Frau Maicher, Sie haben Ähnliches angesprochen und auch interessante Vorschläge gemacht. Es steht Ihnen frei, einen eigenen Antrag zu stellen. Aber es gibt einen Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit, der in den von Ihnen zitierten Worten „cracking the language barrier“ im schönsten EU-Deutsch zum Ausdruck kommt. Da dieser Unterschied besteht, werden die praktische Zusammenarbeit und das Verhandeln auf europäischer Ebene manchmal erschwert. Es lohnt sich, gemeinsam darüber nachzudenken, was man tun kann.
Auch ein Wort an die AfD-Fraktion: Frau Petry, ich weiß nicht, was wir durch Ihren Wortbeitrag gelernt haben – außer, dass Sie kein Thema haben. Die einzige Frage, die offen bleibt: Wenn Sie denn heute mit Brüssel telefoniert haben, hat Ihnen Herr Lucke noch geantwortet? Das würde mich wirklich interessieren.
Sehr geehrter Herr Mann, in Ihrem Antrag ist ständig von „Arbeitssprache“, nicht von „Verfahrenssprache“ die Rede. Wenn Sie etwas anderes gemeint haben, dann hätte ich meine Rede vielleicht anders gestaltet. Insofern müssten Sie noch einmal über die Zielrichtung Ihres Antrags nachdenken.
„Arbeitssprache“ und „Verfahrenssprache“ – man merkt wieder: Verständnis von Sprache ist nicht einfach. Wir haben darunter genau das verstanden: dass eine Arbeitssprache eine Verfahrenssprache ist. Sie können auch nachschlagen, um festzustellen, dass beides synonym gebraucht wird. Aber vielleicht streiten wir noch
ein bisschen über die Spiegelstriche; vielleicht lohnt es sich sogar. Ich glaube jedenfalls, dass es sich lohnt, für unsere Sprache zu werben, denn sie ist Teil unseres Kulturguts. Genau deswegen ist sie eben manchmal auch unbequem und schwer, und das nicht nur für Ausländer.
Meine Damen und Herren! Wir haben eine schöne Sprache. So viel kann man, denke ich, sagen. Die deutsche Sprache, insbesondere das sächsische Deutsch, ist eine schöne Sprache.
Einfach ist jedoch noch nicht einmal die Aussprache. Allein den kürzesten Satz meiner Geburtsstadt zu verstehen, bedarf es jahrelangen Trainings: „Nu, nuu, nunu oder auch nuh“. Das kann je nach Intonation, Mimik der Ausführung oder der Frage des Empfängers heißen: „Ja“, „na ja“, „nun ja, jetzt aber nicht“ oder auch „nun ja, was auch immer du gerade gesagt hast, ich habe dir zwar nicht zugehört, aber ich wollte dir die Antwort nicht schuldig bleiben.“
Wie, frage ich Sie nun, muss man sich die Arbeit in einer Institution vorstellen, in der 28 Staaten in aktuell 24 Sprachen als Amtssprachen und drei als Arbeitssprachen zusammenarbeiten sollen und wollen? Vermutlich babylonisch, in jedem Fall aber spannend. Und wie, frage ich Sie, müssen sich Übersetzer und Dolmetscher fühlen, wenn die Politik dann noch Sätze erzeugt wie – ich zitiere bewusst ohne Namensnennung aus einer Rede der letzten Legislatur –: „Im Umkehrschluss führt eine dezentrale Förderung zu wechselnden Zuständigkeiten, einer Vielzahl von Förderstellen an unterschiedlichen Orten, einem steigenden Verwaltungsaufwand etc. Das heißt, die Dezentralisierung der Förderung in den verschiedenen Behörden und Institutionen würde eine Förderpolitik aus einem Guss nur erschweren. Sicherlich bergen diese Förderverfahren noch Potenziale für Optimierungen, die letztlich ausgeschöpft werden müssen, um den sächsischen Haushalt zu schonen. Insbesondere sei hier eine Vereinfachung der Förderverfahren genannt.“
So klar und einfach kommunizieren wir gerade in der Politik zu selten. Davon will ich mich selbst nicht ausnehmen. Kurzum, man muss sicher Verständnis haben für Übersetzer und Dolmetscher, welche die deutsche Version nicht als erste, aber immer öfter als zweite Arbeitssprache in der EU anbieten. Dennoch, und damit wieder zum ernsteren Teil dieses Antrages: Jede und jeder, der die deutsche Sprache erlernt, zumal die Nichtmuttersprachler, haben Anerkennung und Unterstützung verdient. Wir Sachsen haben ein Interesse daran, dass uns die Institutionen der EU verstehen und mit uns eine Sprache sprechen.
Genauso haben wir ein Interesse daran, dass wir uns in den Institutionen verständlich machen können.
Dies zu unterstützen, ist Anliegen dieses Antrages. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen könnten. Denn wir können alles, was wir lernen, auch hochdeutsch.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Frau Dr. Petry? Immer aufstehen, dann erkennt man genau, was der oder die Abgeordnete will.
Es ist bemängelt worden, dass wir offensichtlich Europa nicht verstanden haben. Ich glaube, wir haben Europa sehr gut verstanden. Wenn wir eines verstanden haben, dann ist es, dass in dieser Europäischen Union für viel zu viele Dinge viel zu wenig Zeit ist. Woran liegt das? Das liegt daran, dass diese EU wahrhaftig ein Bürokratiemonster ist und immer mehr Kompetenzen an sich zieht, die nach dem Prinzip der Subsidiarität auch sehr gut anderswo gelöst werden könnten.
Deswegen bekräftige ich unsere Forderung aus der ersten Runde nach mehr Subsidiarität und einer Rückverlagerung vieler EU-Kompetenzen auf die nationale Ebene. Wenn wir Dinge in Sachsen regeln wollen, dann regeln wir sie gerne in Sachsen und nicht im Bund. Dann fordern wir auch nicht, dass im Bundesrat mehr Sächsisch gesprochen werden soll, damit die sächsischen Belange in Berlin gelöst werden können, sondern wir regeln sie in Dresden. Nichts anderes ist es, wenn wir es auf die EUEbene übertragen, zu sagen, Dinge, die in den Nationalstaaten gelöst werden können, sollen in der jeweiligen Muttersprache und bitte schön im jeweiligen Parlament gelöst werden.
Weil Sie sich über den Kontakt nach Brüssel amüsiert haben: Es hilft, mit den Leuten vor Ort zu reden und festzustellen, dass für unsere EU-Parlamentarier und für Ihre die fehlenden deutschen Übersetzungen wahrscheinlich nicht das Hauptproblem darstellen, sondern vielmehr der große Zeitmangel, sich mit wichtigen Vorlagen zu beschäftigen. Auch diesem Zeitproblem kann man entgegentreten, indem man nur die wichtigen Dinge – und eben nicht die Topflappen, die Handschuhe und andere Dinge – auf EU-Ebene verhandelt.
Daher bleiben wir dabei: Wir werden diesem Antrag unter Schmerzen zustimmen, weil wir ihn für einen kleinen Schritt auf einem etwas längeren Weg halten, aber man soll ja die kleinen Schritte goutieren. Wir hoffen darauf,
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. Wird das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Staatsminister Jaeckel.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten des Sächsischen Landtags! „In line with Article 78 (1)
of the General Regulation, eligible expenditure is expenditure – hören Sie bitte erst einmal zu, Frau Pinka – paid by beneficiaries in implementing the operations and the corresponding public contribution paid or due to be paid to the beneficiaries according to the conditions governing the public contribution.” – Übrigens übergebe ich diesen Text für die Stenografen, damit das ins Protokoll gehen kann.
Meine Damen und Herren! Ich lese Ihnen einmal die deutsche Übersetzung vor: „Nach Artikel 78 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung sind die zuschussfähigen Ausgaben diejenigen Ausgaben, die die Begünstigten für die Durchführung der Vorhaben getätigt haben und die entsprechende öffentliche Beteiligung, die gemäß den Bestimmungen für die öffentliche Beteiligung an die Begünstigten gezahlt wurde oder zu zahlen ist." Wenn Sie jetzt nichts verstanden haben, dann können Sie sich glücklich schätzen, dass Sie nicht in der sächsischen Verwaltung arbeiten; denn das, was ich hier zitiert habe, stammt aus den Leitlinien der Kommission zum Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 und ist mir in meiner Tätigkeit als Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vorgelegt worden.
Dies ist ein Beispiel für Dokumente der EU, die wir nie auf Deutsch erhalten, obwohl dies eine der Arbeitssprachen der EU ist. Ich darf ergänzen, dass der Umfang allein dieses Dokumentes 50 Seiten beträgt und Fehler beim Abschluss der Förderperiode zu erheblichen finanziellen Folgen für uns führen können. Aus diesem Grund ist es für die Staatsregierung eine selbstverständliche und im eigenen Interesse liegende Pflicht, sich auch weiterhin für Deutsch als gleichwertige Arbeitssprache in der Europäischen Union einzusetzen.
Frau Klotzbücher, ich glaube, Sie sind relativ schnell einem Reflex anheimgefallen, dass Sie von Scheinheiligkeit und dem Willen der deutschen Vorherrschaft auf dem Sprachsektor gesprochen haben. Wenn Sie den Antrag genau anschauen, steht da das Verb „angewandt wird“.
„… Deutsch als gleichberechtigte Arbeitssprache angewandt wird.“ Ich kann Ihnen aus meiner Verwaltungspraxis berichten – und ich bin völlig unverdächtig, dass ich dort mit der englischen oder der französischen Sprache nicht zurechtkäme –, dass es ein ausgesprochen großes Bemühen um Sprachkompetenz in Deutschland gibt. Ich kenne keine europäische Bevölkerungsgruppe, in der es nicht ein solch starkes Bemühen um Sprachkompetenz gibt.
Ich kann Ihnen aber berichten, dass das, was Ihnen dort vorgelegt wird, zu einem tatsächlichen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft, die deutsche Industrie, die deutschen Arbeitnehmer, die deutschen Verwaltungen führt und natürlich auch Schwierigkeiten bei der anwaltlichen Beratung erzeugt. Mir sind Fälle bekannt, in denen in den großen deutschen Anwaltskanzleien zwar der Versuch einer Übersetzung gemacht worden ist, aber die Feinheit der Sprache, gerade wenn es um juristische Dokumente geht, zu mehreren Auslegungen führt. Dabei ist es völlig unstreitig, dass Englisch als lingua franca auch in der EU gelebt wird. Es ist eine einfach erlernbare Sprache – das haben Sie gesagt. Für die Alltagssprache ist das richtig, aber das Problem entsteht, wenn es sich um die fachsprachlichen Anteile handelt. Dabei entstehen wirklich große Nachteile.
Insofern, Frau Dr. Maicher – ich glaube, Sie waren es: „Cracking the language barrier“ – ein interessanter Ansatz. Ich habe den angewandt. Ich habe mehrere Datenbanken bemüht und übrigens auch die offizielle EUDatenbank zur Übersetzung. Es gibt eine EU-Datenbank zur Übersetzung. Darin können Sie deutsche oder englische Texte einstellen und in die jeweilige Sprache hin und her übersetzen lassen. Ohne eine ausgewiesene Sprachkompetenz in der jeweiligen Zielsprache – darin gebe ich Ihnen recht – werden Sie aber auch mit den zurzeit verfügbaren Online-Strukturen bei den Übersetzungsdiensten nicht hinreichend weiterkommen. Insofern fand ich Ihren Ansatz interessant, darüber nachzudenken, wie man das weiter verbessern kann. Ich glaube, das ist ein Weg für die Vielfalt an Dokumenten. Mir haben aber Fachleute aus den Dolmetscherdiensten berichtet, dass man noch einen langen Weg vor sich habe.
Meine Damen und Herren! Das sind die Gründe, warum ich den vorliegenden Antrag aus exekutiver Sicht ausdrücklich unterstütze.