Ich beziehe mich auf den Redebeitrag von Frau Köpping. Ich finde es sehr ärgerlich, wenn mit den Ängsten der Gutachter gespielt und es so dargestellt wird, dass die Gutachter in den entsprechenden Listen nicht mehr gelistet sind.
Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie, was Herr Fritzsche in seinem Redebeitrag ausgeführt hatte: Wenn Sie auf die Seite des DIHK gehen und dort nach Gutachtern suchen, dann finden Sie die gleiche Suchmaske wie bei der Bundesingenieurkammer vor. Das heißt, diese Befürchtung, dass sie nicht zu finden sind, ist vollkommen unbegründet.
Das war Herr Hippold mit der Kurzintervention von der CDU-Fraktion. Frau Köpping, möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Wir setzen mit der Aussprache fort. Herr Abg. Karabinski für die FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon etwas eigenartig, was der FDP alles zugetraut wird. Es ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, lieber Enrico Stange. Insofern ist auch der Vorwurf der Klientelpolitik natürlich verfehlt.
Nichtsdestotrotz sind wir natürlich davon überzeugt, dass es richtig ist, wenn über die Bestellung von Sachverständigen die Kammer zuständig wird, die das fachliche Wissen hat, das heißt im Fall der Architekten die Architektenkammer, im Fall der Ingenieure die Ingenieurkammer.
Wir sind davon überzeugt, liebe Petra Köpping, dass das der richtige Weg ist. Nichtsdestotrotz – und das ist bei jedem Gesetz so –, wenn sich herausstellen sollte, dass es nicht funktioniert, muss man ein Gesetz wieder ändern. Aber wir, die Koalition und die Staatsregierung, sind fest davon überzeugt, dass der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, erstens der richtige ist, zweitens dass er funktioniert und drittens dass er zur Verbesserung im Sachverständigenwesen führen wird.
Zurück zum Thema. Betroffen von den in den Gesetzen vorgenommenen Änderungen ist ein nicht allzu kleiner Personenkreis, meine Damen und Herren. Allein in der Architektenkammer Sachsen sind ungefähr 2 800 Architekten und Stadtplaner organisiert. In der Ingenieurkammer Sachsen sind es mehr als 3 000 Mitglieder.
Schon allein der Bologna-Prozess und die damit verbundene Einführung von Bachelorabschlüssen ließ eine Neufassung des Architektengesetzes und Änderungen in dem Ingenieurkammer- und Ingenieurgesetz notwendig erscheinen.
Deshalb komme ich kurz zum Inhalt des Gesetzes allgemein: Im Architektengesetz werden unter anderem die Berufspflichten der Kammermitglieder neu gefasst. Insbesondere wird die Beachtung der Honorarordnung explizit aufgeführt. Auch werden die Anforderungen zur Eintragung in die Architektenliste als auch die jeweiligen Löschungstatbestände neu geregelt. So führt beispielsweise der dauerhaft fehlende Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Zukunft zur Löschung der Mitgliedschaft.
Der Vertreter der Architektenkammer hat die im Gesetz vorgesehenen Regelungen im Zuge der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 12. Dezember 2013 ausdrücklich begrüßt und es als modernes Gesetz aus einem Guss bezeichnet.
Als besonders sinnvoll erscheint mir auch das für die Zukunft vom Gesetz vorgesehene Verfahren bei der Ahndung von Verletzungen der Berufspflichten. Bisher war für diesen Fall die Durchführung eines berufsgerichtlichen Verfahrens vorgesehen. Solche gerichtlichen Verfahren können oft lange Zeit in Anspruch nehmen und verursachen hohe Kosten. In Zukunft soll diese Aufgabe ein Ehrenausschuss übernehmen.
Um ein juristisch einwandfreies Verfahren sicherzustellen, müssen der Vorsitzende und dessen Stellvertreter die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Mindestens ein Beisitzer muss zudem der Fachrichtung des Betroffenen angehören. Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass in Zukunft schnellere und weniger kostenintensivere Verfahren stattfinden werden. Zudem erhöhen wir mit der Übertragung dieser Aufgabe an die Architektenkammer die Chance, dass alle Beteiligten die getroffene Entscheidung auch akzeptieren.
Ein weiterer Aspekt ist mir wichtig, und darauf hat der Sachverständige Jörg Thiele im Rahmen der Anhörung hingewiesen. Ingenieur- und anderen Gesellschaften muss es auch weiterhin möglich sein, im Geschäftsverkehr mit einem Zusatz beispielsweise auch auf beratende Architekten hinzuweisen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von 2004 und 2008 hat dies ausdrücklich zugelassen. Die Entwicklung in diesem Bereich werden wir im Auge behalten, insbesondere die Abmahnungspraxis.
Im Fokus der öffentlichen und auch hier geführten Diskussion des Gesetzentwurfes stand bislang eine andere geplante Neuerung, nämlich die Regelung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen. Bisher erfolgte dies für den Bereich der Architekten im Einvernehmen zwischen IHK und Architektenkammer Sachsen. Bei den Ingenieuren war das Einvernehmen zwischen IHK und der Ingenieurkammer Sachsen herzustellen. Nunmehr soll in diesem Be
reich die alleinige Zuständigkeit bei der Architekten- bzw. Ingenieurkammer liegen. In meinem Büro, aber auch bei vielen Abgeordnetenkollegen gingen in den letzten Tagen und Wochen viele Zuschriften ein, die sich gegen diese Änderung der Zuständigkeit richten. Auf einige der vorgetragenen Argumente möchte ich im Nachfolgenden eingehen.
Vielfach wurde in den Schreiben die Besorgnis laut: Die Qualität bei den Sachverständigen im Bauwesen gerät mit der geplanten Änderung in Gefahr. An der Qualität, meine Damen und Herren, wird sich jedoch nichts ändern. Bundesweit wacht eine einzige Stelle, das Institut für Sachverständigenwesen, über die Qualität im Bestellungsverfahren. Auch Ingenieur- und Architektenkammer sind dort Mitglied.
Schon bisher waren die beiden Kammern maßgeblich bei der Sachverständigenbestellung im Bauwesen beteiligt. Spezialisten aus Architekten- und Ingenieurkammer waren bereits bisher in die Sachverständigenvorprüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammern delegiert. Somit wird mit der geplanten Änderung die alleinige Bestellungskompetenz nur dorthin verlagert, wo bereits jetzt die maßgebliche Kompetenz auf diesem Gebiet besteht.
Weiterhin wird in den Schreiben oftmals eingewandt, das Sachverständigenwesen wäre zersplittert. Schon jetzt ist dies aber der Fall. Zuständigkeiten gibt es auch bei den Handwerkskammern oder der Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Auch zusätzliche Bürokratie wird nicht geschaffen. Vielmehr wird es in Zukunft einen gemeinsamen Sachverständigenausschuss für Ingenieur- und Architektenkammer geben.
Auf den ersten Blick spricht somit vieles für die geplante Änderung. Allerdings möchte ich nicht verhehlen, dass in unserer Fraktion durchaus kontrovers darüber diskutiert wurde, ob es wirklich einer solchen absoluten Zuständigkeitsveränderung bedarf. Ich persönlich kann die Besorgnis einiger Sachverständigen nachvollziehen, die sich in Briefen oder auch persönlich an mich gewandt haben und ihre Verunsicherung, gerade was den Übergangsprozess angeht, ausdrücken.
Insgesamt handelt es sich aber um einen gelungenen Gesetzentwurf, der im Bereich Architekten und Ingenieure die richtigen Weichen für die Zukunft stellt.
Meine Damen und Herren von der SPD, eines braucht dieses Gesetz garantiert nicht: die Einführung der Verpflichtung zum Einbau eines Rauchmelders in die Sächsische Bauordnung. Hier setzen wir weiter auf Freiwilligkeit. Wir möchten nicht, dass zukünftig Schlaf- oder Kinderzimmer in Sachsen von den Behörden auf Rauchmelder untersucht werden. Hier trauen wir dem mündigen Bürger schon allein zu, die richtige Entscheidung zu treffen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einigen wichtigen Fragen, die in diesem Gesetzentwurf geregelt werden, haben sich meine Kollegen schon geäußert. Ich will mich deshalb auf eine wichtige Frage konzentrieren, die in den letzten Wochen nach der Anhörung viele Betroffene heftig bewegt hat. Mit zahlreichen Briefen, Mails, Petitionen und persönlich haben sie das Gespräch mit uns Abgeordneten gesucht.
Ihre Bedenken gelten der geplanten Neuordnung des Systems der öffentlichen Bestellung, Schulung und Kontrolle von Sachverständigen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei ihnen bedanken, dass sie als Bürgerinnen und Bürger sich zu Wort gemeldet haben und uns die Realität und die Praxis vor Augen geführt haben. Das tut einem Gesetzgebungsverfahren gut.
Ich bin im Ergebnis nicht ganz ihrer Meinung gefolgt, denn nach Meinung unserer Fraktion gilt grundsätzlich: „Das haben wir schon immer so gemacht“ ist immer ein schlechtes Argument. Das derzeitige Bestellverfahren und das, was daraus folgt, ist nicht unkompliziert. Die Industrie- und Handelskammer macht das allein und sie ist auch verantwortlich für die Schulung und das Marketing für die Sachverständigen, für diese Sachverständigenlisten, von denen schon die Rede war. Das wird aus den Kammerbeiträgen aller IHK-Pflichtmitglieder als Dienstleistung teilweise für Leute bezahlt, die nicht Pflichtmitglieder in den Kammern sind. Aber die IHK muss es im Einvernehmen mit der Architekten- und der Ingenieurkammer tun und kann dies nicht allein tun.
Unserer Meinung nach macht es durchaus Sinn, die Bestellung, Koordination und Kontrolle in die Hände der jeweiligen Fachkammern zu legen. Wir meinen nicht, dass die IHK generell diese Funktion als Monopol behalten sollte. Fachkammern sind durchaus gut geeignet, wenn alles richtig vorbereitet und organisiert ist, die Arbeit der öffentlich bestellten Sachverständigen zu kontrollieren. In anderen Branchen, zum Beispiel bei Ärzten und Rechtsanwälten, ist das selbstverständlich und funktioniert.
Dabei stehen wir GRÜNEN generell dem System der Zwangskammern skeptisch gegenüber. Solange es sie aber gibt und sie landesrechtlich errichtet werden können, möchten wir klare Zuständigkeiten. – So weit unsere grundsätzliche Position.
In den letzten Tagen haben wir allerdings durch die Betroffenen erfahren, welche Umsetzungsprobleme und welche Probleme es bei der Definition der Zuständigkeiten für die Betroffenen gibt. Wo gehören Sachverständige
für Immobilien oder für Philatelie hin? Gehören sie in die Ingenieurkammer? Bleiben sie bei der IHK? Zu Recht weisen die Betroffenen auf erhebliche Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen hin und fragen sich, wie schnell die notwendigen Umstellungen in ihrer Geschäftstätigkeit und in den Kammern überhaupt geleistet werden sollen.
Ich bin davon überzeugt, dass sich das rechtskonform umsetzen lässt, wenn eine Rechtsverordnung von der Regierung erlassen wird, die dafür klare Definitionen schafft. Das Gesetz allein hat sie nicht. Das muss auch vorbereitet werden. Aber soweit ich weiß, gibt es bis heute keinen Entwurf einer solchen Rechtsverordnung, zu dem die Betroffenen wieder gehört werden müssen. Es scheint – so jedenfalls laut IHK-Vertretern – keine vorbereitende Kommunikation zwischen dem Innenministerium und den betroffenen Kammern zu geben.
Das ist leider beim Erlass neuer Gesetze von unserer Regierung kein Einzelfall. Das macht es aber nicht besser. Eine Regierung, die sich als guter Dienstleister für das Volk versteht, muss mit Betroffenen solcher strukturellen Änderungen in ihrem Geschäftsbereich im Vorfeld ausreichend kommunizieren und darf nicht Politik auf Gutsherrenart machen.
Sie werden Umsetzungsprobleme bekommen, Herr Innenminister, und Sie haben dafür im Gesetz nur sechs Monate Übergangszeit vorgesehen. Wenn das jetzt noch nicht alles vorbereitet ist – und so hören wir es von den Betroffenen –, wird diese Zeit zu kurz sein.
Wir schlagen Ihnen deshalb vor, in unserem Änderungsantrag die Übergangszeit auf 18 Monate zu verlängern, um Ihnen die Zeit zu geben, diese Dinge nachzuholen, die Sie bisher nicht geleistet haben. Das würde die Situation der Betroffenen, aber auch die Vorbereitung in den Kammern verbessern und die Konflikte entschärfen.
Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Damit ist die erste Runde abgeschlossen. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht ist. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion hat gezeigt, dass es bei diesem Gesetzentwurf insbesondere in den letzten Wochen an einem Punkt unterschiedliche Meinungen gegeben hat. Aber im Kern ist deutlich geworden, dass die Änderungen, die hier insgesamt vorgeschlagen wurden, teilweise schon überfällig sind. Vor diesem Hintergrund will ich auf diesen Teil kurz eingehen.
Das Bestellungsrecht und unsere Sichtweise dazu hat Oliver Fritzsche meiner Meinung nach sehr deutlich und klar zum Ausdruck gebracht. Das, was in den Beiträgen
angesprochen worden ist, möchte ich noch einmal aufnehmen. Es ist tatsächlich nicht gewollt gewesen, eine parallele Zuständigkeit zu haben, um sich am Kammersystem entsprechend zu orientieren.