Der neue Mobilstandard 5G wird kommen und wird uns flächendeckend weiterhelfen. Wir werden natürlich nicht auf diese vorübergehende Drahtlosverbindung verzichten können. Diese muss allerdings auch als solche gehandelt werden und darf die leitungsgebundene Internetversorgung nicht dauerhaft ersetzen. Priorität hat weiterhin das Ziel des Koalitionsvertrages von mindestens 50 Mbit pro Sekunde, und zwar leitungsgebunden.
Das zweite Verfahren zum digitalen Infrastrukturausbau betrifft die Schließung der bereits beschriebenen Wirtschaftlichkeitslücke. Um Investitionen in die lokale Infrastruktur attraktiver werden zu lassen, müssen auch entsprechende Anreize seitens des Staates gesetzt werden. Der Bund legt nun vor. Durch eine geplante Förderrichtlinie wird erstmals eine Förderung durch den Bund in der Fläche möglich und es ist eine beträchtliche Summe von etwa 2 Milliarden Euro dafür eingestellt. Diese Mittel müssen wir auch in Sachsen nutzen.
Lassen Sie uns ein kleines Rechenbeispiel anstellen. Die Förderhöhe des beschriebenen Bundesprogrammes
beträgt 50 %, in strukturschwachen Gebieten sogar bis zu 70 %. Bei einem geforderten Eigenanteil der Kommune von mindestens 10 % ergibt sich hier ein Fehlbetrag von 20 bis 40 %, welcher einer entsprechenden Finanzierung bedarf.
Und genau hier, denke ich, kann der Freistaat helfen. Und die sächsische Förderrichtlinie muss dann hier auch andocken, wenn ihre Zuwendungsvoraussetzungen mit denen der Bundesrichtlinie kompatibel sind. Das SMWA ist nach meinen Informationen bereits im Gespräch mit dem Bund; die Zeiträume sind sehr kurz gestaltet, aber ich halte es für dringend erforderlich, dass im Anschluss die sächsische Richtlinie passend vorgelegt wird.
Im Juli dieses Jahres befanden sich 313 der 429 sächsischen Gemeinden im Förderverfahren. Dies ist erfreulich, aber eben noch viel zu wenig. Eine noch intensivere Inanspruchnahme des Förderprogrammes muss angestrebt werden. Setzen wir also bitte auch die Voraussetzungen dafür. Die Chancen, die uns momentan offenstehen, müssen wir jetzt auch nutzen. Wer weiß, wann wir wieder über eine ähnlich günstige Rahmenbedingung verfügen wie im Moment?!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor: Die digitale Revolution wird unser Land verändern. Dazu wird auch gehören, dass traditionelle Arbeitszeitmodelle der Vergangenheit angehören werden. Die Digitalisierung wird das Wie, Wo und Wann des Arbeitens neu definieren. Und auch das Thema Arbeits
All diesen Entwicklungen müssen wir Rechnung tragen, denn wenn es der Wirtschaft gut geht, dann geht es auch der Kommune und bekanntlich dem Freistaat gut.
Die industrielle Wertschöpfung kommt schon seit einiger Zeit kaum noch ohne digitale Technologien aus. Da Deutschland über nur vergleichsweise wenige natürliche Ressourcen verfügt, werden digitale Daten, digitales Wissen und digitale Prozesse zukünftig unsere wichtigsten Ressourcen sein. Der industrielle Fertigungsprozess beginnt schon jetzt mit der digitalen Simulation des Werkstückes mittels entsprechender Programme, ehe es an die reale Ausführung an der Maschine geht, ganz zu schweigen vom 3D-Drucker.
Diese Entwicklung gilt es mitzugehen und zu gestalten. Andernfalls droht Deutschland zur verlängerten Werkbank all jener zu werden, welche eben diese rasanten Wandelprozesse strenger verfolgen als wir selbst. Dies betrifft in besonderer Weise auch das Handwerk. Zum Beispiel im Vertrieb sind unsere Unternehmer immer mehr vom Onlinehandel abhängig, ganz gleich, ob es sich um erzgebirgische Volkskunst, Lausitzer Töpferware oder Plauener Spitze handelt.
Um für die Produkte werben zu können, Aufträge online annehmen zu können und diese auszulösen, braucht es schnelle Internetverbindungen, andernfalls wandern uns die Menschen weiter aus dem ländlichen Raum ab. Mit Abwanderung und den Folgen haben wir bereits Erfahrungen gesammelt und viel Lehrgeld bezahlt. Lassen Sie uns die schmerzlichen Erfahrungen nun berücksichtigen und gegensteuern. Besonders gilt es hierbei diejenigen zu stützen, die nicht mit den neuesten Technologien aufgewachsen sind und sie während ihrer Arbeit nutzen. Sie sind besonders gefährdet, hinter den schnellen Entwicklungen zurückzubleiben, Kompetenzzentren zur Information und Demonstration von Best-Pratice-Beispielen für Mittelstandsbetriebe und Handwerk halte ich dabei für unerlässlich.
Hier in Sachsen ist die IHK Chemnitz bei diesem Thema Vorreiter, und wir sollten sie weiter unterstützen. Wir müssen für die Potenziale von Industrie 4.0 werben und die Umstellung auf digitale Technologien unterstützen. Denn für viele, vor allem ältere Unternehmer, ist die Digitalisierung der Arbeitswelt nach wie vor ein rotes Tuch. Digitalisierung darf nicht nur ein akademisches Thema bleiben. Wir brauchen auch gut ausgebildete Leute für die Praxis. Diesem wichtigen Punkt soll auch innerhalb unseres dualen Ausbildungssystems Rechnung getragen werden. Dazu müssen wir in die Berufsschulen investieren, die Ausbilder in den entsprechenden Kursen weiterbilden und geeignetes Lehrmaterial zur Verfügung stellen.
Das Thema „Lebenslanges Lernen“ bekommt hier eine neue Dimension, und zwar für Azubis und für Berufsschullehrer und Ausbilder gleichermaßen.
Da wir gerade über Ausbilder sprechen: Wir benötigen in allen Bereichen noch mehr Spitzenpersonal. Die sächsischen Universitäten und Hochschulen bieten dafür sehr gute Voraussetzungen. Dort weiterhin eine gute Lehre und Forschung mit Zukunftsperspektive sicherzustellen muss ebenso ausgesprochenes Ziel der Sächsischen Staatsregierung bleiben.
Doch nicht nur im Wissenschaftsbereich und in der beruflichen Bildung werden wir aktiv. Digitalisierung fängt im Wohn- und Kinderzimmer an. So wie wir uns als Eltern und als politisch Verantwortliche für sichere Schulwege einsetzen, müssen wir Gleiches auch hinsichtlich der sicheren Internetnutzung tun. Den Kindern und Jugendlichen von Anfang an Medienkompetenz zu vermitteln ist daher unerlässlich. Dies muss auf die Lehrpläne der Schulen Einfluss haben. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass nicht nur die Schüler, sondern vor allem die Lehrkräfte weiter mitziehen. Entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote beim Umgang mit digitalen Medien und Technologien für die Lehrerschaft sind daher unverzichtbar.
Schulunterricht auf der Höhe der Zeit anzubieten bedeutet demnach, das digitale Lernen als Motivationsfaktor an sächsischen Schulen weiter zu stärken, zum Beispiel durch elektronische Lehr- und Lernmittel, wie E-Books und Tablets. Digitale Kommunikationsplattformen vernetzen Lehrer und Schüler und ermöglichen somit eine schnelle und effektive Kommunikation auch außerhalb des Klassenraums. Solche Neuheiten bieten uns völlig andere didaktische Möglichkeiten, welche es zukünftig viel stärker zu nutzen gilt, beispielsweise im Sprachunterricht.
Bei allen Potenzialen, die die digitale Revolution mit sich bringt, birgt sie aber auch Gefahren. Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage sind uns seit einiger Zeit nicht mehr fremd. Natürlich müssen wir uns für einen größtmöglichen Datenschutz einsetzen. Doch bitte lassen Sie uns auch dies realistisch tun. Selbst die beste Alarmanlage wird keinen hundertprozentigen Schutz vor Überfall bieten. Auch der stärkste Tresor ist nicht absolut sicher vor Raub.
Bei digitalen Werten ist das ganz ähnlich. Wir werden nie eine allumfängliche Sicherheit bestimmter Daten gewährleisten können. Umso wichtiger erscheint mir somit, eigene Sicherheiten vorzuhalten und das Wissen darin sicher aufzubewahren. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir müssen natürlich auch mehr in die digitale Sicherheitsinfrastruktur investieren; doch halte ich es für illusionär, Blankoschecks absoluter Datensicherheit auszustellen.
Unsere Unternehmen müssen ihre sensiblen Daten effektiv schützen, aber nicht die Gefahr über den Nutzen des Internets setzen. Hier sehe ich es genauso wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Dr. HansGeorg Maaßen, der die Unternehmen dazu aufforderte, sich in dieser Richtung vorzubereiten, und auch das
Im Netz dürfen sich zwar alle als Weltbürger fühlen, aber es gibt noch demokratisch verantwortete Rechtsräume. Dies bringt das gestrige Luxemburger Urteil des Europäischen Gerichtshofs wieder in Erinnerung. Diese Rechtsräume sind zuerst die jeweiligen Staaten. Wir sollten uns an unsere Werte und Rechtsnormen halten. Es geht darum, auch ein Stück weit digitale Souveränität im Netz wieder zurückzugewinnen.
Zum Abschluss: Die digitale Entwicklung – so ist es hoffentlich deutlich geworden – ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, eine Revolution. Sie birgt Potenziale wie auch Gefahren, was effektives politisches Handeln praktisch unerlässlich macht. Dies betrifft alle Lebensbereiche. Alle Politikfelder möchten bestellt werden.
Die Digitale Offensive Sachsens stellt dabei ein richtiges und wichtiges Instrument dar, diese Entwicklungen voranzutreiben und zu regeln. Für die Landespolitik heißt das jetzt, gute Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen, EU-, Bundes- und Landesförderprogramme aufeinander abzustimmen, in Schulen und Ausbildung zu investieren und dabei niemals die Sicherheit der Nutzer außer Acht zu lassen.
Um all dies geht es den Koalitionsfraktionen in dem heutigen Antrag, zu dem wir um Ihre Zustimmung bitten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit spätestens 25 Jahren wissen wir: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Gestalten wir also die digitale Revolution jetzt!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gebhardt, weil Sie fragten: Nein, keine Sorge, ich werde mich nicht am digitalen Manifest versuchen. Ich gebe mir fünf Minuten.
Zum vorliegenden Antrag. Der Antrag der Koalition beschreibt die Aktivitäten in einem Feld, das, wie kaum ein anderes, über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes entscheiden wird. Digitalisierung ist sicherlich mehr als Breitbandausbau. Das wurde uns allen durch das wichtige Safe-Harbor-Urteil gestern wieder in Erinnerung gerufen. Aber: Der Breitbandausbau ist die Grundlage für das Gelingen der Digitalisierung. Ohne Netz keine Netzdienste, kein E-Commerce, kein E-Learning, kein EGovernment, keine schnelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, keine Industrie 4.0 und auch keine digitale Wertschöpfung. Kurzum: Die Verfügbarkeit einer schnellen digitalen Infrastruktur ist nicht eine, sondern die zentrale Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge des 21. Jahrhunderts.
Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU deshalb deutlich herausgestellt – ich zitiere –: „Breitbandversorgung ist sowohl für die Bevölkerung als auch für die Unternehmen ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge.“ Und: „Wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel der Bundesregierung, eine flächendeckende Breitbandversorgung von 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 zu realisieren, bekräftigt.“
Und das – dies möchte ich hier hervorheben – tun wir eben nicht als ritualisierte Wiederholung von politischen Manifesten – man denke an Klimaziele –, sondern in ganz konkreten Projekten und mit Haushaltsmitteln untersetzt. Der 50-Megabit-Standard wird deshalb im kommenden Jahr bereits in Leipzig, in Dresden und in Zwickau Realität sein. Etwa 80 % der sächsischen Kommunen haben sich mit DiOS bereits auf den Weg gemacht, das Ziel in den kommenden zwei Jahren zu erreichen.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden alles daran setzen, dass auch die anderen 20 % im Jahr 2018 nicht zurückbleiben. Dafür stellt die Landesregierung 200 Millionen Euro aus Landesmitteln und weitere 80 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit. Wir wollen zusätzlich 32 Millionen Euro aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen, die Digitale Dividende II, dafür einsetzen.
Wir werden diesen Ausbau technologieneutral und modelloffen voranbringen, weil unterschiedliche Voraussetzungen unterschiedliche Lösungen erfordern. Wie groß diese Herausforderung ist, versteht man vielleicht, wenn man sich die Unterschiede beim 50-Megabit-Standard einmal vergegenwärtigt: zwischen einem Landkreis Mittelsachsen mit gerade einmal 16,4 % Deckung und der Stadt Leipzig mit bereits heute 84 % Deckung.
Die neue DiOS-Richtlinie wird deshalb so gestaltet sein, dass höhere Standards besser gefördert werden, sodass 50 Megabit nicht das Ende, sondern den Anfang des Ausbaus markieren wird. Die Ausschreibungen fördern ferner Kooperationsmodelle, ohne einen großen Anbieter zu bevorteilen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zudem darauf verständigt, ein dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Hotspots in Sachsen einzurichten. Auch hier zeigt das Beispiel Leipzig, dass es geht. Leipzig macht es bereits vor.
Wir sind uns gemeinsam dessen bewusst, dass die Digitalisierung der Wirtschaft die Basis für zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ist; übrigens – das klang schon an – auch für neue Arbeitszeit- und Beteiligungsmodelle. Wir wollen deshalb in diesem ersten Schritt die digitale Infrastruktur entwickeln, aber auch Informations- und Cybersicherheit gewährleisten, Kompetenz und gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten, insgesamt also die digitale Innovationsfähigkeit stärken und natürlich auch die Digitalisierung der Verwaltungen und der öffentlichen Institutionen weiter voranbringen.
Der vorliegende Antrag bekräftigt diese Ziele und gibt der Staatsregierung die Möglichkeit, über den aktuellen Stand bei der zentralen Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge des 21. Jahrhunderts zu informieren. Wir sind uns deshalb sicher, dass der Antrag die Aufmerksamkeit sowie die Zustimmung des gesamten Plenums findet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Frage, wie Sachsen den Weg ins digitale Zeitalter schafft, wird eine zentrale Aufgabe für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates Sachsen werden. Sicherlich werden sich jetzt hier einige Argumente wiederholen; das lässt sich nicht vermeiden. Digitalisierung ist die Kernfrage bezüglich der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, aber auch eine Frage der weiteren Entwicklung unserer Gesellschaft.
Elementare Grundlage ist hierfür die Schaffung einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur. Dabei hinkt – das wurde an dieser Stelle bereits mehrfach diskutiert – der Freistaat hinterher. Ist Europa im weltweiten Vergleich hierbei bestenfalls Mittelmaß, so liegt Deutschland in Europa im hinteren Mittelfeld und Sachsen ebenfalls nicht ganz vorn in Deutschland. Sachsen ist nicht Pionier der digitalen Transformation, sondern schiebt bezüglich der notwendigen grundlegenden Infrastruktur eine sich immer weiter auftürmende Bugwelle an Aufgaben vor sich her.
Sachsen kommt derzeit bei dem von der Bundesregierung bis zum Jahr 2018 festgesetzten flächendeckenden Mindeststandard einer Breitbandanbindung von 50 Mbit pro Sekunde auf eine Haushaltsabdeckung von deutlich unter 50 %. Sie liegt um ein Fünftel unter dem Bundesdurchschnitt. Hinzu kommt ein starkes Stadt-Land-Gefälle. Etwas polemisch formuliert: In manchen sächsischen Regionen geht der Austausch größerer Datenmengen am schnellsten, wenn man Festplatten mit der Post verschickt.
Aber das Problem wird noch verschärft, da der Ausbau der Leitungsinfrastruktur besonders in den sowieso schon problematischen ländlichen Regionen auch noch deutlich langsamer voranschreitet als im Rest der Bundesrepublik. Sachsen holt hier in der Fläche nicht auf, sondern fällt derzeit weiter zurück. Es gibt inzwischen durchaus mahnende Stimmen, die anzeigen, dass Sachsen die Ausbauziele bis zum Jahr 2018 verfehlen wird.
Da wirkt es fast ein wenig hilflos, wenn die Staatsregierung im Sommer bereits die Überbringung eines Zuwendungsbescheides über sage und schreibe knapp