Protokoll der Sitzung vom 28.11.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meines Redebeitrages eine grundsätzliche Bemerkung, bevor ich auf die Details des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion eingehe.

Unter den demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses sollte ungeachtet differenzierter politischer Bewertungen der Ursachen, Folgen und nötigen Vorsorgen in Bezug auf das verheerende Juni-Hochwasser doch Einigkeit darin bestehen, dass dieses extreme Hochwasserereignis wohl nicht geeignet ist, sich persönlich oder seine Fraktion zu profilieren. Ich schließe mich da gern an. Einigkeit sollte auch dahin gehend bestehen, dass die seinerzeit und die zukünftig von Hochwasser betroffenen Menschen von allen politischen Verantwortungsträgern vollkommen zu Recht nur solche Forderungen und Maßnahmen erwarten, die realisierbar und bis zum Ende durchdacht sind.

Leider, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, muss ich mit Blick hinter die Kulisse dieses Antrages feststellen, dass Sie, beginnend mit Änderungsvorschlägen für die Hochwasserförderrichtlinie und endend bei den Priorisierungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen, ein Sammelsurium von Forderungen auf den Tisch gelegt haben, die aus Sicht eines wirkungsvollen Hochwasserschutzes eher wenig durchdacht oder zum Teil eben auch nicht bis zu Ende durchdacht sind.

Dass wir nicht alle von Ihnen aufgemachten Forderungen teilen können, sei an dieser Stelle vorausgeschickt, daher möchte ich Sie gern um punktweise Abstimmung bitten.

(Stefan Brangs, SPD: Das machen wir!)

Die SPD meint unter 1., dass die von den Hochwassern 2010 und 2013 betroffenen Menschen dieselbe Förderung erhalten sollen, und formuliert zeitgleich neue Inhalte, die dann sicher auch rückwirkend für 2010 gelten sollen. Hier komme ich bereits zu meinem ersten Problem. Sicher haben Sie recht, dass Überschneidungen oder Unklarheiten aller vormaligen Hochwasserförderungen bereinigt werden müssen, nur: Was soll künftig mit Hochwassern passieren, die uns ab 2014 ereilen? Hier halten wir die von unserer Fraktion von Anfang an aufgemachte Forderung für grundsätzlicher und weitergehender: die seit Mitte des Jahres 2011 gültige Elementarschadenrichtlinie endlich und für immer ins Richtlinien-Nirwana zu schicken, da sie keine Wirkung im Freistaat entfaltet und im Prinzip bei jedem großen Hochwasser durch neue Dachrichtlinien wieder außer Kraft gesetzt werden muss, zumindest, wenn das Land Mittel vom Bund erhält. Das ist das Prinzip in Sachsen: mit eigenen Mitteln knausern, fremdes Geld mit beiden Händen rauswerfen. Daher kommen auch die Umstände, die die SPD als Ungleichbehandlung darstellt, nur: Die Forderung, wie sie hier formuliert ist, ist mir einfach zu kurzsichtig.

In Ihrer nächsten Forderung begehren Sie unter 2. eine Anpassung der Förderrichtlinie „Hochwasser 2013“ in einzelnen Punkten. Dazu zählt die Aufnahme des Hausrates analog zur Regelung in anderen Bundesländern für private Vereine und Kirchen oder die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen der gewerblichen Wirtschaft.

Auch wir haben diese strittigen Punkte in der Fraktion diskutiert, deshalb haben wir auch beispielhaft begonnen, uns eine Übersicht zu verschaffen, was in anderen Bundesländern wie gefördert wird und ob durch die verschiedenen Richtlinien der Staatsregierung bereits soziale Schieflagen erreicht wurden oder ob diese im Bereich der Hochwasserfolgen Schieflagen schaffen. Denn zur Gesamtanalyse gehört meines Erachtens auch die Bewertung der möglicherweise in Sachsen besser geregelten Sachlagen. Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen, um die auf circa 1,9 Milliarden Euro bezifferten Schäden zu bewältigen, kann eben nur einmal ausgegeben werden, und die notwendigen Bedarfe zur Förderung der Privathaushalte liegen uns schlussendlich erst Ende 2014 vor.

Durch die Rückläufe aus den Landkreisen bis zum 22. November 2013 sollte jetzt zumindest der Bedarf für die Kommunen feststehen.

Bei einem Vergleich der Schadensbilanzen der drei Länder fällt auf, dass die Zerstörung durch die Flut unterschiedlich stark ist und verschiedene Bereiche betrifft. Ich habe einmal unsere Nachbarländer SachsenAnhalt und Brandenburg verglichen. Sachsen-Anhalt, das mit einem Schaden von 2,7 Milliarden Euro am stärksten

betroffene Bundesland, meldet die größte Schadenssumme im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Das Wasser hat hier Straßen, Brücken, Strom- und Wasserleitungen im Wert von 1,25 Milliarden Euro zerstört. Etwa 1 Milliarde Euro wird hier der Wiederaufbau von Privathäusern und Geschäften kosten.

Auch in Brandenburg sind Teile der Infrastruktur zerstört, aber am schlimmsten hat es dort die Landwirtschaft getroffen. Rund 38 000 Hektar Agrarfläche wurden überschwemmt und ein Großteil der Ernte vernichtet. Der finanzielle Schaden der Bauern wird auf knapp 43 Millionen Euro geschätzt – also etwa die Hälfte der 92 Millionen Euro Gesamtschaden in Brandenburg.

Bei uns in Sachsen sind nach Angaben von Staatssekretär Dr. Jaeckel circa 40 % der Schäden an der Infrastruktur der Kommunen entstanden. Das sind circa 750 Millionen Euro.

Was will ich eigentlich damit sagen? Jedes Bundesland hat unterschiedliche Betroffenheiten aus dem Hochwasser 2013 feststellen müssen. Jedes Bundesland hat seine Förderrichtlinie hiernach gestaltet. Sachsen und SachsenAnhalt brauchen de facto mehr Geld für den Aufbau ihrer kommunalen Infrastruktur, Brandenburg muss Landwirte entschädigen und in Sachsen hat man sich eben gegen die Förderung nicht mit einem Bauwerk verbundener Gegenstände entschieden – nicht nur für die Privaten, auch für die Kommunen. Auch diese erhalten keine Förderung für Schränke, Tische usw., genau wie Privatpersonen. Der Freistaat begründet diese Entscheidung mit der Eigenvorsorge. Kommunen sollen sich gegen Elementarschäden versichern, genauso wie Privathaushalte.

Aber hier kommen wir zu einem ganz anderen Problem. Während der Freistaat die landeseigenen Immobilien in keinem einzigen Fall selbst versichert und sich hier als Selbstversicherer einstuft, soll das für Kommunen nicht gelten. Diese sollen ihren Gebäudebestand zu horrenden Prämien versichern lassen. Das ist für mich Ungleichbehandlung, und das ist eine grundsätzliche Frage, die die SPD offenbar noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Die unreflektierte Forderung nach Hausratsförderung dagegen ist für mich ein wenig populistisch, wenn auch in Einzelfällen sicherlich bitter nötig. Möglicherweise hat der Freistaat Sachsen nach dem Hochwasser 2002 an manchen Stellen auch schlechte Erfahrungen gemacht, als Hausrat mit Steuergeldern abgegolten wurde, und wir bewegen uns immer wieder im Dilemma zwischen staatlich geförderten Anreizen zur Eigenvorsorge und einem von der Bevölkerung geforderten umfassenden Ersatz von Hochwasserschäden. Beides schließt sich wechselseitig nahezu aus. Hier braucht es kluge Ideen. Meine Fraktion arbeitet an solchen Lösungen – gern auch gemeinsam.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion! Sie werden mir verzeihen, ich bin sicherlich keine Freundin der derzeitigen Exekutive. Aber in diesem Punkt des Antrages habe ich meiner Fraktion die Enthaltung der Stimme empfohlen.

Beim Punkt 3 sind wir uns sicherlich einig. Dazu hat unsere Fraktion einen eigenen Antrag im Geschäftsgang, Drucksache 5/12728 – Bundesratsinitiative zur Einführung eines flächendeckenden Versicherungsschutzes

gegen Elementarschäden. Sie sollten aber noch einmal überdenken, ob wir zum Beispiel nicht die Starkregenereignisse und die Erdfälle mit bedenken sollten. Aber dieser Punkt geht in die richtige Richtung.

Beim Punkt 4 des Antrages müssen wir feststellen, dass das Thema „Defizite bei Gewässern II. Ordnung“ von der Fraktion DIE LINKE kommt. Wir freuen uns, wenn sich die SPD unserer Auffassung anschließt. Problematisch wird es für uns allerdings, wenn sich ein Maßnahmenplan nur auf ausgewählte Regionen, wie in Ihrem Antrag, beschränken soll. Wir sind der Auffassung, dass zur Umsetzung der EU-Hochwassermanagementrichtlinie alle Hochwasserschutzkonzepte auf den Prüfstand gehören, und zwar unter dem Aspekt der hydraulischen Bedeutung der Gewässer II. Ordnung, einschließlich der Hochwasserentstehungsgebiete, und nicht nur für die Gebiete, die von diesem jetzigen Hochwasser betroffen waren.

Zu Punkt 5: Sachsen war vom Juni-Hochwasser 2013 mehr oder weniger flächendeckend erfasst. Was bisher noch nicht eingetreten ist und wovon wir hoffen, dass wir davon verschont bleiben werden, hat vor circa einer Woche ein Sachverständiger in der Anhörung zu unserer Großen Anfrage „Hochwasservorsorge in Sachsen – Ereignisanalyse, Auswertung und Schadensbewältigung des Juni-Hochwassers 2013“ dargestellt. Er hat analysiert und vereinfacht ausgedrückt, dass im Jahr 2002 die Niederschlagshöhe über dem Erzgebirge exorbitant hoch war und Hochwasser verursachte. Im Jahr 2013 war wiederum die Sättigung des Bodens sehr hoch, sodass der gesamte Niederschlag oberflächlich abfloss und der Rückhalt im Boden nur gering war. Seiner Sachverständigenbegutachtung zufolge ist es völlig offen, was in Sachsen auf uns zukommen könnte, wenn beide Sonderfälle, also exorbitante Niederschläge und absolute Sättigung des Bodens als schlimmster anzunehmender Fall zugleich eintreten würden.

Trotzdem muss der Freistaat Sachsen aber auch für diesen Fall hochwasserschutztechnisch vorbereitet sein, was im Bereich einer ernsthaften Planung und Vorsorge eine grundlegende Überprüfung aller Hochwasserschutzkonzepte erfordert. Unter diesem Niveau ist es einfach nicht zu machen. Deshalb werden wir Ihrem Punkt 5 zustimmen, der zwar relativ unspezifisch in Ihrem Antrag steht, von dem wir aber meinen, dass die Prioritätensetzung für Hochwasserschutzmaßnahmen noch einmal unter einem anderen Blickwinkel erfolgen sollte, nämlich unter der geänderten Annahme von Höchstschutzzielen, Deichrückverlegungen und anderen Maßnahmen des Rückhalts in der Fläche, die eine höhere Bedeutung bei veränderter Betrachtung erlangen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die FDPFraktion Herr Abg. Hauschild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 hat den Freistaat schwer getroffen. Mit einer beispiellosen Solidarität wurde den Menschen damals geholfen. Die Staatsregierung hat zügig Förderprogramme aufgelegt und die Menschen mit Soforthilfe unterstützt.

Wir hatten bereits im September 2013 darüber gesprochen. Bis Mitte Juli 2013 wurden für die betroffenen Wohnungseigentümer 6,5 Millionen Euro an Soforthilfen gezahlt. Es war der Staatsregierung und dem Landtag ein wichtiges Anliegen, den Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen. 19 000 Menschen und 6 000 Unternehmen konnten somit unterstützt werden.

Mit der Richtlinie „Hochwasserschäden“ vom 12. Juli wurde ein Instrumentarium geschaffen, das den Menschen hilft, zügig den Neuanfang in Angriff zu nehmen. Zu Ihrer Forderung, den Hausrat der Betroffenen zu ersetzen, wird die Staatsregierung sicherlich später noch ausführlich Stellung nehmen. Es wurde auch schon einiges gesagt.

Mit Blick auf die bestehenden Regelungen der geltenden Richtlinie schätze ich die Argumentation der Staatsregierung als vernünftig ein. Schon aus Gründen des sparsamen Haushaltsgebrauchs erscheint eine Konzentration des Mitteleinsatzes auf die bisher für Sachsen geplanten Aufbauhilfen geboten. Die Vorwarnzeiten waren bei diesem Hochwasser ausreichend, um den Hausrat zu sichern.

Der Freistaat hat mit dem im Rahmen der Soforthilfen ausgezahlten Bargeld zudem die Möglichkeit geschaffen, Schäden am Hausrat zu begleichen. Schäden an Objekten, die sich nicht entfernen ließen, sollten eigentlich durch die Hausratsversicherung getragen werden.

Ich finde, Sie machen eine populistische Forderung auf. Sie stellen es hier so dar, als hätte man die Menschen völlig ohne Unterstützung gelassen.

(Petra Köpping, SPD: Das stimmt einfach nicht!)

Das ist falsch und ich möchte das noch einmal ausdrücklich betonen.

Die Versicherung für Elementarschäden ist ein zweischneidiges Schwert. Eine Pflichtversicherung wirft immer die Frage auf, ob man sich die Versicherungsbeiträge auch leisten kann. Das Problem ist, dass der Kreis der Versicherten relativ klein wäre. Sie schreiben selbst, dass der Versicherungsschutz sehr teuer sein kann. Was nützt die Police, wenn nach fünf Jahren die Kosten den Schaden bereits übersteigen? Im Rahmen der Regierungserklärung von Staatsminister Kupfer vom Juni 2013 hat die Staatsregierung einen Überblick über die Versicherungssituation in Sachsen gegeben.

Nicht nur die versicherungsrechtlichen Bedenken stehen Ihrer Pflichtversicherung entgegen. Die Justizminister der

Länder haben diese Problematik auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni erörtert. Diese Idee ist vom Bund und den Ländern bereits nach dem Hochwasser 2002 geprüft und abgelehnt worden. Wir sagen Nein dazu und müssen solche Gedankenspiele deshalb ablehnen.

Der richtige Ansatz ist die vorsorgliche Gestaltung des Wohnraums, um mit wiederkehrenden Ereignissen umgehen zu können. Hochwasserangepasstes Bauen in Verbindung mit dem sehr guten Warnsystem in Sachsen kann die Schäden reduzieren. Wer sagt, dass ein gut vorbereiteter Hausbesitzer diese Pflichtversicherung überhaupt möchte? Die Vollkasko-Mentalität, die Sie hier aufmachen und für die alle zahlen sollen, halten die Menschen nach meinen Informationen für falsch. Sie können dieses profane Wer-bietet-mehr-Spielchen also sein lassen, die Menschen durchschauen es.

Die Argumente zum Hochwasserschutz haben wir bereits im September 2013 ausgetauscht. Es bleibt dabei: Mit dem neuen Wassergesetz und dem Wiederaufbaubegleitgesetz liegt ein Instrumentarium vor, das zukünftig die langen Fristen verkürzen wird. Das eigentliche Problem des Hochwasserschutzes sind die komplexen Verfahren. Wir werden deshalb bei diesen Verfahren ansetzen und die Komplexität reduzieren.

Der Freistaat Sachsen geht damit einen Schritt voran; der gesamte Punkt 4 Ihres Antrages hingegen bleibt hinter den Erwartungen zurück. Er greift keinen Aspekt auf, der sich in den letzten Monaten als notwendig oder wünschenswert erwiesen hat. Sie sagen: Vorkaufsrechte wieder einführen. Wie oft denn noch? Diese haben sich als nutzlos erwiesen. Es ist ein bürokratisches Monster ohne Nutzen. Es ist klar, dass Sie es wieder auf die Behörden loslassen wollen.

Ich komme zu den Poldern. Das ist ein gutes Konzept und findet Anwendung, aber es hat auch seine Grenzen. Denken Sie an die berühmten Hangpolder. Dazu ist in der Anhörung vor zwei Wochen genug gesagt worden.

Sie sprechen von einer Zwangsfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden. Sie finden solche Zwangsmaßnahmen aus gutem Grund nicht im Wassergesetz. Mit Ihrem Katalog für Gewässer II. Ordnung wenden Sie sich nicht nur an die falschen Adressaten. Über die Sinnhaftigkeit solcher Anträge ist in der Anhörung auch schon viel gesagt worden. Mit populistischen Forderungen, Zwangsmaßnahmen und bürokratischem Mehraufwand werden Sie gar nichts erreichen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Anträge zur Verbesserung für einen effizienten und möglichst Schäden vermeidenden

Hochwasserschutz können nicht oft genug gestellt werden. Vielleicht gilt ja: Steter Tropfen höhlt den Stein!

Frau Windisch hat vorhin den Antrag als „entbehrlich“ bezeichnet, Sie hat ihn nicht abgelehnt. Nach der Sprachregelung in diesem Haus erkenne ich diesbezüglich eine gewisse Adelung. Allerdings muss auch ich mit einem Aber beginnen.

Punkt 1 ist nicht wirklich zustimmungsfähig. Das ist Ihnen sicherlich klar. Die Hochwassergeschädigten des Jahres 2010 beklagen zu Recht, dass ihnen im Vergleich zu den Hochwassergeschädigten des Jahres 2013 weniger Geld und weniger mediale und öffentliche Aufmerksamkeit zuteil wurde. Diese Kritik teilen wir.

Aber nun rückwirkend die Förderbedingungen des Jahres 2010 an die existierenden Förderbedingungen des Jahres 2013 anzupassen scheint mir weder rechtlich noch haushalterisch möglich zu sein. So nett die Idee als Symbol gegenüber den Betroffenen in der Lausitz oder im Chemnitzer Raum auch sein mag: Sie verursachen damit neue Probleme, provozieren Rechtsunsicherheit sowie Ungleichheit für die Betroffenen aus dem Jahr 2010, die ihren Bescheid bereits erhalten haben.

Die der Forderung zugrunde liegende Analyse der zersplitterten bürokratischen und komplizierten Förderkulisse für die Schäden 2010 können wir durchaus teilen. Sie – die SPD-Fraktion – beziehen sich dabei auf eine Stellungnahme des SSG, und die sollte eigentlich ein Alarmsignal für die Staatsregierung sein. Nichtsdestotrotz höre ich auch jetzt wieder Alarmglocken läuten. Es ist leider mitnichten so, dass die Staatsregierung jetzt zügig und unbürokratisch die Bewältigung der Hochwasserschäden 2010 koordiniert.

Mich hat schon etwas verwundert, dass selbst in einer kirchlichen Wochenzeitung beklagt wird, dass Betroffene vor unsinnige bürokratische Hürden gestellt werden. Die Regierung überträgt die Verantwortung und damit die Entscheidungsbefugnis auf nachgelagerte Institutionen wie die SAB. Oft entstehen dadurch mehr Probleme vor Ort, als den Betroffenen die sprichwörtlich Not wendende Lösung zu bieten. Die Förderrichtlinie und auch die Folgevorschriften beinhalten unbestimmte Rechtsbegriffe, wie die Forderung nach nachhaltigen Konzepten zum Wiederaufbau bzw. zur Gewässerherstellung, nachhaltigen Baumaterialien und anderes. Wer definiert diese? Wer kontrolliert die einzelnen fachlichen Entscheidungen der SAB als Fachaufsicht? Das sind Fragen, die ich an die Staatsregierung richte.

Noch kurz zu einigen der anderen Punkte, Hausrat und bewegliche Dinge: Da, denke ich, kann man noch einmal nachjustieren, auch noch einmal nachdenken. Es liegen ja noch nicht so viele Anträge vor.

Zur Pflichtversicherung: Die von Experten genannten Pro und Kontra sind bekannt. Hier müssen wirklich dicke Bretter gebohrt werden, aber das sollten wir von der Staatsregierung auch verlangen.