Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Da wir aber in Ostsachsen die höchsten Preise haben, wollen Sie also, dass alle Sachsen höhere Müllpreise bezahlen, weil in Ostsachsen eine falsche Entscheidung getroffen wurde. Das können wir so nicht mitmachen. Das ist auch unfair und unehrlich, was Sie sagen.

Insofern kann man diesem Antrag auch auf keinen Fall zustimmen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung – Uta Windisch, CDU: Richtig!)

Frau Kallenbach, was möchten Sie?

Eine Kurzintervention.

Wenn Sie das wünschen, dann bitte.

(Christian Piwarz, CDU: Bis zum bitteren Ende, Frau Kallenbach!)

Ich möchte noch einmal eindringlich appellieren und an die Anhörung erinnern. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen und uns zugestimmt, dass die Autarkieverordnung ein Ausweg ist, dass er heute angegangen werden muss, und mir fehlen –

Frau Kallenbach, Sie müssen sich auf Herrn Hauschild beziehen.

– bei Herrn Hauschild die Ansätze, wie Sie vermeiden wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in den beiden Landkreisen die Defizite mit 115 Euro pro Tonne bezahlen müssen. – Danke.

Herr Hauschild, Sie wollen darauf antworten.

Frau Kallenbach, ich bin ja nur Handwerker, das heißt, ich kann plus und minus rechnen – bei Mal wird es schon eng.

(Heiterkeit)

Aber die 115 Euro werden nicht besser, wenn die Müllmenge insgesamt weniger wird. Das heißt also, von dem jetzt wird es weniger, ist es minus. Wenn es weniger wird, wird es insgesamt nicht besser, auch wenn wir die Menge nur bei uns suchen. Es wird nicht besser. Seien Sie bitte ehrlich, versuchen Sie es zu verstehen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Zuruf der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Zu Nummer 5, Antrag der Fraktion GRÜNE, Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Sachsen, ist auch Redebedarf angemeldet. Es spricht Frau Herrmann von den GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann und will Ihnen diese Debatte zu unserem Antrag nicht ersparen. Wie Sie sich erinnern können, haben wir im letzten Plenum diesen Antrag in die Ausschüsse zurückverwiesen, und wenn Sie in der nächsten Legislatur solche spätabendlichen Debatten hier nicht haben wollen, dann ändern Sie die Geschäftsordnung so, dass die Ausschusssitzungen öffentlich sind.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Bei dem Antrag, der hier im Plenum diskutiert worden ist, können wir uns nicht damit zufriedengeben, dass die Diskussion dazu und Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss eben nicht öffentlich ist und dass dies nur in der Sammeldrucksache versteckt ist. Deshalb ergreife ich hierzu noch einmal das Wort.

Es ging um die Aufnahmeanordnung in Sachsen für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen. Ich versuche es aufgrund der späten Stunde sehr holzschnittartig zu machen.

Die Situation in Syrien hat sich bei Weitem nicht gebessert, das ist uns allen klar. Weiterhin ist uns klar, dass die allermeisten Flüchtlinge aus Syrien nicht etwa vor unseren Türen stehen oder nach Sachsen wollen, sondern die

Betroffenen sind vor allem Frauen und Kinder und suchen in den Nachbarstaaten Schutz.

Der Bund hat zweimal ein Kontingent von 5 000 Flüchtlingen eröffnet, die über eine Bundesanordnung nach Deutschland einreisen können. Des Weiteren hat der Bundesinnenminister die Bundesländer ermächtigt, eigene Aufnahmeanordnungen zu erlassen. Das hat der sächsische Innenminister auch getan – verbunden mit einigen Punkten, die damals schon kritisch zu sehen waren. Das war zum einen das Datum – das ist mittlerweile auch im Ausschuss als erledigt erklärt worden, weil die Frist verlängert worden ist.

Desgleichen ist die Information der unteren Ausländerbehörden bzw. auch der Migrantenvereine verbessert worden. Auch das kann man für erledigt erklären, wie es im Ausschuss schon getan worden ist.

Uns ging es vor allem darum, die in der Aufnahmeanordnung bestehende Pflicht zur Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung zu lockern. Das haben einige Bundesländer bereits vollzogen. Wir wollen, dass Angehörige, die hier in Sachsen darum bitten, dass ihre Familienangehörigen nach Sachsen kommen können, nicht die Krankenversicherung tragen müssen. Im Ausschuss hat der Minister dazu ausgeführt, dass man eine private Krankenversicherung für circa 69 Euro abschließen könne und damit das Problem behoben sei.

Wir haben daraufhin bei einigen Krankenkassen nachgefragt und das Ergebnis zeigt ganz deutlich, dass damit das Problem nicht ausgeräumt ist; denn getragen wird durch diese Versicherung lediglich eine Notfallversorgung. Vorerkrankungen sind ausgeschlossen. Kommt also jemand mit Diabetes, wird das nicht behandelt werden; das ist nicht von dieser Versicherung umfasst. Gleichzeitig werden bei Schwangeren nur die Kosten übernommen, die bei einer Komplikation entstehen.

Die Kostenübernahme im Rahmen von psychischen Erkrankungen – wir wissen genau, dass eine ganze Reihe von Flüchtlingen traumatisiert ist – erfolgt dadurch überhaupt nicht. Da aber im Vorfeld auch mit Abschluss dieser Krankenversicherung gar nicht klar ist, ob noch zusätzlich Kosten auf den Versicherer bzw. auf die Personen zukommen, muss in jedem Fall eine Bonitätsprüfung der Angehörigen durchgeführt werden, ganz egal, ob diese eine private Versicherung für ihre Familienmitglieder abschließen oder nicht; denn in Sachsen kann niemand beurteilen, ob der Flüchtling, der hier herkommt, traumatisiert ist oder nicht. Es wird also eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Diese wird regelmäßig ergeben, dass die Familie nicht in der Lage ist – es sei denn, es sind sehr gut verdienende Personen –, für weitere Familienangehörige hier die Kosten der Gesundheitsversorgung zu übernehmen.

Deshalb appelliere ich noch einmal an Sie, diese in der Sächsischen Aufnahmeanordnung enthaltene Verpflichtungsermächtigung zur Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung zu überdenken, unserem Antrag in diesem Teil zuzustimmen und eine Übernahme durch das

Land an der Stelle vorzusehen. Ansonsten läuft diese Aufnahmeanordnung ins Leere. Die Zahlen, die der Minister im Ausschuss vorgelegt hat, sprechen genau dafür, dass keine Angehörigen aus Syrien nach Sachsen kommen werden – aus den genannten Gründen.

Sie wissen auch, dass auf Bundesebene über weitere Aufnahmen diskutiert wird, weil viel mehr Menschen aus diesem Kriegsgebiet herausmüssen; das sind vor allen Dingen Frauen und Kinder. Das Kontingent ist derzeit auch auf Bundesebene längst ausgeschöpft.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Zu Nummer 6 liegt mir keine Wortmeldung vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zu Nummer 4 und Nummer 5 wurde gesonderte Abstimmung beantragt. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag in der Drucksache 5/11963 ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen,

seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist damit mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist bestätigt.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag in der Drucksache 5/13538 ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen, seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses dennoch mehrheitlich gefolgt und diese Beschlussempfehlung damit bestätigt worden.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/13912

Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen in der Drucksache 5/13912 die Sammeldrucksache „Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen“ vor.

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Da kein Verlangen nach Aussprache vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.

Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im

Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest.

Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 92. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 93. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 13. März 2014, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor.