dann sind auch Verwaltungsvorschriften gleichwohl Teil dieser Regelung, genauso wie Bund- und EU-Vorschriften Teil der Regelung sind, wenn der Freistaat Sachsen materiellen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung hat. Darauf haben wir uns geeinigt. So steht es auch im Begründungsteil. In Zukunft, denke ich, sollten die Kommunen in jedem Fall verstärkt darauf achten, dass es entsprechende Ermächtigungen für das Handeln der Staatsregierung gibt.
Ich möchte noch etwas zu dem Punkt Mehrbelastungen und deren Ausgleich, speziell bei Standarderhöhungen, sagen. Bisher war es – das hat Kollege Bartl schon angesprochen – fälschlicherweise so, dass nur eine Anfangsprognose ausgeglichen wurde, aber zukünftige Standarderhöhungen davon nicht umfasst waren.
Nach der Regelung im neuen Artikel 85 Abs. 2, wiederum im Wortlaut, in dem das Wörtchen „nachträglich“ explizit steht, ist klar, dass es auch dauerhaft immer wieder überprüft werden muss, auch wenn ich sagen muss, dass der Wortlaut „dauerhaft aufrechtzuerhalten“ in der Verhandlungsgruppe leider nicht Konsens war. Das muss man an dieser Stelle auch sagen.
Abschließend noch ein Punkt zum Thema „Bestehende Aufgaben“: Wir haben „explizit“ in die Begründung aufgenommen, dass bestehende Aufgaben auch bestehende freiwillige Aufgaben sind. Ich zitiere einmal aus der Begründung: „Sollte der Freistaat Sachsen innerhalb seines materiellen Gestaltungspielraumes durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes unmittelbar in freiwillige Aufgaben eingreifen, ist er ausgleichspflichtig.“ Ich denke, damit ist dieser Punkt ein für alle Mal geklärt.
Lassen Sie mich abschließend für die SPD noch sagen, dass wir stolz darauf sind, von Anfang an eine klare Linie verfolgt zu haben, dass wir von Anfang an gesagt haben, wir möchten die Verhandlung zur Schuldenbremse. Wir wollen auch eine Schuldenbremse. Sie darf nur nicht zulasten der Kommunen gehen. Wir haben uns stringent verhalten und von Anfang an klargemacht, was unsere Position ist. Wir haben das bis heute durchgehalten und werden das auch jetzt tun. Darauf bin ich stolz und darf mich bei Ihnen allen bedanken.
Herr Panter sprach für die SPD-Fraktion. – Jetzt kommt die zweite Kurzintervention für die Fraktion GRÜNE. Frau Jähnigen, bitte.
Danke, Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Anschließend an den Kollegen Panter möchte ich noch einmal ein Wort zum Thema „Mehrbelastungsausgleich und seine Grundlagen“ sagen: In der Anhörung ist ganz deutlich geworden – ich sage einmal: glasklar deutlich –, dass juristisch eine Mehrbelastung nur auf Basis von Gesetzen oder Rechtsverordnungen, also mit gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage, zulässig ist. Dem stand entgegen, dass die kommunalen Spitzenverbände gerügt haben, dass bisher Mehrbelastungen durch Verwaltungsvorschriften, sonstige Vorschriften, Richtlinien erzeugt und auch verhandelt worden wären.
Ich habe im Nachgang nach Beispielen dazu gefragt. Aus meiner Sicht sind nicht die Beispiele auf den Tisch gekommen, die das umfassten. Ich möchte das hier noch einmal sagen und die Spitzenverbände ausdrücklich auffordern, darauf zu achten, dass Mehrbelastungen, wenn sie ausgelöst werden, auch ausgleichspflichtig gemacht werden. Von ihrem Agieren hängt es ab! Ich möchte sie auch auffordern, nicht irgendwelche Deals um Mehrbelastungen – durch Verwaltungsvorschriften,
Richtlinien oder nicht verbindliches Recht – zu akzeptieren. Auch von ihrem Verhalten wird es abhängen, wie diese Verfassung vollzogen wird, die uns wichtig ist.
Die Kurzintervention von Frau Kollegin Jähnigen bezog sich auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Panter. Herr Panter, möchten Sie darauf reagieren? – Die kommunalen Spitzenverbände können das nicht. – Keine Reaktion. – Wir gehen weiter in unserer dritten Rednerrunde. Das Wort hat die FDPFraktion. Sie hat noch knapp drei Minuten Redezeit. Das Wort ergreift Kollege Prof. Schmalfuß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Nachfolgenden möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt aus der Anhörung eingehen. Aufgrund der prognostizierten Einnahmenentwicklung werden wir im Freistaat Sachsen in den kommenden Jahren nicht umhin kommen, die Ausgabenseite immer wieder konsequent zu überprüfen.
Das Anliegen der LINKEN, im Artikel 94 Abs. 2 bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes neben dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit künftig den sozialen Ausgleich zu berücksichtigen, sozusagen als eine Art Gegengewicht, ist nachvollziehbar.
Diesem Wunsch, meine Damen und Herren der LINKEN, sind die einbringenden Fraktionen nachgekommen. Aus unserer Sicht handelt es sich mit dieser Ergänzung im
Artikel 94 Abs. 2 um eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips. Sie ist damit ebenso bisher auch schon Richtlinie für politisches Handeln, aber ergibt keinen individuell einklagbaren Anspruch. Auch darüber waren sich die Verhandlungspartner einig.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich abschließend im Namen der FDP-Fraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten der Arbeitsgruppe Verfassungsänderung
bedanken. Es waren teilweise sehr hitzige Auseinandersetzungen, teilweise war es auch eine Herausforderung, die unterschiedlichen Ausgangspunkte in einen Kompromiss zu gießen. Aber – und das möchte ich explizit erwähnen – uns ist es gemeinsam gelungen, was im Vorhinein niemand für möglich gehalten hätte: Wir haben einen Verfassungsänderungstext vorgelegt, den neben CDU und FDP auch die SPD und die GRÜNEN mittragen können.
Meine Damen und Herren! Werden Sie Teil dieses historischen Ereignisses und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Diese Bitte möchte ich auch an die Kollegen der Linksfraktion richten. Sie waren sehr lange an den Verhandlungen beteiligt und haben sich aktiv eingebracht. Dafür gilt Ihnen mein Respekt. Stimmen Sie mit uns und leisten Sie Ihren Beitrag zur Generationengerechtigkeit im Freistaat Sachsen durch die Aufnahme des Neuverschuldungsverbotes in unsere Sächsische Verfassung.
Meine Damen und Herren! Ich selbst werde für die Verfassungsänderung stimmen – im Interesse meiner Kinder und auch im Interesse der kommenden Generationen.
Wir könnten jetzt eine vierte Rednerrunde beginnen. Über nennenswerte Redezeit verfügt nur noch die CDUFraktion.
Da gibt es keinen Redebedarf. Bei der Fraktion DIE LINKE sehe ich auch keinen Redebedarf. Die anderen haben keine Redezeit. Möchte die Staatsregierung erneut das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Also verfahren wir so.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen (Verfassungsänderungsgesetz),
Drucksache 5/11838, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion GRÜNE. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 5/12308. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Wir stimmen zuerst über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Überschrift mit großer Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich rufe Artikel 1 auf. Wer Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Recht vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 1 mit großer Mehrheit beschlossen.
Ich rufe auf Artikel 2. Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 2 mit großer Mehrheit zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen (Verfassungsänderungsgesetz), Drucksache 5/11838, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der SPDFraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion GRÜNE in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Artikel 74 Abs. 2 unserer Verfassung ist geregelt, dass ein verfassungsänderndes Gesetz der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Nötig zur Annahme sind also 88 Jastimmen. Unsere Geschäftsordnung schreibt darüber hinaus in § 105 Abs. 2 zwingend vor, dass die Schlussabstimmung über Verfassungsänderungen namentlich zu erfolgen hat. Nach dem Aufruf ihres Namens durch einen Schriftführer antworten die jeweils aufgerufenen Mitglieder des Landtages bitte laut mit Ja, Nein oder Enthaltung. Der amtierende Schriftführer – ich schaue zu Ihnen, Herr Kollege Kind – wird die Antwort wiederholen. Im Zweifelsfall wird unter nochmaliger Namensnennung nachgefragt. Erfolgt keine Antwort, so stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt. Vor Schluss der Abstimmung fragt der amtierende Schriftführer nach, ob ein anwesendes Mitglied des Landtages nicht aufgerufen wurde. Ist dies der Fall, so wird das betreffende Mitglied des Landtages nach seiner Stimmabgabe gefragt. Danach stellen die amtierenden Schriftführer das Ergebnis fest, welches dann von mir verkündet wird. Wir werden dafür die Sitzung für einige wenige Minuten unterbrechen.
Ich übergebe nunmehr das Wort an die Schriftführer zur Durchführung der namentlichen Abstimmung. Bitte, Herr Kollege Kind.
Befindet sich ein anwesendes Mitglied des Landtages im Saal, das nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Abstimmung beendet.
Meine Damen und Herren! Wie angekündigt, unterbreche ich die Sitzung für circa 5 Minuten. Ich bitte Sie aber ausdrücklich, im Saal zu bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich teile Ihnen das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung mit: An der Abstimmung haben sich 128 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 102 Abgeordnete gestimmt.
Damit wurde die erforderliche Mehrheit von 88 Jastimmen erreicht. Mit Nein haben 13 Abgeordnete gestimmt, und es gab 13 Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen (Verfassungsänderungsgesetz)“ beschlossen.