Im Moment bin ich dabei, eine Baumpflanzaktion in Mittelsachsen, im Raum Rochlitz zu initiieren. Da ist auch noch nicht klar, wie viele Bäume wir pflanzen können. Ich tue da einiges für meine Bilanz.
Wir haben schon ein Problem in der Altersgeschlossenheit. Das haben wir aber auch nicht nur für die Pflanzen selbst, sondern wiederum auch für die Lebensstätten, weil nämlich einfach bestimmte Alters- und Zerfallsgrade bei dem Baum wieder wichtig sind und welche Arten in ihnen leben können. Mancher Käfer, Specht, Fledermaus zieht eben erst ein, wenn der Baum ein gewisses Alter hat. Da haben wir ein Problem.
Vorher konnte man auch Sträucher und Hecken schützen. Das geht nun auch wieder nicht, weil ein Strauch nun einmal nie einen Meter Stammumfang erreichen wird.
Zu den Auswirkungen: Das bedeutet heute, dass ich einen Großteil fällen kann, ohne jemals dies bei der Behörde anzuzeigen oder genehmigen zu lassen. Früher, wenn es genehmigt wurde, musste entsprechend Ausgleich gepflanzt werden.
Auch Zahlen sind dazu vorhanden. In der Stadt Leipzig geht man davon aus, dass, seit das Gesetz erlassen worden ist, mindestens 10 000 Bäume fehlen, die gefällt und nicht ausgeglichen wurden. Hochrechnungen liegen noch weitaus höher. Man nimmt dazu einfach die Zahlen, was man vorher beantragt und an Ausgleichspflanzungen hatte. Man weiß, was jetzt noch beantragt wird, und man weiß aber auch, dass die Fällungen steigen, weil es einfacher ist. Die 10 000 sind die Untergrenze, nur damit Sie einmal eine Vorstellung von der Dimension haben. Das ist aber nur eine Stadt in Sachsen. Dies zum Thema Naturschutz, weil es so ein optimaler Kompromiss war! Wir erinnern uns?
Es war auch ein optimaler Kompromiss für die Betroffenen, denn die haben es jetzt ganz einfach. Ich hatte ja schon das Problem Artenschutz angesprochen. Welcher normale Bürger erkennt denn jetzt die Art, ob er eine geschützte Pflanze hat, ob in ihr bedrohte Käfer hausen oder Fledermäuse? Früher hat sich das jemand von der Behörde angesehen. Das heißt, die Bäume werden jetzt abgesägt, was streng genommen eine Ordnungswidrigkeit ist, mitunter sogar eine Umweltstraftat. Da wird der Bürger sehenden Auges hineingeschickt. Er hat eigentlich keine Rechtssicherheit mehr, und er weiß eigentlich gar nicht so richtig, was er da tut, vor allem auch für die Kommunen.
Wir singen ja das Hohe Lied der kommunalen Selbstverwaltung und Hoheit. Regeln sollen doch möglichst weit unten entstehen, die Subsidiarität näher am Bürger, wo der Bürger mit dem Gemeinderat reden kann und seine Regeln vor Ort macht, und jetzt auf einmal hat der Landtag sich in Details konkreter Pflanzen und Baumumfänge verloren. Kann denn das sinnvoll sein?
Jetzt haben wir folgendes Problem dadurch: Die Behörden müssen nämlich die Artenschutzbestimmungen wieder durchsetzen. Diese rennen jetzt hinterher, wenn irgendetwas gefällt wurde. Sie haben jetzt das Problem, dass gesagt wird, wo überhaupt noch etwas genehmigt werden muss, Genehmigungsfiktionen nach drei Wochen bestehen! Das schaffen die gar nicht, wenn man weiß, wie unsere Naturschutzbehörden ausgestattet sind und was diese auch sonst noch zu tun haben.
Anders ist es beim normalen Baurecht. Wenn jemand einen Bauantrag stellt, dann gilt die Fiktion erst ab drei Monaten. Das haben wir ja schon beschleunigt. Aber warum darf ich dann den Baum schon nach drei Wochen fällen? Das gibt eigentlich überhaupt keinen Sinn.
Jetzt komme ich aber zu einem ganz wesentlichen Punkt. Ich muss Ihnen wahrscheinlich nicht erklären, wofür Bäume da sind, was sie für die Lebensqualität bedeuten, was sie aber auch für das Klima in einer Stadt bedeuten.
Jetzt haben wir das Problem in den größeren und mittleren Städten. Die sind alle dabei, Luftreinhaltepläne zu schreiben. Zum Beispiel müssen sie die Feinstaubrichtlinien umsetzen. Sie machen Klimaschutzkonzepte. Was kommt da klassischerweise immer wieder vor, was ist das Beste, was man machen kann? Mehr Bäume pflanzen. Jetzt hören wir aber, dass netto die Bäume zurückgehen. Bisher stand ja in der Satzung, dass, wenn der Bürger einen Baum fällt, dieser Bürger einen Ausgleich bringen muss. Er hat nämlich auf seiner Fläche etwas verursacht. In der Bevölkerung gab es dazu eine hohe Akzeptanz. Jetzt muss er das nicht mehr. Das bedeutet für die Gemeinden, die planen, Bäume zu pflanzen, dass sie sich umschauen müssen, um auf öffentlichem Grund Platz zu finden, denn im Privatraum geht es ja nicht, und sie müssen das auch selbst finanzieren. Das ist ein Problem für die Gemeinden. Sie kommen damit an ihre Grenzen.
Das heißt, die Lebensqualität sinkt in den Gemeinden, und sie können auch nicht mehr das machen, was sie machen wollen. Das bedeutet, dass der Kompromiss für keinen der Beteiligten gut war. Im Sinne der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bitte ich Sie – nur darum geht es ja hier –, dass wir nicht per Gesetz festlegen, wo etwas geschützt ist, sondern die Kommunen sollen, wenn sie vor Ort ein Problem haben, die Freiheit haben, eine entsprechende Satzung zu erlassen, um damit Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Es fällt mir eigentlich kein Argument ein, warum man unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Ich erinnere mich auch an die Diskussion. Die CDU war bei dem Gesetz damals, 2010, nicht so euphorisch, sondern sie meinte, in der Koalition muss man auch dem kleinen Partner einmal etwas geben. Bekanntlich regiert die FDP ja jetzt nicht mehr mit. Auch da gibt es keinen Grund mehr. Vor diesem Hintergrund würde ich mich auch über Änderungsvorschläge und Anträge zu unserem Gesetzentwurf freuen und auch darüber, wenn wir diese dann hier im Plenum gemeinsam irgendwann einmal beschließen könnten.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Überweisung mit Mehrheit stattgegeben.
Wir gehen in die erste Runde. Es beginnt die CDUFraktion, danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Abg. Rohwer, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Dieser Tage begehen wir das 25. Jubiläum der deutschen Einheit. Ihr ging die friedliche Revolution voraus, die bis heute ihresgleichen sucht. Sie veränderte hierzulande die Menschen wie auch die gesamte Gesellschaft. Obgleich die Bewertung unserer Zeit den nachfolgenden Generationen obliegen wird, erscheint es mir dennoch nicht abwegig, heute von einer digitalen Revolution zu sprechen.
Der Vergleich von friedlicher und digitaler Revolution erscheint Ihnen vielleicht auf den ersten Blick doch etwas hergeholt, doch ergeben sich bei näherer Betrachtung, wie ich finde, erstaunliche Parallelen. Von der friedlichen wie auch von der digitalen Revolution waren bzw. sind alle Lebensbereiche betroffen: Wirtschaft und Wissenschaft, das Gesundheitswesen, Verkehr und Transport, Bildung und nicht zuletzt auch das soziale Miteinander, um nur ein paar Bereiche zu nennen.
Damals wie heute scheinen sich die Entwicklungen zu überschlagen. Ständig mussten und müssen wir uns auf den Wandel einstellen und uns wieder anpassen. Nach Herbert Grönemeyer würde das dann heißen: „Bleibt alles anders!“. Das gehört für uns mittlerweile zum Tagesgeschäft.
Seit der Wiedergründung des Freistaates begleiten wir dessen politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation. Die Erfolge auf Baustellen dieses Prozesses werden uns im jährlichen Bericht zum Stand der deutschen Einheit vor Augen geführt. Während wir uns noch am Erreichten freuen, überkommen uns neue Probleme, nämlich die Herausforderungen des
21. Jahrhunderts. Neben der Flüchtlingskrise, die hier erwähnt werden muss, sehe ich an dieser Stelle vor allem die Herausforderungen der digitalen Revolution, die unsere Gesellschaft verändern werden. Stellen wir uns doch bitte einmal die Frage nach dem Stand der digitalen Revolution.
Im Digital Economy and Society Index der Europäischen Kommission ist die Bundesrepublik nur Mittelmaß. Wir belegen Platz 13 von 31. Die digitalen Musterschüler – wen überrascht es? –, gemessen an der Breitbanderschlie
Im innerdeutschen Vergleich sieht es nicht viel besser aus. Mit Blick auf die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet hinken wir anderen Bundesländern hinterher. Sachsen rangiert derzeit auf Platz 14. Erst jeder zweite sächsische Haushalt verfügt über eine schnelle Breitbandverbindung von 50 Mbit pro Sekunde. All diese Fakten sind aus meiner Sicht kein Beinbruch, aber deutliche Warnsignale, damit wir die Zeichen der Zeit erkennen und die neuesten Entwicklungen nicht verschlafen.
Da es sich bei der Digitalisierung um ein Thema mit enormer Reichweite handelt, werden wir hier über viele Politikbereiche reden müssen: Infrastrukturausbau,
Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum, Bildungs- und Wissenschaftspolitik sowie Datenschutz und Datensicherheit. Dabei gilt es vor allem vorzudenken, Visionen zu folgen und Neuigkeiten nicht von vornherein abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie revolutionär die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung sind, wird schnell deutlich. Von der Wiege bis zur Bahre – alles digitalisiert sich.
Durch Vernetzung werden Kommunikationswege kürzer, Produktionsabläufe effektiver und Dienstleistungen auf den Kunden maßgeschneidert.
Auch die ärztliche Betreuung greift schon jetzt immer öfter auf telemedizinische Angebote zurück, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Und auch die Dimensionen dieser Tendenzen gleichen einer Revolution. Sie sind entgrenzt, unabhängig von Zeit und Raum, weltweit. Vor diesem Hintergrund ist der bereits beschriebene Stand der deutschen digitalen Entwicklung umso alarmierender. Wir müssen also schnellstens politisch etwas tun.
Lassen Sie uns bitte zunächst über eine tragfähige digitale Infrastruktur als solche sprechen. Sie ist die oberste Grundvoraussetzung für den Verkehr von Daten. Hier und da liegen aktuell die falschen Kabel im Boden, sodass es schwierig ist, diese jetzt auszutauschen; man muss ja immer die Investitionskosten im Blick behalten. Bislang unterlag die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen maßgeblich den Regeln der Wirtschaftlichkeit. Solche Regionen, welche reichlich Profit versprachen, wurden von den Telekommunikationsfirmen schnell angeschlossen. Dort, wo es nicht so viel zu verdienen gab, beispielsweise im ländlichen Raum, blieb der Ausbau oft auf der Strecke. Dieses Problem, welches als Wirtschaftlich
keitslücke bezeichnet wird, hat fatale Folgen; denn die Versorgung mit schnellem Internet ist in der Stadt wie auch auf dem Land ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor sowie auch ein bedeutender Indikator für Lebensqualität.
Mittlerweile ist die Bereitstellung von Internet in ihrer Bedeutung nicht geringer zu schätzen als die Versorgung der Haushalte mit Strom, Wasser und leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur. Das Kommunal- und Verwaltungsrecht spricht hinsichtlich der genannten Bereiche von kommunaler Daseinsvorsorge. Dieser Rechtsbegriff
bedarf folglich einer Neudefinition. Dabei muss die Internetversorgung zukünftig von Bürgermeistern und Landräten als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden werden, also als wesentlicher Teil der grundlegenden Versorgung der Bevölkerung oder, um es umgangssprachlicher zu sagen: Wir brauchen es für das menschliche Dasein als notwendig erachtetes Gut. Man kann es auch anders formulieren: Wir müssen weg von der Bedarfsinfrastruktur, es ist längst eine Wesensinfrastruktur.
Schnelles Internet wird unter diesen Umständen nicht länger ein von Wirtschaftsinteressen abhängiges Produkt, sondern ein durch die öffentliche Hand zu gewährleistendes Muss, in Dresden oder Leipzig genauso wie in der Lausitz oder in Nordsachsen.
Das Ziel der Staatsregierung ist eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 50 Mbit pro Sekunde – und ich betone: mindestens 50 Mbit. Dies soll in allen Landesteilen für ansprechende Entwicklungschancen und gleichwertige Lebens- und Kommunikationsverhältnisse sorgen. Um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen, müssen wir neue und, wie ich finde, unkonventionelle Wege gehen.
Der erste Weg ist das sogenannte Betreibermodell. Die Kommunen bauen die digitale Infrastruktur und verpachten diese dann an den Betreiber. Dieses Prinzip droht jedoch untergraben zu werden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kürzlich berichtete, laufen derzeit Gespräche auf Bundesebene, allein die Deutsche Telekom mit dem Anschluss von 6 Millionen Haushalten an die Datenautobahn zu beauftragen. Dazu soll die Telekom mit exklusiven Rechten ausgestattet werden, welches den Wettbewerb um die Erschließung praktisch ausschalten wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen, solche fixen Maßnahmen sind unüberlegt und gehen in die völlig falsche Richtung. Man erkauft sich hier einen schnellen Geländegewinn auf Kosten des Wettbewerbs um die beste, das heißt schnellste und die leistungsfähigste Technik. Aber wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb bei der Erschließung. Warum sollen nicht kommunale Anbieter, zum Beispiel ein regionaler Energieversorger wie die DREWAG oder eins energie in Chemnitz, ent
Jedes Haus ist mit einer Wasserleitung angeschlossen; auch ein Wasserzweckverband wäre in der Lage, ein weiteres Kabel in den Schacht zu legen. Wettbewerb belebt schließlich das Geschäft und deswegen schlage ich dieses auch so vor.