Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Wir kommen zum Schlusswort. Wer möchte es halten – oder wird verzichtet? – Gut, es will keiner sprechen.

Mir liegt noch ein Änderungsantrag von den GRÜNEN vor. Ist der schon eingebracht? – Nein. Frau Jähnigen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch einiges zum Hintergrund unseres Änderungsantrages.

Erstens: Der Datenschutzbeauftragte sollte nicht nur gelobt werden, sondern er sollte die Überprüfung mit seinem Fachleuteteam durchführen. Wir finden es wichtig, dass festgestellt wird – zumal Sie selbst das Defizit in der Verwaltung thematisieren –, wie der Stand in der Verwaltung wirklich ist. Genau dazu brauchen wir den Datenschutzbeauftragten als unabhängiges Organ.

Zweitens: Ihr Antrag greift auch deshalb zu kurz, weil unsichere Technikkooperationen mit Internen nicht als Schwachstelle verstanden werden. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass das kommunale Kernmelderegister – immerhin die umfassendste und aktuellste Sammlung von Meldedaten unserer Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen – aktuell noch nicht auf einem BSI-Grundschutzzertifizierten Surfer läuft, wie wir in der letzten Anhörung des Innenausschusses erfahren haben. Das soll sich wohl in Zukunft ändern. Es ist aber nicht so, dass jetzt schon alles bestens wäre.

Drittens. Es greift zu kurz, wenn Sie prüfen wollen, ob der Einsatz von Verschlüsselungstechnologie erhöht werden soll. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal eine Verschlüsselung über Outlook im Sächsischen Landtag versucht hat. Die Infrastruktur unterstützt das nicht. Es ist eine höchst komplexe und anwenderunfreundliche Prozedur. Sicher, Herr Kollege Biesok, jeder ist für sich selbst verantwortlich und IT-Sicherheit eben anstrengend. Aber wenn der Staat Techniken wie die De-Mail einführt, muss er auch eine End-zu-EndVerschlüsselung als Standard einführen und darf sie nicht schleifen.

Was spricht eigentlich dagegen – und Sie wollen ja die Kommunikation modernisieren und das E-Government einführen –, massentaugliche Verfahren zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen und etwa die Einführung von elektronischer Gesundheitskarte oder elektronischem Personalausweis zur Verbreitung zu nutzen?

Wenn wir über diese Form reden, reden wir auch gleich wieder über Formen, wo staatliches Handeln und staatliche Datensammlungen mit privaten Datensammlungen zusammentreffen. Da möchte ich aufgreifen, was mir nach der letzten Rede einer der Kollegen, der zugehört hat – das weiß ich besonders zu schätzen, Kollege Panter –, zugerufen hat: „Ich habe gesagt, sicher sind die Daten, die vom Staat nicht erhoben werden.“ Ich ergänze das jetzt: Am sichersten sind die Daten, die vom Staat nicht und von Privaten nicht erhoben werden.

In diesem Sinne, stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es noch Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Herr Biesok.

Ich glaube, den Änderungsantrag brauchen wir nicht, weil die wesentlichen Forderungen, die im Änderungsantrag enthalten sind, bereits in unserem Antrag abgedeckt sind. Wenn hier beispielsweise gefordert wird, dass externe Dienstleister mit in die Sicherheitsüberprüfung eingefügt werden, ist das eine Selbstverständlichkeit. In dem Moment, wo man externe Dienstleister beauftragt, müssen diese eingefügt werden. Das bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Etwas kritisch sehe ich den Vorschlag, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten in die Überprüfung einzubezie

hen. Es macht gerade seine Unabhängigkeit aus, dass er das Ergebnis einer Prüfung überprüfen kann und als Außenstehender mit dabei ist. Deshalb sollte nicht ein Prüfer in das operative Geschäft einbezogen werden, das ein Staatsbetrieb Informationstechnik zu leisten hat und das von der Verwaltung zu leisten ist, sondern er hat zu kontrollieren, ob die Prozesse, die zur Sicherheitsprüfung gemacht wurden, in Ordnung sind.

Ferner glaube ich, dass die weiteren Punkte keinen größeren Aussagegehalt haben. Das gilt beispielsweise für die Forderung, dem europäischen Recht zu genügen. Wenn das europäische Recht Vorgaben macht, die in Deutschland umzusetzen sind, werden wir diese Dinge selbstverständlich auch prüfen. Aber dazu brauchen wir keine Ergänzung des Antrags.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt gibt es eine weitere Wortmeldung von Frau Bonk für die Fraktion DIE LINKE.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist die Einbeziehung gerade des Datenschutzbeauftragten als Unabhängigen in die Berichterstattung eine sehr begrüßenswerte Ergänzung, um den Bericht aufzuwerten. Insofern stimmen wir dem Änderungsantrag in diesem Punkt auf jeden Fall zu. Ich kann auch nur die Koalition auffordern, die Bewegung, die sie an dieser Stelle demonstriert, also das Kopfnicken, in eine Zustimmung mit den Händen umzumünzen und sich zu entschließen, dem Punkt 1 zuzustimmen. Deswegen beantrage ich eine getrennte Abstimmung über den Punkt 1.

Ich möchte außerdem ergänzen, dass meine Fraktion zu einer Veranstaltung zum Eigenschutz einlädt, um Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie sie sich selbst schützen können. Deswegen findet der Änderungsantrag auch in diesem Punkt unsere Zustimmung. Wir werden entsprechend verfahren.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Bonk. Dann werden wir das so tun.

Aufgerufen ist die Drucksache 5/14213 zur Drucksache 5/13805, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Bonk hat beantragt, über Punkt 1 getrennt abzustimmen.

Wer dem Punkt 1 des Änderungsantrages zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dem Punkt 1 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.

Ich rufe die verbleibenden Punkte 2 bis 6 auf. Wer diesen Punkten seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen sind mehrheitlich die Punkte 2 bis 6

nicht angenommen worden. Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

(Unruhe)

Ach ja, über den Antrag selbst müssen wir auch abstimmen. Ich komme noch einmal zurück. Ich war zu schnell. Wir waren bei dem Änderungsantrag.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den eigentlichen Antrag der CDU und der FDP, Drucksache 5/13805. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit diesem Antrag zugestimmt. Damit ist die Drucksache 5/13805 beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9

Krankenhausbedarfsplanung und -finanzierung

auf neue Herausforderungen einstellen

Drucksache 5/13523, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE und NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Frau Lauterbach spricht für die einreichende Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Patienten und Patientinnen erwarten gute und sichere Krankenhausbehandlungen, die sich vorrangig an der Qualität und nicht an ökonomischen Interessen orientieren. Deshalb sind Krankenhausbedarfsplanung und Krankenhausfinanzierung eine wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge.

Als Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib in den Plänen gelten bisher besonders die Belegungshäufigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser. Ob die erbrachten Leistungen qualitativ abgesichert sind, spielt kaum eine Rolle. Alle drei Jahre werden nach Sächsischem Krankenhausgesetz Krankenhäuser, Fachabteilungen und Betten gezählt und hin- und hergeschoben, was mit Betten und Abteilungen einfacher ist als mit Krankenhäusern. Diese kann man nur schließen – wie in Großenhain – oder privatisieren.

Verdient das wirklich den Begriff „Bedarfsplanung“? Wollen Sie wirklich so weiter planen? Die Qualität der Leistungen muss Kriterium für die Krankenhausplanung werden. Eine integrierte Qualitäts- und Bedarfsplanung muss das Ziel sein, also ein Rahmenplan. Strukturvorgaben sind ebenso zu berücksichtigen wie Belege guten Handelns – sprich: Prozess- und Ergebnisqualität – Grundbegriffe jeder guten Planung.

Sicher ist es nicht leicht, linken Ansprüchen zu genügen und bis 2030 zu planen – immerhin mehr als 15 Jahre. Aber Sie müssen doch eine Entwicklung, eine Perspektive für die Krankenhauslandschaft vorgeben können. Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie weiter Betten zählen oder regional übergreifend und sektorübergreifend planen, eben Strukturen und Qualität planen?

Werte Abgeordnete, die Ausbildung eines Facharztes dauert zehn bis zwölf Jahre. Wie soll die Gesundheitsversorgung dann in zehn bis zwölf Jahren aussehen, vor allem im ländlichen Raum? Wir brauchen die Krankenhäuser für eine regionale interdisziplinäre Versorgung. Dazu müssen Daten in Relation zu Raumordnung und Infrastruktur, also Bevölkerungsentwicklung und Erreichbarkeit, gesetzt werden. Auch die vorhandenen ambulanten Strukturen, die Rettungsdienste, die Notarztversorgung, Reha, Pflege, andere Gesundheitsberufe einschließlich der zu erwartenden Veränderungen müssen in die Planung einbezogen werden. Sie müssen die Krankenhäuser regional in die vorhandenen Struktur einbinden und diese langfristig weiterentwickeln. Das geht nicht losgelöst voneinander. Auf diese gute Planung kann eine gute Finanzierung aufbauen. Aber Ihnen fehlt im Moment beides.

Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung. Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Kosten. Ab 2015 fallen in den neuen Bundesländern mit dem Auslaufen des Programms nach Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes die Investitionszuschläge der Kassen weg.

Damit obliegen alle diese Investitionen allein den Ländern. Die gesetzlichen Krankenkassen haben durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert, sich an der Finanzierung der Investitionen der Krankenhäuser weiterhin zu beteiligen. Die Krankenkassen wieder ins Boot zu holen und weiter in die Finanzierung und die Planung einzubinden, das muss die Bundesebene leisten.

Sie als Regierung und auch als Koalition sind aber in der Verantwortung und müssen ein tragfähiges Investitionsprogramm immer wieder einfordern. Ihre Vorschläge sind auf Bundesebene nicht gehört worden. Geben Sie sich mit dieser Antwort zufrieden? Mir reicht das nicht. Wir haben in Sachsen noch eine gute Substanz, aber von der zehren

wir schon zehn Jahre. In Anbetracht der Entwicklung der medizinischen Versorgung haben die Krankenhäuser auch zukünftig einen wichtigen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Mit einer immer weiteren Ausdünnung der ambulant tätigen Haus- und Fachärzte im ländlichen Raum übernehmen die Krankenhäuser die Verantwortung für die medizinische Daseinsvorsorge. Das tun sie jetzt schon, selbstverständlich. 365 Tage im Jahr rund um die Uhr stationär und ambulant sind wohnortnah Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegepersonal für uns da. Das verlangt nicht nur Achtung, sondern auch Bezahlung.

Diese Leistungsfähigkeit gilt es zu schützen und zu stärken, denn gerade in unserer alternden Gesellschaft wird Krankenhausmedizin immer wichtiger. Krankenhäuser brauchen eine gesicherte Finanzierung, auch bei Investitionen. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Krankenhauspolitik. Die Krankenhausfinanzierung steht unserer Meinung nach in Sachsen nicht auf sicheren Füßen. In diesem Haushaltsplan stehen 101 Millionen Euro für Investitionen an und in Krankenhäusern zur Verfügung.

(Staatsministerin Christine Clauß: Pro Jahr!)

Pro Jahr. Davon sind aber pro Jahr 44 Millionen Euro von den Krankenkassen per Gesetz geborgt. Das heißt, effektiv gibt es 57 Millionen Euro pro Jahr. Wie soll das weitergehen, Frau Ministerin, wenn Kassen nicht mehr mitfinanzieren? Sie müssen dafür Sorge tragen und im nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 mindestens jährlich 150 Millionen Euro für Investitionen einstellen. Die Krankenhäuser selbst geben einen Bedarf von circa 240 Millionen Euro an, bei einem Investitionsstau von 350 Millionen Euro. Frau Ministerin, Sie selbst haben einen Bedarf von 140 Millionen Euro anerkannt.