Protokoll der Sitzung vom 18.12.2013

(Beifall bei der CDU)

Frau Giegengack, Sie möchten gern eine Kurzintervention starten; bitte.

Ich beziehe mich auf die letzte Äußerung von Herrn Bienst, in der er das Handeln des Ministeriums für ein schnelles Aufgreifen der Situation gelobt hat. Meines Wissens handelt es sich am 7. Januar 2014 um ein Treffen, bei dem auch über die Anpassung der Sachkostenpauschale gesprochen wird. Deshalb kann man wirklich nicht von einem schnellen Handeln des Ministeriums sprechen.

Die Anpassung der Sachkosten wartet schon seit Jahren – das haben die freien Schulen immer wieder angemahnt. Das Ministerium hat aufgrund des Urteils sogar auszusetzen versucht und es ist genau das Gegenteil von dem der Fall, was Herr Bienst gesagt hat.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Herr Bienst, möchten Sie darauf antworten? – Das ist nicht der Fall. Dann folgt Frau Dr. Stange, ebenfalls mit einer Kurzintervention.

Vielen Dank. – Herr Bienst, ich bin etwas enttäuscht über Ihre Aussagen, weil ich eigentlich versucht habe, Ihnen eine Brücke zu bauen, aus dieser Misere, in die Sie sich 2010 selbst hineingebracht haben, jetzt nach diesem Verfassungsgerichtsurteil wieder sauber herauszukommen.

Ich möchte von Ihnen klipp und klar wissen, ob wir damit zu rechnen haben, dass bis zum März eine Übergangslösung auf dem Tisch liegt; denn die Schulen brauchen Planungssicherheit. Sie müssen das neue Schuljahr vorbereiten, und das können sie nicht erst im Juni tun.

Deshalb haben wir ein Datum hineingeschrieben, das auch nicht beliebig gegriffen ist, sondern es ist genau vor dem Hintergrund der Schulvorbereitung gesehen.

Noch einmal, liebe Kollegin Stange: Ich habe die Brücke erst einmal verstanden; ich glaubte es auch so herübergebracht zu haben, dass ich die Brücke sehr gern annehme. Ich habe gesagt, wir wollen

eine Lösung finden, und die Lösung soll zeitnah und rechtssicher sein. Das wird sicherlich auch nicht auf die lange Bank geschoben; aber wir möchten keine Terminierung in diesem Antrag haben. Wenn es im März möglich ist, dann wird es so geschehen.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Rednerreihenfolge in der ersten Runde fortfahren. Für die FDP-Fraktion Herr Bläsner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Freie und staatliche Schulen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Das hat uns das Verfassungsgericht in aller Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben und dieser sehr fortschrittliche und freiheitliche Ansatz wird Leitbild der zukünftigen Bildungslandschaft in Sachsen werden.

Frau Giegengack, Sie haben vorhin sehr viele auch richtige Worte zu diesem Thema gefunden und gesagt, ich glaube, bei vielen muss sich das auch erst setzen. Ich erwarte auch von allen, dass wir entsprechend diesem Leitsatz des Gerichtes handeln, dass freie und staatliche Schulen gleichberechtigt nebeneinander existieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem in den vergangenen Jahren viel in die staatlichen Schulen investiert wurde, ist es nicht nur aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes geboten, den Schulen in freier Trägerschaft bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu geben, sondern es ist eine Frage der Gerechtigkeit – eine Frage der Gerechtigkeit, als Politik einmal getroffene Entscheidungen zu korrigieren. Sich Fehler einzugestehen ist sicherlich schwer. Es gehört aus meiner Sicht zur Ehrlichkeit der Politik dazu, dies zu tun. Es gehört ebenfalls dazu, jetzt zu handeln. Wir werden handeln.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst einen kleinen Blick in die Vergangenheit. Natürlich standen wir im Jahr 2010 bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 vor sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Es gab Kürzungen von etwa 1 Milliarde Euro. Der damals vom Kultusministerium vorgeschlagene Haushaltsentwurf sah erhebliche Kürzungen bei den freien Schulen vor. Ich erinnere mich aber auch daran, wie wir, gerade aufseiten der Koalition, ob als FDP-Bildungspolitiker oder damals Thomas Colditz, für die Interessen der freien Schulen gekämpft haben. Wir haben damals einen Kompromiss gefunden. Wir haben einen Kompromiss gefunden, der im Nachhinein kein guter war. Die dort getroffenen Maßnahmen waren verfassungswidrig. Es waren nicht nur die Maßnahmen sondern die gesamte Privatschulfinanzierung verfassungswidrig, die seit dem Jahr 2007 im Freistaat Sachsen gilt. Statt nachvollziehbare Zahlen als Grundlage zu nehmen, hat man damals Sachkosten geschätzt. Man hat sich, das zeigt auch die Sachkostenevaluation, sehr deutlich verschätzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis des Urteils des Verfassungsgerichts herrscht jetzt Klarheit. Wir müssen die Finanzierung der Privatschulen auf eine völlig neue Grundlage stellen und neue Daten erheben.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir nicht bis zum 31. Dezember 2015 warten können. Die Schulen in freier Trägerschaft brauchen hinsichtlich der Finanzierung eine Übergangslösung, und das so schnell wie möglich. So haben wir auch den Auftrag des Verfassungsgerichtes verstanden. Außerdem hat bereits das Sachkostengutachten aus dem Frühjahr dieses Jahres ganz eindeutige Defizite offenbart. Das möchten und müssen wir bis zum Ende der Legislaturperiode dringend korrigieren. Das ist bei vielen freien Schulen notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund streben wir als FDP-Fraktion eine Übergangsregelung an, in welcher Form das auch sein mag. Wir haben eine Art Vorschaltgesetz vorgeschlagen, das zumindest bis zu einer grundlegenden und umfassenden Gesetzesänderung den Schulen in freier Trägerschaft eine finanzielle Besserstellung im Sinne des Urteils ermöglicht.

Es kommen für uns grundsätzlich drei Themenbereiche in Betracht. Erstens ist das der Bereich der Sachkostenzuschüsse. Hierzu gibt es das Gutachten aus dem Frühjahr. Statt 25 % der Personalausgaben, die im Gesetz veranschlagt sind seit 2007, sind es tatsächlich 39 bis 48 % an den Personalausgaben. Das ist eine sehr erhebliche Abweichung im Bereich der Grundschulen. Er ist fast um die Hälfte niedriger als die realen Kosten. Das sollte uns zu denken geben.

Zweitens haben wir auch das Thema Schulgeldersatz lange im Plenum diskutiert. Wir haben dazu eine eindeutige Aussage durch den Verfassungsgerichtshof erhalten. Wir hatten eine Regelung, die teilweise für einige Schüler noch Anwendung fand. Das dürfen wir nicht vergessen. Die Regelung war auslaufend gestaltet. Hierbei kann man darüber nachdenken, ob man bis zu einer endgültigen Lösung diese Regelung wieder in Kraft setzt.

Der dritte Punkt betrifft die Differenzierung der Finanzierung nach der Maßgabe der Mindestschülerzahlen. Das Gericht hat dazu klar gesagt – darüber brauchen wir nicht zu diskutieren –, dass dies verfassungswidrig ist. Es gibt keine andere Neuregelung in diesem Bereich. Deswegen kann man darüber nachdenken, in diesem Bereich eine schnelle Lösung unkompliziert umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesen drei Aspekten werden die Schulen in freier Trägerschaft finanziell bessergestellt, sodass wir uns in einem zweiten Schritt ausreichend Zeit nehmen können, um eine rechtssichere und zukunftsweisende Lösung zu erarbeiten, die den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes und den Vorstellungen eines ausgewogenen Schulnetzes von freien und staatlichen Trägern entspricht.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft brauchen ein deutliches Signal des

Vertrauens. Sie brauchen ebenso ein deutliches Signal, dass mit ihnen zusammen eine Lösung gefunden wird. Dieses Signal wird bis zum Ende der Legislaturperiode von dieser Koalition kommen. Derzeit laufen die Vorbereitungen und Gespräche für eine Übergangslösung und eine langfristige Regelung. Gemeinsam werden FDP, CDU und Staatsregierung zusammen mit den freien Trägern eine Übergangslösung finden. Wir werden im Ausschuss gemeinsam über dieses Thema diskutieren – eine Übergangslösung, die die Zeit bis zu einer großen Gesetzesänderung überbrückt. Die bisherigen Signale, die ich aus allen Fraktionen und der Staatsregierung vernommen habe, sind sehr positiv. Alle möchten eine Übergangsregelung finden. Ich würde mich freuen, wenn wir eine Übergangsregelung finden und uns danach ausreichend Zeit für eine endgültige Lösung nehmen würden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Schüßler für die NPD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte Folgendes kurz sagen: Ich möchte nicht alle Argumente meiner Vorredner wiederholen. Wir schließen uns dem Antrag an. Wir stimmen zu.

Das war die erste Runde. Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem die Fraktionen, die noch Redezeit zur Verfügung haben – es sind alle außer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, ob das Wort gewünscht wird? – Mir liegt keine Wortmeldung vor. Ich kann ebenfalls nicht erkennen, dass das Wort gewünscht wird. Somit frage ich die Staatsregierung, ob sie das Wort wünscht? – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 15. November 2013 festgestellt, dass das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und die dazugehörigen Verordnungen überarbeitungsbedürftig sind. Die bislang geltenden Regelungen zum Sachausgabenzuschuss, zur Wartefrist und zur Bindung neu gegründeter Schulen an Mindestschülerzahlen hielten der Überprüfung nicht stand. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass den Ersatzschulen aufgrund der Sächsischen Verfassung ein Ausgleich für den Verzicht auf Schul- und Lernmittelgeld zu gewähren ist. Für die Neuregelung wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 eingeräumt.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sehr ernst. Eine Überarbeitung des Gesetzes wird weite Teile der bisher geltenden Regelungen erfassen müssen. Dazu zählt

die Berechnung des Sachkostenzuschusses, die künftig von den Personalkostenzuschüssen abgekoppelt werden wird, ebenso wie die Regelung zur Wartefrist. Der neue Ausgleichsanspruch auf Schul- und Lernmittelgeld ist zu gestalten. Zahlreiche Einzelfragen bedürfen der Klärung. So lässt das Gericht die Möglichkeit einer Bonusregelung für die Schulen zu, die auch weiterhin durch Schulgelderhebungen besonderes eigenes Engagement erkennen lassen.

Inwieweit der Ausgleichsanspruch bei Schulgeldverzicht auch für den Bereich der Berufsbildenden Schulen gelten soll, lässt das Gericht offen. Selbstverständlich wird mein Haus bei der Neuausrichtung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft das Gleichbehandlungsgebot beachten.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Annekathrin Giegengack, GRÜNE)

Der Verfassungsgerichtshof betont den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und gibt dementsprechend auch keine Anhaltspunkte zur konkreten Höhe der staatlichen Unterstützung. Jegliche Neuregelung muss aber den hohen Anforderungen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die das Gericht aufstellt, genügen. Der Gesetzgeber muss schlüssig belegen, warum er welche Zuschusshöhe oder welches Berechnungsmodell festlegt. Schließlich gilt es, Grundlagen für die durch das Verfassungsgericht postulierte Beobachtungspflicht des Gesetzgebers zu schaffen.

Soweit die erforderlichen Vorarbeiten geleistet sind, wird die Staatsregierung mit der Erarbeitung eines Referentenentwurfs beginnen. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber aus gutem Grund zwei Jahre Zeit eingeräumt, um die umfangreiche Neuausrichtung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft umzusetzen. Dennoch wird das Ziel meines Hauses sein, bereits vor Beginn des Schuljahres 2015/2016 ein solides und rechtssicheres Gesetz in Kraft treten zu lassen, damit die freien Träger eine Planungssicherheit für das Schul

jahr 2015/2016 haben.

(Beifall bei der CDU)

Zu den angesprochenen Vorarbeiten zählt insbesondere die Ermittlung einer Datengrundlage, die die Berechnung der Sachkosten vollständig und transparent ermöglicht. Die Arbeiten dazu haben im Rahmen der Gespräche zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und den Vertretern der Schulträger, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben, bereits begonnen. Auch hier gilt es, gründlich und umsichtig die Weichen für eine möglichst konsensfähige Neuregelung zu stellen.

Die begonnenen Gespräche, meine Damen und Herren, werden am 7. Januar 2014 unter meiner Leitung fortgesetzt werden. Die Einladungen sind ausgesprochen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Norbert Bläsner, FDP)

Dort werden die Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft ihre Bewertung des Urteils und die damit verbundenen Erwartungen äußern. Natürlich werden wir auch miteinander besprechen, wie wir die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestalten. Da bin ich sehr offen. Die Forderungen in Bezug auf eine Übergangsregelung müssen bis zum Frühjahr des Jahres 2015 fundiert miteinander diskutiert werden. Der Sächsische Landtag wird natürlich über den Fortgang dieser Gespräche kontinuierlich informiert werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Dr. Stange, die Frage ist jetzt, was Sie wünschen.

Eine Kurzintervention erst einmal, um der Ministerin eine Möglichkeit zu geben, etwas nochmals zu überprüfen.

Ja, das dürfen Sie.