Wenn dann die kommunalen Spitzenverbände in der gleichen Zusammensetzung mit der gleichen Legitimation an einer anderen Stelle eine kritische Äußerung machen, die in die Argumentationslinie nicht hineinpasst, dann fängt man an und sagt: Ja, da sitzen ja nur die Bürgermeister und Landräte, und so legitimiert sind die nicht bzw. die Gemeinderäte würden da etwas anderes sagen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Würden Sie es denn für angemessener halten, wenn ich sagen würde, die kommunalen Spitzenverbände haben immer recht oder die kommunalen Spitzenverbände haben nie recht, oder ist es vielleicht doch ganz angemessen, sich je nach Sachlage ein eigenes Urteil zu bilden?
Frau Friedel, bei dem „hat immer recht“ haben Sie bei mir zumindest die Assoziation aus früheren Zeiten geweckt. Weil Sie das absichtlich so gewollt haben, kann ich sagen. Mit einem solchen Bild haben wir schon einmal eine Bauchlandung erfahren. Deswegen ist es schon vernünftig, sich damit auseinanderzusetzen. Ich will an dieser Stelle schon deutlich sagen und als ehemaliger OB an dieser Stelle auch deutlich machen: Diejenigen, die in den Gremien sitzen, sind gewählte Vertreter, und der SSG nimmt eben in dieser Zusammensetzung immer Stellung, egal, ob es jetzt eine solche oder eine solche Position am Ende ergibt.
Letzter Punkt, den ich noch aus der Perspektive der Staatsregierung ansprechen möchte, ist dieses Informationsregister. Ich habe mich auch noch einmal in Hamburg erkundigt, weil es eben das neueste ist. Am 6. Oktober 2012 ist es dort in Kraft getreten und am 6. Oktober 2014 soll das Informationsregister dort den Betrieb aufnehmen. Kollege Biesok hat schon darüber gesprochen.
Meine Informationen sind sogar so, dass bisher 1,2 Millionen Euro nur Personalkosten im Rahmen der Vorbereitung angefallen sind. Nicht absehbar ist – zumindest habe ich keine Informationen bekommen –, was Hard- und Software und sonstige Schulungen betrifft. Deswegen werden die Kosten, wenn man sie auf Sachsen transformiert, noch höher sein, als wir sie vorhin gerade angesprochen haben. Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht auch dort im Hintergrund diese Kostenunsicherheit in keinem Verhältnis zum Nutzen eines Gesetzes. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache zu dem Gesetzentwurf ist beendet. Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich zunächst den Berichterstatter des Ausschusses: Wünscht er noch das Wort? – Das sehe ich nicht.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich bedanke mich, weil ich zumindest in Ihrem Beitrag eine gewisse Problemsicht und eine Tiefe erkenne, also mit anderen Worten, dass sich die Staatsregierung und das Staatsministerium mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben.
Herr Modschiedler, Sie haben sicherlich als Vorsitzender des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zur Kenntnis genommen – deshalb habe ich den Titel voll genannt –, dass Sie auch Vorsitzender des Europaausschusses sind. Ihnen entgeht eine Kleinigkeit. Die Frage der Informationsfreiheit ist in der EU-Charta seit 2001 geregelt.
Sachsen ist ein Land in Europa, wenn Sie es auch nicht glauben, und Sie sind seitdem in der Bringschuld. Der Freistaat Sachsen ist seitdem in der Bringschuld, diese Problematik entsprechend in seiner Gesetzeslage in irgendeiner Weise zu sortieren. Und da kann ich weder mit fiskalischen Erwägungen kommen noch mit gemeindlichen Aufgaben und Zuweisungen und der Frage, wie schwer es die Bürgermeister, die Stadträte und die Verwaltung und dergleichen mehr haben. In der entsprechenden Erwägung und in der EU-Richtlinie ist davon die Rede: „Transparenz ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger an dem Entscheidungsprozess und gewährleistet größere Effizienz, Legitimität und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Transparenz prägt zugleich auch Demokratie und Achtung der Grundsätze, weil in Artikel 6 des EU-Vertrages und der Charta die Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.“
In diesem Maßstab muss sich der Landtag befassen, wann er endlich für Sachsen ein Informationsfreiheitsgesetz beschließt, das für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen einen Rechtsanspruch normiert. Ich halte es für einigermaßen unseriös, dass wir von heute an allen Gesetzentwürfen, die Fraktionen dieses Hohen Hauses einbringen, wenn sie eine Änderung der Verfassung vorsehen, entgegenhalten, dass die Chancen, die Verfassung zu ändern, mit dem 10.07.2013 ein für alle Mal verpasst sind – zumindest für die nächsten 25 Jahre, wie es Kollege Schiemann gerne hätte.
Das genau war ja das Problem, weshalb sich in der Arbeitsgruppe verständigt wurde: Wir machen zwei Phasen der Verfassungsgebung. Jetzt so zu argumentieren, dann muss ich einfach sagen, wir sind Ihnen auf den Leim gegangen, weil wir das mitgemacht haben. Das halte ich jetzt für unfair. Wir brauchen – das muss man letzten Endes doch betonen – selbstverständlich eine Problemsicht auf die Gesetzesregelung.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn Frau Kollegin Jähnigen sagt, dass sie mit der Formulierung in § 7 noch vermisst, dass die betroffene Person noch unter Umständen darüber informiert wird. Darüber kann man nachdenken.
Es gibt sicher auch durchaus Möglichkeiten, schlankere Gesetze zu machen, wie es der Vorschlag hier gewesen ist.
Eines möchte ich aber abschließend ausdrücklich zurückweisen, Kollege Biesok: Wenn hier drei Mal wiederholt wird, wir kollidierten mit dem Datenschutz, und der Kollege Biesok selbst in der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses den anwesenden Datenschutzbeauftragten gefragt hat, ob er jetzt noch Probleme mit dem Datenschutz hat, nachdem wir dort gewissermaßen einen Änderungsantrag vorgetragen haben, um seine Bedenken, die er vorher geäußert hat, aus der Welt zu schaffen, und er antwortet, nein, ich bin mit dieser Regelung einverstanden, dann halte ich es für völlig unseriös, das dennoch zu wiederholen.
Wir meinen, man muss dann schon ein gewisses Maß an Ehrlichkeit zeigen. Dann sagen Sie ganz klipp und klar als Koalition oder als CDU: Wir wollen nicht die „Waffengleichheit“, wir wollen nicht das Eindringen in das Amtsgeheimnis, wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich auf gleicher Augenhöhe transparent einen entsprechenden Einblick zu verschaffen. Dann wissen wir, woran wir sind, und wissen, wie wir regiert werden.
Meine Damen und Herren! Herr Bartl ist noch einmal in die Debatte eingestiegen, deshalb frage ich rein vorsorglich: Wünscht noch jemand das Wort aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. So kommen wir zur Abstimmung.
Aufgerufen ist das Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die Freiheit des Informationszugangs im Freistaat Sachsen – Sächsisches Verwaltungstransparenzgesetz – Drucksache 5/9012 – Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 5/12367, ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Soll der noch einmal eingebracht werden? – Kollege Bartl.
Ich will es nur ganz kurz begründen. Die Änderung § 10 Abs. 4 ist eine redaktionelle. Sie betrifft das Sicherheitsverfügungsgesetz. Was die Änderung § 12 Abs. 1 betrifft, ist es eben diese Änderung, um die der Datenschutzbeauftragte gebeten hatte und die wir demzufolge jetzt völlig beanstandungsfrei aufnehmen wollen – und das bereits im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, wo das abgewiesen worden ist. Die Änderungen in den §§ 23 und 24 nehmen Hinweise der Expertinnen und Experten aus der Sachverständigenanhörung auf. Die Standards, die in den Ländern existieren, in denen inzwischen Informationsgesetze evaluiert sind, die auch mit dem Hamburgischen Gesetz hinzugekommen sind, sind in diesen Änderungsantrag eingeflossen, um das Gesetz zu qualifizieren.
Ich dachte, Sie hatten den vorhin schon eingebracht. Deswegen hatte ich mich auch vorhin abschließend geäußert, weil wir ja grundlegende Probleme mit diesem Gesetzentwurf haben. Das ist die nachfolgende Kosmetik. Wir haben damit aber Grundprobleme. Soweit ist der Änderungsantrag mit dem Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen.
Ich lasse über den Änderungsantrag Drucksache 5/12367 abstimmen. Wer zustimmt, möchte jetzt bitte die Hand heben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist die Überschrift dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat Artikel 1 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.
Artikel 2, Gesetz zur Regelung des freien Zugangs zu den Informationen der Verwaltung und der Öffentlichkeit von Informationen in Sachsen. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Artikel 3, Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Wer ist dafür? – Dagegen? – Gibt es Stimmenthal
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 4, Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier sehe ich Stimmenthaltungen und viele Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Artikel 5, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer ist dafür? – Dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier sehe
ich Stimmenthaltungen und viele Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit. Damit ist auch Artikel 5 abgelehnt.
Meine Damen und Herren, da alle Einzelbestandteile des Gesetzentwurfs keine Mehrheit gefunden haben, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Damit ist dieser Tagesordnung beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht.