Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Sachsen hat wie jedes andere Bundesland gemäß § 20 des Bundesnaturschutzgesetzes den Auftrag, 10 % der Landesfläche für einen Biotopverbund zur Verfügung zu stellen. Daher ist die Frage, wo auf diesem Weg wir derzeit stehen, schon eine spannende, die es zu beantworten gilt.
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, alles Gute zum Geburtstag! Ich werde am 18.06.2015 nachfragen, ob Sie die 10 % wirklich erreicht haben.
270 FFH-Gebiete und 77 europäische Vogelschutzgebiete sind der Europäischen Kommission bisher gemeldet worden. Sie nehmen 15,9 % der Landesfläche ein. Teilweise gibt es Überschneidungen mit den 2,8 % der Landesfläche einnehmenden Naturschutzgebieten oder den 0,5 % der Landesfläche einnehmenden Nationalparks. Tja, alles wieder einmal richtig gemacht im Umweltministerium?
Der zunehmende Nutzungsdruck auf die Landschaft führt zu einem Verlust an wertvollen Biotopen. Diese verlieren nicht nur insgesamt an Fläche, sondern werden in isolierte Einzelteile zerlegt. Die störenden Einflüsse und Randeffekte auf die kleinen Flächen nehmen zu. Die verbleibenden Biotopinseln sind für viele Arten zu klein, und ihre Isolation erschwert den Austausch von Individuen zwischen den Gebieten. Dies führt zu einer genetischen Verarmung der Populationen und gefährdet ihr dauerhaftes Überleben.
Durch das bisherige Schutzgebietssystem können lediglich 30 bis 40 % der heimischen Arten in überlebensfähigen Populationen erhalten werden. Um das Überleben eines wesentlichen Teils der heimischen Fauna und Flora zu ermöglichen, müssen deshalb auch außerhalb von Schutzgebieten die Voraussetzungen für Ausbreitung und Wanderung der Arten verbessert werden.
In § 21 Bundesnaturschutzgesetz ist dazu weiterhin erläutert, die Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente des Biotopverbundes sind insbesondere durch rechtliche Unterschutzstellung, planungsrechtliche Festlegungen und langfristige vertragliche Vereinbarungen rechtlich zu sichern. Da hilft auch der Verweis auf die 15,9 % Natura-2000-Gebiete nicht weiter. Hier geht es um einen landesweiten Verbund.
Darüber hinaus sind laut Bundesnaturschutzgesetz zu sichern und weiterentwickeln: Randstreifen, Uferzonen und Auen oberirdischer Gewässer sowie in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope. All diese Anforderungen sind seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die ersten Forderungen nach einem Biotopverbund stammen aus dem Jahr 1985 in der alten Bundesrepublik, wo der Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem Sondergutachten „Umweltprobleme der Landwirtschaft“ so etwas gefordert hat.
Was ist nun in Sachsen zu dem Thema geschehen? Im Jahr 2007, fünf Jahre nach der entsprechenden Bundesregelung, beginnt eine Projektpilotphase, die nun nach sieben Jahren wohl abgeschlossen ist. Die Staatsregierung sieht die Einrichtung und Erhaltung eines Biotopverbundes in Sachsen bereits jetzt als erfüllt an. Damit besteht im Grunde kein Handlungsbedarf mehr. Die deutsche Umwelthilfe erhält im Jahr 2010 auf eine konkrete Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz die Antwort aus dem Umweltministerium, dass die fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund erarbeitet wurden und rund 29 % der Landesfläche zu einem Suchraum gehören. Diesen Stand haben wir in etwa heute noch, vier Jahre nach der Anfrage.
In einzelnen Landkreisen gibt es bereits feinmaßstäbliche Karten, die jedoch von der Führung des Umweltministeriums eigentlich nicht gewollt sind. Die Behörden kommen durch die Verwaltungsreform mit der Umsetzung nicht hinterher. Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung hat ermittelt, dass wir noch lange nicht am auferlegten 10-%-Ziel sind, sehr geehrter Herr Dr. Meyer. Auf nur circa 8 % der Landesfläche wurden FFH-Lebensraumtypen unter Schutz gestellt. Dabei kann noch keine Rede von weitreichender funktionaler Vernetzung sein.
Und es geht noch weiter. Unter dem Motto „Naturkapital Sachsen verspielen wir unsere Zukunftsfähigkeit“ stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar: Von den etwa 150 000 Hektar Fläche waren 140 000 Hektar pflegerelevant, wovon nur 120 000 Hektar finanziell für Pflegemaßnahmen abgesichert sind. Sie beziffern die Lücke der Ist-Förderung zum notwendigen Soll im Jahr 2009 mit 35 Millionen Euro. In der nun beginnenden Förderperiode wird diese Lücke nach meiner Prognose größer werden.
Im März 2014 stellten BUND und Nabu eine Analyse zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Ländern als Vergleich vor. In Sachsen steht die Ampel auf Rot. Es ist offensichtlich, dass der Naturschutz nicht die Stärke von Sachsens Umweltminister ist. Tatsächlich finden sich auf seiner Homepage unter dem Stichwort Biotopverbund – Frau Kallenbach sagte es – auch Unterlagen zu fachlichen Arbeitsgrundlagen. Allerdings sind diese uralt. Dazu habe ich eingangs etwas gesagt. Pilotphase seit 2007 – nun mehr oder weniger folgenlos.
Die planerische Sicherung oder Instrumente bzw. Pilotprojekte zur Umsetzung des Biotopverbunds aufbauend auf den fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund im Freistaat Sachsen und den bis 2007 erarbeiteten FFH und SPA-Managementplänen – kaum etwas davon wurde eingelöst. Ich habe nach dem von BUND und Nabu einzig positiv Erwähnten, nämlich der Umsetzung von Managementplänen für die FFHGebiete nachgefragt. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 5/13617, war, dass die von der oberen Naturschutzbehörde erlassene Rechtsverordnung zur Bestimmung der FFH-Gebiete als besondere Schutzgebiete keine Ge- und Verbote enthält und somit unverbindlich bleibt. Auswirkungen auf die Biodiversität sind in größerem Umfang erst durch die Umsetzung der Managementpläne der FFH-Gebiete zu erwarten. Weil jedoch kaum systematisch erfasstes Wissen über die Umsetzung dieser Maßnahmen vorliegt, sind die Aussagen darüber spärlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN! Wir stimmen Ihrem Antrag zu. Allerdings halte ich für mich fest, dass Ihr Erwachen in dieser 5. Legislaturperiode schon recht spät kommt. Ich kann mich nicht erinnern, dass die letzten großen Entscheidungen in diesem Hohen Haus in Bezug auf den Biotopverbund durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geprägt waren. Ich erinnere mich zum Beispiel an die Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan im letzten Jahr. Da haben Sie zwar die Einrichtung eines Biotopverbundes auf 15 % der Landesfläche gefordert, aber keine konkreten Wege dahin aufgezeigt, wie Sie es jetzt im Antrag fordern.
Unsere Fraktion hingegen hat bereits vor zwei Jahren gefordert, dass in den Bereichen effiziente Flächennutzung und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf Regelungen nicht verzichtet werden sollte. Wir hatten gefordert, dass als Ziele formuliert werden, dass beispielsweise ausgehend von einer Darstellung übergeordneter Anforderungen an bzw. Vorkommen von Wanderungskorridoren, von Arten, Zielarten für den Biotopverbund und den bislang flächenbezogen verfolgten Biotopverbund im Landschaftsprogramm in den regionalen Strukturen zu identifizieren und darzustellen sind, für die besondere Bedarfe, unter anderem hinsichtlich Biotopverbund, aber auch aus anderen Planungsbereichen wie Hochwasserschutz und Aufwertung der Landschaft bestehen. Diese Flächen wären durch gezielten Flächenerwerb über Vorkaufsrechte oder den von uns vorgeschlagenen Bodenfonds zu erwerben gewesen. An diesen Regelungen haben Sie irgendwie herumgekrittelt, ohne selbst konkret zu werden, wie das gehen könnte.
Weiterhin wollten wir als Ziel festlegen, dass Flächenneuversiegelungen allgemein nur bei flächengleicher Entsiegelung zugelassen werden können. Des Weiteren wollten wir, Herr Dr. Meyer, in unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen in Größenordnungen über
100 Quadratkilometer und in Gebieten, die von Straßen mit geringer Verkehrsbelegung zerschnitten sind und
Alle diese Vorschläge wurden nicht übernommen, aber hier gehören Ihre Forderungen hin, nämlich in die Landesentwicklungsplanung. Deshalb ist Ihr mit Zeitverzögerung vorgelegter Antrag hochlöblich, für diese Regierung aber wie Perlen vor die Säue geworfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich wollte vor einiger Zeit wissen, wie es in Sachsen bezüglich des Biotopverbundes aussieht, und habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Staatsregierung hat geantwortet, dass die flächenmäßigen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt seien. Damit ist dieses 10-%-Ziel gemeint. Ein flächenmäßiger Anteil sagt aber noch nichts über den Erhaltungszustand aus. Schaut man in den Umweltbericht 2012, dann kann man nachlesen, dass 168 der 302 vorkommenden Biotoptypen gefährdet sind. Davon sind 34 von der vollständigen Vernichtung bedroht und 132 stark bzw. potenziell gefährdet. Es reicht eben nicht, nur den flächenmäßigen Anteil an Biotopen sicherzustellen, sondern es geht auch um funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft.
Durch Verkehr, Siedlung und viele andere Formen der wirtschaftlichen Landnutzung kommt es häufig zur Zerschneidung von Biotopen. Dabei entstehen sogenannte Biotopinseln. Für viele Arten sind diese zerstückelten Landschaftsteile für ihr Überleben zu klein. So kommt das Bundesamt für Naturschutz zu dem Ergebnis, dass kleine isolierte Biotope lediglich den Schutz von circa 30 bis 40 % der heimischen Arten in einer überlebensfähigen Population gewährleisten. Das heißt, wenn wir über Artenschutz und Biodiversität reden, müssen wir das Thema Biotopverbund voranbringen. Das betrifft auch die Frage nach Verbindungsflächen.
In meiner Kleinen Anfrage habe ich nach diesem Aspekt gefragt. Die Staatsregierung hat geantwortet: „Eine Differenzierung nach Kern- und Verbindungsflächen liegt nicht vor.“
Meine Damen und Herren! Die naturschutzrechtliche Ziel- und Aufgabendefinition zum Biotopverbund haben wir mittlerweile im Sächsischen Naturschutzgesetz festgeschrieben. Aber die Genese des § 21 a sagt einiges über das Selbstverständnis des Freistaates zum Naturschutz aus. Im Referentenentwurf des Staatsministeriums war der Passus enthalten. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die Biotopverbünde dann wieder herausgestrichen. Erst auf massiven Druck der Naturschutzverbände und auch der Oppositionsfraktionen wurde der Paragraf im Verfahren wieder aufgenommen. Wir haben darüber
Das betrifft auch die Frage der Abschaffung der Vorkaufsrechte, gegen die sich die SPD aus naturschutzfachlicher Sicht immer zur Wehr gesetzt hat. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag der GRÜNEN diesen Punkt mit aufgreift.
Doch zurück zum Biotopverbund. Nehmen wir einmal einen Punkt aus den sogenannten Handlungsempfehlungen des LfULG. So heißt es, dass zur Sicherung des Biotopverbundes der notwendige Finanzbedarf zu sichern ist. Was ist hier die Position der Staatsregierung? Auch das zitiere ich einmal aus meiner Kleinen Anfrage. „Eine landesweite Dokumentation ausschließlich dem Biotopverbund dienender Maßnahmen nach Art und Maßnahmen sowie ihrer finanziellen Höhe wird nicht erhoben.“ Meine Damen und Herren! Das LfULG spricht in seinen Arbeitsempfehlungen aus dem Jahr 2007 selbst davon, dass zur Verwirklichung eines landesweiten Biotopverbundes eine umfassende Handlungsstrategie notwendig ist. Genau das fordert der Antrag der GRÜNEN, und das unterstützen wir.
Ich möchte zum Abschluss noch einen ganz wesentlichen Punkt aufgreifen. Das ist die Bedeutung des Ehrenamtes, und darauf kann man nie genug hinweisen. Der Umweltbericht selbst sagt es ja: Ohne die ehrenamtlichen Kartierer und Artspezialisten könnten die EU-rechtlichen Berichtspflichten nicht erfüllt werden. Ohne Ehrenamt wäre auch die Pflege der Biotope nicht machbar. Doch Ehrenamt braucht Struktur. Das bedeutet auch eine auskömmliche Finanzierung, um diese Struktur sicherzustellen.
Wir haben in Sachsen in den vielen Naturschutzvereinen und -verbänden Sach- und Fachkompetenz. Deshalb ist es richtig, wenn der Antrag der GRÜNEN fordert, diese Kompetenz in ein landesweites Handlungskonzept einzubeziehen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Meine Damen und Herren! Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Herr Abg. Günther. Bitte sehr, Herr Günther, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag eingehe, liebe Frau Kallenbach, vielleicht kurz zu Ihrer Einbringungsrede: Die war für mich etwas wirr.
Wie Sie es schaffen, die Brücke zu schlagen vom Biotopverbund zu dem Thema der Möglichkeit, auf seinem privaten Grundstück mit seinem Baum umzugehen, wie man will, ist abenteuerlich. Wo um Himmels willen haben Sie denn jemals einen Biotopverbund auf einem Privatgrundstück gesehen, auf dem ein Haus steht, um nachzuvollziehen, dass dort ein Totholzbaum stehen würde, den
Ich hätte gern einmal einen praktischen Hinweis, wo es stattgefunden haben könnte, dass ein Totholzbaum umgeschnitten worden wäre. Erstens ist es verboten, selbst nach unseren Möglichkeiten, und zweitens steht der nicht auf einem Privatgrundstück.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie vorschlagen, sind immer neue Programme, immer neue Berichte, immer neue Bürokratie. Das ist grüne Politik. Dabei erwecken Sie gleichzeitig immer den Eindruck, als ob in Sachsen gar keine Anstrengungen im Naturschutz unternommen würden. Aber im Leitbild des Landesentwicklungsplanes bekennt sich der schönste Freistaat Deutschlands zu seiner biologischen Vielfalt.
Ein funktionstüchtiger Biotopverbund und ausreichend Biotope in hinreichender Qualität nennt der Landesentwicklungsplan als Bedingung, um diese zu erreichen. Ausdrücklich fordert er den Arten- und Biotopschutz, weil diese Lebensräume Zeugen der kulturgeschichtlichen Entwicklung sind, aber auch, weil sie der Regeneration der Ressource Wasser dienen.
Viele der Aspekte, die Sie in Ihrem Antrag im Landesprogramm Biotopverbund fordern, sind bereits im Landesentwicklungsplan erfasst. Zu diesen Maßnahmen zählt etwa der Ausbau des großräumigen und übergreifenden Biotopverbundsystems. Dazu gehören die Sicherung der unzerschnittenen verkehrarmen Räume oder die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Auen.
In den Raumordnungsplänen des Freistaates ist das Thema Biotopschaffung und Vernetzung eine Querschnittsaufgabe. Sie zieht sich entlang der Revitalisierung der Brachflächen oder der Rekultivierung der Bergbaulandschaften. Biotope sollen langfristig als Wasserspeicher dienen und so für den Hochwasserschutz nutzbar gemacht werden, was ich persönlich nachdrücklich unterstütze. Mit Blick auf die Bedeutung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume und der Biotopvernetzung zeigt sich, wie viel Lebensentwicklungsplan in Ihren Forderungen bereits enthalten ist. Der Landesentwicklungsplan fordert, diese Gebiete aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotopverbund zu bewahren.
Es liegen gut strukturierte und umfangreiche Pläne vor. Deshalb hat sich der Antrag erübrigt, mit dem Sie hier wiederum ein neues Baustellenschild aufstellen wollen, aber nicht bereit sind, diese Baustelle selbst zu betreten. Es ist wie immer: Sie produzieren Papier und Pläne, und dann soll es der Staat richten.
Es reicht aber nicht, nur bürokratische Vorschriften zu schaffen. Ich erinnere immer wieder gern an ein Schild in unserem Seiffener Rathaus. Ich übersetze einmal die erzgebirgische Formulierung auf Hochdeutsch. Darauf
In Ihrem Antrag fehlt mir zudem auch die praktische Umsetzung. Es fehlt der Vertragsnaturschutz, mit dem Sie die Menschen vor Ort dazu bewegen, aktiv beim Schutz der Natur mitzuwirken. Es fehlt die komplette Frage des Eigentums. Wir müssen die Eigentümer der Flächen bewegen, mitzumachen. Wenn wir sie mit der Auferlegung von Pflichten zwingen, müssen wir gegebenenfalls neu darüber nachdenken, wie wir diese Eigentümer von Flächen unter Umständen entschädigen. Ich nenne nur die privaten Waldeigentümer, bei denen wir genau darüber nachdenken müssen, wie wir mit diesen Menschen umgehen, die mit ihrem Eigentum zum Schutz der Natur – auch bei Biotopen – beitragen. Notfalls wäre es eine Variante, darüber nachzudenken, auf die Grundsteuern zu verzichten, wenn sie ihr Eigentum für Biotopverbünde hergeben.
Sie erwecken mit Ihrem Antrag genau das Gegenteil. In Ihrem Antrag wabert wieder der grüne Ungeist des Verbotes und der Bevormundung. Sie wollen das Vorkaufsrecht wieder instrumentalisieren. Nichts hindert einen Naturschutz, der von den Bürgern vor Ort selbst in die Hand genommen wird, so sehr wie dieses Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht hat sich nicht im Wassergesetz, nicht im Waldgesetz und auch nicht im Naturschutzgesetz bewährt. Aber trotzdem fordern Sie es immer wieder ein.