerien von Bonn nach Berlin gegeben. Dafür hat Bonn einen Ausgleich in großen Dimensionen erhalten. Es hat die deutsche Einheit gegeben, wofür wir viele, viele Anstrengungen unternehmen mussten und dabei vielen Spannungen ausgesetzt wurden. Es hat eine Entscheidung der Föderalismuskommission gegeben, die deutlich gemacht hat, dass der 5. Strafsenat aus Berlin nach Leipzig verlegt wird, samt Generalbundesanwalt. Man hat auch entschieden, dass das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig verlegt wird.
In den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass bei diesem Saldo immer noch 300 Stellen zu wenig nach Sachsen gekommen sind. Deshalb warnen wir davor, jetzt die Diskussion weiterzuführen, die aus dem BGH Karlsruhe gekommen ist, hier in Sachsen noch Stellen zu reduzieren.
Ich freue mich, dass wir eine so faire und einhellige Debatte hatten, die das Verfassungsrecht der Wiedervereinigung beschreibt, und ich bin zuversichtlich, dass wir hier sicher einen guten Beschluss herbeiführen können. Ich freue mich, dass die Frage des 5. Senats, wie es Staatsminister Martens gesagt hat, auch verbunden sein kann mit einer Entscheidung der Bundesjustizministerin, einen weiteren Strafsenat in Leipzig anzusiedeln.
Ich stelle nun die Drucksache zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Drucksache angenommen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wiederholt bringen wir ein Thema auf die Tagesordnung und mit einem Antrag zur Beschlussfassung, das uns schon vor geraumer Zeit beschäftigt hat. Allerdings hat sich damals die Staatsregierung weggeduckt, meinte noch
Diese Überlegungspause hat zu einem Ergebnis geführt. Nun können wir sogar über ein Ergebnis reden. Das ist doch wunderbar. Dazu beglückwünsche ich Sie, auch die Staatsregierung, dass Sie dort einen Konsens gefunden haben.
Allerdings muss ich dazusagen, dass wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern eher in einer komfortablen Situation sind. Andere Bundesländer haben zum Beispiel verbeamtete Lehrer. Wenn es also um die Übernahme der Tarifeinigung von den Angestellten auf die Beamten geht, fällt diese Gruppe schon mal raus. Bei uns geht es um relativ wenige, um 30 000 Landesbedienstete, Beamte – das ist eine große Anzahl –, aber es fällt eine ganze Menge weg. Natürlich haben wir im Verhältnis eine sehr komfortable Finanzlage, die uns eigentlich nicht in diese Probleme bringt wie andere Bundesländer, die wirklich überlegen müssen, ob sie ihren Haushalt noch schließen können, nachdem diese Tarifeinigung erfolgt ist.
Insofern darf ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass Sie drei Monate Zeit brauchten, um eine solche Verständigung in Ihren Reihen hinzubekommen, meine Damen und Herren von der Staatsregierung.
Das hat nichts mit „lange währt“ zu tun, Herr Ministerpräsident. Ich fürchte, das ist dabei auch nicht gut geworden.
Worüber reden wir? Die Einigung der Tarifkommission am 9. März 2013 sah vor, dass den Angestellten der Länder zum 01.01.2013 – mittlerweile vor einem halben Jahr – 2,65 % mehr Lohn oder Gehalt zusteht. Zum 01.01.2014 sollen es noch einmal 2,95 % werden. Einen Tag später hat bereits der thüringische Finanzminister festgestellt, wie er mit der Übernahme umzugehen gedenkt; denn es ist ja Usus, dass die Beamten normalerweise inhaltsgleich das Ergebnis der Tarifeinigung bekommen. Sie haben das einen Tag später hinbekommen. Ich habe schon darauf verwiesen, dass es hier etwas länger gedauert hat.
Nun haben wir ein Ergebnis. Dieses Ergebnis teilt uns mit, dass Sie bereit sind, den unteren Besoldungsstufen am 1. März – also schon mit Verspätung – dieses Ergebnis weiterzureichen. Die höheren Besoldungsstufen müssen bis zum 1. September warten. Die zweite Stufe soll erst zum 1. April 2014 in Kraft treten.
Sie fordern also von den Beamten im Freistaat Sachsen ein weiteres einmaliges Sonderopfer. Sie fordern dieses Sonderopfer, nachdem Sie ihnen bereits mit der Streichung der Sonderzahlung im Jahr 2010 ein Dauersonderopfer abverlangt haben, meine Damen und Herren von CDU und FDP.
Sie fordern ein Sonderopfer, sodass sich mir nicht erklärt, welche Probleme wir überhaupt haben. Ich nehme einmal die Haushaltszahlen her. Jeder von Ihnen ist in der Lage, die Haushaltszahlen zu nehmen. Für die knapp 30 000 Beamten im Freistaat Sachsen wendet der Freistaat circa eine Milliarde auf, um genau zu sein: im Jahr 2011 1 082 800 000 Euro. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 stehen 1 293 700 000 Euro, für das Jahr 2014 1 336 700 000 Euro. Wir haben also in der Bewirtschaftung unseres Haushaltes kein ernsthaftes Problem bei der Übernahme dieser Tarifeinigung, meine Damen und Herren.
Warum verlangen Sie den Beamten diese Sonderopfer ab? Welche wirtschaftliche Lage zwingt uns dazu? Aus der Mai-Steuerschätzung, die auch noch abgewartet werden musste – es hätte ja sein können, es gibt einen Einbruch –, haben wir keine Notlage, die uns dazu zwingt, in Form eines verspäteten Übernahmeergebnisses handeln zu müssen. Was zwingt Sie, nicht zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen? Im Jahr 2009 wie auch im Jahr 2011 haben Sie zeit- und inhaltsgleich übernommen. Das war auch korrekt.
Ich denke, ein Dienstherr, der von seinen Untergebenen Dienst- und Treuepflichten verlangt, muss auch seinen Fürsorgepflichten nachkommen und darf sie nicht versagen, meine Damen und Herren.
Es ist nicht gerecht und auch nicht wohlwollend gegenüber den Beamten im Freistaat Sachsen, die sich mit viel Engagement nicht zuletzt während der Flut für den Freistaat und für die Interessen eingesetzt haben und die schon viele Opfer gebracht haben. Es ist nicht gerecht und nicht wohlwollend, sie wiederum zu beschneiden und ihnen erneut ein Opfer abzuverlangen.
Deshalb haben wir jetzt einige Fragen. Es gibt unsägliche Verknüpfungen der Problematiken Lehrerbezahlung, die mit dem Beamtenrecht gar nichts zu tun hat, Dienstrechtsreform, die überfällig ist – seit über zwei Jahren warten wir darauf –, und Wegstreckenentschädigung. Dort ist endlich etwas passiert; auch darüber reden wir seit zwei Jahren in diesem Haus und werden seit zwei Jahren vertröstet. Allein diese Verknüpfungen sind schon unsäglich.
Jetzt ist ein neues Verfahren im Gange und darauf bin ich sehr gespannt. Der Pressemitteilung der Staatsregierung, die am Ende die Beamten mit drin hatte, habe ich entnommen, dass die Staatsregierung der Koalition einen Vorschlag macht. Was habe ich darunter zu verstehen? Reden Sie jetzt nicht mehr mit dem Parlament über den Gesetzentwurf oder haben Sie ernsthaft vor, CDU und FDP diesen Gesetzentwurf erarbeiten zu lassen, sodass das von Ihnen nur ein Vorschlag ist? Es würde mich wirklich sehr interessieren – darüber könnten Sie uns heute auch aufklären –, wer denn vorhat, den Gesetzentwurf einzubringen, und wann Sie vorhaben, den Gesetz
entwurf einzubringen. So hätte ich als Vorsitzender sogar noch die Möglichkeit, ihn auf die nächste Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses zu setzen. Das wäre sehr beglückend und darüber würden wir uns sehr freuen.
Gestern gab es eine Debatte zu den Lehrern. Herr Michel hat gefragt, ob wir denn irgendwelche Prinzipien hätten bei der Fragestellung, wenn es um die Bezahlung, Entlohnung und ums Dienstrecht geht.