und nur Prof. Will zitiert. Prof. Will mag allein unter dem Aspekt des Denkmalschutzes recht haben. Dafür ist er der Fachmann und der Professor. Aber die Einlassungen der anderen beiden Professoren, die öffentliches Recht und Umweltplanungsrecht vertreten und die ebensolche Planungsvorgänge von allen Aspekten und allen Seiten her sehen, haben Sie wissentlich weggelassen. Das ist Ihre Taktik, um ein falsches Bild zu erzeugen.
Wenn Sie zitieren, dann zitiere ich Prof. Dammert: „Das Thema Denkmalschutz ist sehr wichtig, aber es geht nicht um die Frage ja oder nein, sondern es geht um die Frage des Wie und es geht darum, die Aspekte des Denkmalschutzes und die Aspekte des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes gleichzustellen und dann gegebenenfalls abzuwägen.“ Das sei zum Denkmalschutz gesagt.
(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Und immer wieder werden wir das diskutieren! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Auch wenn Sie nicht mehr da sind, diskutieren wir noch darüber!)
Dann diskutieren Sie mal ruhig weiter und sehen zu, ob sich dadurch etwas ändert und ob sich daraus wirklich neue Aspekte im Bereich des Wasserrechtes und des Hochwasserschutzes ableiten lassen, die dann zielführender werden.
Selbst Herr Blazek, der im Anhörungsverfahren zum Wassergesetz noch für die Vorkaufsrechte gesprochen hat, hat gesagt: Das ist eine Grundsatzfrage – Vorkaufsrecht ja oder nein –, aber es hat für den Wiederaufbauprozess keine Folgen, ob es eingeführt wird oder nicht. Herr Prof. Dammert sagte: Die Streichung des Vorkaufsrechtes führt auf keinen Fall dazu, dass das Ziel des effektiven vorbeugenden Hochwasserschutzes erreicht werden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Windisch, erinnern Sie sich an die Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages als Vertreter zahlreicher Gemeinden und Kommunen zum Thema Vorkaufsrecht?
Ich erinnere mich daran. Wir haben beim Wassergesetz intensiv darüber diskutiert. Bei der Diskussion zum Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen ist doch aber deutlich geworden, dass der Grunderwerb für die benötigten Flächen – egal, ob es sich um Polder oder innerörtliche Überschwemmungsflächen handelt – mit dem Vorkaufsrecht eben nicht steuerbar ist, sondern eher mit dem Planungsrecht; denn es macht doch nur Sinn, wenn mehrere Flächen gleichzeitig erworben werden können. Das Vorkaufsrecht greift bekanntlich nur, wenn ein Grundstücksverkauf stattfindet.
Kollegin Windisch, wie erklären Sie sich denn, dass der SSG immer wieder sagt, die Abschaffung der Vorkaufsrechte in den verschiedenen Gesetzen sei falsch und werde nicht von unseren Kommunen befürwortet?
Das Vorkaufsrecht ist ja in einigen Gesetzen auch weiterhin enthalten, gerade im Hinblick auf den Denkmalschutz und das Baurecht,
weil es dabei eben nur um einzelne Grundstücke geht, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Für den Hochwasserschutz hingegen brauchen wir eine Vielzahl.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kallenbach ist in ihrem Redebeitrag auf Herrn Kirchbach eingegangen. Wenn Sie den zweiten Kirchbach-Bericht richtig gelesen und interpretiert haben, dann stellen Sie fest, dass er die Forderungen zu den Gewässern I. und II. Ordnung nicht wieder aufgenommen und dem Freistaat insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt hat, was die Umsetzung der Anregungen aus dem ersten Bericht betrifft. Also bleiben Sie mal auf dem Boden der Tatsachen!
Noch eine wichtige Botschaft an Sie, Frau Dr. Pinka: Sie führen ja gern an, dass Sie Wissenschaftlerin sind. Wenn Sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit Tatsachen auch nur einseitig bewerten, dann möchte ich nicht auf Ihre Expertisen bauen. Ich freue mich schon auf den Tag, an dem die LINKEN endlich ihre Landesliste fertig haben, das Schaulaufen um die aggressivsten Reden hier endlich ein Ende hat und wir zur sachlichen Arbeit zurückkehren können.
Meine Damen und Herren! Mir liegt zwar keine weitere Wortmeldung vor, aber ich frage dennoch: Wünscht noch ein Abgeordneter einer Fraktion das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben das Wort.
geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der den Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 erleichtern und die Hochwasservorsorge verbessern soll. Die Redner der Koalition haben den Inhalt dieses Gesetzes in hervorragender Art und Weise reflektiert, sodass ich meine Rede zu Protokoll geben kann.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt.
Mir liegt noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Frau Dr. Pinka, der Änderungsantrag war schon eingebracht?
Vielen Dank. Möchte dennoch ein Abgeordneter zu dem Änderungsantrag sprechen? Dann würde ich ihn aufrufen. – Das kann ich nicht erkennen.
Ich rufe auf Drucksache 5/13998 zu Drucksache 5/13727. Das ist ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen.
Aufgerufen ist das Wiederaufbaubegleitgesetz, Drucksache 5/12953, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 5/13727.
Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich der Überschrift zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 2, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 3, Änderung des Sächsischen Straßengesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 4, Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 5, Änderung des Landesplanungsgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 6, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen
Ich rufe auf Artikel 6 a, Neubekanntmachung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist Artikel 6a zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 7, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Artikel 7 zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf Wiederaufbaubegleitgesetz, Drucksache 5/12953, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.