Wir haben eine Projektgruppe mit zunächst Mitarbeitern meines Hauses installiert, die die Erstellung des Aktionsplanes steuern wird. Der Landesbeirat für die Belange behinderter Menschen wurde informiert. Der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung ist ebenfalls eingebunden. Die Federführung für die Erarbeitung des Landesaktionsplanes – auch das wurde noch einmal angesprochen – liegt beim Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, also bei mir auf dem Tisch. Aber es ist – das möchte ich an dieser Stelle deutlich hervorheben – nicht nur eine Aufgabe des Sozialministeriums, sondern der Landesaktionsplan umfasst alle Ministerien.
Die Abstimmungen mit den anderen Ressorts dazu laufen, und die Vorbereitung für die Beschlussfassung im Kabinett ist ebenfalls bereits in Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundlage für den Landesaktionsplan – auch das wurde noch einmal deutlich ausgeführt – wird der „5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen“ sein. Sie kennen diesen Bericht. Er ist sehr umfassend und hat eine detaillierte Bestandsaufnahme. Ferner ist eine Analyse zur Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen darin enthalten.
Sie wissen auch – denn ein Großteil von Ihnen hat diesen Bericht begleitet –, dass wie selbstverständlich bei der Erarbeitung des Berichtes damals Experten eingebunden wurden und auch der Landesaktionsplan mit der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird.
Im 5. Bericht sind Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abg. Krasselt hat auch nochmals von den zehn Handlungsfeldern gesprochen. Wenn wir diesen Bericht zugrunde legen, dann ist daraus schon sehr viel zu entnehmen bzw. abzuleiten, was in den Landesaktionsplan einfließen wird. Wenn wir uns an die gestrige Sitzung erinnern, dann werden Sie wissen, dass wir dafür den finanziellen Rahmen gesteckt haben. Sie erinnern sich: 5 Millionen Euro im Kultusministerium und 5 Millionen Euro im Sozialministerium sind beschlossen worden. Wir können damit auch finanziell den Landesaktionsplan angehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erarbeitung des Sächsischen Landesaktionsplanes – das wurde ebenfalls sehr deutlich in beiden Anträgen – ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die uns über einen längeren Zeitraum beschäftigen wird.
Nun kenne ich den Vorwurf – er wurde noch einmal zur Sprache gebracht –, dass andere Länder schneller waren. Ja, das stimmt. Aber wir können jetzt von den Erfahrungen anderer Länder profitieren und vielleicht auch gemachte Fehler vermeiden. Wir sind uns sicherlich auch einig darüber, dass dieser Landesaktionsplan sehr sorgfältig erarbeitet werden muss. Wir wollen die Betroffenen einbeziehen, und wir wollen auch mit der kommunalen Ebene die Gespräche führen. Es geht uns nicht darum, nur einen formalen Aktionsplan zu erarbeiten, sondern es geht uns in der Tat darum, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihre Chancen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft konkret zu verbessern.
Nachdem wir Frau Staatsministerin Klepsch gehört haben, haben die einbringenden Fraktionen die Möglichkeit, ein Schlusswort zu
halten. – Ich sehe, dass die Möglichkeit sogleich von Herrn Kollegen Wehner für die Fraktion DIE LINKE genutzt wird.
Genau – der leider die Zeit hier nicht sehen kann, weil er doch zu klein ist, obwohl der Tisch schon ganz schön weit runtergeht, lieber Herr Präsident.
Lieber Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt eigentlich nicht überraschend, es ist erschreckend und mir fehlen fast die Worte, mit welcher Arroganz und Ignoranz Sie mit gut gemeinten Anträgen im Sächsischen Landtag umgehen.
Sie loben diese Anträge, Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag und meinen, deswegen sei schon alles erledigt. Mitnichten ist es das!
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE – ich sage das jetzt gleich mit für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN – und der Antrag der GRÜNEN sind nichts weiter als Angebote, damit Sie sehr schnell und konsequent Ihre Vorgaben, die Sie im Koalitionsvertrag gemacht haben, umsetzen können, nämlich zum Wohle von fast einer Million Menschen in diesem Land.
Wenn Sie diese schon für so gut halten, dann stimmen Sie den Anträgen doch einfach zu! Das ist hier nichts Böses. Nicht Sie sind die Besseren oder wir sind die Besseren, oder wir sind die Bösen und misstrauen nur; nein, wir bieten an, dass wir gemeinsam handeln können. Es geht um die Menschen in unserem Land, so wie das heute schon einmal jemand gesagt hat.
Warum sprechen Sie der Opposition das Recht ab, hier mitzumachen, meine Damen und Herren? Überwinden Sie sich doch nun endlich einmal!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir sind diesen Stil schon gewöhnt, dass die Koalition uns erklärt: Wir machen das schon, wir können das besser, das ist nicht nötig, wir brauchen das nicht.
Den Wert eines kooperativen Verfahrens zur Qualifizierung von Initiativen haben Sie nicht erkannt. Ich weiß auch nicht, ob sich daran noch etwas ändern wird. Fakt ist: Wir haben Ihren Koalitionsvertrag gelesen und haben auch die Haushaltsberatungen verfolgt. Wir wissen doch, was Sie vereinbart haben. Wir wissen auch, dass das Geld im Haushalt bereitsteht. Wir beantragen doch nicht die Erstellung eines Aktionsplanes. Ich verstehe das nicht.
Sie wollen ein Artikelgesetz machen, Frau Kliese. Dann geben Sie eine Expertise zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Auftrag, damit es auch ein richtig gutes und umfassendes Artikelgesetz wird. Das ist das, was wir vorschlagen.
Herr Krasselt, wenn Sie so großen Wert auf die Evaluation der Aktionspläne der anderen Bundesländer legen – Frau Klepsch, Sie haben es auch noch einmal gesagt, dass wir von anderen Ländern profitieren –, dann binden Sie die Monitoring-Stelle doch ein. Niemand kann das besser zusammenfassend in Sachsen einbringen als diese Monitoring-Stelle. Machen Sie es einfach! Das ist unser Vorschlag.
Wenn Sie sagen, Ihre Ablehnung heiße nicht, dass Sie die Monitoringstelle nicht einbeziehen würden, dann verstehe ich das nicht mehr. Wenn wir einen sinnvollen Vorschlag machen, kann man dem auch zustimmen. Aber das geht wahrscheinlich aus grundsätzlichen Gründen nicht.
Wenn Sie diesen Aktionsplan dieses Jahr erstellen wollen, so wie Sie es vereinbart und jetzt noch einmal bekräftigt haben, dann können Sie doch auch am Ende des Jahres berichten. Warum nicht?
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zunächst stelle ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/1384, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag in Drucksache 61384 nicht beschlossen.
Alles klar, gut. – Meine Damen und Herren, ich stelle den Antrag der GRÜNEN in der Drucksache 6/1191 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/1191 nicht beschlossen.
Es gab bereits in der letzten Legislatur einen Antrag zum Thema „Aktions- und Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention“, und ich möchte an dieser Stelle mein Abstimmungsverhalten so erklären, dass wir in dieser Legislatur vor einer völlig neuen Situation stehen. Während wir nämlich in der letzten Legislatur über Inklusion und darüber, ob wir überhaupt Inklusion brauchen, diskutierten, diskutieren wir jetzt nur noch darüber, wie wir Inklusion umsetzen. Während in der letzten Legislatur in diesem Hause gesagt wurde, dass kein Aktions- und Maßnahmenplan notwendig sei, steht das inzwischen in einem Koalitionsvertrag. Während in der letzten Legislatur kaum Geld für dieses Thema da war, haben wir inzwischen 10 Millionen Euro dafür eingeplant.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir diese 10 Millionen Euro haben, das ist der Erfolg der Oppositionsfraktionen, das ist der Erfolg der Regierungsfraktionen und das ist der Erfolg der Menschen, die eine Behinderung haben, die dafür gekämpft haben. Bitte reden Sie das für diese Menschen nicht klein.
Kollegin Kliese hat ihr Abstimmungsverhalten erklärt. – Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts. – Entschuldigung. Wir haben einen weiteren Anwärter auf die Erklärung des Abstimmungsverhaltens. Bitte, Kollege Krasselt.
Herr Präsident! Ich möchte es ganz kurz machen. Wir haben deswegen gegen diese Anträge gestimmt, weil sie nicht mehr erforderlich sind. Wir sind schon weiter. – Danke.