Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Selbstverständlich, Herr Minister.

Ab 1. Oktober werden zunächst 26 Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen an den Landgerichten Dresden, Chemnitz, Görlitz und Zwickau zum Einsatz kommen.

Abgesehen davon, dass bei der Rechtfertigung der Maßnahme gegenüber der Presse mit unrichtigen Angaben zu tatsächlich eintretenden Kosteneinsparungen respektive dem, was die Justizwachtmeister tatsächlich kosten, hantiert worden ist und dass Sie unter der Hand ver

schweigen, dass die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste bei der derzeitigen Mindestlohnhöhe mit ungefähr 900 Euro nach Hause gehen, das heißt, in der Regel Aufstocker sind, was dann auch die öffentliche Hand bezahlt, ist die Frage, dass Sie mit dieser Entscheidung wenigstens an der Grenze der Verfassungskonformität agieren, wenn Sie für im Kern hoheitsrechtliche Tätigkeiten private Security-Mitarbeiter einsetzen.

Ich habe überhaupt nichts gegen diese Berufsgruppe. Das ist aber ein weiterer Abbau an Gerichtskultur – und das ist ein Wert an sich –, wenn fernerhin an den Gerichten Rechtsuchende, einen Erbschein Beantragende, der als Zeuge zur Verhandlung Erscheinende oder sonst irgendwie am Verfahren Beteiligte am Eingang von einem Security-Mitarbeiter durchsucht werden, der vielleicht am Abend zuvor beim Volksfest abgesichert hat, in der Nacht in der Disco und jetzt früh neben dem Justizwachtmeister steht.

Justizwachtmeister müssen im Tagesgeschäft an den Gerichten höchst flexibel sein. Sie müssen teilweise auch das machen, was früher Aufgabe der Justizsekretärinnen war, die inzwischen eingespart sind, zum Beispiel die übermittelten elektronischen Datensätze ausdrucken, und zwar mit all den darin enthaltenen sensiblen Daten. Wie Sie das situationsbedingt immer auseinanderhalten wollen, dass der Security-Mitarbeiter dann nicht in irgendeiner Form Daten sehen oder verändern kann, hoheitsrechtliche Befugnisse erhält, ist mir ein Rätsel.

Die „SZ“, namentlich die Redakteurin Frau Schlottmann als Beitragsautorin, schreibt in der Ausgabe vom 12. September, in der die Privatisierung der Sicherheitskontrollen erstmals öffentlich wurde – im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss erfährt der gemeine Abgeordnete davon überhaupt nichts, er muss es in der „SZ“ lesen –, dass zum Beispiel auch der Präsident des Oberlandesgerichtes, Ulrich Hagenloch, davon ausgeht, dass der Sicherheitsgewinn durch die Einstellung von Wachtmeistern deutlich höher wäre. Wir haben andere Präsidenten von Oberen Gerichten, die diese Frage ebenfalls kritisiert haben. Andere Länder müssen auch sparen. Das betrifft zum Beispiel auch Bayern. Bayern hat aber für die nächsten Jahre 140 neue Justizwachtmeisterstellen vorgesehen, weil sie eben sagen – siehe Marwa El-Sherbini –, dass Justizwachtmeister, die heute aus dem Haftfahrzeug heraus diese Straftäter – vom unter Mordverdacht Stehenden über Sexualstraftäter bis hin zu Personen mit psychischen Auffälligkeiten – übernehmen und von da an im gesamten Gericht begleiten, eine ausgesprochen hochbrisante und teilweise unvorhersehbare Arbeit für das tägliche Funktionieren der Gerichte zu leisten haben. Da darf man nicht sparen oder improvisieren. Das halten wir für völlig verkehrt.

(Beifall bei den LINKEN, den GRÜNEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Die Zeit verrinnt. Ich will noch etwas zur Frage des von Ihnen angesprochenen Standortegesetzes sagen. Das Standortegesetz vom 25. Januar 2012 war tatsächlich ein

wesentlicher Einschnitt in die Justizlandschaft im Freistaat Sachsen.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Kein guter!)

Es war zu erheblichen Teilen – und da nehme ich meinen Kollegen Dr. Hahn jetzt einfach als Vorlagengeber – kein guter.

Es ist – und das können Sie, Herr Minister, dem Landtag doch ohne Weiteres einmal mitteilen – an verschiedenen Standorten mitnichten gelungen, die Frage der Modernisierung und der Standortveränderung zu beherrschen. Ich nehme als Beispiel Annaberg. Ich gebe zu, dass ich da befangen bin, weil das mein eigener Heimatkreis ist und ich dort ab und zu anwaltlich ein- und ausgehe.

Ein jahrhundertealtes Amtsgericht im höchstgelegenen Kreis dieses Freistaates Sachsen, mit besonderer Bevölkerungsdichte, mit besonderen klimatischen Bedingungen, wird von heute auf morgen geschlossen, weil Herr Unland dieses Gebäude gern für das künftige gemeinsame Finanzamt des Erzgebirgskreises haben will. Da wurde den Richterinnen und Richtern gesagt: „Ihr arbeitet zukünftig in Marienberg.“ Jetzt haben wir aber September. Nach allem, was wir wissen, ist bis dato eine entsprechende Studie des zuständigen Architekten, die eine Viertelmillion Euro gekostet hat, von Herrn Staatsminister Unland oder den Leuten des SIB nicht akzeptiert und zurückgewiesen worden, weil es zu teuer würde. Es wurde ein neuer Auftrag ausgelöst, jetzt erst einmal eine Architekturvorlage für die Errichtung eines Gebäudes zu erstellen, damit man Richter mit Gesetzbuch, Kamm, Kugelschreiber etc., die dort in Marienberg arbeiten sollen, unterbringen kann. Die heute in Annaberg verbliebenen Richterinnen und Richter, Justizsekretärinnen, Rechtspfleger etc. wissen nicht, wie es jenseits des 31.12. weitergeht.

Gut, man hat das Schild draußen verändert. Auf dem steht jetzt „Außenstelle des Amtsgerichtes Marienberg“. Aber im Grunde genommen hängen die dort arbeitenden Menschen völlig in der Luft; abgesehen davon, dass das Amtsgericht Marienberg bekanntermaßen auf Boden steht, der bergbaugefährdet ist. Wir sind darauf gespannt, wie Sie die Maßnahme durchführen wollen.

Dass die dort arbeitenden Menschen dennoch mit Pflichtbewusstsein und Motivation am Amtsgerichtshof Annaberg ihre tagtäglichen Aufgaben erfüllen, ist hoch schätzenswert. Dazu sage ich: Respekt! Wenn man das erlebt und dabei nicht resigniert,

(Beifall bei den LINKEN)

muss man mit der sächsischen Rechtspflege tatsächlich verbunden sein.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Herr Staatsminister, ich will hier nicht davon reden – dafür bleibt mir auch keine Zeit mehr –, was schon alles an niederschwelligem Zugang zur Justiz verlorenging, an Abbau von Bürgerfreundlichkeit stattfand, an vorhergesehenen schwersten Komplikationen im Betreuungsrecht

mit allem Drum und Dran mit Ihrer Standortproblematik einhergeht. Es geht ja nicht nur um Annaberg.

Jetzt ist die Redezeit zu Ende. Herr Kollege Bartl, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das gleiche Problem haben wir mit Aue, mit Stollberg, mit Torgau, mit Oschatz und dergleichen mehr.

Herr Staatsminister, wir bedanken uns für die Regierungserklärung. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass Sie zur Problemtiefe und zu Lösungsvorschlägen, wie das in der verbleibenden Legislaturperiode unter Ihrer Verantwortung oder künftig von einem Landtag angegangen werden soll, hier konkretere Botschaften gegeben hätten. Das hat uns nicht gereicht.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach hier vorn am Rednerpult Herr Kollege Bartl. – Als Nächster ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Schiemann das Wort. – Bitte, Herr Kollege, ich erteile Ihnen das Wort an diesem Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich gibt es eine Fülle von Problemen, die es zu lösen gilt. Diese kann man auch in einer Regierungserklärung ansprechen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in der Justiz Probleme gibt, die zu lösen sind, und dass es Herausforderungen gibt, denen wir uns gemeinsam stellen müssen. Wir haben das in den Ausschussberatungen zum Staatshaushalt sehr umfänglich besprochen.

Eine große Herausforderung steht aber schon jetzt vor uns: Es ist die Frage der IT-Sicherheit, über die wir gestern gesprochen haben. Sie wird noch ganz andere Investitionen nach sich ziehen, als uns das jetzt teilweise lieb ist. Wir wissen, dass für die Sicherheit im IT-Bereich zukünftig dreimal so viel wie für die eigentlichen Investitionen ausgegeben werden muss.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Und Herr Unland ist leider nicht da!)

Wenn wir alles auf das IT-System umstellen müssen, dann werden in diesem Bereich dauerhaft Kosten zu erwarten sein. Das ist, glaube ich, eine Folge, die normal ist und dieser Frage müssen wir uns stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates bleibt die Garantie von Sicherheit, Demokratie und Freiheit. Wer sich sicher fühlt, nutzt seine Chancen und macht von seinen Freiheiten Gebrauch. Er wird Unternehmen gründen, sich selbstständig machen, sein Leben eigenverantwortlich gestalten, Ideen entwickeln und so seinen Beitrag zur Entwicklung des Staates leisten. Freiheit und Demokratie brauchen jedoch Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit. Recht sichert Freiheit und das funktioniert nur in einem

sich gut entwickelnden Rechtsstaat. Ein Garant für den Rechtsstaat bleibt eine starke Justiz.

Die dritte Säule der Staatsgewalt, die Justitia, muss ihre Aufgaben in Unabhängigkeit zu den anderen Staatsgewalten erfüllen können. Dazu muss sie das nötige Personal und die Sachausstattung sowohl vom Sächsischen Landtag als auch von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt bekommen. Ich möchte noch einmal herausstellen: Maßstab dafür sind die Bürger und die Unternehmen im Freistaat. Die Justiz ist nicht Selbstzweck, sondern sie hat Aufgaben für Bürger und Unternehmen in unserem Land zu erledigen.

Das Grundrecht der Beschwerdeführer auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung darf nicht – auch das ist der Bezug zum Bürger – durch die Untätigkeit von Gerichten verletzt werden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall der Abg. Carsten Biesok, FDP, und Sabine Friedel, SPD)

Mit dem Staatshaushalt haben wir entsprechende Vorkehrungen getroffen. Entscheidend bleibt die Arbeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamtes, der Gerichtsvollzieher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste, der Bewährungshelfer und des Justizvollzugs. Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich für ihre Arbeit bedanken.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ihnen haben wir es in erster Linie zu verdanken, dass wir im Freistaat Sachsen über eine moderne, leistungsfähige und sich entwickelnde Justiz verfügen. Ich sage dies in dem Bewusstsein, dass bei vielen von ihnen die Belastungsgrenze – in unterschiedlicher Form – durchaus erreicht ist. Eine Fülle von Aufgaben gilt es täglich zu lösen. Ich danke aber auch den sächsischen Notaren und Anwälten für ihre Arbeit als Organ der sächsischen Rechtspflege.

Der Bezug der Richter zur Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger führt nicht nur zur Fortbildung des Rechts, sondern verbessert das Ansehen der sächsischen Justiz in unserem Land. Gerade die Justiz lebt davon, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Sie dürfen nicht das Gefühl haben, dass ihre Anliegen nicht gewürdigt werden oder sie nur zu einer Sache oder Aktennummer verkommen. Vielmehr muss es so sein, dass im Rahmen des geltenden Rechts Entscheidungen nachvollziehbar vermittelt werden. Hierzu gehört auch, Verständnis für die vom juristischen Laien oft nur schwer verständlichen Entscheidungsprozesse und -abläufe zu wecken.

Ich habe aus vielen Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass dies in der Regel der Fall ist. Natürlich gibt auch

Unzufriedenheit mit getroffenen Urteilen oder Entscheidungen Anlass für Ärger bei den unterlegenen Parteien. Dennoch – ich glaube, das ist der Rechtsgrundsatz, den das Gericht zur Befriedung hat – befrieden Gerichtsentscheidungen auf jeden Fall längerfristig. Dies ist völlig normal. Es gibt vielfach Diskussionen über bestimmte Entscheidungen, die Gerichte getroffen haben. Dies zeichnet aber einen lebendigen Rechtsstaat aus. Die richterliche Unabhängigkeit wird dadurch nicht gefährdet.

Mit Sorge betrachte ich allerdings die Altersstruktur des Höheren Justizdienstes im Freistaat Sachsen. Herr Staatsminister, Sie haben selbst darauf hingewiesen: Wir haben dazu bereits eine Diskussion bei der Erarbeitung des Staatshaushaltes im Ausschuss geführt. Ich möchte aus unserer Sicht einiges hervorheben: Aufgrund der hohen Einstellungszahlen in den frühen Neunzigerjahren weist diese ein erhebliches Ungleichgewicht auf. Insbesondere die Geburtsjahrgänge von 1958 bis 1964 sind hierbei überproportional vertreten. Das ist per se kein Problem. Aber wenn es um die Pensionierung geht, wird es, wenn es um die neuen Richter in unserem Land gehen wird, problematisch. Wenn wir hier nicht früh genug gegensteuern, werden wir sicherlich erhebliche Schwierigkeiten bekommen, wenn diese Jahrgänge in den Ruhestand treten.

Ich bin deshalb froh, dass die Staatsregierung hierzu erste Maßnahmen eingeleitet hat und sich diesen Herausforderungen stellt. Dafür danke ich Ihnen, Herr Staatsminister Dr. Martens, ganz herzlich.

Mir ist auch bewusst, dass es bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine sehr hohe Arbeitsbelastung gibt. Das ist in den einzelnen Gerichten unterschiedlich gelagert. Ein Schwerpunkt liegt sicherlich bei der Sozialgerichtsbarkeit in den Verwaltungsgerichten. Wir wissen aber auch, dass die Belastung in den Arbeitsgerichten rückläufig ist.

Es ist aber auch nicht zu erwarten, dass die Arbeitsbelastung in einzelnen Gerichten – das kann man auch nicht wegreden – in den nächsten Jahren zurückgeht. Wir müssen deshalb Wege finden, Verfahren effizienter und schneller durchzuführen. Dies kann durch Ausbau, Einführung und Modernisierung von IT-gestützten Verfahren geschehen. Hier werden wir uns eben diesen neuen Herausforderungen der Datensicherheit viel stärker stellen.

Neben der Gewährleistung der Datensicherheit muss auch darauf geachtet werden, dass diese Verfahren nutzerorientiert gegenüber dem Bürger bleiben. Auch der Bürger muss, wenn ich die elektronische Akte habe, einen Zugang zu dieser Akte haben – sicherlich oft über den Rechtsanwalt. Aber wir müssen Wege beschreiten, dass dies für den betroffenen Bürger transparent bleibt. Wir werden keine Verbesserungen und Vereinfachungen erzielen, wenn die Nutzer von den Verfahren nicht überzeugt sind oder wenn technische Anwendungsprobleme auftreten. Ich bin überzeugt davon, dass diese Voraussetzungen vom Justizministerium beachtet werden.

Ich denke aber auch, dass ohne die Arbeit der Richterschaft, auch der ehrenamtlichen Richter oder der Schöffen, auch zukünftig keine Entscheidung bei Gericht herbeizuführen sein wird; denn nur die Technik wird die Probleme nicht lösen.

Wenn es um die Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen geht, möchte ich die schon sehr lange bestehende und anhaltend gute Zusammenarbeit der sächsischen Justiz mit unseren Nachbarländern, der Tschechischen Republik und der Republik Polen, besonders hervorheben. Ich halte es für sehr wichtig, dass die Richter mit ihren Mitarbeitern diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen und den Austausch zwischen den Richtern und Mitarbeitern des Freistaates Sachsen und der Justiz in Polen und der Tschechischen Republik über einen langen Zeitraum wie ein gutes Band halten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einer funktionierenden Justiz gehört auch ein funktionierender Strafvollzug als einer der Garanten der inneren Sicherheit. Die Arbeit der Gerichte und der Polizei würde ohne einen leistungsfähigen Strafvollzug ins Leere laufen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit setzen wir daher auch zukünftig auf einen modernen Strafvollzug im Freistaat Sachsen. Moderner Strafvollzug bedeutet für uns hohes Sicherheitsniveau, gute Arbeitsbedingungen für die Justizvollzugsbediensteten und, an den Bedürfnissen und Maßgaben des Strafvollzugs orientiert, ausgestattete Haftplätze. Deshalb haben wir erhebliche Mittel in Baumaßnahmen investiert und werden es auch künftig tun, um Verbesserungen der baulichen Sicherheit zu erzielen, die Justizvollzugsanstalten auf ein hohes Niveau zu bringen bzw. auf diesem zu halten und Justizvollzugsanstalten in allen Regionen aufrechtzuerhalten.

Neben der Verbüßung der Strafe setzen wir auf Resozialisierung. Der Grundgedanke ist, dass jeder Mensch, der eine Strafe verbüßt, auch die Chance haben muss, sich auf ein Leben ohne Strafe vorzubereiten. Resozialisierung bedeutet für uns, dass dies am besten damit einhergeht, wenn genügend Arbeit in den Haftanstalten vorhanden ist. Derjenige, der sich in der Haftanstalt weiterbildet, die Schulbildung nachholt und arbeitet, wird auch nach der Haftentlassung wieder Anschluss an die Arbeitswelt und die Gesellschaft in Freiheit finden. Deshalb bleiben Bildung und Arbeit die Schwerpunkte, denen wir uns als Aufgabe der Resozialisierung stellen müssen. Wir brauchen dabei auch die Unterstützung von außen, von Unternehmen, von Bildungsträgern, die diese Aufgaben erfüllen.

Aus mehreren Gründen halten wir es deshalb für dringend erforderlich, auch im südwestsächsischen Raum eine neue Justizvollzugsanstalt zu errichten.