Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehren Damen! Meine Herren! Lassen Sie mich, bevor ich noch einmal zur Sache komme, einige Worte zu der Frage verlieren, womit wir uns hier beschäftigen. Meines Erachtens ist der Sächsische Landtag immer noch ein Vollparlament als Erstes, kein Teilzeitparlament, auch kein teilthematisches. Zweitens sind wir eine Bundesrepublik. In dieser Bundesrepublik machen immer noch die Länder den Bund. Manchmal wird das etwas verkehrt. Wir haben die Möglichkeit, über Initiativen auf den Bund einzuwirken, wie bestimmte Gesetzgebungsverfahren aussehen sollen. Wir haben sogar Mitwirkungspflichten. Die CSU in Bayern nimmt diesen Mitgestaltungsanspruch zum Beispiel sehr intensiv in Anspruch, wenn es um diese Frage geht. Die Erbschaftssteuer, die eine reine Ländersteuer ist – so viel
Ich verbitte mir, ehrlich gesagt, solche unterirdischen Beiträge, die nur eines zum Ziel haben: nämlich in Zukunft zu verhindern, dass in diesem Hause überhaupt noch irgendeine Debatte zu einem Thema, das Sie vielleicht nicht interessiert, stattfindet.
Ich habe das, ehrlich gesagt, satt. Ich habe es Ihnen beim letzten Mal gesagt, und ich sage es Ihnen auch jedes Mal wieder, wenn Sie solche Punkte anbringen: Wenn Ihnen das zu viel ist und wenn Sie keine Lust darauf haben – da ist die Tür.
Zur Sache selbst: Es gibt das soeben von mir besprochene Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates – und nicht des Wissenschaftlichen Beirates der Linken, sondern immer noch des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen – zur Begünstigung der Unternehmensvermögen und der Erbschaftssteuer. Das würde ich Ihnen auch als Lektüre empfehlen.
Es wird immer wieder behauptet, dass die Erbschaftssteuer Arbeitsplatzverluste mit sich bringen würde, nur keiner kann auch nur ansatzweise den Beweis dafür erbringen, weder in Sachsen noch in Deutschland. Auch der Wissenschaftliche Beirat, und ich gebe Ihnen gern zwei Zitate davon, kommt in seiner Zusammenfassung zu dieser Thematik genau zu diesem Schluss: „Zusammenfassend ergeben sich wenig Hinweise darauf, dass eine Verschonung von Betriebsvermögen geboten ist, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden." Lediglich im Hinblick auf Liquiditätswirkungen gibt es Argumente, die eine Verschonung rechtfertigen könnten“ – da sind wir bei dem, was Frau Petry dargestellt hat –, „wenn auch die empirische Evidenz für solche Wirkungen schwach ist. Außerdem ist zu prüfen, ob nicht andere, zielgerichtetere Maßnahmen als die Verschonung existieren.“ Auf dieser Grundlage könnten wir diskutieren, auf dieser Grundlage wäre eine Lösung herstellbar.
Jetzt noch zu einem, dem Koalitionskrach der CDU/SPDRegierung auf Bundesebene. Dazu möchte ich nicht zu viel sagen. Aber es ist am Ende Ihre Finanzpolitikerin Kiziltepe, die wortwörtlich gesagt hat: „Den Referentenentwurf zur Erbschaftssteuer in seiner derzeitigen Form hält die SPD für verfassungswidrig.“ Und sie sagte weiter: „So wie er jetzt ausgestaltet ist, werden ihn die Finanzpolitiker der SPD-Fraktion nicht mittragen.“ – Nur für Sie als Denkaufgabe, Herr Pecher.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte meinem Kollegen von Breitenbuch folgen und etwas über die Substanzwirkungen sagen:
Wir haben die erste postkommunistische Generation, die sich 1990 die Betriebe wieder „angeeignet“ hat; angeeignet durch Investitionen, durch Leistungen und durch Arbeitsplatzzusagen. Die vorhergehenden Enteignungen haben einen ganz anderen Weg gehabt oder sind erworben oder neu gegründet worden. Jetzt steht eine zweite Generation in den Startlöchern, die die Betriebe regelmäßig übernehmen soll und die eine erhebliche Anlagenlastigkeit haben, sowohl die großen Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus als auch die kleinen Betriebe, Handwerker, die ihre Werkstätten, ihre Werkzeuge entsprechend vorhalten.
Herr Scheel, wenn Sie rhetorisch feststellen, es sei kein Problem, die Erbschaftssteuer in diesen Betrieben zu finanzieren, dann empfehle ich Ihnen den Blick in eine Bilanz. Die hat eine rechte Seite, die Passivseite. Dort steht das Eigenkapital. Danach sind Sie wahrscheinlich bei Ihrer Vermutung vorgegangen. Aber es gibt eine Aktivseite. Die nennen wir auch Kapitalbindungsseite. Dort werden Sie feststellen, wo dieses Kapital gebunden ist. Als ob da Liquidität in dem Maße zur Verfügung stünde, um Erbschaftssteuer für die gesamte Bilanzsumme oder einen entsprechend ermittelten Wert zu bezahlen. Das funktioniert nicht.
Wir sollten den Substanzaufbau der Betriebe auch weiter fördern, jedenfalls nicht weiter belasten. Jeder Fall ist anders, weswegen auch eine besondere Bedürfnisprüfung erforderlich ist, was die Bundesinitiative auch so vorsieht. Das dient dem Gemeinwohl.
Anders sieht es bei dem sogenannten Verwaltungsvermögen aus, welches im Betrieb regelmäßig nicht notwendig ist und bis 50 %, wie einige Vorredner sagten, betragen kann. Es ist als Vermögen nicht betriebsnotwendig und wird gleichwohl im Betrieb verwaltet. Deswegen ist es auch richtig, dass dieses grundsätzlich einer Besteuerung unterliegt und keiner Begünstigung.
In dieser ganzen Abwägung, was möglich, sinnvoll und geeignet ist und dem Gemeinwohl dient, haben wir einen Wirtschaftsflügel und einen Sozialflügel. Sie streiten dort um das richtige Maß. Sie, Herr Scheel, sind dagegen maßlos, wenn Sie fordern, keinerlei Rücksicht auf die Belange der Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Erben zu nehmen. Das richtige Maß zu finden, das ist unsere Aufgabe. Ich möchte an dieser Stelle mit einer von Frau Petry vorgetragenen Einwendung etwas aufräumen, was Doppelbesteuerung betrifft. Mitnichten sind alle Werte, die in einer Bilanz zusammengeführt sind, bereits ertragsteuerlich belastet worden.
Es gibt dort verschiedene Möglichkeiten; ich möchte nicht im Einzelnen darauf eingehen. Was über Abschreibungen
bereits gegengeschrieben wurde gegen die Gewinne oder was an stillen Reserven zugewachsen ist durch Wertsteigerungen am Markt, das hat sicherlich nichts mit Doppelbesteuerung zu tun. Deswegen ist es richtig, dass man für jede Betriebsgruppe eine Abwägung trifft, für jede Branche, wo der Staat einen Anteil für seine Gemeinwohlförderung beitreibt und wo das Gemeinwohl aber darin bestärkt wird, dass dieser Betrieb substanziell ordentlich ausgestattet ist, arbeiten kann und Erträge abwirft und insbesondere Mitarbeiter beschäftigt.
Diese Substanzfrage ist deswegen wichtig, weil wir nach Auffassung unserer Fraktion und der Koalition durchaus auch größere Betriebe im Freistaat benötigen. Wir benötigen Betriebe, deren Fusion wir auch befördern wollen, um im Wettbewerb bessere Margen zu erzielen oder mehr Stabilität zu bekommen. Der Erwerb größerer Betriebsvermögen soll auch geeignet von einer Erbschaftssteuerbelastung verschont werden, oder wahlweise, wie es in Abschmelzmodellen vorgesehen ist, soll es eine Möglichkeit geben, Beschäftigung und Investitionszusagen gegen diese Steuerauflastung gegenzurechnen. Das ist für Sachsen deswegen relevant, weil wir beispielsweise Handwerkskammern haben, die sehr kleinteilig sind und diese Kleinteiligkeit nicht zu einer Ertragskraft führt, wie wir es von den großen Betrieben kennen und uns häufig hier auch wünschen.
Es sind gleichwohl verschiedene Nachbesserungen notwendig für das jetzt vorgelegte Modell, welches im parlamentarischen Diskurs auf Bundesebene vielleicht in unserer Beratung zu führen ist. Und zwar sind das Nachbesserungen, was die qualitativen Kriterien betrifft, die in unseren Augen zu eng formuliert sind und zu viele Besonderheiten und Individualitäten berücksichtigen müssen, was letztlich zu einer großen Gutachtertätigkeit führt – sowohl in den Steuerbehörden als auch in den Betrieben –, um auf der einen Seite die Steuer richtig berechnen zu können und auf der anderen Seite in all den Versuchen, dieser zu entkommen.
Eine Klarstellung ist notwendig, was begünstigtes Vermögen ist: Eine Planungssicherheit soll damit verbunden sein. All das, was mit Erbschaftssteuer passiert, hat eine langfristige Wirkung bei der Weichenstellung, die Unternehmer treffen, um sich auch auf die Übertragung innerhalb von Generationen einzustellen und die Vermögenswerte entsprechend vorzubereiten – dementsprechend auch die Zahlungen dazu. Das sind sehr langfristige Wirkungen, und wir können das schwer, im nächsten oder im übernächsten Jahr schon messen.
Eine weitere Forderung für Nachbesserung ist sicherlich, den Kapitalisierungsfaktor anzupassen. In der heutigen Niedrigzinsphase gibt es schon erhebliche Sonderlasten, wenn Betriebsrenten in den Bilanzen der Unternehmen oder in eigenen Versorgungswerken außerhalb der Bilanzen, gleichwohl aber finanziert durch die Betriebe, bedient werden müssen. Letztlich erscheint die Heranziehung von Privatvermögen verfassungsrechtlich bedenklich.
Kurzum, wir brauchen eigentlich ein viel weniger kompliziertes und widersprüchliches Gesetz, damit sich die Unternehmen auf ihre Kernarbeit konzentrieren können. Eine echte Reform würde anders aussehen. Das Prinzip niedrige Steuersätze und keine Ausnahmen wünsche ich mir nicht nur im Hinblick auf die Erbschaftssteuer. Am Ende erhalten wir möglicherweise eine Reform, die nur von findigen Beratern durchblickt werden kann. Das soll im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene noch ausgebessert werden.
Herr Scheel, ich möchte auch daran erinnern, dass es noch weitere Zumutungen gibt, der die Betriebe heute unterliegen: die Energiewende, der Mindestlohn sowie andere Fragen. Jetzt kommen wir bitte nicht auch noch mit dieser rigiden Art, dass in Sachanlagen gebundene Vermögen dieser Betriebe wie die Arbeit, der Boden und das Kapital, die für den Produktionsprozess notwendig sind – das haben Sie auch einmal gelernt –, ausnahmslos besteuert werden müssten.
Frau Dr. Petry, es geht hier nicht darum, Privilegien einzuhalten oder zu schaffen. Es geht darum, Zusatzbelastungen zu vermeiden.
Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, wünschen Sie das Wort? – Herr Staatsminister Unland, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung, bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer den Gestaltungsmissbrauch zu stoppen sowie Steuergerechtigkeit herzustellen, ist auch mir ein persönliches Anliegen. Allerdings kann das nicht zwangsläufig die Abschaffung der Verschonung bedeuten.
Das Bundesverfassungsgericht – wir haben das mehrmals gehört – hat im Dezember letzten Jahres ein Urteil zu dieser Thematik gefällt. Mit dem Urteil wurden nicht nur die Regelungen für die Begünstigung des Betriebsvermögens in der derzeit noch geltenden Form für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber der Auftrag zu einer Neuregelung erteilt; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass eine steuerliche Verschonung beim Übergang des Betriebsvermögens zulässig und gerade mit Blick auf die Wirtschaftsstruktur in Deutschland auch erforderlich ist. In den Fällen der Unternehmensnachfolge steht nicht das persönliche Schicksal des Unternehmenserben im Fokus. Es geht insbesondere darum, kleine und mittelständische Unternehmen vor einer sehr hohen Steuerbelastung und damit vor Liquiditätsproblemen beim Unternehmensübergang zu bewahren.
Dies ist wichtig, um den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Daher gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anlass, die Verschonung des Betriebsvermögens vollständig aufzugeben. Das Gegenteil ist der Fall. Dies bedarf lediglich einer exakten und zielgenauen Ausgestaltung – es umzusetzen ist nun die Aufgabe des Gesetzgebers.
Ein Verzicht auf die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer – und damit rund 1 % des Landeshaushalts – stellt für Sachsen keine Option dar. Das direkte Aufkommen der Erbschaftssteuer in Sachsen beträgt zwar nur 32 Millionen Euro; über die Umverteilung des Erbschaftssteueraufkommens im Länderfinanzausgleich
profitiert Sachsen aber von den deutlich höheren Steuereinnahmen von Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen oder auch Hamburg. Hierdurch erhält der Freistaat jährlich insgesamt 215 Millionen Euro.
Wenn wir über die Form des Erbschaftssteuerrechts reden, muss man sich stets Folgendes vergegenwärtigen: Die Wirtschaftsstruktur in Deutschland ist weltweit einzigartig. Anders als beispielsweise in den USA oder Großbritannien verfügt Deutschland über eine extrem vielfältige Unternehmenslandschaft. Darunter befinden sich sowohl Unternehmen, die sich in erster Linie am Kapitalmarkt finanzieren, als auch viele große und mittelständische Unternehmen im Familienbesitz. Das ist im Vergleich zu anderen großen Industrienationen einmalig und stellt einen unschlagbaren Vorteil dar, der zu einer hohen wirtschaftlichen Stabilität beiträgt.
Anders als rein über den Kapitalmarkt finanzierte Unternehmen agieren die Familienunternehmen weitgehend unabhängig vom Kapitalmarkt, indem sie über eine hohe Eigenkapitalquote verfügen. Zugegebenermaßen müssen wir hier im Osten daran noch arbeiten. Dies ermöglicht es ihnen, insbesondere auch in Krisenzeiten – wir haben das in den Jahren 2009 und 2010 gesehen – weiterhin konkurrenzfähig am Weltmarkt zu bleiben und notwendige Investitionen zu tätigen.
Meine Damen und Herren, dies ist auch ein Grund, warum die wirtschaftliche Situation in Deutschland weltweit eine Ausnahmesituation darstellt. In Anbetracht dieser besonderen Situation dürfen den familiengeführten Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile gegenüber den Kapitalgesellschaften entstehen. Während rein kapitalmarktfinanzierte Unternehmen durch die Erbschaftssteuer keine Wettbewerbsnachteile zu befürchten haben, da bei ihnen Unternehmensanteile üblicherweise nur veräußert, nicht aber verschenkt oder vererbt werden, sieht dies bei Familienunternehmen ganz anders aus. Durch die inhabergeführte Struktur müssen Familienunternehmen bei jedem Generationswechsel Erbschaftssteuer bezahlen, also rund alle 25 bis 30 Jahre. Hierfür müssen die Unternehmer bzw. Anteilseigner Vorsorge treffen.
Kapitalmarktfinanzierte Unternehmen brauchen solche finanziellen Einschnitte nicht zu befürchten, da sich üblicherweise nur sehr wenige Anteile in privater Hand befinden. Allein aus der Unternehmensstruktur darf
jedoch kein Wettbewerbsnachteil erwachsen, wenn es um die Frage der Nachfolgeregelung geht. Wir müssen bedenken, dass gerade die familiengeführten Unternehmen seit Jahrzehnten einen wichtigen Pfeiler der deutschen Wirtschaft bilden und viele Arbeitsplätze sichern. Sie bedürfen daher zwingend einer maßvollen Besteuerung im Erbschaftsfall, um künftig am nationalen sowie internationalen Markt konkurrenzfähig zu bleiben.
Meine Damen und Herren! Gerade vor diesem Hintergrund verbietet es sich, eine Neiddebatte zu führen. Vor allem die Inhaber von Familienunternehmen mit ihrem eigenen hohen persönlichen Einsatz tragen zum Erfolg der Unternehmen bei. Sie – und nicht irgendwelche Fonds – übernehmen persönliche Verantwortung für den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zum Erhalt der vielfältigen Wirtschaftsstruktur in Deutschland bedarf es einer pragmatischen, aber auch verfassungsfesten Lösung, die den Unternehmen langfristig Planungssicherheit gibt. Die Frage ist nur, wie diese aussehen kann. Es wird nicht einfach werden, einen gangbaren Weg zwischen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf der einen und den Bedürfnissen der Wirtschaft auf der anderen Seite zu finden. In einem Punkt besteht zwischen Bund und Ländern Konsens: Verschonungsregelungen sind vernünftig und zwingend erforderlich. Fest steht aber auch, eine Verschonung zum Nulltarif wird es nicht geben. Die Unternehmen müssen den Betrieb über einen bestimmten Zeitraum, fünf oder sieben Jahre sind angedacht, fortführen, die bestehenden Arbeitsplätze erhalten und dies entsprechend nachweisen.
Wie aus der Presse gestern zu entnehmen war, hat der Bundesfinanzminister den Referentenentwurf noch einmal überarbeitet. Die Änderungen gehen aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Über Details möchte ich jetzt nicht mit Ihnen debattieren, da das Bundeskabinett erst heute Morgen den Vorschlag von Herrn Dr. Schäuble beschlossen hat. Aber eines ist klar: Die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen wird im parlamentarischen Verfahren ganz sicher ein großes politisches Thema bleiben.
Auch wenn die Erbschaftssteuer nicht unbedingt ein vorrangig sächsisches Thema ist – Stichwort Steueraufkommen oder sächsische Unternehmensstruktur –, darf nicht vergessen werden, dass eine Schwächung der mittelständischen Struktur sich auch auf die in Sachsen ansässigen Unternehmen negativ auswirken wird.