Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Lesung beendet und ich rufe zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung, wie eben beschlossen, zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist bei Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit entsprochen worden. Damit ist das Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen

Drucksache 5/12065, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/12326, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch: Wünscht eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen, Drucksache 5/12065, Gesetzentwurf der Staatsregierung.

Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/12326. Auch hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich auch hier wieder über die einzelnen Bestandteile en bloc abstimmen lassen? – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Wir müssen also abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem zustimmen möchte, der

zeige das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen ist den genannten Normen mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Damit ist die 2. Lesung beendet und ich rufe zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen in der Fassung der 2. Lesung zustimmen möchte, der zeige das jetzt bitte an. – Danke. Gibt es Stimmen dagegen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf entsprochen worden und damit ist dieser als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Drucksache 5/12244, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/12664, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Meine Damen und Herren! Im Präsidium haben wir uns auch darauf verständigt, keine Aussprache vorzusehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen.

So darf ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf aufrufen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“, Drucksache 5/12244 – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/12664. Auch hier liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich wieder davon ausgehen, dass wir das en bloc abstimmen dürfen? – Das stelle ich so fest.

Überschrift Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfes: Wer zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Ich danke

Ihnen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich Einstimmigkeit fest, meine Damen und Herren.

Die 2. Lesung ist beendet, und ich komme zur Schlussabstimmung zu dem Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“, Entwurf aus der 2. Lesung. Wer hier seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich auch hier die Einstimmigkeit fest, und das Gesetz ist beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 7

Arbeit des sächsischen Netzwerks gegen multiresistente Erreger

ausbauen und medizinische Einrichtungen unterstützen

Drucksache 5/12151, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Zunächst nehmen die Fraktionen CDU und FDP Stellung. Danach die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist eröffnet. Es beginnt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Strempel.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle erinnern uns noch an bestimmte Ereignisse im vergangenen Jahr, einmal an einem Dresdner Krankenhaus und auch an einer Leipziger Einrichtung, wo sich mehrere Patienten mit multiresistenten Keimen infiziert hatten und leider auch einige Personen daran verstarben.

In den vergangenen Jahren ist eine stetige Zunahme von Infektionen durch Bakterien, die gegen die allermeisten Antibiotika in der Zwischenzeit immun geworden sind, festzustellen. Besonders gefährlich ist dabei der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) zu benennen. Das ist ein Keim. Dieser Keim setzt sich in Wunden fest, und es kann dazu führen, dass es zu einer lebensbedrohlichen Infektion kommt. Dabei kommt dieser Hautkeim beim Menschen in den Nasenvorhöfen vor und ist normalerweise für Gesunde kein Problem, solange er nicht ins Blut gelangt.

Das Problem ist, dass sich durch den übermäßigen und falschen Einsatz von Antibiotika MRSA – ich kürze jetzt ab – sowie weiteren multiresistenten Erregern Abwehrmechanismen entwickelt haben, gegen die nur noch ein, vielleicht auch zwei sogenannte Reserveantibiotika wirken. Diese wenigen Antibiotika sind schlechter verträglich, teurer und werden bei häufigerer Anwendung auch ihre Wirkung verlieren. Das führt dazu, dass bei einer Infektion schwere Komplikationen drohen, die lebensbedrohlich werden können und nicht selten zu einer Amputation der infizierten Gliedmaßen oder gar zum Tod der Betroffenen führen.

Meine Damen und Herren! Laut einer Studie des Sächsischen Forschungs- und Behandlungszentrums der Universität Jena erkranken in Deutschland 4,3 % aller Krankenhauspatienten während ihres Aufenthalts an einer solchen Infektion. Das entspricht jährlich zwischen 400 000 bis 600 000 Fällen, die bei 10 000 bis 15 000 Patienten durchaus zum Tod führen. Davon werden schätzungsweise 15 % durch multiresistente Krankheitserreger, sogenannte MRE – ich kürze jetzt in meiner weiteren Rede mit MRE ab –, verursacht. Es gibt Aussagen, dass 80 000 bis 180 000 Infektionen vermeidbar gewesen wären, ebenso 1 500 bis 4 500 Todesfälle.

Wie groß der Anteil multiresistenter Bakterien an der Gesamtzahl der Staphylococcen ist, wird europaweit

gemessen. Deutschland, so das Ergebnis, liegt mit einer MRSA-Rate von 22 % im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Die Experten beobachten allerdings in den letzten zehn Jahren erhebliche Zuwächse. Die höchste MRSA-Rate erreichte im Jahre 2007 die Mittelmeerinsel Malta mit 52 %, andere südliche Länder wie Griechenland, Zypern und Portugal haben MRSA-Raten über 30 %. Die skandinavischen Länder und die Niederlande verzeichnen allerdings mit weniger als 1 % wirklich die geringste MRSA-Rate.

Vor einigen Jahren hatte ich die Gelegenheit, die Hygienekultur in den Niederlanden kennenzulernen. Die niederländische Anti-MRSA-Strategie enthält ein Maßnahmenbündel, das ein Komplexscreening in Risikobereichen, die Quarantäne des Patienten bis zum Negativergebnis, die systematische Präsenz von infektionsmedizinischen

Experten sowie eine rigorose Politik zur Vermeidung nicht notwendiger Antibiotika-Verordnung im ambulanten Bereich umfasst. Dort werden Patienten vorsorglich einem MRSA-Scan unterzogen, bei Verdacht oder Nachweis des Erregers werden sie isoliert, und ihre Krankenzimmer sind nur durch eine Schleuse und in Schutzkleidung zu betreten. Zudem wird bei jedem Einzelfall gezielt nach einem Medikament gesucht, mit dem der Erreger wirksam behandelt werden kann.

Meine Damen und Herren! Die Bundesebene, der Freistaat und viele weitere Beteiligten haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um auf die Entwicklung der multiresistenten Erreger zu reagieren. Ich möchte an dieser Stelle den Schwerpunkt auf das Netzwerk multiresistenter Erreger richten. Dieses wurde 2010 gegründet, um der Verbreitung von MRE zu begegnen. Grundgedanke dieser Gründung war, dass die Übertragung und Verbreitung multiresistenter Erreger als multifaktorielles Geschehen zu werten ist. Dabei ist auch zu bewerten, welche einzelnen Institutionen des Gesundheitswesens in welcher Weise ihren Anteil daran haben. Eine wichtige Grundlage gegenlenkender Maßnahmen ist daher die Einbeziehung und Koordination aller beteiligten Institutionen. Lokale Netzwerke haben sich hierbei als hilfreich und effizient erwiesen, um die Anstrengungen zur Verhinderung krankenhausbedingter Infektionen zu bündeln.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir uns über die bisherige gute Arbeit des Netzwerkes informieren lassen. Weiterhin ist das Ziel, mit dem Antrag die Arbeit dieses Netzwerkes zu stärken und auszubauen, um einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der hohen Prävalenz an Infektionen im Krankenhausbereich zu erreichen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung für diesen Antrag.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war Frau Strempel für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die miteinreichende FDP-Fraktion Frau Abg. Jonas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die großen Ansprüche und Herausforderungen der Hygiene sind Hauptaufgaben und auch -problemstellungen in unserem Gesundheitswesen. Von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommen teilweise besorgniserregende Zahlen. Bis zu 40 000 Menschen sterben jährlich an Bakterien. Gerade für geschwächte Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stellt dies eine wesentliche Gefahr dar.

(Eine Stenografiermaschine fällt um. Thomas Jurk, SPD, begibt sich zum Stenografentisch und hilft beim Wiederaufstellen.)

Die besondere Gefahr geht dabei von den multiresistenten Erregern – MRE – aus; meine Kollegin Frau Strempel ist auf Wirkung und Spezifika dieses Bakteriums detailliert eingegangen. Im Jahr 2011 wurden beispielsweise 299 MRSA-Fälle in Sachsen verzeichnet. Nur ein Jahr zuvor, im Jahr 2010, war die Zahl noch um 25 % niedriger. Hier müssen wir auch als Land in die Offensive gehen und dem Thema besondere Priorität einräumen.

Der Freistaat Sachsen kann bereits auf vielfältige Anstrengungen zurückblicken. Im Jahr 2010 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft MRE geschaffen. Ergänzung erhält sie durch mehrere regionale Netzwerke. Seit 2010 finden wiederholt Fachtagungen statt, die Gesundheitsämter, Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen für eben jene Problematik sensibilisieren sollen.

80 % der Krankenhäuser im Freistaat Sachsen führen die entsprechenden Aufnahmescreenings für Risikopatienten auf MRE durch. Die Standards werden durch die Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen gesetzt. Dort ist die Weiterbildung ebenso verankert wie die Dokumentationspflicht der Ärzte und der beauftragten Hygieneexperten.

Im Haushalt 2013/2014 haben wir deshalb im Rahmen der Hygieneoffensive erstmals 3,5 Millionen Euro für eben jene Themenspezifik zur Verfügung gestellt. Das Geld fließt in ein Qualifizierungsprogramm, unter anderem für Personal medizinischer Einrichtungen in Sachsen. Davon profitieren Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und

Reha-Einrichtungen.