Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

(Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)

Mehr als zwei Nachfragen sind nicht möglich.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Geschäftsordnung!)

Frau Friedel, Sie dürfen noch eine zweite Nachfrage stellen.

Meine Nachfrage wäre: Wer ist denn die zuständige Planfeststellungsbehörde?

Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist in der Landesdirektion angesiedelt.

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, kommen wir zur Frage 2, laufende Nr. 3, gestellt von der Abg. Frau Dr. Stange von der SPD-Fraktion.

Es geht um die B6Verlegung in Dresden-Cossebaude: Vermessungsarbeiten auf Grundstücken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gemarkung Gohlis, Cossebaude, Stetzsch und Niederwartha).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann hat das Bundesverkehrsministerium einem etwaigen Trassenneubauvariantenvorschlag des Staatsbauamtes Meißen-Dresden und des SMWA zugestimmt?

2. Wann wurde der Vermessungsauftrag durch das SMWA erteilt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Frau Kollegin Dr. Stange! Auch bei dieser Frage kann ich es relativ kurz machen. Ich hoffe, das stellt Sie zufrieden.

Einem entsprechenden Trassenneubauvariantenvorschlag wurde nicht zugestimmt. Von daher kann ich die Frage des Wann nicht beantworten, weil nicht zugestimmt wurde. In Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium wurde am 8. Oktober 2009 der entsprechende Vermessungsauftrag erteilt.

Ich habe eine Nachfrage. Wenn dem Trassenneubauvariantenvorschlag nicht zugestimmt worden ist, stellt sich die Frage, warum bereits der Vermessungsauftrag vergeben worden ist.

Es gab eine Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium. Das hatte ich Ihnen gerade gesagt. Im Rahmen dieser Abstimmung hat man sich darauf verständigt, den entsprechenden Vermessungsauftrag auszulösen. Wenn Sie weitere Hintergründe wissen wollen, müsste ich Ihnen diese nachreichen.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Abg. Kallenbach, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie stellt die Frage Nr. 3, laufende Nr. 4, Haushaltssperre Richtlinie Natürliches Erbe.

Herr Präsident! Meine Frage richtet sich auf die kürzlich verhängte Haushaltssperre im Freistaat Sachsen und dabei insbesondere auf den Bereich B.4 der Naturschutzrichtlinie Natürliches Erbe (NE). Die verhängte Haushaltssperre im Freistaat Sachsen gilt nach unserer Information ab sofort auch für den Bereich B.4 der Naturschutzrichtlinie Natürliches Erbe. Dieser Titel betrifft die „Wiederkehrenden Artenschutzmaßnahmen“. Die Richtlinie Natürliches Erbe konnte aufgrund nicht optimalen Fördermittelmanagements des SMUL erstmalig im Jahre 2009 in Anspruch genommen werden. Etliche Fördermittelanträge aus dem

Jahre 2009 wurden noch nicht abschließend bearbeitet. Daher schlussfolgere ich: Es müssten noch Mittel aus den Vorjahren in dem Titel vorhanden sein. Die Richtlinie Natürliches Erbe ist das wichtigste Finanzierungsinstrument im Freistaat Sachsen für den Artenschutz.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Antragsteller der Richtlinie Natürliches Erbe sind in welchem Gesamtmittelumfang von der Haushaltsperre betroffen? Dabei bitte ich, die Aufzählung der Antragsteller zu gliedern in: noch nicht abschließend bearbeitete Förderanträge aus 2009, abgewiesene Antragsteller 2010, erwartete Antragsteller 2010.

2. Wann beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung, die Haushaltssperre für den „B.4“ der Naturschutzrichtlinie Natürliches Erbe (NE) zurückzunehmen? Bitte um Begründung der Haushaltssperre!

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Kallenbach, ich möchte Ihre beiden Fragen wie folgt beantworten. Zum Stand 30.12.2009 waren 1 125 Anträge bewilligt bzw. mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn versehen. 270 Anträge befinden sich derzeit noch als offen in der Bearbeitung. 181 Anträge wurden abgelehnt bzw. vom Antragsteller zurückgezogen. Eine quantifizierte Prognose zur Anzahl der Anträge im Jahre 2010 ist nicht möglich. Aus Erfahrung schätzte das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein, dass es aber weniger Anträge als im Jahr 2009 sein werden.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen sagen: Es gibt keine Haushaltssperre nach § 41 der Sächsischen Haushaltsordnung. Allerdings können die für das Jahr 2010 geplanten Haushaltsmittel aufgrund der engen finanziellen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden. Ich darf Ihnen sagen, dass wir derzeit sehr intensiv prüfen, für welche Maßnahmenbereiche diese Einschränkung relevant wird.

Darf ich noch nachfragen?

Natürlich.

Wann denken Sie, dass diese Prüfung abgeschlossen sein wird?

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, weil wir natürlich auch eine Sicherheit für die Antragsteller in diesem Bereich haben wollen.

Könnte ich die Zahlen bitte schriftlich bekommen, weil ich das jetzt nicht mitgeschrieben habe?

Zu dem, was ich jetzt gesagt habe?

Ja, das gebe ich Ihnen.

Der nächste Fragesteller ist der Abg. Petzold, NPD-Fraktion; Frage Nr. 1.

Herr Präsident! Mir geht es um die Überwachung von Autobahnen durch Videokameras im Freistaat Sachsen.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvR 941/08) verstößt das Aufzeichnen von Verkehrsdaten ohne konkreten Verdacht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eingeschränkt werden darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allenfalls durch ein Gesetz, in dem Anlass und Umfang von Videokontrollen ebenso streng geregelt sind wie die Verwertung der Aufnahmen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Autobahnen und Verkehrsknotenpunkte im Freistaat Sachsen werden seit welchem Zeitpunkt durch Videokameras überwacht und wie viele bzw. welche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wurden im Kontrollzeitraum registriert?

2. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Überwachungsanlagen an Autobahnen und Verkehrsknotenpunkten im Freistaat Sachsen, und an welchen Kontrollpunkten erfolgte bisher ein Rückbau der Videosysteme bzw. in welchem Zeitraum wird dieser zukünftig durchgeführt und auf welche Höhe belaufen sich die dabei entstehenden Kosten?

Für die Staatsregierung antwortet der Innenminister. Herr Ulbig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Petzold! Zu Ihrer Frage, die ja schriftlich vorliegt, gehört eine Vorbemerkung. Diese möchte ich noch einmal vortragen. Darin sagen Sie: „Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ – danach benennen Sie das Aktenzeichen – „verstößt das Aufzeichnen von Verkehrsdaten ohne konkreten Verdacht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eingeschränkt werden darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allenfalls durch ein Gesetz, in dem Anlass und Umfang von Videokontrollen ebenso streng geregelt sind wie die Verwertung der Aufnahmen.“

Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Ausführungen beantworte ich Ihre konkreten Anfragen wie folgt:

Zu Frage 1. Auf Bundesautobahnen und an Verkehrsknotenpunkten im Freistaat Sachsen erfolgt keine stationäre Verkehrsüberwachung mit Videokameras. Zur Verkehrsüberwachung mit Videokameras kommt nur mobile Technik zum Einsatz. Es werden keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert, die auf einer ohne Anfangsverdacht durchgeführten Videoüberwachung beruhen.

Der Freistaat Sachsen hat bereits im August 2003 festgelegt, dass videografische Aufzeichnungen nur auf der Grundlage eines Anfangsverdachts erfolgen dürfen.

Zu Frage 2. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die durch die sächsischen Polizeidienststellen und Behörden durchgeführte Verkehrsüberwachung. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden im Freistaat Sachsen keine stationären Videoüberwachungsanlagen eingesetzt. Insofern ergibt sich nicht die Notwendigkeit eines Rückbaus.

Danke schön.

Der nächste Fragesteller ist der Abg. Wehner, Linksfraktion; Frage Nr. 6.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage stellt ab auf die Berufung des oder der Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Der/die Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird für die Dauer einer Legislaturperiode vom Ministerpräsidenten berufen. Einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 15.10.2009 ist zu entnehmen, dass mit einem Rundschreiben die Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die kommunalen Behindertenbeauftragten und die kommunalen Behindertenbeiräte gebeten wurden, Vorschläge für dieses Ehren- amt einzureichen (http://www.medienservice.sachsen.de/ medien/news/36913). Bis zur 1. Kalenderwoche 2010 war noch keine Berufung erfolgt, obwohl die 5. Legislaturperiode des Landtages bereits im September 2009 begann.