Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Auch gestern beim Sächsischen Altershilfepreis wurden sehr gute Projekte in der Heimpflege vorgestellt. Alle hätten eigentlich einen Preis verdient.

All diese Ziele mit ihren konkreten Inhalten werden derzeit zwischen Leistungserbringern und -trägern diskutiert und beraten. In der Dezembersitzung des Landespflegeausschusses werden wir sicher gemeinsam einen Schritt weiter sein – eben Sachsen füreinander, das heißt, die Familienangehörigen dort, wo hauptsächlich Frauen pflegen, häufig unterstützt von Pflegediensten, unsere Pflegenetzwerke, Geriatrienetzwerke, unsere geriatrischen Institutsambulanzen, die noch vor dem gemeinsamen Bewertungsausschuss zur Bewertung anstehen, sektorenübergreifende medizinische und pflegerische Versorgung, das BeWoG – alles eine wichtige Gegenwarts- und vor allen Dingen eine außerordentlich herausfordernde Zukunftsaufgabe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu den Schlussworten. Diese haben die Fraktionen SPD und DIE LINKE, aber insgesamt fünf Minuten. – Frau Neukirch, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zusammenfassung der Debatte muss ich sagen, dass ich keine großen Ablehnungsgründe zu unserem Antrag gehört habe. Die Initiative „Pro Pflege Sachsen“ – ich habe schon gesagt, dass wir gut finden, dass sich die Staatsregierung auf den Weg gemacht hat. Aber derzeit ist es noch nicht verabschiedet. Es befindet sich in der Diskussion, und ich bitte Sie zu überlegen, ob Sie unseren Antrag, der genau in die gleiche Richtung geht, nicht noch als Unterstützung des Landtages mit in diese schwierigen Gespräche nehmen. Ich denke, die Menschen heute vor dem Landtag würden es Ihnen danken.

Zu Frau Schütz würde ich gern noch etwas sagen: Sie benutzen immer den Bereich Pflegestützpunkte, um davon abzulenken, dass wir im Bereich Pflegeberatung in Sachsen noch einiges zu tun haben. Wir haben uns gegen die Stützpunkte entschieden. Wir haben ein Pflegenetz und aufsuchende Beratung der Kassen zur gesetzlichen Pflegeleistung eingeführt. Wir merken gerade über die Erfahrungen der Pflegenetze, dass das nicht ausreicht.

Ich bin darauf eingegangen, dass die Pflegenetze sagen, sie brauchen mehr Koordinierung, und ein wichtiger Bestandteil aller Pflegenetze in Sachsen ist die Verbesserung der Beratung –

(Alexander Krauß, CDU: Wir brauchen mehr Pflegekräfte und nicht mehr Bürokratie in der Pflege!)

und eben nicht zum SGB XI, sondern wir brauchen präventive Beratungen zum Bereich Wohnen, Gesundheit, Altershilfen, Mobilität. Warum brauchen wir das? – Wir brauchen das, damit wir in Zukunft stationäre Pflege möglichst vermeiden und den Menschen das bieten, was sie wollen, nämlich zu Hause alt zu werden mit den Unterstützungsmöglichkeiten, die sie dafür brauchen.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Ich möchte mich auch bei Frau Gläß bedanken, die den Fokus noch einmal auf die Frauen in dem Bereich gelenkt hat. Die vielen Frauen haben es verdient, dass wir den Bereich der Pflege aufwerten, weil es nur durch sie in Sachsen funktioniert. An der Stelle möchte ich mich dafür bedanken und bitte Sie noch einmal, stimmen Sie unserem Antrag zu. Sagen Sie, der Landtag ist mit dabei, wenn die Staatsregierung diesen wichtigen Zukunftsbereich gestalten möchte. So kommen wir alle voran.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Jetzt hält Frau Lauterbach für die Fraktion DIE LINKE das Schlusswort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Pflege ist zurzeit auch ein Thema der Verhandlungen in Berlin. Die Reform der Pflege wird deutschlandweit in den nächsten Jahren ein zentrales Reformthema sein. Das können Sie nicht wissen, Frau Schütz. Sie sitzen nicht mehr mit dabei.

Deshalb noch einmal meine Forderungen: Sichern Sie den Berufsnachwuchs hier in Sachsen durch gute Ausbildung, gute Arbeit und gutes Geld! Nehmen Sie die Pflegebedarfsplanung, nicht die Statistik, und ein Landespflegegesetz noch in dieser Wahlperiode in Angriff! Dringen Sie in Berlin auf einen Pflegebedürftigkeitsbegriff!

Werte Abgeordnete! Wir werden alle älter.

(Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Nee!)

Das ist gut so, und wir werden alle helfende Hände brauchen – früher oder später, Herr Pellmann. Die Menschen mit diesen helfenden Händen stehen heute noch mit ausgestreckten Händen vor der Tür. Sie wollen mit uns, mit Ihnen, Frau Ministerin, gemeinsam diesen Weg in eine gute Pflege gehen. Nehmen Sie diese ausgestreckte Hand für ein Pflegebündnis in Sachsen und stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung über die Anträge kommen, müssen wir noch einen Änderungsantrag beschließen. Ich frage die Einreicherin, ob er schon eingebracht ist. – Er ist noch nicht eingebracht; dann, Frau Herrmann, können Sie ihn einbringen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ersten Punkt unseres Änderungsantrages hat eigentlich Frau Gläß hier schon begründet, und ich kann Sie darauf verweisen.

Zu dem zweiten Punkt möchte ich doch noch etwas sagen. Wenn wir über Pflege reden, haben wir zumeist ältere pflegebedürftige Menschen im Blick. Wir machen uns nicht klar, dass es Schwerstbehinderte gibt, dass es junge Menschen gibt, die in gleicher Weise pflegebedürftig sind. Ich habe die Staatsregierung einmal gefragt, wie viele dieser Betroffenen fehlplatziert sind. Fehlplatziert heißt, sie sind in Einrichtungen der Altenhilfe untergebracht. Dazu konnte die Staatsregierung keine Auskunft geben; aber es gibt diese Fälle. Und warum gibt es diese Fälle? Weil wir für bestimmte pflegerische Bedürfnisse bisher nicht die geeigneten Arrangements haben. Weil das aber so wichtig ist, haben wir gedacht, mit einem Änderungsantrag diesen Punkt noch einmal besonders zu betonen.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Gibt es Wortmeldungen zu dem Änderungsantrag? – Frau Dietzschold.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Worte zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN.

Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ist aus unserer Sicht erst der zweite Schritt. Vielmehr sollte darauf geschaut werden, dass mehr Männer als bisher für diesen Berufszweig ausgebildet werden und in der Pflege arbeiten.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Forderung weisen wir Sie in der Begründung zu Recht auf das sächsische Gesamtkonzept des Landespflegeausschusses zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung hin. Das bietet zumindest für ältere Menschen mit Behinderung bereits eine gute Ausgangslage, um den Bedürfnissen dieser Menschen gerecht werden zu können. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Landespflegeausschusses in ihrer Bewertung das vom Sozialministerium vorgelegte Papier berücksichtigen werden. Hinsichtlich des Hinweises, dass alle Altersgruppen berücksichtigt werden sollten, kann dies im Rahmen der Anhörung gern eingebracht werden.

Bezüglich der Optimierung von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, was wir auch für notwendig halten, sollte die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigt werden. So hat sich die 89. Arbeitsministerkonferenz dieses Themas „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Vorarbeiten für ein Bundesleistungsgesetz“ angenommen. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden. Landesinitiativen sind in dieser Hinsicht eher als wenig hilfreich anzusehen.

Wir lehnen den Änderungsantrag daher ab.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Weitere Wortmeldungen kann ich zum Änderungsantrag nicht erkennen.

Ich rufe auf die Drucksache 5/12923 zur Drucksache 5/12510. Das war ein Antrag der SPD-Fraktion. Der Änderungsantrag ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist mehrheitlich dem Änderungsantrag nicht zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/12510, Antrag der Fraktion der SPD. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/12510 nicht beschlossen.

Ich rufe auf die Drucksache 5/5860, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/5860 nicht beschlossen worden.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Kommunale Unternehmen Sachsens stärken –

Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes prüfen

Drucksache 5/12869, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Jähnigen steht schon vorn. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere grüne Fraktion macht sich Sorgen um die Aufstellung und um die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Unternehmen hier im Freistaat Sachsen. Damit sind wir durchaus im Einklang mit kommunalen Spitzenverbänden, Stadtwerken und dem Sächsischen Rechnungshof.

Mit diesem Antrag wollen wir die Defizite beheben, die die Koalition in der groß angekündigten und nun deutlich weniger umfassenden Novelle des Kommunalverfassungsrechtes nicht angeht oder aber entgegen den Forderungen aus der kommunalen Ebene mit teilweise wirklich abstrusen Neuregelungen angehen will.

Die Behandlung der Gemeinderechtsnovelle wird derzeit von Innenausschuss zu Innenausschuss geschoben. In der Tagesordnung wurde sie letztens gar nicht erst aufgerufen. Offenbar scheinen Sie noch großen Beratungsbedarf in der Koalition zu haben. Wir haben unsere Änderungsanträge erst einmal eingereicht. Aber eine Denkpause kann hier nur richtig sein. Vielleicht bietet unser Antrag für Sie

eine Hilfe und die Möglichkeit, dann bis zur Landtagswahl im Juli oder August doch noch qualifiziert entscheiden zu können.

Viel gedacht scheinen Sie sich bisher mit der Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts noch nicht zu haben. Sie wollen nun eine abschließende Regelung der nicht wirtschaftlichen Unternehmen im neuen § 94a treffen und diese zukünftig lediglich auf den Bereich der Hausmüllentsorgung, der Wasserversorgung und der Abwasserversorgung beschränken. Der Text des Gesetzentwurfes, den Sie vorgelegt haben, ist da sehr klar. Die Begründung ist es allerdings nicht.

In einer Antwort auf meine Fragen an den Innenminister im Innenausschuss wurde nun vom Innenministerium überraschenderweise ausgeführt, dass die Begründung verdeutliche, dass es sich lediglich um die Klarstellung handele, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, weitere darüber hinausgehende Unternehmen zu betreiben. Ist das wirklich jemals ernsthaft diskutiert worden? Ich glaube nicht.

Das Innenministerium meint – hofft, muss man fast sagen –, diese Änderung stelle keine Einschränkung der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit zum bisherigen Stand des Rechtes in Sachsen dar. Meinen Sie ernsthaft, dass Sie ein Gesetz entgegen dem Wortlaut auslegen dürfen, Herr Innenminister? Spätestens seit dem Beitrag von