Protokoll der Sitzung vom 28.11.2013

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Nun spricht Herr Abg. Dr. Müller für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Studien oder auch Anhörungen hier im Haus haben gezeigt, dass der Impfschutz in Deutschland verbessert werden muss, und zwar weil die Impfbereitschaft nachlässt, und dies aus meiner Sicht nicht, weil der gesetzliche Druck zur Impfung fehlt, sondern weil die Krankheitsbilder schon lange nicht mehr in der Form aufgetreten sind, wie es unsere Vorfahren noch erlebt haben, und man von eigentlich harmlosen Dingen ausgeht. Ich denke, hier ist weniger der gesetzliche Druck, sondern eher die Aufklärung notwendig.

Auch wir sind gespannt, wie die Staatsregierung mit diesem Problem umgehen will. Aber uns interessiert auch, warum die Koalition Aktivitäten auf Bundesebene einfordert, die sie hier und heute mit ihrer Parlamentsmehrheit für den Freistaat bereits umsetzen könnte.

In Ihrer Antragsbegründung führen Sie das Zehn-PunkteProgramm zur Erhöhung der Impfbereitschaft und zur Steigerung der Durchimpfraten in Deutschland an. Bereits im ersten Punkt wird an die Verantwortlichen auf Länderebene appelliert, dass es dringend notwendig ist, Angebote, Aktionen und Informationen über Impfungen über die Ländergrenzen hinweg zu vereinheitlichen. Dazu werden zahlreiche konkrete Maßnahmen genannt. Aber trotz dieses Hinweises auf das Zehn-Punkte-Programm des Robert-Koch-Institutes fehlt jeder inhaltliche Ansatz dieser Handlungsempfehlung für die Länderebene. Warum eigentlich?

Im Punkt 3 des von Ihnen als Grundlage erwähnten Papiers wird von den Ländern eine Angleichung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommissionen gefordert. Die Abfrage dieser Informationen bei der Staatsregierung fehlt aber im Berichtsteil Ihres Antrages komplett, obwohl das sächsische Sozialministerium in diesem Bereich aktiv ist. Unklar bleibt, wie man im bundesweiten Vergleich dasteht und ob und in welcher Form alle Empfehlungen umgesetzt wurden. Warum verstecken Sie sich da? Die sächsische Impfkommission ist doch meist einen Schritt fortschrittlicher als die Ständige Impfkommission des Bundes.

Auch wäre der Berichtsteil Ihres Antrages erst komplett, wenn Sie die im Robert-Koch-Institut-Papier geforderten Informationen zur Weiterbildung und Kostenübernahme im Bereich Impfungen im Freistaat mit abfragen würden. Sie hätten auch die Handlungsempfehlungen des Papiers in Sachen Masseninformationen, Aktionstage, Multiplikatoren und Agenda-Setting in den Medien aufgreifen können. Auch dafür braucht es keine Initiativen auf Bundesebene. Das Papier beschreibt detailliert verschiedene Wege, wie Sie hier und heute die durch Ihre Mehrheit getragene Staatsregierung dazu veranlassen könnten, bereits morgen mit der Impfschutzverbesserung zu beginnen.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Wenn Sie sich schon in Gefälligkeitsanträgen für die Staatsregierung auf wissenschaftliche Papiere berufen, dann lesen Sie diese bitte vollständig und werden Sie einmal selbst aktiv. Dann bleiben Ihnen solch unangenehmen Hinweise von unserer Seite erspart. Zeit genug hatten Sie ja, denn das Zehn-Punkte-Programm des Robert-Koch-Institutes ist seit 1999 im Internet veröffentlicht.

Auf einen weiteren inhaltlichen Punkt Ihres Antrages möchte ich dennoch eingehen und mich damit für die NPD-Fraktion auch zum Antrag der LINKEN positionieren. Wir sehen die von Ihnen zur Prüfung angelegte Impfpflicht rechtlich kritisch; denn das Selbstbestimmungsrecht von Patienten und Familien würde dadurch massiv eingeschränkt werden, erst recht, wenn es so

undifferenziert und pauschal formuliert wird wie in Ihrem Antrag.

Erst vor zwei bis drei Wochen war ich als Arzt bei einer Impfweiterbildung. Dort hat der Referent gesagt: Wieso keine Impfpflicht? Jeder schnallt sich ja im Auto auch an und lässt sich da eine Pflicht oktroyieren. Dazu muss ich sagen: Eine Impfung ist immer noch eine Körperverletzung. Ich weiß nicht, wie die Juristen – auch jene, die hier im Haus sind – damit umgehen würden, wenn beim Impfgegner eine Impfkomplikation eintritt und das am Ende durch alle Instanzen durchgeklagt werden würde. Wie ich bereits anfangs sagte, denke ich, dass der Weg über die Aufklärung der wichtigere ist.

Ein zweiter Punkt ist: Setzen Sie bitte endlich durch, dass alle Kassen, alle gesetzlichen Krankenversicherungen alle empfohlenen Schutzimpfungen finanzieren! Es ist immer noch so, dass zum Beispiel – wie vorhin angesprochen wurde – die Vierfachauffrischung – Wundstarrkrampf, Diphterie, Kinderlähmung und Keuchhusten betreffend – alle zehn Jahre noch nicht von allen Kassen übernommen wird, zumindest nicht in diesen Zeiträumen zwischen dem Erwachsenwerden und dem 60. Lebensjahr. Hier kann man ansetzen und hier kann man auch als Gesetzgeber tätig werden. Sollten endemisch oder epidemisch Dinge auftreten, wie bei den Masern, dann bietet uns das Infektionsschutzgesetz mit seinem § 20 Abs. 6 auf Bundesebene bzw. Abs. 7 auf Länderebene die Möglichkeit, auch vorübergehend eine Impfpflicht punktuell zu speziellen Krankheitsbildern einzuführen. Eine generelle Impfpflicht ist meiner Meinung nach in unserer Rechtsordnung nicht möglich.

Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Wegen der generellen Forderung können wir dem Antrag der LINKEN nicht folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. In der zweiten Runde beginnt für die Koalitionsfraktionen Frau Abg. Strempel. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wesentlichsten und effektivsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen zählen Schutzimpfungen. Den Einzelnen schützt eine Impfung zunächst vor übertragbaren Krankheiten, aber ebenso profitiert die gesamte Bevölkerung von der Wahrnehmung einer Impfung; denn ein hoher Impfanteil in der Bevölkerung trägt dafür Sorge, dass eine sogenannte Herdenimmunität entsteht. Durch diese Herdenimmunität werden einzelne nicht geimpfte Personen vor Erkrankungen geschützt.

Das ist besonders für Menschen überlebenswichtig, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters, wie Säuglinge, die nicht geimpft werden können, gefährdet sind. Durch hohe Impfquoten können sich die Krank

heitserreger in den Bevölkerungsgruppen nicht mehr ausbreiten und letztendlich dadurch sogar regional oder weltweit ausgerottet werden.

Lassen Sie mich hier das Beispiel der Kinderlähmung bringen, auch Polio genannt. Verzeichnete die Weltgesundheitsorganisation 1988 weltweit noch 350 000 Fälle, so waren es 20 Jahre später weniger als 1 700. Unter dem Motto „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“ wurde auch in Deutschland für die Impfung geworben, und das mit durchschlagendem Erfolg. Hierzulande verzeichnete die Behörde den letzten Erkrankungsfall im Jahr 1992. Seit einigen Jahren gilt die Kinderlähmung in Europa als ausgerottet.

Damit wird mehr als deutlich, dass Impfungen nicht nur dem individuellen Wohl dienen, sondern auch einen gesellschaftlichen Nutzen generieren und dass dadurch insbesondere ein kollektiver Gesundheitsschutz für die Bevölkerung erreicht werden kann.

Lassen Sie mich noch kurz auf die historischen Hintergründe der Impfpflicht eingehen. Das ist in beiden deutschen Staaten unterschiedlich gelaufen. Bezogen auf das Reichsimpfgesetz aus dem Jahr 1874, das die Impfpflicht im deutschen Kaiserreich einführte, wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken aufgelegt. Ab Mai 1976 bis 1982 galt die Pflicht der Pockenschutzimpfung in der Bundesrepublik Deutschland nur noch für vereinzelte Personengruppen, so unter anderem für Ärzte, weiteres medizinisches Personal, Mitarbeiter in Laboratorien, aber auch Kinder im Alter von zwölf Jahren, welche im ersten Lebensjahr bereits geimpft wurden.

In der DDR wiederum gab es seit den 1950er Jahren für bestimmte Impfungen eine gesetzliche Impfpflicht, die ab 1960 stark ausgeweitet wurde. Damals wurden die Impfungen gegen Pocken, Tetanus, Diphtherie, Tuberkulose und Kinderlähmung verpflichtend eingeführt. Nach der Wiedervereinigung erlangten die Regelungen der alten Bundesländer auch für die neuen Bundesländer Gültigkeit.

Die Ständige Impfkommission, die beim Robert-KochInstitut angesiedelt ist, gibt die Impfempfehlungen ab. Sie wurde 1990 um die Experten aus den neuen Bundesländern erweitert. Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 1991 durfte die STIKO Impfempfehlungen offiziell als Grundlage für die Länder verwenden bzw. herausgeben, was auch im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben ist.

Aber, Sachsen hat seinen eigenen Weg und seine eigenen Mittel. Da Impfrecht im föderalen Deutschland Länderrecht ist, haben wir bereits 1991 unsere eigene sächsische Impfkommission gegründet. Diese sächsische Impfkommission spricht die Impfempfehlungen aus. Diese Empfehlungen werden seit 1993, also bereits 20 Jahre, den sächsischen Ärzten über das „Sächsische Ärzteblatt“ kostenlos übermittelt. Die Empfehlungen der sächsischen Impfkommission sind laut Prof. Bigl – er ist selbst Mitglied in dieser Kommission – deutschlandweit vorbildlich

und zugleich Vorreiter, weil die sächsische Impfkommission nicht nach monetären Gesichtspunkten entscheidet, sondern den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten und gesellschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung trägt.

Eine regelhafte Impfpflicht gibt es gemäß Infektionsschutzgesetz in Deutschland nicht. Aber das Bundesministerium für Gesundheit kann – und das wurde heute schon gesagt – gemäß § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei klinisch schweren Verlaufsformen und epidemischer Verbreitung, auferlegen.

Meine Damen und Herren! Impfpflicht war nie unumstritten. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich Impfungen als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsvorsorge ansehe und dass diese, wie eingangs erwähnt, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Einzelnen sowie der Gemeinschaft leisten.

Die Notwendigkeit einer Impfpflicht sieht unsere Fraktion nicht. Nach dem Nationalen Impfplan können im Rahmen der Einschulungsuntersuchung, bei der die Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz den Impfstatus erfassen, die Sorgeberechtigten und die Kinder gut erreicht und auf Impflücken verwiesen werden. Der hohe Anteil an Impfungen im Einschulungsalter, den wir in Sachsen für eine Vielzahl von Impfungen haben, belegt, dass es auch ohne Impfpflicht gelingen kann, einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Richtig ist jedoch, dass wir diesen Status bzw. dieses Niveau halten müssen. Das ist nicht allein Sache der Staatsregierung und der sächsischen Impfkommission, sondern auch die Landkreise müssen ihre Gesundheitsämter finanziell und personell entsprechend stärken.

Wichtig für uns und unsere wesentliche Aufgabe ist, die Menschen regelmäßig über die Wichtigkeit des Impfens zu informieren, damit die Leute ihre Impfmöglichkeiten wahrnehmen, und zwar alle Altersgruppen, nicht nur Kinder. Wir haben heute schon mehrfach die Wichtigkeit für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gehört. Das ist keine Frage, und ich möchte das nicht wiederholen.

Aber ich möchte abschließend ein Beispiel benennen: die Grippeschutzimpfung. Nach Ausführung von Frau Prof. Lehr – sie ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – verursacht die Virusgrippe jedes Jahr zwischen zwei und fünf Millionen zusätzliche Arztbesuche, circa 10 000 bis 20 000 Krankenhausaufenthalte und durchschnittlich bis zu 10 000 Todesfälle. Die Impfungen gegen Grippe und Pneumokokken-bedingte Lungenentzündung sind laut Studien bei Seniorinnen und Senioren unbefriedigend.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist vielfältig und geht alle Altersgruppen an. Aufklärung ist absolut wichtig. Ängste zu nehmen und eine positive Grundstimmung zu erzeugen ist oberstes Ziel dieses Antrages, den wir Ihnen heute vorgelegt haben. Wenn wir bei den Kindern anfangen, die Eltern sensibilisieren, ihre

Pflichten auch sich selbst gegenüber wahrzunehmen, können die derzeit niedrigen Impfraten bei Senioren langfristig gesteigert werden.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Das war Frau Strempel für die Koalitionsfraktionen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Clauß, bitte, Sie haben jetzt Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Danke für diese Debatte, denn Impfen ist ein Thema, das uns alle angeht. Deshalb sollte es auch keine Diskussions- und Denkverbote geben.

Grundsätzlich ist festzustellen: Der Impfschutz von Kindern und Jugendlichen bewegt sich seit Langem und kontinuierlich auf dem erforderlichen sehr hohen Niveau im Freistaat Sachsen, vor allem bei den seit vielen Jahren etablierten Schutzimpfungen. Auch bei neu eingeführten Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen Varizellen und Pneumokokken, kann man sehr gut verfolgen, wie deren Inanspruchnahme und Akzeptanz von Jahr zu Jahr steigt.

Die Impfempfehlungen für den Freistaat Sachsen weichen leicht von denen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ab, denn die Empfehlungen unserer Impfkommission sind umfassender und anspruchsvoller. Durch die Untersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wissen wir in Sachsen außergewöhnlich viel über die Durchimpfung von Kindern und deren zeitlichen Verlauf. Die Untersuchungen der Vierjährigen in Kindertagesstätten bestätigen, dass die Kleinen nahezu alle Impfungen erhalten und zu 95 % geimpft sind.

Ein deutschlandweiter Vergleich ist nur anhand der Daten der Einschulungsuntersuchungen möglich. Insgesamt sind die Impfquoten der Vorschulkinder für viele Impfungen in allen Bundesländern sehr gut. Aber auch hier sind wir in Sachsen besser als im Bundesdurchschnitt.

Die Altersverteilung der diesjährigen Masernerkrankungen hingegen zeigt uns die Herausforderung: ungeimpfte bzw. nicht ausreichend geimpfte Jugendliche und Erwachsene. Das heißt, Impflücken sind insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen zu schließen, da bei den Kindern der Masernausbruch in nur geringem Maß zu verzeichnen ist.

Gleichwohl sage ich: Eine Impflicht sollten wir nicht für immer und ewig ausschließen. Bei entsprechenden Situationen und Infektionsgeschehen sollte dies dennoch die Ultima Ratio sein. Doch so weit sind wir noch nicht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Der gute Impfschutz bei Kindern ist in erster Linie unseren Kinder- und Jugendärzten zu verdanken. Die Durchführung der Schutzimpfungen ist bei den Kinderärzten tägliche Praxis. Sie sehen insbesondere Säuglinge und Kleinkinder in kurzen Abständen immer wieder und sind dadurch vom Nutzen der Impfungen überzeugt.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet ergänzend an, Impflücken zu schließen und Beratungen durchzuführen. Zu jeder Impfung gehört in jedem Fall eine umfassende Aufklärung.

Jährlich sorgt mein Haus dafür, dass der Impfkalender als Rückseite eines Taschenkalenders veröffentlicht wird. Die Impfbroschüre wird von uns regelmäßig aktualisiert. Demnächst erscheint die neue Auflage. Wir bereiten derzeit eine neue Aktion zur Motivation von Bürgern vor, auf den Impfschutz zu achten.

Über den Impfschutz bei Erwachsenen gibt es deutschlandweit – Sie haben es schon gehört – nur wenige Erkenntnisse, da die Durchführung von Schutzimpfungen nicht erfasst wird. Das SMS unterstützt deshalb seit mehreren Jahren das Projekt der Einführung einer pseudonymisierten Impfdatenbank aller Impfungen im Kindes- und auch im Erwachsenenalter. So könnten zukünftig geschlechts- und altersbezogene Schlussfolgerungen zum Schutz gegenüber impfrevalentablen Erkrankungen

gezogen und Bevölkerungsgruppen gezielter angesprochen werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Impfschutz des Personals von Schulen und Kindertagesstätten. Hierfür sind die Arbeitgeber zuständig. Sie müssen unbedingt ihrer Verantwortung nachkommen. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge sollten über den gleichen Impfschutz wie die einheimische Bevölkerung verfügen. Dies wird im Freistaat Sachsen angeboten und durchgeführt.

Aber, wir dürfen nie nachlassen. Der Appell geht an jeden Einzelnen. Er geht an die Eltern, Verantwortung für sich und für ihre Kinder zu übernehmen.