Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Aus meiner Sicht ist es das Glück dieser schwierigen Debatte, dass die Betroffenen bisher davon wenig mitbekommen haben. Es ist auch gut, dass wir heute darüber sprechen, wie wir es jetzt schaffen, damit wir schnell zu einer Lösung kommen, die nicht zu einem Chaos führt. Ich will daran erinnern, dass wir bei dieser ganzen Diskussion um die Agenda 2010 und die Einführung der Reformen am Arbeitsmarkt große Probleme mit der Einführung der Software hatten und auch damit, die Betroffenen zu betreuen. Ich glaube, dass wir uns so etwas nicht noch einmal leisten können.

Deshalb würde ich mir wünschen, wenn sich der Ministerpräsident dieses Landes bei dieser Reform dafür einsetzt, dass der alte Gedanke der Leistungsgewährung aus einer Hand weiterhin Bestand hat.

Ich würde mich freuen, wenn sich der Ministerpräsident dafür einsetzt, dass es neben der kommunalen Einflussnahme, die bei der kommunalen Arbeits- und Sozialpolitik wichtig ist, auch darum geht, dass ein guter Kompromiss gefunden wird, dass die guten Erfahrungen der letzten Jahre fortgesetzt werden und es auch für diese eine Bestandssicherung gibt.

Ferner muss man auch über die Eigenverantwortung sprechen, die derzeit die Optionskommunen wahrgenommen haben, und wir müssen auch feststellen, dass wir trotzdem gute ARGEn haben, die funktionieren. Deshalb treten wir immer wieder dafür ein, dass es eine rechtssichere Verfassungsänderung gibt, die eine verlässliche Trägerstruktur ermöglicht, damit wir eine vernünftige Arbeit leisten können, um diesen circa sieben Millionen Menschen eine Antwort auf eine schwierige Situation zu geben.

Deshalb will ich deutlich sagen, dass wir das nur erreichen können, wenn wir entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Insofern ist das, was in den letzten Tagen zum Bundeshaushalt diskutiert worden ist, der falsche Weg. Wenn man 900 Millionen Euro in der Arbeitsmarkt

politik einsparen will, zerschlägt man damit genau diesen Ansatz.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Wenn von diesen 900 Millionen Euro circa 600 Millionen Euro für Eingliederungsmaßnahmen vorgesehen sind und wenn man davon ausgeht, dass im laufenden Haushaltsjahr noch sehr viele Maßnahmen geplant sind, dann kann man nur sagen, dass die Gefahr besteht, dass die Jobcenter Mitte des Jahres ihre Arbeit einstellen können, weil sie für all diese sinnvollen und notwendigen Aufgaben kein Geld mehr haben.

Ich finde das umso bedauerlicher, wenn man dabei berücksichtigt, dass wir als ostdeutsches Bundesland von struktureller Langzeitarbeitslosigkeit besonders betroffen sind. Gerade die Länder mit hoher Arbeitslosigkeit brauchen dringend und schnell eine Lösung. Insofern ist zwar richtig, dass man sagt, man will Leistung aus einer Hand gewähren. Aber wenn diese Hand leer ist und man keine Mittel mehr zur Verfügung hat, macht eine Strukturdebatte keinen Sinn.

Deshalb muss es uns darum gehen – und ich hoffe, der Ministerpräsident findet den Mut dazu, das in Berlin noch einmal klar anzusprechen –: Wir dürfen nicht alles einer blinden Sparwut zum Opfer fallen lassen. An bestimmten Punkten müssen wir die parteipolitischen Scheuklappen ablegen. Wir sollten uns für die Interessen der Menschen dieses Landes einsetzen.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Wir haben leider eine Vielzahl von Langzeitarbeitslosen. Deshalb muss es aus meiner Sicht Ziel bleiben, dass wir aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik betreiben und dass wir überall, wo es geht, Menschen eine Perspektive im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Jobs bieten. Wenn das nicht möglich ist, müssen wir darüber nachdenken, ob wir nicht lieber Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei müssen wir uns zukünftig stärker mit dem Gedanken eines sozialen Arbeitsmarktes auseinandersetzen.

Im Unterschied zu Guido Westerwelle, der bei Arbeitslosen kürzen will und dem es wahrscheinlich darum geht, den Beschäftigten jegliche Perspektive zu nehmen, geht es uns darum, dass, wenn wir Arbeitslosigkeit nicht in Gänze bekämpfen können, wir Instrumente finden, Angebote zu fairen Bedingungen in einem sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dazu gab es eine Reihe guter Ansätze. Nicht nur das Bürgergeld in Sachsen-Anhalt, auch unser Kommunal-Kombi hat dazu gute Beiträge geleistet.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich hoffe, dass wir noch etwas von den Fachministern hören und erfahren, wie die Staatsregierung gedenkt, mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Ein deutliches Signal wäre sinnvoll und notwendig. Nicht mehr sagt dieser Antrag, nicht mehr will dieser Antrag den Verhandlungspartnern auf den Weg geben. Das, was der Ände

rungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzend vorsieht, können wir unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das war Herr Brangs von der SPD-Fraktion. – Ich rufe die CDU-Fraktion auf, das Wort zu ergreifen. Herr Krauß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Brangs, ich möchte auf den Kern des Antrages zurückkommen; Sie sind doch ein wenig abgeschweift.

In der Begründung des Antrages wird der Eindruck erweckt, als ob die getrennte Aufgabenwahrnehmung ins Haus steht. Das ist nicht der Fall. Uns steht auch kein Chaos bevor. Sie haben – das kann ich nachvollziehen – den Antrag bei der Fraktion in Nordrhein-Westfalen abgeschrieben, aber ich hätte mir gewünscht, dass man zumindest eine Aktualisierung vornimmt hinsichtlich des aktuellen Sachstandes, der im Februar in der Presse wiedergegeben worden ist.

Worum geht es? Der aktuelle Sachstand ist folgender: Wir wollen eine Grundgesetzänderung haben. Darin sind wir uns mit dem Bundesministerium einig. Darin sind wir uns mit den Ländern und, ich denke, auch mit den Kommunen einig. Denn diese müssen alle an einem Strick ziehen. Auch die Opposition, auch die SPD, muss sich einbringen. Ich bin dankbar, dass sie das tut.

Welche Ziele sehen wir für diese Reform? Erstens sollen die Optionskommunen rechtlich abgesichert werden. Sie sollen nicht mehr als Experiment laufen. Zweitens wollen wir eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen im Grundgesetz absichern, wie das auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird. Das ist übrigens keine neue Forderung von Länderseite. Es gibt – Sie haben es zitiert – den lang gehegten Wunsch der Länder nach einer Verfassungsänderung. Insofern ist die derzeitige Diskussion für die Länder nicht neu.

Ich sage es noch einmal: Wir wollen eine Grundgesetzänderung, damit Arbeitslose weiterhin aus einer Hand ihre Leistungen bekommen. Arbeitslose sollen einen einheitlichen Ansprechpartner haben. Wir wollen eine Grundgesetzänderung, damit die Kommunen sich auch allein um Lebensunterhalt und Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmern können.

Ich bin recht froh, dass Sie, Herr Kollege Brangs, das in Ihrem Antrag zum Ausdruck bringen und darüber, wie sich die SPD insgesamt dazu verhält. Die laufenden Gespräche sind konstruktiv, wie man hört. Frau Nahles und auch Herr Scholz sagen, dass sie den Kommunen mehr Rechte geben wollen. Das finde ich gut. Das ist eine gewisse Weiterentwicklung der Position der SPD gegenüber der Zeit, als man die ARGEn eingeführt hat. Als die SPD in der Bundesregierung war, hat man sich immer etwas schwer getan, den Kommunen Rechte einzuräumen.

Ich denke, wir sind auf einem richtigen Weg, wenn wir sagen, die Kommunen sollen eine Möglichkeit haben, auch bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen aktiv zu werden und sich weiterhin einzubringen.

Uns in Sachsen interessiert als spezielles Thema die Kreisreform und wie man damit umgeht. Klar ist: Die Landkreise sollen für sich, in ihrem Territorium, entscheiden können, welche Optionen sie wählen – ob sie sich allein um die Aufgabenwahrnehmung kümmern oder dies zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit tun wollen –, damit es in einem Kreis nicht mehrere Modelle gibt.

Nun haben sehr viele Landkreise signalisiert, auch über den Deutschen Landkreistag, dass sie die Aufgabenwahrnehmung innehaben wollen. Ich habe das Gefühl, dass nicht alle, die jetzt schreien, es machen zu wollen, das dann auch tun. Man sollte sehr behutsam abwägen, welcher der beste Weg ist. Ich denke, man kann derzeit noch nicht sagen, dass die ARGE oder die Option das beste Modell sei. Jede Kommune und jeder Landkreis muss das für sich entscheiden. Sehr viel hängt von den Personen ab. Man sollte in Ruhe überlegen, was das Richtige für den entsprechenden Landkreis ist.

Der Staatsregierung möchte ich mit auf den Weg geben, dass wir für die Optionskommunen keine Bundesaufsicht, sondern eine Länderaufsicht wollen. Für die Kommunen sind die Länder zuständig. Es ist eine Forderung, die zum Beispiel der Landkreistag aufmacht, dass die Aufsicht beim Land liegt. Ich bin mir sicher, dass wir dabei mit der Staatsregierung an einem Strick ziehen und dass auch die anderen Bundesländer unterstützen, dass die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen können.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir als CDU möchten die Leistungsgewährung aus einer Hand. Wir möchten Entscheidungsfreiheit für die kreisfreien Städte und für die Landkreise, sodass sie entscheiden können, wie die Betreuung der Langzeitarbeitslosen erfolgt. Darin – das kann ich sagen – sind wir uns mit der Staatsregierung einig. Insofern bedarf es Ihres Antrages nicht mehr. Wir müssen bei der Staatsregierung keine offenen Türen einrennen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war Herr Krauß. – Meine Damen und Herren! Ich rufe die Fraktion DIE LINKE auf, für die der Abg. Kind spricht. Herr Kind, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, zumindest von denen, die noch anwesend sind! Ich denke, das Thema ist sehr wichtig und wir müssen uns wiederholt damit beschäftigen. Nur das Interesse im Hohen Haus ist leider arg dünn. Das sollte vielleicht der eine oder andere Betroffene draußen mitbekommen.

Im Antrag der SPD geht es darum, Chaos in der Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des SGB II zu verhindern. Wir haben im Januar darüber

gesprochen. Der Koalition musste ich mit auf den Weg geben, dass sie noch elf von 36 Monaten Zeit hatte, um das Problem zu lösen. Heute haben wir noch 296 Tage Zeit, eine Lösung zu finden. Ich denke, das ist beschämend genug. Über 300 000 Betroffene in Sachsen werden verunsichert. Die Koalition macht sich nicht die Mühe, ihre Arbeit zu tun, entsprechend zu agieren und Lösungen bis zum 01.01.2011 parat zu haben, die auch tragen.

Zurück zu den Ursachen. Warum ist das Chaos jetzt zu verhindern? Wer hat das Chaos angerichtet? An dieser Stelle muss ich den Ball zurückspielen. Herr Brangs, es tut mir ein Stückchen leid: Grün und Rot an dieser Stelle zusammen – das ist so.

(Beifall des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Herr Schröder hat sich zum Spielball der Neoliberalen gemacht. Herr Schröder hat seinen Duzfreund, Herrn Hartz, losgeschickt, um betriebswirtschaftliche Regularien im Umgang mit Beschäftigung auf die volkswirtschaftliche Ebene, in gesellschaftliche Verantwortung zu heben. Das ist der Krebsschaden, an dem wir heute laborieren. Das muss man an dieser Stelle noch einmal sagen.

Die Intentionen – das wissen Sie ganz genau – der Konservativen, der Neoliberalen sind, so die Beschlusslage der FDP, die BA abzuschaffen. Alle Schritte, die in diese Richtung gegangen wurden, hatten das Ziel – Schritt für Schritt kommt die FDP dem nahe –, die bundeseinheitliche Versorgung und Vermittlung der Arbeitslosen, was ein gesellschaftliches Problem ist und bleibt, zu schwächen, abzuschaffen und uns ins 19. Jahrhundert „zurückzubomben“, wo jeder Arbeitssuchende vor Ort in der Kommune nachgefragt hat, ob er irgendwo arbeiten kann. Das ist der Stand.

Das müssen wir an dieser Stelle noch einmal benennen. Chaos herrscht einmal bei den Betroffenen, Chaos herrscht in den Sozialstrukturen, Chaos herrscht auch bei den Mitarbeitern, die betroffen sind. Es gibt verschiedenste Rechtsverhältnisse bei den Mitarbeitern, die sich um die soziale Aufgabe bemühen müssen. Da sind Beamte der alten BA, da sind festangestellte Mitarbeiter im BABereich, da sind kommunale Mitarbeiter, da sind befristete Mitarbeiter bei der Kommune und befristete Mitarbeiter bei der BA, und in dem Geschäft sind auch Leiharbeiter tätig. Diese alle sollen das soziale Problem, das Problem der Arbeitslosigkeit im Bereich der Vermittlung und Betreuung lösen. Das vorweg. Jetzt zum Antrag selbst.

Das Chaos zu verhindern ist die Antwort der SPD. Ich habe auf den Beitrag gern gewartet, ob wir dem Antrag zustimmen können oder ob wir uns enthalten müssen oder ihn ablehnen. Das wollte ich von Ihrem Beitrag abhängig machen und meiner Fraktion empfehlen. Aber es ist für uns nicht die Lösung, die Grundgesetzänderung mitzutragen, weil das genau den Zustand zementiert, der vom neoliberalen Bereich gefordert wird. Wir müssen anerkennen, dass Arbeitslosigkeit eine gesamtgesellschaftliche

Problematik ist und bleibt und gesamtgesellschaftlich gelöst gehört.

Lesen Sie in eigenen Gesetzesvorschlägen nach, liebe CDU. Sie schreiben doch selber in der Begründung Ihres Gesetzes zur Verstetigung der kommunalen Verantwortung, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz nach Grundgesetz Artikel 74 und 72 hat, indem es nämlich heißt, dass im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Herstellung von gleichwertigen Verhältnissen und Lebensweisen die Verantwortung des Bundes ist. Sie haben außerdem die Verpflichtung, die Einheit der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu gewähren. Deshalb ist es eine Kompetenz des Bundes und eine Verantwortung für den Bund. Nicht umsonst ist die Kompetenz beim Bund. Das muss man an dieser Stelle einmal sagen.

Deshalb keine Grundgesetzänderung, sondern einheitliche Leistungswahrnehmung durch die BA. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch, die einheitliche Wahrnehmung so auszudehnen, dass die Verantwortung für das Wohngeld auch bundeseinheitlich geregelt wird. Mit regionalen qualifizierten Mietspiegeln wäre das durchaus möglich. Auch das könnte ein struktureller Beitrag dazu sein, die Kommunen in gewisser Weise von für sie unbeeinflussbaren Größen zu entlasten und entsprechend im Gegenzug soziale Strukturen zu entwickeln und aufzubauen. Das wäre ein konstruktiver Schritt nach vorn.

Im zweiten Teil des Antrages geht es um die Förderung der kommunalen Träger. Ich denke, dass das genau der Holzweg ist. Die Verantwortung und die Kompetenzen vor Ort müssen sicherlich in Zusammenarbeit mit den Trägern, die im letzten Antrag gerade geschliffen wurden, qualifiziert und genutzt werden, aber doch nicht die finanzielle und hoheitliche Aufgabe. Die kann man doch dem Bund nicht nehmen. Es wird ein permanenter Zwist zwischen finanzieller Verantwortung des Bundes und der Verantwortung vor Ort entstehen.

In der Auswertung gerade der kommunalen Träger sehen wir doch, dass dieser Widerspruch zu permanentem Streit führen wird. Schauen wir in den Landkreis Leipzig, da stehen Rückforderungen für angeblich falsch verwandte Mittel in Millionenhöhe, die noch zu verhandeln sind. Das wird sozusagen das Einfallstor sein, wenn ich die komplette Verantwortung in den kommunalen Bereich schiebe. Das ist doch gewollt, auch mit der moderaten Ausdehnung der kommunalen Verantwortung, sprich Ausdehnung der Optionskommune, die ja Herr Koch putschartig gegen seine eigene Ministerin durchgesetzt hat. Das ist doch das Einfallstor, damit sich auch der Bund perspektivisch aus dem Bereich finanziell zurückziehen kann. Wir wissen doch, wie die Politikgeschäfte in diesem Land laufen.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das war Herr Kind von der Fraktion

DIE LINKE. Jetzt ist die Fraktion der FDP an der Reihe. Herr Abg. Zastrow, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Brangs! Da sich das Interesse an der Debatte in dieser späten Stunde sehr in Grenzen hält, lohnt sich der rhetorische Schlagabtausch wahrscheinlich nicht so richtig.