Protokoll der Sitzung vom 11.06.2015

Schriftliche Beantwortung der Fragen

ESF-Förderbaustein

„Soziale Schule“ (Frage Nr. 1)

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welcher Höhe standen und stehen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und den weiteren Jahren der Förderperiode 2014 – 2020 jeweils Fördermittel für den Vorhabensbereich „Soziale Schule“/„Sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülern“ des Operationellen Programms für den ESF im Freistaat Sachsen zur Verfügung?

2. Wer wird wann und in welcher Form über die Höhe des Planungsrahmens/des Budgets für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt gemäß der Regelung im überarbeiteten Förderbaustein informiert?

Zu Ihrer ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Für den ESF-Vorhabensbereich „Soziale Schule – sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler“ wurden in den Jahren 2013 und 2014 (aus dem Budget des Förderzeitraums 2007 – 2013) folgende Fördermittel bewilligt: 2013: 6,3 Millionen Euro, 2014: 5,8 Millionen Euro. Für den aktuellen Förderzeitraum 2014 – 2020 sind folgende Fördermittel eingeplant: Schuljahr 2014/2015: 4,2 Millionen Euro und Schuljahr 2015/2016: 7,5 Millionen Euro. Derzeit wird geprüft, wie sozialpädagogische Arbeit an Schulen insgesamt in den nächsten Jahren unterstützt werden kann. Genaue Planzahlen gibt es für die Schuljahre 2016/2017 bis 2020 daher noch nicht.

Zur zweiten Frage: Mit Schreiben vom 05.06.2015 informierte das SMS alle zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über das Verfahren zur fachlichen Bewertung der Projektanträge gemäß Förderbaustein und stellte zu Planungszwecken als Orientierungswert die Planbudgets pro Gebietskörperschaft zur Verfügung. Dieses Schreiben wurde am 05.06.2015 an alle Jugendämter im Freistaat Sachsen versandt. Nachrichtlich erhielten gleichzeitig der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag e. V. und das Landesjugendamt dieses Informationsschreiben.

Zusätzliche Mittel für Suchtberatung im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)

In der „Freien Presse“ vom 12.05.2015 ist auf Seite 1 zu lesen: „Auf Methamphetamin entfallen hier zwei Drittel aller illegalen Drogen; der Beratungsbedarf ist vier- bis fünfmal so hoch wie im Bundesdurchschnitt. ‚Die Fachkräftesituation hat aber nicht Schritt gehalten. Die Dienste sind überlastet’, weiß Suchtexperte Rilke. Nach seinen Angaben hat der Freistaat für 2015 und 2016 die Mittel für die Suchtberatung jeweils um eine Million Euro auf 5,1 Millionen Euro aufgestockt. Doch bislang habe man keine zusätzlichen Stellen schaffen können, da die Kofinanzierung durch die Landkreise noch ausstehe.“

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele der zusätzlichen Mittel zur Förderung der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, die der Freistaat Sachsen im Doppelhaushalt 2015/2016 bereitstellt, wurden bisher und durch welchen Stellen abgerufen?

2. Welche Kenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über Finanzierungsprobleme seitens der Landkreise zur Einrichtung zusätzlicher Suchtberatungs- und Behandlungsstellen?

Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Während der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2015 wurden keine Mittel zur Förderung der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) ausgereicht. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten in Kürze einen Abschlag des jährlichen Zuschusses. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mittel für die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen wurde der bisher maximal förderfähige Fachkraftschlüssel von einer Fachkraft für 25 000 Einwohner auf 1 zu 20 000 erhöht. Dies erfordert jedoch eine Überarbeitung der eingereichten Zuwendungsanträge und verzögert eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse.

Zu Frage 2: Es sind einzelne Rückmeldungen bekannt. Danach gibt es Schwierigkeiten bei der Aufstockung der Fachkräfte in den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen durch die versetzten Planungszeiträume und Zeitpunkte, zu denen Land und Kommunen Fördermittel

ausreichen. Ein weiterer Punkt ist die unterschiedliche Priorität, die der Aufstockung des Personals seitens der Kommunen eingeräumt wird.

Finanzierung von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen im Freistaat Sachsen interjection: (Frage Nr. 3)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie setzt sich die anteilige Kofinanzierung von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen im Freistaat Sachsen im Einzelnen zusammen (Bundes-, Landes- und kommu- nale Gelder sowie sonstige Gelder)?

2. Welche Antworten/Reaktionen erhielt die Sächsische Staatsregierung auf ihr Schreiben vom 27.01.2015, in dem die Sozialdezernenten der Landkreise/kreisfreien Städte, die sächsischen Landeskrankenhäuser und die Sächsische Landestelle gegen die Suchtgefahr über die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen im Bereich Suchthilfe informiert wurden (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 6/1089)?

Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: § 6 Abs. 1 Satz 4 des Sächsischen PsychKG besagt, dass Suchtberatungs- und Behandlungsstellen einzurichten sind. Satz 1 desselben Paragrafen legt fest, dass diese von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu finanzieren sind. Der Freistaat Sachsen gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten aber einen jährlichen Zuschuss zum kommunalen Psychiatriebudget – gemäß der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe. Dieser bemisst sich nach der Versorgungsdichte und -qualität des jeweiligen gemeindepsychiatrischen Verbundes. Er beträgt maximal 45 % der förderfähigen Gesamtaufwendungen für den Unterhalt des gemeindepsychiatrischen Verbundes

(Personal- und Sachausgaben). Eine Bundesbeteiligung erfolgt nicht.

Zu Frage 2: Auf das Schreiben meines Hauses SMS vom 27.01.2015 erhielten wir keine Reaktionen – außer auf Nachfragen der Fachebene. Das ist verständlich. Denn in dem Schreiben steht der Hinweis, dass weitere Informationen zum konkreten Vorgehen nach dem Beschluss zum Haushalt durch den Sächsischen Landtag folgen. Nachdem der Beschluss des Sächsischen Landtags vorlag, wurden die Sozialdezernenten der Landkreise und kreisfreien Städte, die Sächsischen Landeskrankenhäuser, die Suchtbeauftragten/Psychiatriekoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte, die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. sowie nachrichtlich der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag über das weitere Verfahren informiert. Danach können bis zum 1. Juli 2015 Förderanträge gestellt werden – unter den in der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 15. Sitzung des

6. Sächsischen Landtags ist somit abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 16. Sitzung auf Mittwoch, den 8. Juli 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 15. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Kommen Sie gut nach Hause und schon jetzt ein erholsames Wochenende.

Auf Wiedersehen.