Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

Dieses „Ich kann nicht mehr“ bezog sich sowohl auf das Finanzielle als auch vor allem das Emotionale. Der Mann war wirklich fertig. Das ist eine sehr unangenehme Situation, bei der man hilflos danebensteht. Da kann man auch nicht sagen, dass wir das so und so machen würden, und dann groß auftrumpfen. In einer solchen Situation merkt man auch seine eigene Sprachlosigkeit. Selbst wenn man Antworten geben möchte, sind sie in dieser Situation falsch, weil die Leute inzwischen das Vertrauen – und das ist das eigentlich Schlimme – in die Politik verloren haben.

Ja, es geht auch um die Frage, ob wir, die wir politisch Verantwortung tragen, aus solchen Krisensituationen, solchen Katastrophen gemeinsam die richtigen Konsequenzen ziehen. Man wird sich gern weiterhin im Detail streiten. Das gehört auch dazu. Aber ich denke, es gibt bestimmte Grundlinien, dass klar sein muss, dass man hilft, dass soziale Härtefälle ausgeschlossen werden und man dort konkret hilft, dass wiederaufgebaut wird und die Frage des Versicherungsschutzes sowie die Frage einer schnellen Hilfe geregelt werden.

Unserer Meinung nach gehört ein Thema ebenfalls in diese Kategorie: dass man den Menschen, die jetzt mindestens zum zweiten Mal betroffen sind und selbst sagen, sie wollen nicht mehr hier aufbauen, sondern an einer anderen Stelle, Anreize und konkrete Unterstützung gibt. Das, was wir zurzeit an Richtlinien haben, hilft uns und vor allem den Umzugswilligen an dieser Stelle nicht.

Deshalb setzen wir einen anderen Vorschlag auf die Tagesordnung; denn wenn Sie sich die Richtlinie des Wiederaufbaufonds anschauen, so steht darin, dass auch an einer anderen Stelle wiederaufgebaut werden kann. Die Grundlage ist nur, dass 80 % des Schadens ersetzt werden. Die Wenigsten hatten einen Totalschaden, sondern es waren meistens Keller und Erdgeschoss betroffen. Wenn Sie davon 80 % nehmen, dann ist das nicht der Anreiz, um das gesamte Gebäude an einer anderen Stelle neu aufzubauen.

Wenn wir über einen Entschädigungsfonds sprechen, dann müssen wir den Wiederherstellungswert des Hauses vor dem Schadensereignis als Grundlage nehmen und, um noch einen zusätzlichen Anreiz zu geben, eine zehnprozentige Umzugsbeihilfe. Wir wissen alle, dass selbst dieses Geld nicht ausreichen wird und die Betroffenen immer auch draufzahlen müssen. Das ist auch den Betroffenen klar. Nur ist mit der Regelung, wie wir sie vorschlagen, natürlich ein anderer Anreiz gegeben; denn es ist schon ein Unterschied, ob ich 80 % eines Schadens reguliert bekomme oder den Wiederherstellungswert plus x.

Der Vorschlag, den wir mit unserem Entschädigungsfonds machen, bezieht sich auch nur auf freiwillige Umsiedlungswillige. Ich weiß, fachlich heißt es Absiedlung, aber sprechen wir einmal umgangssprachlich über Umsiedlung. Wir wollen ja freiwillige Umsiedlungen unterstützen. Wir sind der Meinung, das funktioniert nur, wenn die Kommune mitspielt, da auch die Frage gestellt wird: Wer ist eigentlich dann Besitzer des Grundstückes? Unser Vorschlag ist, dass nur jene in den Genuss dieser Entschädigung kommen, die von der Kommune die Bestätigung dafür bekommen, weil die Kommune dieses Grundstück erhält. Es ist dann ein entwertetes Grundstück und wir sind der Meinung, dementsprechend muss ein Bebauungsverbot für dieses Grundstück gelten, da wir auch darüber sprechen müssen, was dann mit diesem Grundstück geschieht.

Mit dem Umsiedlungsfonds, den wir vorschlagen, sind die Probleme nicht schnell zu lösen; denn wir wissen auch: Wenn es eine Mehrheit für diesen Antrag gibt, vergeht Zeit, bevor er zur Umsetzung kommt. Aber die Menschen brauchen jetzt Hilfe. Es ist auch ein wenig das Problem, das ich mit dem Zeitpunkt des Antrages habe. So richtig angenehm ist es mir nicht, heute zum Wahlkampfplenum einen Antrag zu stellen, der einen sehr ernsthaften Hintergrund hat. Aber die Menschen sagen: Wir müssen vor dem Winter wissen, wie es weitergeht; denn wir müssen unsere Wohnungen wieder winterfest machen,

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

und die Temperaturen draußen nehmen nun einmal ab. Das heißt, die vielen Bürgerinitiativen und die Betroffenen – egal, ob sie sich zu Bürgerinitiativen zusammengeschlossen haben oder als Einzelperson auftreten – sagen: Spätestens im September müssen wir wissen, ob es eine Perspektive für Umsiedlungen gibt oder nicht. Deshalb weise ich auf Punkt 5 hin. Wir müssen natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass es nicht förderschädlich ist, wenn jetzt Fördermittel genutzt werden, um zum Beispiel den entstandenen Schaden so weit zu regulieren, dass man die Wohnung winterfest macht, auch wenn Menschen später umsiedeln wollen. Denn uns ist durchaus bewusst, dass Umsiedlungen nicht innerhalb kurzer Zeit, innerhalb weniger Wochen geschehen, aber die Betroffenen wollen wissen: Gibt es die Perspektive? Die Perspektive müssen sie jetzt wissen, weil sie dann auch wissen, in welchem Umfang und mit welchem Aufwand sie in die Sanierung gehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir mit dem Antrag nicht schaffen, ist, das Thema Umsiedlung im Sinne des Hochwasserschutzkonzeptes zu diskutieren; denn ich denke, dann müssten wir über andere Dinge sprechen. Wir haben uns ganz bewusst auf den Bereich der freiwilligen Umsiedlungen konzentriert. Ich bin mir sicher, wir werden in diesem Hause noch einmal über das Thema Umsiedlung sprechen müssen; denn wenn Sie über ein Hochwasserschutzkonzept sprechen, über den natürlichen und technischen Hochwasserschutz, dann brauchen Sie schlichtweg Fläche. Sie werden also um diese Frage überhaupt nicht umhinkommen, Regelungen zu treffen, um auf diese Flächen zu kommen. Dann werden Sie wahrscheinlich nicht nur mit FreiwilligenLösungen arbeiten können.

Das ist der Punkt, warum wir uns zur letzten Plenarsitzung so aufgeregt haben, dass Sie zum Beispiel die Chance versäumt haben, dies beim Wassergesetz nochmals aufzumachen, weil Sie dort eine Rechtsgrundlage hätten schaffen können; denn für Umsiedlungen gibt es keine Rechtsgrundlage. Aber diese brauchen Sie. Das regeln wir mit dem Antrag bewusst nicht.

Wenn Sie mit den Betroffenen vor Ort sprechen, dann fällt es ihnen nicht leicht, über das Thema Umsiedlung zu sprechen, da viele seit Jahren, zum Teil über Generationen dort angesiedelt sind. Es ist nicht leicht, seine Heimat aufzugeben, und manchmal ist eben auch der eigene Hof, der eigene Ortsteil schon sehr viel Heimat. Aber Sie wissen auch, dass die Ortschaften – wir sprechen über die kleinen Ortschaften – in den Katastrophengebieten immer wieder betroffen sein werden. Es ist auch nachvollziehbar. Wenn Sie sich einmal den Verlauf der Elbe anschauen, dann wird jeder Krisenmanager entscheiden, ob er eine Stadt wie Riesa schützt und den Deich lieber auf der rechten Seite aufmacht und dadurch weniger Menschen trifft. Das ist nachvollziehbar. Aber das wissen die Betroffenen. Das heißt, sie wissen genau, sie werden immer wieder betroffen sein.

Deshalb sage ich Ihnen auch: Der Antrag ist schlichtweg nur vernünftig. Es ist vernünftig, über Umsiedlungen zu sprechen und sie zu finanzieren; denn die Betroffenen brauchen eine Lösung. Sie brauchen jetzt eine Lösung und kein Hinhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Als nächste Rednerin spricht Frau Windisch für die CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, keiner von uns wünscht sich das und keiner kann sich vorstellen, sein Hab und Gut im Hochwasser versinken zu sehen, und das vielleicht schon zum wiederholten Mal. Dabei ist es egal, ob der Betroffene in einer Mietwohnung wohnt oder im eigenen Haus, das er vorher mit viel Herzblut, mit Geld, Zeit und Liebe errichtet, restauriert, gehegt und gepflegt hat, und das oftmals schon über mehrere Generationen. Da bin ich bei Ihnen, Herr Dulig, mit Ihrer Empathie für die Betroffenen.

Ich wohne selbst in einer Gemeinde, die immer wieder vom Hochwasser heimgesucht wird, und habe auch im Juni wieder bei manchen Betroffenen gestanden, die zum zweiten oder dritten Mal das Wasser im Haus hatten – in unterschiedlicher Höhe, meist war das Erdgeschoss stark betroffen. Dort habe ich genau dieselben Gespräche geführt, und die Leute sagten: Nein, zweimal ist genug. Ich schaffe das nicht mehr.

Zunächst kann man da nicht viel sagen. Man kann auch nicht sagen: Ich mache das schon, ich regle das schon, wir werden das schon hinbekommen. Man versucht, die Leute zu trösten, ihnen Mut zuzusprechen, manchen einfach in den Arm zu nehmen oder ihm zu sagen: Komm zu mir und wir reden einmal darüber. Man versucht, beim Aufräumen zu helfen, Spenden zu sammeln und jetzt auch bei verschiedenen Antragstellungen und beim unabwendbaren Behördenkleinkrieg behilflich zu sein.

Diejenigen, die erste Überlegungen hatten, nicht wieder aufzubauen, sind doch wieder herangegangen, haben angepackt und haben diese Überlegungen fallen gelassen, weil man in dem gewohnten sozialen Umfeld bleiben möchte, weil man an dem Stück Heimaterde hängt, weil man künftig vielleicht bautechnisch oder anderweitig Vorsorge treffen will oder weil demnächst das Hochwasserschutzkonzept in der entsprechenden Region umgesetzt wird. Die Pläne wurden in Einzelfällen aber auch deshalb fallen gelassen, weil inzwischen geklärt ist, mit welchen Förderinstrumenten nach der Wiederaufbaurichtlinie

geholfen werden kann.

Herr Dulig, an diesem Punkt trennen sich unsere Wege. Mit den Instrumenten, die Sie bei der Frage des Wiederaufbaus an anderer Stelle benutzen wollen und vor allen Dingen mit der Finanzierung kann ich nicht ganz mitgehen. Aus meiner Sicht ist die ganze Sache nicht bis zum

Ende gedacht. Die Politik war und ist in vielen Fällen schlecht beraten, aus Einzelfällen allgemeingültige Regelungen abzuleiten.

Sie meinen, mit Ihrem pauschalen Antrag die Forderung nach Umsiedlung aufgreifen zu können. Ich sage aber, dieser Antrag ist insgesamt kein taugliches Mittel, die vielfältigen, differenzierten Betroffenheiten zu regeln; denn er stellt auf Einzelne ab und schafft damit auch Präzedenzfälle für Opfer von Naturereignissen. Ich erinnere nur an Tornados, an exponierte Lagen im Erzgebirge oder in anderen Gegenden, die sturmgefährdet sind.

Ich gebe auch zu bedenken, dass die Unterstützung von Umsiedlungswilligen gerade in den Überschwemmungsgebieten nur dann Sinn machen würde, wenn alle Bewohner eines Ortsteils oder einer Siedlung tatsächlich umsiedelten.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Sobald sich einige Bewohner gegen die Umsiedlung aussprächen, müsste der Freistaat oder eben auch die Kommune in die Verbesserung des Hochwasserschutzes eines oder weniger verbleibender Häuser weiter investieren. Im Rahmen der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge wäre auch die Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienste auch nur für wenige dort Verbliebene weiter in vollem Maße abzusichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen auch einen Blick darauf werfen, was das Baurecht dazu sagt. Aus planungsrechtlicher Sicht sind Einzellagen im Innenbereich für Absiedlungen wenig geeignet. Zum einen wird bei Abriss einzelner Gebäude innerhalb einer Bebauungszeile kaum wirksamer Reduktionsraum geschaffen werden können. Zum anderen wird die Aufhebung des bestehenden Baurechts selbst bei Einverständniserklärung des gegenwärtigen Grundstückseigentümers nicht ohne Weiteres möglich sein. Es gilt in der Tat, dass auch in Umsiedlungsfällen die allgemeinplanerischen Voraussetzungen sowohl für die bestehenden Grundstücke und Gebäude als auch für die neu zu suchenden Grundstücke gelten.

Herr Dulig, ich frage mich auch, was der kommunale Spitzenverband zu diesem Antrag sagen würde; denn Sie schreiben es unter Punkt 1.4 Ihres Antrages den Kommunen zu, die Kosten für den Rückbau der Gebäude zu tragen.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen sollen ebenfalls zurückgebaut werden – auf Kosten der Eigentümer dieser Infrastruktur. Ich gebe zu bedenken, dass diese Infrastruktur für Ver- und Entsorgung vom Gebührenzahler finanziert wird. Wir wälzen die Kosten also auf den Gebührenzahler ab.

Meine Damen und Herren! Seit dem Juni-Hochwasser sind inzwischen gut drei Monate vergangen. Die Staatsregierung hat sofort gehandelt. Nach den Soforthilfemaßnahmen sind in der Richtlinie Hochwasserschäden mit den Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds viele Instrumente für jeden individuellen Fall vorhanden. 80 % der Scha

denssumme wird ersetzt – für den Wiederaufbau an gleicher Stelle oder eben auch an einem anderen Ort. Das ist neu in diesem Programm. Der Lückenschluss in der Finanzierung kann über SAB- und KfW-Programme erfolgen. Die Versicherungsleistungen werden auf den Eigenanteil voll angerechnet. Im Idealfall bleibt kein Eigenanteil übrig.

Meine Damen und Herren! Ich gebe zu bedenken, dass eine solche flächendeckende oder auch nur über Sachsen verstreute Umsiedlung sowohl finanziell als auch organisatorisch – Sie haben es richtig gesagt, es sei nicht innerhalb kurzer Zeit zu leisten – kaum zu realisieren wäre. Die Summe von 50 Millionen Euro ist recht willkürlich gegriffen. Allein die Umsiedlung von Röderau-Süd hat damals 40 Millionen Euro gekostet. Sie haben diese Summe in den Raum gestellt, aber nicht untersetzt.

(Martin Dulig, SPD: Das ist doch nicht miteinander zu vergleichen!)

Sie haben in Ihrem Antrag zu Recht geschrieben, dass keiner der Einwohner gezwungen werden kann, sein Haus zu verlassen bzw. woanders eines aufzubauen. Also bliebe auch in diesen überschwemmungsgefährdeten Gebieten ein Flickenteppich übrig.

Jetzt möchte ich noch einmal auf den alten Mann zu sprechen kommen, den Sie zitiert haben, der noch Schulden vom vorherigen Hochwasser hat. Diesem könnte mit Ihrem Programm auch nicht geholfen werden, wenn der Wiederherstellungswert vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage wäre und er seine Schulden immer noch an der Backe hätte. Das ist ein klassischer Fall für die Härtefallkommission.

Für Härtefälle möchte ich nochmals Folgendes feststellen: In der Richtlinie Hochwasserschäden gibt es eine Reihe von Sicherheitsnetzen zur Vermeidung solcher unbilligen Härten. Insbesondere die Hilfsorganisationen sind in den Prozess der Antragsbearbeitung bei der SAB eingebunden. Vorhandene Spenden können zielgerichtet für solche Härtefälle eingesetzt werden.

Es wird jedoch damit gerechnet, dass es aufgrund des Fördersatzes von 80 % und der genannten Möglichkeit, Versicherungsleistungen zur Deckung des Eigenanteils einzusetzen, im Vergleich zu vorherigen Hochwasserereignissen recht wenige Härtefälle geben wird. Gleichwohl gilt – das will ich hier explizit sagen –: Sollten Menschen etwa aufgrund einer Behinderung oder ihres hohen Lebensalters einen Wiederaufbau bzw. eine Umsiedlung nicht mehr finanzieren können oder dazu einfach nicht mehr in der Lage sein, wird diesen Fällen nachgegangen. Dabei wird es sich jedoch wirklich um Einzelfälle und Einzelschicksale handeln. Eine pauschale Regelung, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann es dafür nicht geben.

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Fonds ist kein taugliches Instrument für den Umgang mit hochwassergeschädigten Bürgern oder für das Hochwasserrisikomanagement der Zukunft. Vielmehr geht er an der Realität und an

den vom Hochwasser 2013 betroffenen Fallgruppen vorbei.

Lassen Sie uns den vom Freistaat Sachsen lange vor den anderen vom Hochwasser betroffenen Bundesländern eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen, den Betroffenen mit dem Instrumentenkasten der Richtlinie Hochwasserschadensregulierung individuell zu helfen, die Bürger über verbleibende Restrisiken aufzuklären, die Eigenvorsorge zu stärken und einzufordern, dort, wo noch Vollkasko-Mentalität gegenüber dem Steuerzahler

herrscht, und die Hochwasserschutzkonzepte zügig und gegen den Widerstand Einzelner umzusetzen.

Wenn wir das tun – und dabei können Sie von der Opposition uns unterstützen –, ist das zielführender als der vorliegende Antrag, den wir aus den vorgenannten grundsätzlichen und sachlichen Erwägungen heraus so nicht unterstützen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Herr Lichdi, Sie möchten vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Sehr geehrte Frau Kollegin Windisch, ich glaube, dass bei Ihren Ausführungen zum Antrag der SPD ein Aspekt einfach ausgelassen wurde, der hier aber unbedingt aufzuführen ist.

Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen hatte auch ich intensive Gespräche mit den Betroffenen, insbesondere mit denen in Nünchritz-West. Ihre Verweigerungshaltung – ich muss das so nennen – wird dazu führen, dass dadurch der Streit innerhalb der Gemeinde, vor Ort – der ungut ist und den wir uns nicht wünschen können – angerührt wird.

In der Gemeinde Nünchritz ist die Situation so: Die Anwohner von Nünchritz-West haben nach dem Hochwasser 2002 bei der Gemeinde ausdrücklich angefragt: Können wir denn noch bauen? Ist das denn noch sicher, angesichts des Hochwassers 2002? Es gibt dort, vom Bürgermeister unterschrieben, die ausdrückliche Bestätigung – ich habe sie hier in der Hand; viele Kollegen werden das Schreiben sicher auch kennen –: Ja, ihr könnt dort bauen. Und das, obwohl alle Beteiligten wussten, dass das 1977 als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen wurde, und obwohl alle im konkreten Fall wussten, dass die Bauauflagen zur Höhe der Häuser nicht eingehalten worden sind.

Dazu sage ich Ihnen: Das sind zureichende Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Amtshaftungsklage – aus zwei Gründen: falsche Auskunft und falsche Bauleitplanung.

Natürlich wird man den Anwohnern entgegenhalten müssen: Das habt ihr auch gewusst. Möglicherweise kommt eine Mithaftung in Betracht. Aber dass hier tatsächlich ein langjähriger Amtshaftungsprozess droht, ist Fakt. Das ist einfach Fakt und das kann man nicht negieren.

In solch einer Situation könnte so eine Initiative, wie sie die SPD-Fraktion vorlegt, diesen drohenden Streit beispielsweise in Nünchritz, aber auch an anderen Orten tatsächlich vermeiden.