Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

Die Anträge, die wir hier gestellt haben und die wir mit den Wohnungsbaugenossenschaften und mit dem Mieterbund besprochen haben, zum Beispiel zur energetischen Sanierung, wo es nach wie vor um die Regelung von Standards geht, sind nicht geregelt. Auch die Aussagen sowohl von den Wohnungsbaugenossenschaften als auch vom Mieterbund, dass wir gerade im altersgerechten Wohnungsbereich in Zukunft nicht ausreichend versorgen können, sind natürlich immer differenziert. Das ist nicht in jeder Region so, auch nicht in jeder Stadt. Das wissen wir auch. Aber man sollte dieses differenzierte Herangehen noch einmal hinterfragen und sich Gedanken darüber machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt, wie das in Zukunft aussehen soll. Ich habe gefragt, welche Schlüsse die Staatsregierung daraus zieht, dass die Herausforderung in Zukunft für altersgerechte Wohnungen und im bezahlbaren Wohnungsbereich immer differenziert entsprechend den Standorten wie Leipzig und Dresden größer geworden ist. Aber auch Mittelstädte in den Ballungsgebieten von Leipzig, wie zum Beispiel Markkleeberg, können Familien kaum bedarfsgerecht im bezahlten Wohnungsbereich versorgen. Was ist in der Perspektive vorgesehen? Die Antwort: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Das ist keine Perspektive für dieses wichtige Thema. Wir haben ja heute viel über Wahlkampf gesprochen, und das hat sich nicht erst im Wahlkampf herausgestellt. Das ist ein prioritäres Thema für die Bevölkerung, dem wir uns annehmen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Köpping. Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN. Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich wird auch meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil es sich ja lediglich um eine notwendige Anpassung der bisherigen Gesetzeslage handelt. Eigentlich ist auch alles gesagt, dennoch lohnt sich ein kritischer Blick auf Ursachen und Folgen einer solchen Gesetzgebung. Es drängt sich schlicht die Frage nach der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum für alle auf. Wie Sie wissen, ist der Freistaat eines der Bundesländer, die aktuell kein eigenes Wohnraumförderungs- bzw.

-bindungsgesetz haben.

In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf kann man allerdings nachlesen, dass die drei großen Städte in

Sachsen einen Bedarf an Belegungsrechten für sozial schwache Einwohner haben. Das deckt sich auch mit unseren Beobachtungen. Der Mietermarkt in Sachsen ist bei Weitem nicht flächendeckend so entspannt, wie von Vertretern der Staatsregierung immer wieder behauptet wird.

Während in einigen Regionen gegen Wohnungsleerstand gekämpft wird, wird Wohnraum in den wirtschaftsstärkeren Regionen immer knapper und teurer. In den besagten Städten wird nach Aussage des Sächsischen Innenministeriums damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 30 % der Bewohner nicht in der Lage sein werden, mehr als 4 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete zahlen zu können. Das sollte doch auch Ihnen auf der Regierungsbank ein echtes Signal sein, wenn Sie das mitbekommen haben.

Wenn diese prognostizierten Zahlen zutreffen, wird es immer mehr Menschen geben, die Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung haben. Dann reicht eine Gesetzesanpassung, die die Kommunen mit dem Problem allein lässt, nicht mehr aus. Daher braucht es flankierende Gesetzgebung.

Kollege Hauschild, ich halte daher unseren Antrag zur Mietpreisbindung in bestimmten Städten nach wie vor, um Segregation zu verhindern, für sinnvoll. Leider haben Sie dem ja nicht zugestimmt. Sie haben aber durch die Umfrage erfahren müssen, dass es durchaus Handlungsbedarf gibt, wenn es unser gemeinsames Ziel ist und bleiben soll, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten. Wir werden wohl zukünftig auch in Sachsen diskutieren müssen, ob eine eigene soziale Wohnraumförderung für bezahlbaren, barrierefreien bzw. auch altersgerechten Wohnraum zumindest für unsere Großstädte nötig sein wird. Es bleibt unsere Pflicht, auch jenen Menschen angemessenen Wohnraum zu sichern, die das allein aus eigener Kraft nicht sicherstellen können.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Die NPD-Fraktion; Herr Abg. Delle, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Prinzip ist hier die Debatte anlässlich der 2. Lesung des Gesetzes über die Zuständigkeit auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung eine reine Formsache. Die Mehrheitsverhältnisse sind klar, die Zustimmung ist gesichert. Es wird auch von keiner Seite in Zweifel gezogen, dass dieses Gesetz notwendig ist, da bestehende Regelungen, wie wir bereits gehört haben, zum Jahresende auslaufen und somit die gesamten Zuständigkeiten geklärt werden müssen.

Dennoch möchte ich natürlich die Gelegenheit nutzen, einige kritische Anmerkungen zum Thema soziale Wohnraumförderung zu machen. Im August 2013 griff der MDR einen Bericht des Internetportals der „Rheinischen Post“ auf. Es wurde behauptet, die Zuschüsse des Bundes, mit denen der soziale Wohnungsbau gefördert wird,

würden auch im Freistaat Sachsen vielfach nicht zweckgerecht verwendet. Angeblich stopften viele Bundesländer mit dem Geld Haushaltslöcher und bauten keine Sozialwohnungen davon.

Ganz so dramatisch stellt sich die Lage auf Nachfrage des MDR dann aber – zumindest offiziell – doch nicht dar. Zwar werden seit geraumer Zeit keine Sozialwohnungen neu gebaut, dafür werden Förder- und Modernisierungsprogramme, wie das energetische Gebäudesanieren oder auch das barrierefreie Wohnen finanziert. So ähnlich steht es auch in der uns vorliegenden Begründung des Gesetzes.

Es gibt hierzu auch eine Erklärung des sächsischen Innenministeriums, in der es heißt, die Zuschüsse flössen sämtlich in einen Wohnraumförderungsfonds. Dieser Fonds diene der nachhaltigen und qualitativen Entwicklung des Wohnungsbestandes; dabei würden die Erfordernisse des demografischen Wandels, des Klimaschutzes und der städtebaulichen Belange berücksichtigt. Alles in Butter, möchte man also meinen.

Die meisten Städte und Gemeinden signalisieren keinerlei Bedarf an sozialem Wohnungsbau. Ausnahmen bilden lediglich Dresden, Leipzig und Chemnitz, wobei die letztgenannte Stadt sich derzeit nur Optionen für die Zukunft sichern möchte. Wörtlich heißt es in der Begründung des Gesetzes: Die drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig schätzen ein, dass sie zukünftig Belegungsrechte benötigen, um bei der wachsenden Einwohnerzahl auch für einkommensschwache Haushalte, also SGB-Leistungsempfänger, Rentner, Studenten usw., preiswerten Wohnraum anbieten zu können.

Auch die NPD tritt natürlich dafür ein, einkommensschwache Haushalte – genannt wurden SGB-Leistungsempfänger, Rentner, Studenten usw. – auch künftig mit preiswertem Wohnraum zu versorgen. Was jedoch, meine Damen und Herren, ist unter „und so weiter“ zu verstehen? Welche Zielgruppe soll dahinter versteckt werden?

Ich möchte daran erinnern, dass am 3. November 2011 der Dresdner Stadtrat auf Antrag der GRÜNEN mit knapper Mehrheit beschloss, sich der sogenannten Saveme-Kampagne anzuschließen. Dadurch erklärte man sich grundsätzlich bereit, nordafrikanische Armutsasylanten unabhängig von dem üblichen Zuwanderungs- und Asylverfahren im Rahmen eines sogenannten Resettlement-Programms in Dresden dauerhaft anzusiedeln.

(Annekathrin Giegengack, GRÜNE: Eine super Entscheidung!)

Dabei blieb es jedoch nicht. Deutschland hatte sich im März 2013 zur Aufnahme von 5 000 Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien bereit erklärt, wobei auf Sachsen 257 Flüchtlinge entfallen.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Innenminister Ulbig gab sich erst kürzlich ganz begeistert: „Selbstverständlich hilft auch Sachsen in dieser Situation. Wir werden uns unserer humanitären Verant

wortung nicht entziehen.“ So Gutmensch Ulbig. Dann frage ich mich, warum diese Tatsache nicht auch in der Begründung des Gesetzes steht. Liegt es vielleicht daran, dass der GRÜNE-Politiker Trittin inzwischen von 50 000 syrischen Flüchtlingen spricht, die Deutschland gefälligst aufzunehmen hat? Man sieht, Herr Trittin kümmert sich nicht nur um die Belange von Pädophilen, sondern auch um die von syrischen Flüchtlingen.

Und was ist mit den Bewohnern der zahlreichen Asylsammelunterkünfte, für die immer wieder die Unterbringung in Wohnungen gefordert wird? Auch Schweigen kann also manchmal sehr aufschlussreich sein. Die Forderung nach preiswertem Wohnraum bekommt so einen sehr speziellen Bezug, der es mir und meiner Fraktion unmöglich macht, diesem vorliegenden Gesetz zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Staatsminister Ulbig; Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann und werde meine Rede kurz halten. Erst einmal besten Dank für den Koalitionsentwurf.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Damit wird sichergestellt, dass unsere sächsischen Städte und Gemeinden erstens bereits bestehende Belegungsrechte verwalten und zweitens neue Belegungsrechte bei Bedarf begründen können.

Viel mehr gibt es zum Gesetzentwurf eigentlich nicht zu sagen. Auf den letzten, völlig unqualifizierten Redebeitrag zu diesem Gesetzentwurf werde ich mich jetzt nicht einlassen, will aber drei Worte zu dem Thema sagen, das Sie, Frau Köpping und Frau Kallenbach, angesprochen haben, weil Sie den Umweg genutzt und das Thema Wohnraumförderung noch einmal angesprochen haben.

Ich will einfach nur sagen, um es klar auszusprechen: Wir haben derzeit im Freistaat Sachsen drei Förderprogramme, in denen die Zielgruppen, die von Ihnen angesprochen worden sind, bedacht werden. Es geht um Mehrgenerationenwohnen. Dort haben wir jetzt sogar noch einmal umgestellt und die Verwaltungsvorschrift unbürokratischer und einfacher gemacht. Wir sind im Bereich der energetischen Sanierung und haben die Eigentumsbildung. 60 Millionen Euro haben wir in diesem Jahr wieder im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt, den Sie mitbeschlossen haben.

Vor diesem Hintergrund will ich zumindest dem Eindruck entgegentreten, dass wir im Freistaat Sachsen überhaupt nichts in diesem Bereich tun würden – ob das in den Städten Dresden und Leipzig mittel- und langfristig in dieser Form abschließend zielführend und ausreichend ist, werden wir sehen; aber ich möchte das an dieser Stelle noch einmal klarstellen.

Ansonsten gibt es zum Gesetzentwurf selbst nicht mehr zu sagen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich zunächst Sie, Herr Biesok, als Berichterstatter des Innenausschusses zu diesem Gesetz: Wünschen Sie das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit können wir beginnen.

Aufgerufen ist das Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung, Drucksache 5/12228, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksa

che 5/12420.

Meine Damen und Herren, es liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich um Ihre Zustimmung bitten, wenn ich die einzelnen Bestandteile des Gesetzes gesondert aufrufe und dann en bloc abstimmen lasse, oder wünscht jemand Einzelabstimmung zu einer Nummer?

(Zurufe: Nein!)

Gut, wir vereinbaren Zügigkeit, vielen herzlichen Dank.

Ich rufe zur Abstimmung auf: Überschrift, § 1 Zuständigkeit, § 2 Aufsicht, § 3 Ermächtigungsübertragung und § 4 Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, der zeige das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen ist den einzelnen Normen des Gesetzentwurfes mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Lesung beendet und ich rufe zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung, wie eben beschlossen, zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist bei Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit entsprochen worden. Damit ist das Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.