Protokoll der Sitzung vom 16.09.2015

und dem gilt es sich entsprechend entgegenzustellen. Wenn uns das gelingt, dann wird es auch in Zukunft unproblematisch sein, eine ungehinderte Grundrechtsausübung weiter im Freistaat Sachsen durchzuführen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe zum Schlusswort auf. Herr Bartl, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wollen wir denn mit unserem Antrag? Lassen wir einmal die Überschrift weg und sehen uns Ziffer 1 und Ziffer 2 an. Da sagt Ziffer 1 nicht mehr und nicht weniger: Wir wollen, dass vor dem Parlament der Vorgang um das Allgemeinverbot in Heidenau und in Freital, der Vorläufer, einfach evaluiert wird. Wir möchten vor dem Parlament mit Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit dargelegt bekommen, in diesem Fall auch nicht in einer geschlossenen Ausschusssitzung, was denn von wem zu welchem Zeitpunkt zur Problematik der Verbotsverfügung, der dritten in diesem Jahr, geschehen ist. Das wollten wir vom Parlament haben.

Es ist völlig unverfänglich, wenn sich herausstellt, dass es nur ein Fehler in der Entscheidung der Versammlungsbehörde oder eine zu große Gewichtung von Sicherheitsaspekten durch die Polizeidirektion war. Gut. Aber wenn wir zum dritten Mal die Häufung haben, muss das Parlament einmal fragen, wie es eigentlich dazu gekommen ist, wer beteiligt war und wer denn das, was das Verfassungsgericht als nicht substanziiert betreffs polizeilichem Notstand kennzeichnet, anders bewertet und anders hineingeschrieben hat. – Das zu Ziffer 1.

(Beifall bei den LINKEN)

Ziffer 2 sagt, dass dann unter dem Aspekt der Entscheidung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem wir zum Glück nicht alle Tage mit einem Verfassungsproblem umgehen, dass im Maßstab dieser Entscheidungen und der Hinweise der Richter überlegt wird, wie Vorkehrungen getroffen werden können, damit künftig der Abwägungsvorgang bedachter geschieht, dass wir nicht als Freistaat Sachsen in den Verdacht geraten, mit dem Versammlungsrecht leichtfertig umzugehen und wir der Sicherheit den Vorrang gegenüber Freiheitsrechten geben. Das will der Antrag zu Ziffer 2. Wo ist denn da irgendetwas, das gegen Partei und Regierung schimpft? Wir wollen, dass das einfach einmal eingerastet ist, dass so mit dem Versammlungsrecht, mit der Versammlungsfreiheit, mit dem Grundrecht aus dem Artikel 23 in Sachsen nicht umgegangen werden kann und, wenn es im Einzelfall passiert, sich das Parlament darum kümmert.

(Martin Modschiedler, CDU: Warum sagen Sie es nicht gleich im Antrag?)

Das steht doch im Antrag Ziffer 1 und 2. Sie sind bei der Überschrift hängengeblieben, Kollege Modschiedler, was doch eh Ihre Art ist. Es steht in den Ziffern 1 und 2.

(Zuruf von der CDU: Die Begründung?)

Ach, jetzt ist die Begründung schuld?

Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen. Es ist mir völlig klar. Eher schneit es nach oben, bevor jetzt die Koalition dem Antrag zustimmt. Das ist mir auch klar. Wir können uns alle, wie wir hier sitzen, davor nicht in Schutz bringen. Es ist irgendwann einmal der Punkt gekommen, wo wir als Sachsen den Ruf erhalten haben, dass hier die Uhren in puncto Gewährung von Rechtsstaatlichkeit, von Sicherheits- und Grundrechten anders gehen als in anderen Ländern der Bundesrepublik. Wenn das im Kontext mit solchen Umbrüchen, die sich bei uns jetzt vollziehen, auch nicht ausgeräumt wird, werden wir in der nächsten Zeit neben allen Sorgen und Nöten, die noch zusätzlich dazukommen, in allzu vielen Fällen dann auch verfassungswidrige Eingriffe in Häufung haben, und genau das wollten wir nicht.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 6/2601 zur Abstimmung. Wer seine Zustim

mung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der

Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Forderung von Kreistagen im Freistaat Sachsen nach der 10H-Regelung

Drucksache 6/2659, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Abg. Urban, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem heutigen Antrag fordert die AfD die sächsische Regierung aus CDU und SPD zu dem auf, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Regierung soll sich für das Wohlergehen der sächsischen Bürger einsetzen, für das gesundheitliche Wohlergehen der sächsischen Bürger und auch für das wirtschaftliche Wohlergehen seiner Bürger.

Seit in Sachsen mit dem Bau von Windkraftanlagen begonnen wurde, wehren sich die betroffenen Bürger gegen die Zerstörung ihrer heimatlichen Landschaft und gegen die Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Die Zahl von Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen, in denen sich die betroffenen Bürger organisieren, ist auf derzeit 50 Initiativen angewachsen, die etwa 50 000 sächsische Bürger vertreten. Dem Willen dieser Bürger folgend, haben die Ministerpräsidenten Sachsens und Bayerns, Herr Tillich und Herr Seehofer, im vergangenen Jahr auf Bundesebene die sogenannte Länderöffnungsklausel

durchgesetzt. Einzelne Bundesländer können nun gesetzliche Mindestabstandsregelungen zwischen Wohnbebauung und Windrädern festlegen und damit die planerische Besserstellung von Windkraftanlagen gegenüber anderen Bauten wieder einschränken.

Während Bayern das Begonnene zu Ende brachte und einen Mindestabstand von der zehnfachen Höhe eines Windrades im Landesgesetz verankerte, tritt die sächsische CDU verschämt auf der Stelle. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der kleinere sächsische Koalitionspartner auf seiner ideologisch geprägten Energiepolitik besteht und die CDU sich dem unterordnet.

Warum fordern Bürgerinitiativen seit Jahren die 10HRegelung? Warum fordern jetzt auch die Kreistage diese Abstandsregelung? In allererster Linie soll dieser Mindestabstand die Gesundheit derer schützen, die den Emissionen der Windräder täglich und dauerhaft ausgesetzt sind. Die warnenden Stellungnahmen verschiedener Ärzteverbände dürfen nicht länger ignoriert werden.

Zweitens dient eine verbindliche Abstandsregelung, die sich an den konkreten Anlagehöhen bemisst, der Gleichbehandlung aller Betroffenen. Es kann nicht sein, dass in

einer Region Windräder einen Mindestabstand von 1 000 Meter zur Wohnbebauung haben müssen und in einer anderen Region nur 500 Meter.

Außerdem sollte die 10H-Regelung auch konsequent auf Wälder und Naturschutzgebiete angewendet werden. Wildtiere leiden ebenso wie Menschen unter dem Dauerstress der Emissionen von Windrädern. Zudem haben unsere Wälder für den Tourismus und für die Freizeitaktivitäten eine hohe Bedeutung. Eine weitere Entwertung der sächsischen Landschaften im Bereich der Waldflächen steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen der Windenergie.

Wofür zerstören wir eigentlich unsere Landschaft? Wofür nehmen wir die gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Mensch und Tier in Kauf? Die politisch verordneten Klimaschutzziele führen nicht zu den erwarteten Ergebnissen. Der politisch verordnete ungebremste Windenergieausbau führt zu riesigen Stromüberschüssen, für die es keine Speichermöglichkeiten gibt. Stromkunden bezahlen inzwischen für den Gewinnausfall von Windrädern, die regelmäßig vom überlasteten Netz abgeschaltet werden müssen. Unsere Nachbarländer wehren sich mit neuen Umspannwerken gegen die Überlastung ihrer Netze durch deutsche Stromüberschüsse.

Hiesige Politiker schmücken sich mit angeblichen CO2Einsparungen und verschweigen geflissentlich, dass zur Grundversorgung Atomstrom und Kohlestrom aus dem Ausland notwendig sein werden.

Von dezentraler Energieversorgung, einem Hauptargument aus den Anfangsjahren der Energiewende, ist schon lange keine Rede mehr. Die Entscheidungsgewalt über die großen Windparks liegt inzwischen wieder bei Monopolisten wie E.ON. Mit neuen Megastromtrassen durch Deutschland und Europa, finanziert mit Milliarden von Steuergeldern, soll die Energieversorgung zentralistischer werden, als sie es jemals war.

Politische Zielvorgaben, wie sie zum Beispiel das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen“ macht, ignorieren wirtschaftliche und ökonomische Zusammenhänge.

Politische und ideologische Zielvorgaben schaffen inzwischen wesentlich mehr Probleme, als sie in Zukunft lösen wollen.

Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, ihren Schlingerkurs zu beenden und das Wohl der Bürger höher zu würdigen als ideologische Planwirtschaft. Planwirt

schaft hatten wir hier vor über 25 Jahren, und wir wissen, wohin das geführt hat. Kreistage in ganz Sachsen haben die Bedenken der Bürger aufgegriffen. Aktuell fordern vier sächsische Landkreise den Landtag und die Staatsregierung auf, die Länderöffnungsklausel in Anspruch zu nehmen und damit insbesondere auch die 10H-Abstandsregelung im sächsischen Recht zu verankern. Die Beschlüsse erfolgten dabei zumeist parteiübergreifend über politische Meinungsverschiedenheiten hinweg. Es ist bekannt, dass weitere Landkreise diesem Beispiel und damit dem Willen der Bürger folgen werden. Daher fragt die AfD-Fraktion die Staatsregierung, wie sie mit diesen Aufforderungen der Landkreise umgehen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die CDUFraktion. Herr Abg. Fritzsche, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu Beginn meines Redebeitrags deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung beim Thema Windenergie sehr ernst nimmt.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ihr Antrag ist dabei jedoch entbehrlich, und ich möchte kurz begründen, warum. Herr Urban, gestatten Sie mir vielleicht gleich zu Anfang einmal den Hinweis: Wenn Sie hier eine Generaldebatte zum Thema Sinn oder Unsinn der Windenergie führen wollen, würde ich Sie bitten, einen anderen Antrag zu schreiben,

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

der Ihre eigentliche Zielrichtung deutlich macht, und nicht zu versuchen, über eine planerische Festlegung diese Debatte hier anzustoßen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Kreistage in ihren Beschlüssen frei sind. Sie können also auch Beschlüsse zur Einführung von Mindestabstandsregelungen für Windkraftanlagen fassen, im vorliegenden Fall einer Zehnmal-Nabenhöhe-Regelung. Diese Beschlüsse entfalten jedoch keine unmittelbare Bindungswirkung. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass Sie jenen Kreisräten eine Empfehlung mit auf den Weg geben, welche als stimmberechtigte Mitglieder in die Verbandsversammlung der regionalen Planungsverbände entsandt sind. Dort und insbesondere auch im Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes können sie sich für eine Abstandsregelung einsetzen und für entsprechende Mehrheiten werben.

Gemäß § 4 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes sind die regionalen Planungsverbände für die Aufstellung der Regionalpläne verantwortlich. Sie sind damit maßgeblich dafür verantwortlich, die übergeordneten Planungsziele auf der Grundlage einer Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft, des regionalen Leitbildes sowie der

Raumentwicklung räumlich und sachlich auszuformen. Zu dieser Aufgabe bekennen sich die regionalen Planungsverbände in ihren Verbandssatzungen ausdrücklich. Einfacher formuliert: Es geht darum, die unterschiedlichen Interessen einer Region – beispielsweise auch Schutzinteressen – mit übergeordneten Planungszielen – beispielsweise den Ausbauzielen für erneuerbare Energien – in Einklang zu bringen.

Es ist nicht die Aufgabe der regionalen Planungsverbände, Energiepolitik zu betreiben, und gerade beim Thema der Abstandsregelung ist der Grat zwischen Steuerung und Verhinderung mitunter nur sehr schmal. Die regionalen Planungsverbände stellen wie benannt in umfangreichen mehrstufigen Verfahren Regionalpläne auf. Momentan läuft in allen vier Planungsregionen die Gesamtfortschreibung der Regionalpläne.

Dabei gibt es ein eigenes Kapitel für das Thema der Windenergienutzung. Im Kern werden auf der Basis zahlreicher vom Planungsverband benannter Kriterien Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergie festgelegt. Der Abstand zur Wohnbebauung stellt bei der Planung ein wesentliches, aber eben nicht das einzige Standort- und Ausschlusskriterium dar. Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes entscheidet im Rahmen einer Gesamtabwägung über die konkrete Ausgestaltung. Die Beteiligung der Kreistage und der kreisfreien Städte ist damit gewährleistet.

Die Konzentrationswirkung der Vorrang- und Eignungsgebiete verhindert eine Verspargelung der Landschaft, da die Ausweisung geeigneter Standorte den Ausschluss von Windenergie im restlichen Gebiet nach sich zieht. Es ist das Ziel der Koalition, die regionalen Planungsverbände auf dem Weg der Fortschreibung zu unterstützen und in einem geregelten und zügigen Verfahrensablauf einen rechtskräftigen und auch rechtssicheren Beschluss des Regionalplanes zu ermöglichen;