dium für Hausärzte in Ungarn. Es greift alles nicht so richtig und es wird zukünftig nicht ausreichen.
Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zur Bedarfsplanung allgemein machen. Frau Clauß, Sie schreiben selbst in der Antwort: „Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie ermöglicht es besonders im hausärztlichen Bereich, die Versorgungssituation kleinräumig zu erfassen.“ Das ist nicht viel, das ist nur ein Erfassen – dafür haben wir keinen Arzt mehr. Die Bedarfsplanung als räumliches Instrument hat einen vorrangig limitierenden Einfluss auf die Entwicklung der Arztzahlen – außer in den Großstädten.
Einem bestehenden bzw. sich abzeichnenden Ärztemangel bestimmter Facharztgruppen kann mit Hilfe der Bedarfsplanung nicht ausreichend begegnet werden. Es beunruhigt mich schon, wenn das in Ihrem Haus so festgestellt wird. Das ist eine Feststellung, aber es klingt wie eine Bankrotterklärung. Das darf einfach nicht sein.
Das war Frau Abg. Lauterbach für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion Frau Abg. Strempel. Bitte, Frau Strempel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Wir haben in dieser Legislatur wahrlich schon oft über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – sei es im ambulanten, sei es im stationären Bereich – gesprochen.
Eines muss man immer wieder betonen – darauf lege ich wirklich Wert –: Wir haben in Sachsen und in Deutschland insgesamt eine hochwertige medizinische Versorgung, um die wir international beneidet werden.
Trotz aller Kritik an der gesundheitlichen Versorgung hierzulande, die immer wieder vorgetragen wird, scheint es wahrlich geboten zu sein, dass wir uns dieser guten Situation bewusst werden. Wir sollten dafür dankbar sein.
Es ist richtig, dass man dennoch ein Achtungszeichen setzen sollte. Obwohl die Situation gut ist, ist es entscheidend, dass auf Probleme, wenn sie sich abzeichnen, reagiert wird. Lassen Sie mich deshalb jetzt zur Großen Anfrage kommen.
Neben den Fragen zu allgemeinen Angaben, beispielsweise zur Beschäftigungssituation von Ärzten und Zahnärzten in Sachsen in den vergangenen Jahren, liegt der Fokus der Nachfragen erstens auf der Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie und zweitens auf Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. In der Begründung zur vorliegenden Großen Anfrage wird bereits umfassend auf die Möglichkeiten des Bedarfsplanes eingegangen.
Meine Damen und Herren! Die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen hat reagiert und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. der Ersatzkassen im vergangenen Jahr den Bedarfsplan für Sachsen erstellt. Der Bedarfsplan beruht auf der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie sind zum Beispiel die Definition von Versorgungsebenen, die Weiterentwicklung des Demografiefaktors, die Berücksichtigung ermächtigter Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Einbeziehung von Arztgruppen, die bisher nicht in die Bedarfsplanung einbezogen waren.
Dieser Bedarfsplan wie auch die Beantwortung der Großen Anfrage geben zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also heute, eine gute Übersicht darüber, für welche Versorgungsstufen wir Überbedarfe und für welche wir Fehlentwicklungen verzeichnen. Dementsprechend müssen Korrekturmaßnahmen vorgenommen werden – maßvoll und gemeinsam mit allen Akteuren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum zweiten Schwerpunkt kommen, den Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes betonen – viele wissen es nicht, sie hören einfach weg oder negieren es –: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verantwortlich. Dafür haben sie den gesetzlichen Auftrag übertragen bekommen. Zudem erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene von den Krankenkassen die finanziellen Mittel für die Honorarverteilung an die Ärzte. Es ist gut so, dass sich die Politik da heraushält; sonst gäbe es noch mehr Streitereien.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen nimmt diese Aufgabe ernst. Sie hat in den vergangenen Jahren verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Einige Maßnahmen sind sicher umstritten, aber doch – so zeigt es sich – erfolgreich. Ich verweise auf das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“, welches von der KV selbst entwickelt wurde, um einem möglichen Ärztemangel entgegenzuwirken.
Beginnend im vergangenen Studienjahr, haben 20 angehende Mediziner das Studium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der ungarischen Universität Pécs aufgenommen. Ihnen werden die Studiengebühren für die Dauer der Regelstudienzeit finanziert. Im Gegenzug verpflichten sich die geförderten Studenten, im Anschluss an ihr Studium die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und für mindestens fünf Jahre als Hausarzt in Sachsen außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig und Radebeul zu arbeiten. Das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ soll auch im Studienjahr 2014/2015 fortgeführt und es sollen erneut 20 Studienplätze zur Förderung ausgeschrieben werden.
Auch der Freistaat ist in diesem Zusammenhang nicht untätig geblieben. Er hat in dieser Legislaturperiode
wahrlich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Ein Wiederholen verbessert nicht die Situation. Deshalb möchte ich wirklich nur einige Beispiele nennen: das 20Punkte-Programm der Staatsregierung, den Maßnahmenkatalog der Staatsregierung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und die Anreize zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum, die mittels unterschiedlicher Förderinstrumente gesetzt worden sind.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene ergänzt unsere Maßnahmen. Darin wird unter anderem die Reduzierung von Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung sowie bei Facharztterminen vorgesehen. Gerade diesem Punkt wurde in der letzten Zeit medial sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Aussagen in dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene tatsächlich umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen und – meine Kollegin hat es schon getan; ich möchte es explizit für die CDU-Fraktion wiederholen – allen im medizinischen Bereich Beschäftigten, ob es Ärztinnen und Ärzte sind oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich und im technischen Bereich, ein Dankeschön sagen für das, was sie jeden Tag leisten, 24 Stunden, Tag und Nacht. Wir danken auch ihren Angehörigen.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist an der Reihe. Bitte, Frau Abg. Neukirch, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Medizinischer Sicherstellungsauftrag und Praxis der medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen“ bietet durchaus interessante Einblicke in das aufgeworfene Thema. Auch die Antwort der Staatsregierung ist stellenweise durchaus informativ und sachlich. Gerade die Art und Weise der Zusammenstellung der Daten erleichtert den Umgang mit diesem Thema.
Dennoch will ich am Anfang auch sagen: Einige Fragen, zu denen die Staatsregierung behauptet, sie habe keine Daten, hätten durchaus beantwortet werden können. Wenn man einen Rückgriff auf offizielle Studien, beispielsweise die offizielle Studie der Bertelsmannstiftung zu den Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, vornimmt, liegt Sachsen im Ranking der Bundesländer auf dem vorletzten Platz mit etwas mehr als 12 Tagen Wartezeit im
Durchschnitt für Termine. Ich kann nachvollziehen, dass man darauf nicht so gern eingeht, zumal man vielleicht denkt, dafür nicht selbst verantwortlich zu sein, und keine negativen Fakten bringen möchte.
Leider – und das ist bedauerlich – fehlen aus meiner Sicht Antworten auf die Fragen, bei denen es gerade wichtig wäre, eine ehrliche Bewertung der Staatsregierung zu hören, weil dann für uns das politische Handeln und Gestalten besser einschätzbar wäre. Ich finde es schade, dass die Staatsregierung nicht den Mut hat, die Wirkung von Maßnahmen zu bewerten, was aus ihrer Sicht sinnvoll wäre, und zur Diskussion zu stellen, weil wir alle wissen, dass im Gesundheitsbereich viele Akteure mitspielen und durchaus verschiedene Interessen haben.
Um eine ehrliche Diskussion zu führen, ist es wichtig zu wissen, was die Staatsregierung in welchem Bereich tun will. Wir diskutieren nun wieder anlässlich dieser Großen Anfrage ein paar Symptome und beschäftigen uns schlaglichtartig mit ein paar Maßnahmen, aber diskutieren eben nicht die Grundlagen, die wir eigentlich durchdenken müssten. Bedauerlich ist, dass in der Begründung der Großen Anfrage das Landesgremium benannt wird, jedoch keine Frage zur Arbeit des Gremiums gestellt wird, denn aus meiner Sicht liegt bei dem gemeinsamen Landesgremium der Schlüssel für die Landespolitik, in Bedarfsplanung und Versorgungsfragen eingreifen zu können. Abseits der großen bundesweiten Bedarfsplanungsrichtlinien wäre hier die Möglichkeit, etwas zu tun.
Aber zu den Daten: Wir haben einerseits mehr Ärzte in der Versorgung und andererseits eine regionale Unterversorgung oder Regionen mit drohender Unterversorgung. Insoweit ist dieser Widerspruch aber nicht neu. Man müsste im zweiten Schritt genauer hinschauen. Man kann die Daten aus dem letzten Ärzteblatt hinzuziehen, wo aufgelistet ist, wo zu viele und wo zu wenige Ärzte sind. Wir haben einen Aufwuchs an Ärzten im stationären Bereich mit einem Plus von 6 211 und zurückgehende Arztzahlen im ambulanten Bereich mit einem Minus von 1 510. Darin liegt die Versorgungsproblematik vor Ort, weil der ambulante Bereich für diese Frage maßgeblich ist. Mehr Ärzte im stationären Bereich können nicht das Minus im ambulanten Bereich ausgleichen, da wir ein sektorbasiertes System haben. Die dafür verantwortlichen Strukturen, die in Planung und Finanzierung unterschiedlich sind, erschweren die umfassende Bestandsaufnahme, wenn wir über medizinische Versorgung an sich sprechen.
Es gibt eine interessante Studie der Universität München, die festgestellt hat, dass auch die Existenz von zwei unterschiedlichen Vergütungssystemen, nämlich PKV und DKV, „eine bedarfsgerechte und gleichmäßige ärztliche Versorgung aller Patienten erschwert“. An der Stelle müssten wir das Thema Bürgerversicherung, oder wie andere es nennen, integrierte Versicherung, mit dem einheitlichen Gebührensystem für ärztliche Leistungen benennen. Das wäre auch eine Maßnahme, wodurch wir bei den Fragen Bedarf und Versorgung weiterkommen könnten.
Bedarfsfeststellungen an sich sind immer schwierig. Bedarfe sind latent und entziehen sich dadurch einer objektiven und direkten Messung. Man muss sich ihnen also nähern. Im Gesundheitssystem kennen wir verschiedene Näherungsmöglichkeiten. Wir haben zum einen die bundesweite Bedarfsplanungsrichtlinie für den ambulanten Bereich, über die wir heute reden, wir haben innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ein Ausgleichssystem, den sogenannten Risikostrukturausgleich, den sogenannten Morbi-RSA, und wir haben in der Krankenhausplanung wiederum andere Daten.
Wenn wir über medizinische Versorgung insgesamt sprechen, brauchen wir eine sektorübergreifende Gesamtschau. Diese muss an einen Regionalbezug gekoppelt sein. Da komme ich wieder zum Landesgremium nach § 90 a SGB V, das uns die Möglichkeit gibt, uns bei den bundesweiten Sachverhalten einzubringen und Vorschläge zu machen. Dort ist die Möglichkeit, landespolitisch gestalterisch aktiv zu werden. An der Stelle verstehe ich auch den Entschließungsantrag der LINKEN, die hier mehr tatsächliche Durchsetzung der Staatsregierung bei den anderen Akteuren in Sachsen einfordern.
Zum Gremium selbst gibt es noch ein paar Wünsche. Mir fehlt die kommunale Ebene am Tisch oder die Vertreter der Ausbildungseinrichtungen, der medizinischen Fakultäten und der Universitätskliniken. Die Transparenz der Arbeit des Gremiums lässt sich schwer nachvollziehen, wenn Sitzungen nicht öffentlich sind und keine Berichterstattung erfolgt. Trotzdem sehe ich keine andere Möglichkeit, als dieses Gremium zu stärken, wenn wir über politische Sonntagsreden beim Thema Sicherstellung der medizinischen Versorgung hinauskommen wollen. Im Landesgremium in Brandenburg hat man sich mit diesem Thema auch beschäftigt. Dort wurde aus meiner Sicht ein sehr guter Vorschlag gemacht, wie man sektorübergreifende Analysen von Ressourcen und Bedarfen sowie raumplanerische Perspektiven zusammenbringt. Wir
hätten dafür in Sachsen auch die Möglichkeit. Wir haben einen Landesentwicklungsplan, in dem beim Thema Sicherstellung der medizinischen Versorgung leider derzeit nur ein paar Programmsätze enthalten sind und für die kommunale Ebene nicht viel Hilfreiches zu entnehmen ist.
Wir haben nämlich viele Unterstützungsmaßnahmen. Die KVs geben Zuschüsse für Investitionen bei Praxisniederlassungen. Wir haben eine Mindestumsatzgewährung und Studienprogramme. Es gibt einen ganzen Strauß an Möglichkeiten, damit wir vor Ort tätig werden können. Wenn wir es nicht schaffen, diese sektorübergreifende und regionale Bezugsgröße in der Planung hinzubekommen, ist es schwierig, diese vielen Instrumente zielgenau einzubringen. Beim Praxisbezug der Ausbildung sollte man auch über neue Maßnahmen nachdenken, zum Beispiel, ob junge Mediziner schon während ihres Studiums in die Praxis einbezogen werden sollten.
Beim Thema Entlastung der Ärzte durch Delegation und Substitution ärztlicher Leistung gibt es vieles, was weiter
verfolgt werden kann. Noch keine Rolle gespielt hat das Thema öffentlicher Gesundheitsdienst. Ich will es nur ganz kurz ansprechen, weil auch hier eine Herausforderung auf den Freistaat zukommt. Ich sehe uns als Land in der Verantwortung, dass die Standards, die wir einmal mit guten Gründen eingeführt haben, in den Landkreisen und Kommunen eingehalten werden können. Dem latenten und schleichenden Abbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen muss dringend entgegengewirkt werden.
Zu dem Thema ließe sich noch viel sagen. Die Prävention und der Gesundheitszieleprozess, der ein produktiver Faktor bei der Sicherstellung medizinischer Versorgung sein könnte, fehlen noch. Gerade in den Gesundheitszieleprozess sollten wir wieder mehr Dynamik hineinbringen.
Zum Schluss noch kurz zum Antrag der Linksfraktion. Grundsätzlich teilen wir einige Anliegen des Antrages, gerade was Gesamtkonzept, Evaluation der Maßnahmen oder auch die Investitionsförderung angeht. Andererseits sehen wir nicht das nachhaltig gestörte Arzt-PatientenVerhältnis oder den dringend notwendigen Ausbau der Studienkapazitäten. Wir wären schon froh, wenn die Kürzungen bei den Hochschulen zurückgenommen würden. Einige Punkte sehen wir also anders, deshalb werden wir uns bei dem Entschließungsantrag enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Mit dem Blick auf die Große Anfrage zum Thema medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen lässt sich feststellen, das die medizinische Versorgung gesichert ist. Die Anzahl der ambulant tätigen Ärzte ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Unsere Ärzte sind engagiert und dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank.
Hinzu kommen die in der Großen Anfrage nicht erfassten stationär tätigen Ärzte. Mehr als 15 000 Ärzte sind auch in dem stationären Sektor tätig.
Auf viele Zahlen sind meine Vorrednerinnen schon eingegangen. Ich möchte nur Folgendes ergänzen: Die Anzahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte hat sich in den vergangenen neun Jahren mehr als verdreifacht. Insgesamt versorgte jeder niedergelassene Arzt im Jahr 2011 durchschnittlich 646 Einwohner. Im Jahr 1991 waren es vergleichsweise noch mehr als 900. Die bereits geschilderten Umstellungen durch die neue Bedarfsrichtlinie konnten schon ihre Wirkungen entfalten. Mit der Richtlinie müssen die Planungsbereiche künftig nicht mehr dem Territorium der Landkreise und der kreisfreien Städte entsprechen.
Ein demografischer Faktor wurde eingeführt, der nunmehr Anwendung findet. Damit lässt sich eine genauere und feingliedrigere Bedarfsplanung realisieren. Regionale Besonderheiten lassen sich konkret abbilden. Sofern es die Altersstruktur in den Regionen und die daraus resultierende höhere Morbidität oder sozioökonomische Faktoren erfordern, kann von der Bedarfsplanungsrichtlinie abgewichen werden. Es wurde schon darauf eingegangen, wo genau das erfolgt.
Die Große Anfrage zeigt nicht nur, dass die notwendige Neufassung in der Richtlinie Wirkung entfaltet. Sie zeigt auch Folgendes: Gesundheitspolitik ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Koalition. Mit zahlreichen Maßnahmen hält der Freistaat Sachsen die Versorgung auf einem hohen Niveau. Besonders wichtig ist dabei auch die Sicherung des ärztlichen Nachwuchses.