Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schlusswort ist eigentlich dafür da, noch einmal auf Kritik einzugehen und zu erwidern, wenn man sich nicht richtig verstanden gefühlt hat. Man kann noch einmal etwas richtigstellen oder Ähnliches. Üblicherweise ist es ja auch so – dazu gibt es auch Opposition –, dass man kritisieren soll, dass
Ich finde es aber auch schön, wenn man im richtigen Moment einmal sagen kann: Ich brauche nicht so lange den Kopf zu schütteln, bis ein Haar in der Suppe ist. Ich kann einfach auch einmal sagen: Es ist gut so. Das fällt umso leichter, wenn man die Ziele selbst schon länger auf die Art und Weise, wie sie heute hier eingebracht werden, verfolgt hat. Insofern weiß ich, dass mit diesem Antrag heute nicht nur mir ein Herzenswunsch in Erfüllung geht. Ich freue mich sehr, dass wir das gemeinsam geschafft haben, und möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die im Erarbeitungsprozess mitgeholfen haben.
Das wichtigste Signal, das wir heute versenden müssen, geht an den Bund, geht nach Berlin, nämlich im Hinblick auf dieses Merkzeichen. Das geht übrigens auch an die Kassen und an diejenigen, die dann die Leistungen erbringen müssen. Diese Signal müssen wir heute von hier versenden. Wie es aussieht, wird das ja stattfinden. Dafür möchte ich mich einfach nur bedanken.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/2658 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Antrag beschlossen.
Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Bartl das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Sache ist vielleicht auch spektakulär, nicht nur spekulativ – wir wollen einmal sehen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! WWir setzen uns an geeigneter Stelle dafür ein, dass der besondere Schutz der Kleingärten im Bundeskleingartengesetz auch in Bezug auf die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erhalten bleibt. Die Koalitionspartner werden darauf hinwirken, dass die Kommunen den Bestand an Kleingärten pflegen und halten“, Originalton Koalitions
vertrag CDU und SPD, 2014 bis 2019, „Sachsens Zukunft gestalten“, im Abschnitt Land- und Forstwirtschaft, nachzulesen auf Seite 80.
Für nichts anderes setzen auch wir uns ein. Den etwas länger Eingesessenen in diesem Parlament ist bekannt, dass sich der Landtag schon lange und intensiv um die Frage balgt, in welcher Weise die Landespolitik im Allgemeinen und der Landesgesetzgeber im Besonderen den Bestand und die Zukunft des sächsischen Kleingartenwesens, das in vielerlei Hinsicht modellhaft für die ganze Bundesrepublik ist, sichern kann.
Dabei konnten wir nicht selten über Fraktionsgrenzen hinweg zu einer Verständigung gelangen. Diese deutete
sich auch an, als der Sächsische Landtag der 5. Wahlperiode am 4. April 2012 in Behandlung einer Großen Anfrage der damaligen Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Staatsregierung hierauf über „Konzeptionen und Handlungsstrategien der Staatsregierung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Sicherung und Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens bis zum Jahr 2020“ debattierte.
Damals, im zeitlichen Umfeld mit dieser Parlamentsbefassung, war bekannt geworden, dass die Staatsregierung im Zuge ihrer allgemeinen Suche nach neuen Quellen für die Aufbesserung der Kassenlage dazu übergegangen war, im Eigentum des Freistaates Sachsen befindliche Bodenflächen zu veräußern, weil sie nicht für die staatliche Tätigkeit genutzt wurden – so weit, so gut –, darunter auch solche, die kleingärtnerisch genutzt werden.
Auf unseren Vorwurf hin, dass diese „Verkaufsaktion Kleingärten“ – so wird sie im Geschäftsbericht 2012 des SIB selbst bezeichnet – das Gegenteil von langfristigem Schutz und Weiterentwicklung des Kleingartenwesens Sachsen bedeutet, auch das Gegenteil von Respekt vor dem hohen Grad an Gemeinnutz des Kleingartenwesens, seiner ökologischen, sozialen und sozialkulturellen Bedeutung, ergriff in einer durchaus lebhaften Debatte der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer, das Wort, respektive der heutige Vorsitzende der Fraktion der CDU. „Dem Gartenglück steht seitens der Staatsregierung nichts im Wege. Daran ändert auch die geplante Veräußerung von Kleingartenflächen durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement nichts“, so damals Frank Kupfer. Betroffen seien schließlich nur 120 von 3 900 Anlagen im Freistaat Sachsen. „Es ist geplant, diese Flächen vorrangig an Kommunen und Kleingartenvereine sowie an Gartenverbände abzugeben. Diese erhalten ein Vorkaufsrecht zu durchaus günstigen Konditionen“, so der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, nachzulesen im Protokoll der 54. Sitzung des Sächsischen Landtags am 4. April 2012.
In Reaktionen auf die von uns in einem Entschließungsantrag erhobene Forderung, von dieser Verkaufsaktion Kleingarten im Interesse der Rechtssicherheit und des Schutzes des Kleingartenwesens in Sachsen Abstand zu nehmen, erfolgte von allen Rednern der Koalition, auch vom Herrn Minister, der Vorwurf, wir würden nur Panik machen wollen.
Seitdem sind drei Jahre ins Land gegangen und wir waren durchaus gutgläubig, dass so, wie dem Parlament versprochen worden ist, verfahren wird. Als am 17. August 2015 „BILD Chemnitz“ berichtete, dass der Freistaat Sachsen gerade im Begriff sei, auf dem Chemnitzer Kaßberg ein Flurstück zu verkaufen, welches ein seit 90 Jahren bestehender Kleingartenverein namens „Einigkeit“ bewirtschaftet, wurden wir hellhörig. Der „BILD“Beitrag wurde mit den Worten eingeleitet: „Als große Leistung für die Gesellschaft lobt Ministerpräsident
Stanislaw Tillich, CDU, die Arbeit der Kleingärtner, doch plötzlich scheint diese Arbeit egal zu sein. Still, leise und heimlich versucht der Freistaat eine Gartensparte zu verkaufen, denn die Anlage befindet sich auf gefragtem Bauland in Chemnitz.“
Im Beitrag wird der Vorsitzende des betroffenen Kleingartenvereins mit den Worten wiedergegeben: „Ohne Vorankündigung schlichen zwei Leute durch unsere Anlage, fotografierten und machten sich Notizen.“ Erst im Nachhinein habe man herausgefunden, dass es sich um zwei Mitarbeiter des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements, SIB, gehandelt habe. Kurz danach seien die Vereinsmitglieder auf das im Internet eingestellte Verkaufsangebot des SIB gestoßen. Dies findet sich – in „BILD“ teilweise ausgedruckt – tatsächlich im Netz unter der Rubrik „Immobilien, Grundstück für gewerbliche Nutzung in Chemnitz“. Angepriesen wird die Grundstückslage, dass der Kaßberg eine der gefragtesten Wohnlagen in Chemnitz sei, zugleich der bevölkerungsreichste Stadtteil, der zu den größten Gründerzeit- und Jugendstilvierteln in Deutschland gehöre. Die Objektbeschreibung hebt hervor, dass die Fläche in der Kleingartenkonzeption von Chemnitz mit dem Entwicklungsziel Wohnbaufläche ausgewiesen sei. Eine Festsetzung im Bebauungsplan als Dauerkleingarten bestehe nicht. Über den Mindestkaufpreis liest man: gegen Höchstgebot. „BILD“ errechnet erzielbare circa 400 000 Euro.
Inzwischen haben auch wir etwas recherchiert. Demnach steht der SIB seit geraumer Zeit in Verhandlungen mit dem Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner betreffend die Veräußerung des in Landeseigentum stehenden Gebotes von insgesamt sieben Kleingartenanlagen. Streit besteht wohl vor allem wegen der Höhe des Kaufpreises, weil der ortsüblich angenommene Pachtzins, der für die Kaufpreisberechnung zugrunde gelegt werden soll, fast doppelt so hoch ist wie bei der Veräußerung von analogen Kleingartenflächen in Dresden.
Bei einem Anfang dieses Jahres geführten erneuten Gespräch hat der SIB zugesichert, dass dem Vorstand des Kleingartenverbandes Chemnitz bis Ende 2015 ein präzisiertes Verkaufsangebot unterbreitet wird. Auf diese Zusage hat auch der Stadtverband Chemnitz vertraut, so dass auch er von der SIB-Verkaufsofferte via Internet betreffs des Vereinsgrundstücks „Einigkeit“ überrascht wurde und sich hintergangen sieht. Man muss nicht der Opposition angehören, um in Sorge zu sein, dass diese Verkaufsgebaren, die jetzt den Stadtverband Chemnitz bzw. den Verein „Einigkeit“ treffen, auch andernorts in Sachsen vom SIB angewandt werden.
Unser Antrag will daher in Punkt 1 eine klare Stellungnahme seitens der Staatsregierung zum gegenwärtigen Stand der Verkaufsaktion Kleingärten unter Einhaltung der seinerzeit im Landtag gemachten Zusagen, den Schutz der kleingärtnerischen Nutzung auch in Veräußerungsfällen zu gewähren. Anlass dazu ist neben dem konkreten Verkaufsgebaren im Falle der „Einigkeit“ auch der verquere Rechtsstandpunkt des SIB, der aus der im Internet
Wenn die uns gegebene Auskunft richtig ist, dass der Kleingartenverein „Einigkeit“ zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Verkaufsofferte des Freistaates Sachsen gegenüber dem Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner war, also nicht im Paket der Verhandlungen über sieben Grundstücke beinhaltet gewesen ist, wollen wir wissen, wieso nicht. Wieso ist gerade dieses Kleinod, im dicht besiedelten Gebiet liegende ökologisch hochwichtige Teil nicht berücksichtigt worden? Fliegt die „Einigkeit“ raus, weil von vornherein auf einen hohen Verkaufserlös für die Fläche spekuliert wird? Woher nimmt der SIB seine Aussage in der Verkaufsofferte, die betreffende Fläche unterliege nicht dem Bundeskleingartengesetz? Woher der Standpunkt?
Es ist von vornherein absonderlich, dass der Freistaat Sachsen davon ausgeht, dass eine seit 1923 bestehende, über die Zeit der DDR hinweg erhaltene und dann in den Sächsischen Verband der Kleingärtner als Mitglied aufgenommene Kleingartenanlage nicht dem Bundeskleingartengesetz unterfalle. Die Rechtsauffassung wird noch unhaltbarer, wenn man weiß, dass die betreffende Fläche bis 1994 kommunales Eigentum war. Nach dem, was uns bekannt geworden ist, war es kommunale Fläche.
Wenn das richtig ist, gilt – völlig egal, ob die Kleingartenanlage „Einigkeit“ im Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz als Dauerkleingarten eingestellt ist oder nicht – § 20 a Nr. 2 Bundeskleingartengesetz. Danach sind alle vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschlossenen Nutzungsverträge über derartige Kleingärten wie Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten zu behandeln. Wenn die Gemeinde bei Wirksamwerden des Beitritts Eigentümerin des Grundstücks gewesen ist, bleibt es bei diesem Rechtsstatus, auch wenn später das Grundstück an andere Eigentümer veräußert wird. Dieser Rechtsstatus ist dann gesichert. Solche Kleingartenanlagen bzw. dort gelegene Gärten bleiben sogenannte fiktive Dauerkleingärten im Sinne selbiger Bestimmungen.
Wenn der Freistaat Sachsen in seinen Verkaufsaktionen betreffs Kleingärten immer dann und dort, wo er mit hohen erzielbaren Erlösen rechnete und die fraglichen Flächen nicht im kommunalen Entwicklungskonzept als Dauerkleingärten festgesetzt waren, und überhaupt keine Verkaufsofferten an Kommunen und Verbandsstrukturen der Kleingärtner unterbreitet hat, ist das ein glatter Wortbruch gegenüber dem Landtag und zugleich eine völlig inakzeptable Ignoranz gegenüber dem gesellschaftlichen Stellenwert des Kleingartenwesens. Dieses Vorgehen ist zudem kreuzgefährlich. Laut der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage im Jahr 2012 sind im Freistaat Sachsen ganze 316,5 Hektar über die kommunale Bauleitplanung als Dauerkleingarten gewidmet,
316,5 Hektar. Über 9 000 Hektar werden aber kleingärtnerisch genutzt in Sachsen. Mithin sind nur 3,5 % der Kleingartenfläche in Sachsen derzeit als Dauerkleingärten in der Bauleitplanung ausgewiesen.
Demzufolge kann es überhaupt nicht die entscheidende Frage sein, ob ein Kleingarten, dessen Fläche veräußert werden soll, jetzt tatsächlich als Dauerkleingarten in der Bauleitplanung drinsteht oder nicht. Wenn so herangegangen worden ist, wurde auf eine Weise gehandelt, die das Kleingartenwesen generell auf die schiefe Ebene bringen kann. Wir stehen also vor der Frage, dass hier einem Kleingartenverein und den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, die dort wirken, offensichtlich Unrecht geschieht, und dass, wenn wir das nicht aufklären, die Gefahr besteht, dass in erheblicher Zahl Kleingartenanlagen im Freistaat Sachsen in Gefahr geraten.
Wenn es Mode wird, damit Geld zu machen, indem man die Flächen, die im Landes- oder Kommunaleigentum stehen und kleingärtnerisch genutzt werden, aber nicht als Dauerkleingärten in der Bauleitplanung enthalten sind, veräußert, dann wird zu erheblichen Teilen das Kleingartenwesen in Sachsen infrage gestellt.
Dies war die Einbringung des Antrags. Es sprach für die einbringende Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Bartl. Nun ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Patt das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Kollege Bartl legt den Finger in die Wunde – vielleicht nicht zu Unrecht. Dies geschieht vielleicht aber am falschen Ort und bestimmt zu hektisch. Kollege Bartl, denn Sie wissen, wie man solche Probleme löst! Das passiert nicht durch aufgeregtes und vor einer Besuchergruppe vorgeführtes Theater. Dies kann man im Ausschuss besprechen. Dies kann man insbesondere, darauf komme ich noch zu sprechen, auf einer interfraktionellen Ebene besprechen. Wir müssen das Ganze vor allem auch in der Stadtverwaltung Chemnitz besprechen. Dorthin gehört es nämlich.
Ich möchte auf den Antrag des Kollegen Bartl eingehen. Ich möchte aber zunächst Folgendes zum Ausdruck bringen: Die ökologischen und gesellschaftlichen Werte, die unsere Kleingärtner für unser Gemeinwohl erbringen, sind für uns eine große Aufgabe. Wir stehen nach wie vor fest dazu, so wie wir in der letzten Legislatur den Antrag verabschiedet haben, die Kleingartenanlagen zu schützen.
Es war ein Antrag, den die CDU-Fraktion damals gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner eingebracht hat. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Es ging nicht nur um die ökologischen Werte und die Frage nach den Grünanlagen. Es ging um die Ruhe – wie in diesem konkreten Fall – der „Einigkeit“ im Gebiet Kaßberg in Chemnitz, der dicht besiedelt ist. Ebenso ging es darum, eine Oase zu schaffen oder die Pflege vorzunehmen.
Mancher Kriegs- bzw. Bombenlücken haben sich die Kleingärtner angenommen. Außerdem werden am Chemnitzer Kaßberg auch eigene Lebensmittel angebaut – biologischer Anbau also. Diese Punkte sind für unsere Gesellschaft und uns alle – neben dem gesellschaftlichen Kitt und dem Zusammenhalt zwischen den Kleingärtnern – von erheblichem Wert. Darüber sind wir uns einig – sicherlich auch fraktionsübergreifend. Herr Bartl, das sieht die Staatsregierung ebenso.
Vor Jahren haben wir beschlossen, 120 von 3 900 Kleingartenanlagen, die es im Freistaat gibt oder damals gab, zu verkaufen. Es ist nicht Aufgabe des Landes, Kleingärten zu betreiben. Das ist viel besser bei den Stadtverbänden, den Kommunen, den Kleingärtnern oder bei den Kleingartenvereinen aufgehoben. Die damalige Aufgabe war es, das Land in seinen Aufgaben zu entflechten. 120 Kleingartenanlagen sollten im Zuge dessen verkauft werden. Dabei musste die soziale Verantwortung sowie die Gesetzeslage beachtet werden. Herr Bartl, Sie selbst sind Jurist. Zum Beispiel muss die Sächsische Haushaltsordnung beachtet werden. Im Ergebnis wurden von diesen 120 Anlagen 70 Anlagen an privilegierte Antragsteller zu privilegierten Preisen, wie vereinbart, verkauft. Genauso wie vereinbart, ist es gemacht worden. Es gibt auch einige Kleingartenanlagen, die von den Kleingärtnern nicht gekauft wurden. Das kann mit dem Alter oder finanziellen Ressourcen zu tun haben. Das ist aber ausdrücklich erklärt worden.