Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Bis dahin werden wir nur sehr geringe Altersabgänge haben und entsprechend wenige Ersatzneueinstellungen vornehmen können. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, werden wir zur zielgerichteten Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Justiz verschiedene Handlungsfelder eröffnen. Seit 2010 betreiben wir ein strukturiertes Gesundheitsmanagement für den gesamten Geschäftsbereich, um die personenbezogene Gesundheitsförderung zu stärken, um damit gesundheitliche Ausfälle und altersbedingte Ausfälle zu reduzieren.

Die Reform des Dienstrechts, welche dem Landtag gerade vorliegt, sieht eine zeitlich befristete besondere Regelung für bestimmte Altersjahrgänge vor. Schließlich werden wir uns bei der Aufstellung der nächsten Haushalte darüber Gedanken machen, wie wir die Stellenpläne der Gerichte und Staatsanwaltschaften so ändern, dass über die wenigen Altersabgänge der nächsten Jahre hinaus Nachwuchs im höheren Dienst eingestellt werden kann. Nur so können wir eine extrem verzerrte Altersstruktur verändern und den ansonsten im nächsten Jahrzehnt drohenden Einstellungsnotstand verhindern.

Es gibt also noch viel zu tun, obwohl wir sagen können, wir haben viel getan. Die Justiz in Sachsen ist verlässlich. Sie ist der Garant eines modernen Rechtsstaates. Ich bin stolz darauf, dass Sachsen in diesen Positionen dies

erreicht hat, und wir werden uns Mühe geben, das Erreichte zu bewahren und Zusätzliches in den nächsten Jahren zu schaffen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Ich danke dem Herrn Staatsminister. – Wir kommen nun zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP auch 14 Minuten, GRÜNE 12 Minuten, NPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der Fraktion DIE LINKE das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Bartl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Als uns letzte Woche durch unseren parlamentarischen Geschäftsführer die Botschaft erreichte, dass für den heutigen Tag eine Fachregierungserklärung des Justizministers angekündigt sei, kam mir zuerst in den Sinn: Wahlzeiten sind Zeit für Schaulaufen, und das ist auch das gute Recht eines Justizministers. Man muss allerdings im Ergebnis und unter dem Eindruck des eben Gehörten sagen: Es erschien mir vieles sehr lustlos, wenig leidenschaftlich, –

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

und ich muss auch sagen: in bemerkenswerter Weise die eigentlich komplizierten Arbeitsfelder der Justiz überhaupt nicht ansprechend.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Dabei versprach an sich die Themenwahl „Justiz in Sachsen: Garant für einen modernen Rechtsstaat“ immens viel. Mir schien das sogar eine Drehung zu viel auf dem Eis, auf das man sich bei Regierungserklärungen begibt. Damit meine ich nicht, dass die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Protokollantinnen und Sekretärinnen, Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, alle sonstigen Mitarbeiter im Bereich der Rechtspflege sowie die Justizangehörigen allgemein bzw. deren Arbeit nicht die Würdigung und den ausgesprochenen Dank und die Anerkennung dieses Hohen Hauses verdienen.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Die übergroße Mehrheit der in der Justiz im Freistaat Sachsen Beschäftigten – gleich auf welcher Funktionsebene – leistet Tag für Tag eine einsatzbereite, engagierte, inhaltlich verantwortliche und somit hoch schätzenswerte Arbeit.

Woran es krankt und was Sie heute entweder weggelassen oder zum Teil schöngeredet haben, Herr Staatsminister,

sind die hier und da ungenügenden Rahmenbedingungen, unter denen Beschäftigte im Justizwesen in Sachsen täglich ihre Arbeit leisten müssen.

Bevor ich aber dazu komme, will ich gern zu Beginn unserer Erwiderung auf Ihren quasi staatsrechtsfundamentalen Einstieg eingehen, in welchem Sie den Stellenwert und die Wahrung des Prinzips der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit – will heißen der Einflussfreiheit der Gerichte – seitens der anderen beiden Gewalten requirieren – zweifellos völlig zu Recht. Das Problem ist nur, dass beim Blick auf die sächsische Justiz von außen bundesweit nicht zuerst der Eindruck oder die Sorge artikuliert wird, das Parlament mische sich zu sehr in die Rechtsprechung ein, was tatsächlich in keinem Einzelfall anginge.

Völlig verkehrt. Nein, unter Verdacht steht viel mehr, dass diese oder jene Entscheidung und Handlungspraxis, vor allem sächsischer Staatsanwaltschaften, im Einzelfall auch einmal von Gerichten, den bösen Anschein einer allzu großen Nähe zur Regierung, zu Verwaltungsspitzen der Justiz bzw. deren Erwartungshaltungen erwecken und dadurch Sachsen nicht unbedingt als der Hort des Rechtsstaates erscheint.

Ich denke keineswegs nur an die Affäre um die flächendeckende Ausspionierung von Handydaten im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen insbesondere im Jahr 2011. Und dass Sachsen dann im September desselben Jahres diesen Gesetzentwurf zur Neuregelung der nicht individualisierten Verkehrsdatenerhebung in den Bundesrat einbrachte, betrachten wir übrigens nur als tätige Reue.

Gemeint ist auch die wiederholt erfolgte rabiate Zurechtstutzung unliebsam berichtender Journalisten und in falscher Richtung recherchierender bzw. ermittelnder Beamter des Verfassungsschutzes, von Polizei oder Justiz selbst, wie es derzeit fokussiert im 2. Untersuchungsausschuss beleuchtet wird, ebenso auch die je nach Geschmacksmuster allzu rasche Beerdigung der Ermittlungen gegen in Verdacht geratene, wie die Bayern sagen, großkopferte Politiker – Kollege Lichdi warf hier Paunsdorf ein – oder die verfahrensgestützte persönliche und wirtschaftliche Ruinierung allzu eifriger Regierungskritiker, eingeschlossen aus diesem Hause.

Hier nenne ich das Stichwort Nolle, Karl Nolle.

(Beifall bei der CDU)

Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ hat diese Wahrnehmung einmal sehr prägnant Anfang August 2011 in einem Artikel unter der Überschrift reflektiert: „Sachsen, die Härte des Systems“. Die Sachverhalte, die in diesem Beitrag erörtert wurden, passen scheinbar tatsächlich nicht durchweg in die gemeinhin vorherrschenden Vorstellungen vom freiheitlichen Rechtsstaat.

Über das, was Sie dann im Weiteren, Herr Staatsminister, zu „PRISM“, „Tempora“, zur Notwendigkeit überstaatlichen Handlungsbedarfs, zum Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und zur Stärkung des Vertrauens

in den Rechtsstaat gesagt haben, haben wir uns zum einen gestern Abend in diesem Hause bei der Gelegenheit zu zwei Anträgen von den demokratischen Oppositionsfraktionen ausführlich verständigt. Übrigens teilen wir diesen Ansatz, den Sie genannt haben, ausdrücklich.

Auch alles, was Sie zur Reichweite und zum Stellenwert der hier im Parlament in dieser Legislatur auf den Weg gebrachten Gesetzgebungsakte im Bereich des sächsischen Justizvollzugs gesagt haben, findet grundsätzlich unsere Zustimmung, wobei wir im Anschluss an die Debatte zum Haftplätzebedarf anhand der diesbezüglichen Unterrichtung des Sächsischen Rechnungshofes am gestrigen Abend dringend anmahnen, jetzt schnellstens alle zur Sicherung der Kapazitätserhaltung und lokalen Erweiterung verfügbarer Haftplätze die notwendigen Entscheidungen zu treffen bzw. die Verhandlungen zu Ende zu bringen.

Nicht weniger dringlich ist für uns aber auch, dass die in den verschiedenen Gesetzen zum Justizvollzug vorgegebenen Qualitätsparameter, die sich im bundesweiten Vergleich durchaus sehen lassen können, jetzt auch energisch und abstrichlos fachpersonell untersetzt werden. Ich bin skeptisch, dass es des Lobes verdient, dass der Haftkostenansatz im sächsischen Justizvollzug mit 85,12 Euro pro Gefangener schon seit Jahren zu den bundesweit niedrigsten gehört.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich bin sehr skeptisch, weil jedes Mitglied dieses Hohen Hauses weiß, in welcher Hülle und Fülle sich Gefangene über diese oder jene Frage der Versorgung, der Verpflegung, der medizinischen Betreuung usw. immer und immer wieder beschweren. Auch der Petitionsausschuss kann ein Lied davon singen.

Wir sind uns auch nicht sicher, Herr Staatsminister, ob Ihre vorhin hier gegenüber dem Landtag getroffene Aussage, dass die im Rahmen der Haushaltsberatung 2011/2012 zur Verfügung gestellten Mittel zur Suchtberatung für eine Erhöhung der Stellen externer Suchtberatung genutzt werden konnten, linear tatsächlich so zutrifft. Nach der Botschaft, die ich habe, hat zum Beispiel die Diakonie hier in Dresden gerade in den letzten Wochen ihren Vertrag über die Bereitstellung von wohl insgesamt vier externen Suchtberatern gegenüber der JVA Dresden aufgekündigt mit der Begründung, dass, nachdem vor zwei Jahren die Mittelausstattung für diese externen Suchtberater gestrichen bzw. zusammengestrichen worden ist und die Kirche, die Diakonie, die ganze Zeit den Überhang finanziert hat, man dazu nicht länger bereit ist. Das heißt, diese externen Suchtberater gehen jetzt, in den nächsten Tagen, aus der JVA heraus. Wie werden die denn ersetzt? Dazu hätte ich gerne etwas gehört, denn wir schätzen, dass 60 bis 70 % der Gefangenen ein Suchtproblem haben.

Nun aber zu einem wesentlichen Teil Ihrer Erklärung, der Bewertung der Arbeitsergebnisse der sächsischen Justiz im bisherigen Legislaturverlauf, wobei Sie auch nur im

Ansatz angedeutet haben, dass diese bemerkenswerten Leistungen unter mitunter nicht leichten Bedingungen erbracht worden sind, wobei vieles von dem, was an Problemen zu bewältigen war und zu bewältigen ist, nach unserer Überzeugung hausgemacht ist. Deshalb etwas mehr zum praktischen Alltag des Justizwesens im Freistaat Sachsen und zu dem Anteil der Staatsregierung an dessen Funktionalität, so wie wir das wahrnehmen.

Ich frage einmal rhetorisch: Herr Staatsminister oder Ihre Mitarbeiter, die Ihnen jetzt den Inhalt Ihrer Fachregierungserklärung anempfohlen haben: Haben Sie wirklich noch klare Bilder, wie das, was in dieser Legislatur an strukturellen Entscheidungen für die Justiz getroffen und an Maßnahmen umgesetzt worden ist, beim Personal, sprich bei jenen, die an Gerichten, bei Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug und in sonstigen Bereichen des Justizwesens Dienst verrichten, ankommt?

Nennen wir einmal als Erstes – Sie tragen es üblicherweise als Monstranz zur Modernität vor sich her; die Regierungserklärung lässt es nahezu völlig aus – die Frage der Etablierung der modernen Informationstechnologien im allgemeinen und des sogenannten Fachverfahrens forumSTAR im Besonderen. Ich komme an dieser Stelle expressis verbis darauf zu sprechen, weil Sachsens Justiz besonders attraktiv und aktiv über dieses IT-System gemacht werden soll, dass es aber inzwischen gerade zu einem maßgeblichen Ärgernis, zu einem Hindernis im Arbeitsalltag der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und sonstigen Dienststellen geführt hat.

Schon mit der Einführung von forumSTAR haben die Leute an der sprichwörtlichen Justizbasis moniert, dass das System nicht praxistauglich, technisch unausgereift, in Hülle und Fülle mit Macken behaftet ist. Und wer als praktizierender Richter, Staatsanwalt oder Justizsekretär das aussprach, seien es Richterräte, Berufsverbände oder bei Bedacht ausgewählten Vor-Ort-Besuchen Ihnen gegenüber, Herr Staatsminister, und Ihrem Staatssekretär oder gegenüber der Schaltstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz, gekürzt LIT, vorgebracht hat, wurde abgekanzelt. Ihr wollt nur nicht alte Zöpfe aufgeben!

Inzwischen ist forumSTAR modulweise flächendeckend eingeführt, wobei die Einführung in Zivil-, Familien- und Mobiliarvollstreckung zu Insolvenzmodulen abgeschlossen ist und diese Module in allen zuständigen Abteilungen der 36 sächsischen Land- und Amtsgerichte im Oberlandesgericht zur Verfügung stehen. Die Kritiken, dass dieses IT-Verfahren in der ordentlichen Gerichtsarbeit die Bewältigung der Arbeitsaufgaben eher hemmt denn befördert, sind jedoch mitnichten abgebrochen oder leiser geworden.

Derweil hat auch der Sächsische Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012 – Band 1 Staatsverwaltung – nicht nur aufgeschrieben, dass der sächsische Sonderweg bei der Formularentwicklung für forumSTAR teuer ist, wörtlich: „Die ursprünglichen Kostenschätzungen waren unrealistisch.“ Es wird vor allem hervorgehoben, dass dieses

System „Justizpersonal auf Jahre in erheblichem Umfang gebunden hat und binden wird“. „Unzureichende Projektorganisation verzögert die Programmeinführung“, so der Rechnungshof. Unter dem Stichwort „Akzeptanz“ dann weiter: „In den Gerichten beklagen die Nutzer (Richter, Rechtspfleger und Bedienstete) der Geschäftsstellen wiederholt sogenannte Performanceprobleme bei forumSTAR; beim Ausfüllen der Formulare mit Textbausteinen und Daten aus der Datenbank traten außergewöhnlich lange Antwortzeiten auf. Die Ursachen dieses Problems konnten bislang nicht gefunden werden. Lange Antwortzeiten stören den Arbeitsablauf, verringern die Akzeptanz der Nutzer, die Vorlagen seien teilweise unfertig und fehlerhaft. Die Nutzer behelfen sich daher mitunter mit selbst erstellten Vorlagen und verwenden alte vom forumSTAR genutzte Vorlagen. Dieser Sachstand führt zu einer negativen Einstellung gegenüber den im forumSTAR bereitgestellten Formularen.“

Ich lasse jetzt einmal weg, was der Rechnungshof noch alles bringt. Wer als Rechtsanwalt, sogar als Journalist heutzutage mal zu Verhandlungen geht, erlebt tagtäglich diese Konsequenzen aus der überstürzten Einführung von forumSTAR. Vor einigen Wochen titelte eine Dresdner Journalistin der „Sächsischen Zeitung“, die sich sehr häufig mit Fragen von Gerichtsverfahren und Prozessen befasst, in einem Beitrag über einen Prozess vor dem Amtsgericht Chemnitz unter der Überschrift „Stopp, mein Rechner hängt“ mit der Unterzeile „Ihre Justiz ärgert sich über das neue Schneckentempo Ihrer neuen IT“. Das Ministerium bemüht sich um Schadenbegrenzung von den Pannen, die im täglichen Prozess laufen. Im Beitrag findet sich dann eine Schilderung: „Alle warten. Je länger die Aussage dauert, desto häufiger sind kleine Pausen nötig, weil der Computer nicht hinterherkommt. So schildert ein Schöffe einen Prozesstag am Amtsgericht. Keiner weiß, warum. Aber freitags – so der Schöffe – funktioniert die Technik wesentlich besser als mittwochs.“ – „SZ“ vom 24. Juni 2013, Seite 6.

Das erlebe ich selbst als Anwalt beim fünften, sechsten, siebenten vernommenen Zeugen. Da sagt die Protokollantin: „Moment! Das Programm meldet, dass der Rechner zurückgefahren wird. Ich weiß nicht, ob es gespeichert ist. Es kann sein, wir müssen von vorn beginnen.“

Sie wissen sicherlich auch – es wird Ihnen zugetragen worden sein –, dass inzwischen die Praxisanwender in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und dergleichen mehr forumSTAR umbenannt haben in Star Wars.

(Lachen bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Sie wissen auch, Herr Staatsminister, zumindest nehme ich das an, dass diese Probleme immer und immer wieder an das Justizministerium herangetragen werden und dass bis heute keine hinreichende Abhilfe geschaffen worden ist.

Ich komme als Nächstes zu einem damit zusammenhängenden Problem, nämlich dem elektronischen Rechtsver

kehr. Sie haben das hier kurz angerissen. Bei Ihnen war davon die Rede, dass wir auf diesem Gebiet bundesweiter Vorreiter sind. Sie hatten schon in der Presseerklärung im Dezember 2012 davon gesprochen, dass Sachsen das erste Bundesland sei, in dem Klageschriften, Anträge und Schriftsätze per Mausklick bei allen Gerichten eingereicht werden können. Wörtlich hieß es: „Alle Gerichte sind online.“ Im Online-Beitrag von „Legal Tribune“ vom 3. Dezember 2012 werden Sie zitiert: „Musste der Anwalt bei Eis und Glätte früher noch in letzter Minute zum Nachtbriefkasten, um eine Verjährung zu vermeiden, kann er das nun vom Büro aus machen.“ Ich weiß nicht, auf welchem Stern Sie leben, Herr Staatsminister. Wissen Sie, wie das wirklich abläuft?

Ich habe gestern wahrgenommen, dass die Berichte über die Überwachungsprogramme der Nachrichtendienste wie PRISM und TEMPORA auch in Bezug auf elektronische Datenübermittlungen Sie beeindruckt haben. Heutzutage kann schon jeder Computerfreak nicht nur Programme oder Datensätze nachlesen, er kann sie auch verändern. Unter dem Aspekt würde ich beim elektronischen Datenverkehr vielleicht eine Studie in Auftrag geben, die sich damit befasst, wie denn künftig die Kategorie „Prozessbetrug“ zu definieren ist. Sind Sie sicher, dass nicht in Zukunft bei der elektronischen Datenübermittlung einschlägig motivierte und gewillte Personen, weil vielleicht einfach nichts anderes im Fernsehen kommt, diesen oder jenen Datensatz ändern können? Dass die Verschlüsselungen in einfacher Art und Weise zu knacken sind, hat uns Ihr eigener IT-Beauftragter am 4. September im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss gesagt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das ist schlecht!)

Kommen wir zu dem Problem Grundrechtewahrung. Da fängt es mit der Frage Datenschutz schon an. Aber wir kommen jetzt zu einem anderen Problem bei der Grundrechtewahrung.

Nun hat sich Ihr Ministerium, Herr Minister, im Interesse der Modernität und der Kostenersparung einfallen lassen, anstelle der längst notwendigen Personalverstärkung sowie der Stellenaufwertung der verbeamteten Justizwachtmeister, die in vielfältiger Hinsicht gefahrengeneigte verantwortliche Leistungen für das tägliche Funktionieren der Rechtspflege an den sächsischen Gerichten erbringen, Sicherheitskontrollen an Gerichten de facto teilzuprivatisieren.

(Staatsminister Dr. Jürgen Martens: Nein!)

Selbstverständlich, Herr Minister.